Tuning bei Wetterauer in Koblenz

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Gemeinde,

wie ja bereits häufig und heiß diskutiert und wohl auch sehr gefragt beabsichtige ich innerhalb der nächsten Zeit ein Chiptuning für meinen A6 3,0 TDI. Hatte diesbezüglich bereits mit einem Mitarbeiter von WTA gesprochen und einen Rabattierung bei Teilnahme mehrerer Leute ausgehandelt . Nun wäre noch zu prüfen, wie viele von Euch das uch machen würden, denn umso mehr, desto höher der Rabatt für alle

Jetzt wollte ich mal hören, wer von den Teilnehmern in diesem Forum geneigt ist, sein Fahrzeug ebenfalls bei WTA machen zu lassen. Dann könnten wir überdies wie ja bereits Anfang des Frühjahres einmal geschehen einen Eventday im Hause WTA machen und uns gleich noch für jeden einen schönen Rabatt rauskitzeln.

Das könnte man natürlich auch als Anfrage an MTM oder B&B richten. Mal sehen, was sich dann tut.

Also wie denkt Ihr darüber und wer wäre dabei?

Gruß Eure Natter

603 Antworten

@DQ1
wer sollte mich denn dafür bezahlen Werbung gegen Chiptuning zu machen?

ich habe vielmehr den Eindruck hier machen manche Leute Werbung für Chiptuning!

das können sie gerne tun, dann sollen sie aber hier Werbung schalten und auch bezahlen, dann ist sie klar als solche zu erkennen und davon lebt ein solches Board übrigens auch!

der zitierte Anwalt im Fallbeispiel hat übrigens einen Chiptuning Kunden verteidigt, nur damit hier keine Missverständnisse entstehen.

dies und weiteres ist mit etwas Rechersche alles nachzulesen:

http://www.verkehrsportal.de/

dann bitte ich mal um deine Quellen und bitte gerne so ausführlich wie bei dem Getriebebeitrag.

@ Rufux:

Ich denke nicht, dass Du dafür bezahlt wirst, gegen Chiptuning zu argumentieren.
Wie Du schon sagtest: Von wem denn? 😁

Es wirkt nur auf mich so, weil Du die Sachen so extrem verteidigst und viel Zeit investierst!

Die Leute, die sich hier Pro-Chiptuning (gibt es solche Leute überhaupt?) bzw. die Leute, die nichts gegen Chiptuning haben, sind doch mit denen vergleichbar, die z.B. sagen "bestell bloß die AAS oder das SDS, etc.", ohne dass sie gleich Werbung machen...

Die Anwalt-Sache hatte ich auch nur erwähnt, weil der Anwalt nur seinen Mandanten vertitt. Ist ein Bisschen wie Bild-Zeitung... Sagt das, was man hören will... 😉
Außerdem ging der Anwalt ja auf die Gewährleistung und nicht auf die Garantie ein.

Quellen für meine Aussagen... Hmm. Schwierig, das so auf einen Punkt zu bringen.
Autobahnpolizei Schleswig-Holstein
Kraftfahrtbundesamt
...

Für welche Sache denn genau?

Geht das schon wieder los???

😁 🙁 😁 🙁

@ all

Ich glaube mein Schwein pfeift... Jetzt geht das ja schonwieder los.

@ Rufux

Könntest Du freundlicherweise diesen Thread meiden?!? Danke

Wen meinst Du eingentlich mit: " für die, die betrügen wollen..."? Das klingt ja so, als ob alle die Ihr Fahrzeug Chippen lassen und keine Eintragung in die Papiere durchführen lassen wollen die Absicht hätten irgendwen zu prellen.... Ich glaube doch wohl nicht!

Überdies gibt es bereits Urteile in denen ein verschwiegenes Chiptuning zu einem Rechtsstreit geführt hatte. Dabei war das betroffene Fahrzeug mit der Orginalprogrammierung an einen Gebrauchtwagenkäufer verkauft worden ohne auf ein ehemaliges Tuning hingewiesen zu haben. Ergebnis laut gerichtlichem Entscheid : hierbei liegt kein Betrug vor, da das Fahrzeug im Serienzustand übergeben wurde und eine Mehr- oder womöglich sogar Minderabnutzung nicht belegbar ist und das Fahrzeug auch sonst in einwandfreiem Zustand ist.

Und jetzt Du 😉 .

Gruß die Natter

@DQ1
vielleicht weil ich selbst mal schlechte Erfahrungen damit gemacht habe?
wie gesagt offenbar muss die wohl jeder erstmal machen und ist dann geheilt, so ist das eben im Leben!

warum ich allerdings mittlerweile prinzipiell etwas dagegen habe ist auch ein paar Beiträge weiter oben zu lesen, denn dieses Thema ist langsam so präsent, das eine gesetzliche Neuregelung dieser Grauzone längst überfällig ist.

ich kann komischerweise gerade von polizeilischer Seite genau gegenteiliges berichten, denen fehlt bisher zumindest eine höchstrichterliche Entscheidung und damit eine entsprechende Dienstanweisung.

einig dürften wir uns darüber sein, das der Betrieb eines getunten Fahrzeuges ohne TÜV Gutachten, denn auch sowas gibt es, absolut illegal ist.

was die Garantie des Händlers und die Gewährleistung des Herstellers anbelangt, die kann tatsächlich erstmal ausgeschlossen werden, wenn es so ausdrücklich in den AGB vermerkt ist, aber dürfte in der Praxis bei einem defekten Schiebedach relativ unwahrscheinlich sein, weil der Hersteller hier nicht sensibilisiert ist und jeder Audi Händler ein selbständig wirtschaftender Unternehmer ist, der sein Geld dann erstmal lieber von Audi als vom Kunden bekommt.

aber auch hier gilt dann natürlich im Zweifel: "der Rechstweg steht ihnen natürlich offen"

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Re: Geht das schon wieder los???

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter



Könntest Du freundlicherweise diesen Thread meiden?!? Danke

Wen meinst Du eingentlich mit: " für die, die betrügen wollen..."? Das klingt ja so, als ob alle die Ihr Fahrzeug Chippen lassen und keine Eintragung in die Papiere durchführen lassen wollen die Absicht hätten irgendwen zu prellen.... Ich glaube doch wohl nicht!

Überdies gibt es bereits Urteile in denen ein verschwiegenes Chiptuning zu einem Rechtsstreit geführt hatte. Dabei war das betroffene Fahrzeug mit der Orginalprogrammierung an einen Gebrauchtwagenkäufer verkauft worden ohne auf ein ehemaliges Tuning hingewiesen zu haben. Ergebnis laut gerichtlichem Entscheid : hierbei liegt kein Betrug vor, da das Fahrzeug im Serienzustand übergeben wurde und eine Mehr- oder womöglich sogar Minderabnutzung nicht belegbar ist und das Fahrzeug auch sonst in einwandfreiem Zustand ist.

@die Natter

ich dachte wir waren so verblieben uns hier gegenseitig zu ignorieren, wenn du allerdings wiedermal meinst anderen Leuten den Mund zu verbieten, werde ich natürlich den Teufel tun mich daran zu halten:

1. deine Interpretationen im ersten Absatz interessieren mich nicht!

2. Fakt ist wenn eine wesentliche Manipulation am Fahrzeug einem Käufer verschwiegen wird, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3. falls du das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf meinst, zeigt das nur dein Talent die Tatsachen zu verdrehen, denn es ging hier nicht um einen möglichen Betrugsfall, sondern um eine zivilrechtliche Beurteilung über die Gültigkeit eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen mit sehr wohl eingetragenem Chiptuning:

Urteil: Originalmotor-Zusicherung auch nach Chiptuning zulässig
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, sich dabei einen Originalmotor zusichern lässt und erst später "Chip-Tuning" feststellt, hat keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem vom Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall entschieden die Richter, ein zusätzliches elektronisches Steuergerät verändere zwar die Motorleistung. Sofern beides jedoch im Fahrzeugbrief eingetragen sei, sei die vorhandene Betriebserlaubnis nicht erloschen.

Auch wenn eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt sei, greife der Einwand des Käufers, eine vertragliche Vereinbarung sei missachtet worden, nicht: In jedem Fall handele es sich um einen vom Werk für diesen Fahrzeugtyp vorgesehenen Originalmotor.

An dessen Eigenschaft sei nichts verändert worden, sondern lediglich an der Motorleistung, entschieden die Richter, offenbar ohne sich um mögliche Konsequenzen wie verkürzte Lebenserwartung der Maschine aufzuhalten.

Wer also nicht nur einen Originalmotor, sondern auch einen mit unveränderten Kenndaten kaufen will, sollte sich beides im Vertrag zusichern lassen - und natürlich die Papiere zuvor genau anschauen.

(Urteil vom 03.12.2004; - 14 U 33/04 -)

Gerichtsentscheide

@ rufux

Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉 .

Das von Dir an angeführte Urteil war offenkundig nicht das, welches ich meinte. Überdies stellt sich wohl auch jedem Laien die Frage was einen solchen Fall betreffend denn ein Betrugsmoment erfüllen sollte.

Das betreffende Fahrzeug wird deshalb nicht schlechter oder besser sein, als zuvor. Darüberhinaus gilt ohnehin bei Gebrauchtfhrzeugen der Grundsatz : "gekauft wie gesehen".

Daher nochmal die Frage. Worüber regst Du Dich eigentlich schonwieder auf?

Die Natter

Re: Gerichtsentscheide

Zitat:

Original geschrieben von Geile-Natter


Das betreffende Fahrzeug wird deshalb nicht schlechter oder besser sein, als zuvor. Darüberhinaus gilt ohnehin bei Gebrauchtfhrzeugen der Grundsatz : "gekauft wie gesehen".

Ein Tuning nutzt den Motor stärker ab, sodass die Lebensdauer darunter leidet. Über das genaue Maß mag man streiten, aber über die Tatsache nicht.

In sofern ist das Fahrzeug "schlechter" - weil der Motor eben nicht dieselbe Restlebenserwartung hat wie eine ungetunte Maschine.
Gekauft wie besehen... - so einfach ist das nicht mehr - außer bei einem reinen Privat-Verkauf. Vor allem: Wie soll ich "sehen", ob der Motor stärker verschissen ist? (okay - mir ist's wurscht: ich kaufe ohnehin nur Neuwägen 😁)

Re: Gerichtsentscheide

@DQ1 und Natter

Mag ja sein, dass die Hinweise auf die Nachteile des Chiptuning Euch stören. Sie sind aus meiner Sicht aber erforderlich. Nicht um Euch davon abzubringen, sondern um dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, der hier regelmäßig entsteht. Andere lesen das, Chippen und wundern sich hinterher über größere Konsequenzen. Das wäre m. E. das gegenteil von dem, was ein Forum wie dieses bewirken soll.

Natter, Du hattest beispielsweise an anderer Stelle sinngemäß geschrieben, dass natürlich jeder weiss, dass man die Herstellergarantie verliert, wenn man chippt. Du gehst das Risiko trotzdem ein, was ich für OK halte. Wir gehen alle mal Risiken ein und wenn wir es in Kenntnis der möglichen Konsequenzen tun, dann gilt: No risk, no fun.

DQ1, bei Dir kommt diese Síchtweise zu kurz bzw. nicht vor. Du tust so, als wäre Chiptuning risikolos. Und das ist eben unbestreitbar 100%ig falsch.

Dabei argumentierst Du mit juristisch völlig unhaltbaren Behauptungen. Beispielsweise, dass der Hersteller bei nachgewiesenen Chiptuning die Kausalität zwischen Chiptuning und Fehler nachweisen muss. Was wäre das denn für ein Rechtssystem? Jemand kauft eine Ware, verändert diese erheblich und im Gewährleistungsfall muss der Hersteller sich die Mühge machen, im Einzelfall eine Kausalität zwischen Veränderung und Fehler nachweisen. Das wäre das Ende von Konsumentenprodukten an sich!

Eine soclhe Diskussion kann man ohnehin nur bei privat genutzen KFz führen. Bei Verträgen zwischen Kaufleuten gelten die Regeln noch weitaus stärker gegen Chiptuner. Und viele Nachfrager hier sind gewerbliche Kunden.

Wenn Du hier eine Beliebigkeit der Rechtslage behauptest, solltest Du sie beweisen. Ein einfacher Vorschlag von mir: Versuche doch Deine Sichtweise von einem Chiptuner bestätigen zu lassen. Und zwar so, dass er auch entsprechende Verantwortung übernimmt.

Der Chiptuning-Anbieter XXX bestätigt dem Kunden YYY, dass

- die Herstellergewährleistungspflicht von Audi durch das Chiptuning nicht beeinträcjhtigt wird oder anstelle der Herstellergewährleistungspflicht eine Gewährleistungspflicht des XXX gegenüber YYY tritt, die sämtliche im Fehlerfall durch Nichtgewährleistung von Audi entstehenden Gewährleistungslücken vollständig abdeckt

- das Chiptuning durch XXX keinerlei Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen gegenüber Audi darstellt und XXX gegenüber YYY für alle aus einem im Chiptuning begründeten urheberrechtlichen Verstoß entsstehende Forderungen seitens Audi oder andere darin begründete Forderungen eintritt.

- XXX versichert, dass auf die Chiptuning-Maßnahme bei späterer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht beim späteren Verkauf des Fahrzeugs hingewiesen werden muss. Falls YYY aus den Nichthinweis rechtliche Nachteile entstehen, tritt XXX vollständig dafür ein.

- das Mitführen der Bestätigung des TÜVs über Eintragung des Chiptuning in die Fahrzeugpapiere bis zum Zeitpunkt ausreicht, wenn YYY das nächste Mal auf dem Amt ist, ohne weitere zeitliche Begrenzung. XXX haftet gegenüber YYY für sämtliche Nachteile, die ihm bei entsprechender Mitführung entstehen, wenn diese behördlich nicht als ausreichend anerkannt wird.

XXX haftet gegenüber YYY für sämtliche diesem aus dem Chiptuning entstehende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

Das mal auf die Schnelle, könnte und sollte man noch erweitertn. Fragt mal Wetterauer dazu. Wenn was nicht unterschrieben werden kann, weil ich es laienhaft formuliert habe, kann man es ja durch eine richtige Formulierung mit gleichem Sinn ersetzen.

DQ1, wenn Du halbwegs richtig liegst, dürfte es für Dich ja kein problem sein, eine entsprechenden Bestätigung und Versicherung zu erhalten.

Ich bin gespannt!

Zitat:

Original geschrieben von rufux


was die Garantie des Händlers und die Gewährleistung des Herstellers anbelangt, die kann tatsächlich erstmal ausgeschlossen werden, wenn es so ausdrücklich in den AGB vermerkt ist, aber dürfte in der Praxis bei einem defekten Schiebedach relativ unwahrscheinlich sein, weil der Hersteller hier nicht sensibilisiert ist und jeder Audi Händler ein selbständig wirtschaftender Unternehmer ist, der sein Geld dann erstmal lieber von Audi als vom Kunden bekommt.

Also erstens ist es genau umgekehrt: Gegen den Händler hat man Gewährleistungs- und gegen die Audi AG Garantieansprüche.

Gewährleistung ist gesetzliches Pflichtprogramm und kann daher nicht über AGB irgendwie eingeschränkt werden. Der Gewährleistungsanspruch wird wegfallen, wenn der Mangel aus dem Tuning heraus entstanden ist. Beweisen muss das bis 6 Monate nach dem Kauf der Händler, danach muss für 18 Monate der Käufer das Gegenteil beweisen.

Garantie ist eine freiwillige Veranstaltung und kann durch AGB natürlich begrenzt werden, aber wiederum nur im Rahmen dessen, was nach AGB-Recht zulässig ist. "Garantie" bezeichnet grds. eine Vollgarantie und übermäßige Einschränkungen in den AGB sind dann nicht zulässig. Auf Hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand und Prognosen immer ganz schwer, aber es spricht einiges dafür, dass ein Gericht auch für einen Garantie-Fortfall einen Zusammenhang zwischen Tuning und Mangel erfordert.

Re: Re: Gerichtsentscheide

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Mag ja sein, dass die Hinweise auf die Nachteile des Chiptuning Euch stören. Sie sind aus meiner Sicht aber erforderlich. Nicht um Euch davon abzubringen, sondern um dem falschen Eindruck entgegenzuwirken, der hier regelmäßig entsteht. Andere lesen das, Chippen und wundern sich hinterher über größere Konsequenzen. Das wäre m. E. das gegenteil von dem, was ein Forum wie dieses bewirken soll.

Dann macht doch bitte euren eigenen Thread auf, wo ihr die Leute vor dem Chiptuning warnen könnt.

Für die Tuning-Willigen, die sich an diesem Thread beteiligen und die positiven und negativen Seiten des Tunings bereits abgewogen haben, nervt es einfach nur noch, wenn ständig eine Grundsatzdiskussion begonnen wird. Es muß doch jeder selbst wissen, ob er Haltbarkeit gegen Leistung tauschen möchte oder eben nicht.

Sehe ich auch so....
wer es machen will der soll und wer nicht der nicht .. Basta aus... alles andere ist doch "völlig wurscht" ...

in diesem Sinne ...

Dann macht doch einen Thread auf, in dem Ihr mitteilt, dass Euch das wurscht ist... 😉

gute Idee ... .-)

Zitat:

Original geschrieben von dennosius


Gewährleistung ist gesetzliches Pflichtprogramm und kann daher nicht über AGB irgendwie eingeschränkt werden. Der Gewährleistungsanspruch wird wegfallen, wenn der Mangel aus dem Tuning heraus entstanden ist. Beweisen muss das bis 6 Monate nach dem Kauf der Händler, danach muss für 18 Monate der Käufer das Gegenteil beweisen.

Bei Privatkunden. Nicht bei Geschäftskunden. Und der Nachweis muss auch bei Privatkunden nicht derart erfolgen, dass eine Kausalität zwischen Chiptuning und Fehler vorliegt, sondern dass der Fehler nicht auf einen Mangel beruht, der bereits bei der Übergabe der Ware vorlag.

Zitat:

Original geschrieben von dennosius


Also erstens ist es genau umgekehrt: Gegen den Händler hat man Gewährleistungs- und gegen die Audi AG Garantieansprüche.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist in der Praxis oft schwer zu ziehen und hängt auch wie thbe schon sagt davon ab ob das Fahrzeug privat oder B2B gekauft oder geleast wurde.

die Garantie ist aber eindeutig die bessere Absicherung für jeden Kunden und zumindest was die Zuständigkeit anbelangt, da muss sich der Käufer erstmal an seinen Händler wenden.

bei Privatkunden kann der übrigens theoretisch auf eine Freigabe bestehen, wenn der Kunde für die Garantieabwicklung zu einem andern Händler will, weil es da offenbar eine Kundenschutzvereinbarung unter den Vertragshändlern gibt.

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