Tuning bei Wetterauer in Koblenz

Audi A6 C6/4F

Hallo liebe Gemeinde,

wie ja bereits häufig und heiß diskutiert und wohl auch sehr gefragt beabsichtige ich innerhalb der nächsten Zeit ein Chiptuning für meinen A6 3,0 TDI. Hatte diesbezüglich bereits mit einem Mitarbeiter von WTA gesprochen und einen Rabattierung bei Teilnahme mehrerer Leute ausgehandelt . Nun wäre noch zu prüfen, wie viele von Euch das uch machen würden, denn umso mehr, desto höher der Rabatt für alle

Jetzt wollte ich mal hören, wer von den Teilnehmern in diesem Forum geneigt ist, sein Fahrzeug ebenfalls bei WTA machen zu lassen. Dann könnten wir überdies wie ja bereits Anfang des Frühjahres einmal geschehen einen Eventday im Hause WTA machen und uns gleich noch für jeden einen schönen Rabatt rauskitzeln.

Das könnte man natürlich auch als Anfrage an MTM oder B&B richten. Mal sehen, was sich dann tut.

Also wie denkt Ihr darüber und wer wäre dabei?

Gruß Eure Natter

603 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rufux


was dabei rauskam als ich das letzte mal Natter & Co mit Fakten zum Thema Chiptuning konfrontiert habe, kannst du gerne hier nachlesen, wenn du schon danach fragst und es hoffentlich auch verkraftest 😁

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&threadid=804474

OK......... du-du böse "Geile Natter" ...... jetzt einverstanden! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von manhattan40789


Ich habe mal meinen Händler bzw. Verkäufer (technisch absolut fit) gefragt:

Er sagt mir das die TT die gleiche ist wie im 7er BMW und im A8, daher auf wesentlich höhere Drehmomente ausgelegt ist. Sie sollte ein Chiptuning auf jeden Fall aushalten können.

So falsch ist das ja gar nicht. Die 6- Gang Tiptronic im A6 und A8 ist natürlich der Steptronic im 7er technisch sehr ähnlich. Als Experte könnte man einem Laien durchaus sagen, dass sie jeweils "gleich" ist, den das trifft in vielerlei Hinsicht zu.

Was nicht zutrifft ist, dass diese Automatikgetriebe bauglich sind. Daher sagen die tatsächlich bestehenden Ähnlichkeiten nichts über eine etwaige höhere Belastbarkeit beim Chiptuning aus. Denn die Leistungswerte können sich aufgrund von Detailänderungen deutlich unterscheiden.

Es ist ähnlich wie ein Vergleich zwischen dem A6 3.0 TDI Q TT und dem A6 2.7 TDI Q TT. Beide sehen gleich aus, haben massenhaft gleiche Teile und nur Kenner können sie beim Fahren auseinanderhalten (wenn man nicht auf die Typenbezeichnung oder auf den KFz-Schein linst). Trotzdem - oh Wunder - haben beide unterschiedliche technische Leistungswerte.

Alles glauben würde ich einem Autohausangestellten trotzdem nicht. Ihm zu vertrauen ist schon viel verlangt. Die Faktendichte hier im Forum ist auf jeden Fall höher... 😉

Zitat:

Original geschrieben von mtbo


Beruhigt Euch mal wieder. Fand an den letzten Postings vom Rufux jetzt eigentlich mal nix zum Mäkeln 🙂

...da hast du Recht!

Fakten,Postings, Dummschwätzer und andere

@ all

Hach wie ist das schön.... Ich glaube der Thread wir auch noch unbeabsichtigt für Unruhe sorgen, wenn wir schon längst wieder aus Koblenz zurück sind.

Aber ich gestehe... irgendwie amüsiert es mich ja schon.

Na ja, ein wenig Sarkasmus schadet hoffentlich nicht 😁 .

Gruß die Natter

Ähnliche Themen

Ich laß mich gerne belehren (wäre auch schlimm, wenn nicht) jedoch kenne ich noch kein A6 Fahrer der durch das Tuning einen Getriebeschaden hatte.

Trotzdem bin ich der Meinung das der A6 3.0 TDI mehr als die 450 NM verträgt.

Außerdem kann ich nur das weitergeben was der Händler mir gesagt hat. (Bin kein Automechaniker oder Gutachter in der Branche jedoch über andere "Dinge" fast alles).

🙂

Gruß

Manhattan

PS.: Werde auch früher oder Später mal was an dem A6 machen lassen - keine dummen Kommentare deswegen - bitte

@ manhattan:

Von einem Getriebeschaden habe ich auch noch nichts gehört. Aber es ist wohl das schwächste Glied in der Kette.
Das wird mich aber nicht davon abhalten am 22.10. mitzukommen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von manhattan40789


Trotzdem bin ich der Meinung das der A6 3.0 TDI mehr als die 450 NM verträgt.

Was meinst Du denn mit "vertragen" ?

Sicher wird sie nicht bei 460 Nm sofort das Zeitliche segnen. Aber sie wird wahrscheinlich nicht mehr der durchschnittlich gewünschten Haltbarkeit entsprechen, die der Hersteller sich vorgestellt hat.

Auch wenn es hier schon mehrfach angesprochen wurde, genau das ist der Punkt, denn normalerweise sollte ein Motor und ein Getriebe ein Autoleben lang halten.
Das ist natürlich relativ und jeder Hersteller hat da andere interne und auch modellabhängige Vorgaben und ist natürlich erstmal nur ein rein statistischer Wert.
Allerdings liegt der immer deutlich über 100.000 km und das ist auch der empirische Wert, bis zu dem sich ein Chiptuning normalerweise nicht negativ auswirkt, wobei auch hier natürlich Ausnahmen die Regel bestätigen, weil auch Tuner nicht gleich Tuner und Fahrer nicht gleich Fahrer ist.
Ich habe vor allem dann ein Problem mit diesem Chiptuning, wenn es nicht ordnungsgemäss eingetragen wird und beim Wiederverkauf oder noch schlimmer im Schadenfall vertuscht wird, sodass entweder der ahnungslose Käufer betrogen, oder die Garantie erschlichen wird, was dann vom Werk über die Preise wieder auf alle ehrlichen Kunden umgelegt werden muss.
Ähnlich wie bei den Tachomanipulationen, wo mitlerweile schon die Manipulation strafbar ist und nicht nur deren Verschweigen, gibt es übrigens eine Gesetzesinitiative, die diese rechtliche Grauzone beim Chiptuning eindeutiger regeln soll, als dies bisher der Fall ist, denn entsprechende Urteile gibt es dazu eher wenig, aber die Politik hat derzeit erstmal andere Sorgen.
Die Hersteller sind in jedem Fall bemüht duch technische Massnahmen das unauthorisierte Chiptuning zu verhindern.
Audi unterhält sogar eine Datenbank und ist übrigens mit ensprechendem Aufwand durchaus in der Lage selbst im Nachhinein eine unauthorisierte Manipulation an modernen Steuergeräten wie im 3.0 TDI nachzuweisen. Selbst Vertragshändler haben keine volle Zugriffsberechtigung auf manche Speicherbereiche und viele Chiptuner haben nicht mal eine Berechtigung zur Diagnose, wobei es allerdings entsprechende Gerätschaften auf dem Markt gibt, um diese Zugangssperren zu umgehen.
Es muss also jeder selbst entscheiden, bei wem er oder ob er überhaupt etwas "machen" lässt, aber wenn dann bitte auch dazu stehen und es eintragen lassen, denn ein "Verschweigen"
erfüllt eigentlich auch jetzt schon den Straftatbestand des Betrugs und die Risiken bei Verlust der Betriebserlaubnis wurden hier ja auch schon mehrfach dargelegt.

Ich denke, daß keiner hier das Tuning nicht eintragen lassen will bzw. der Versicherung nicht melden wird. Mein Händler, der das Fahrzeug nach der Leasing-Zeit zuruecknimmt, hat kein Problem mit dem Chiptuning. Was er danach dem naechsten Käufer sagt, darauf habe ich natuerlich keinen Einfluss mehr.

und hier noch eine Ergänzung zur im Board von Geile Natter vorgeschlagenen, angeblich gängigen Praxis der Eintragung "bei nächster Gelegenheit" als Zitat bei einem Beispielfall:

Meldepflicht gemäß § 27 StVZO

Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen. In der Praxis werden Chip-Tuningmaßnahmen im Rahmen der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO in aller Regel nicht entdeckt und somit auch nicht beanstandet, weil sie optisch kaum wahrnehmbar sind und darüberhinaus nur mit erheblichem, technischen Aufwand nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Bastler-Eingriffe wie im Beispielsfall. Auch im Rahmen der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO ergeben sich in der Praxis allenfalls im Extremfall Anhaltspunkte für eine durchgeführte Chip-Tuningmaßnahme.

Ordnungswidrigkeiten gemäß § 69a Absatz 2 StVZO

Im Falle einer Chip-Tuningmaßnahme, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, wie beim Bastler-Eingriff im Beispielsfall, entfällt auch die Zulassung des Fahrzeugs, weil die Betriebserlaubnis gem. § 18 Absatz 1 StVZO ein notwendiger Bestandteil der Zulassung ist. Ordnungswidrig handelt, wer ein Kfz entgegen § 18 Absatz 1 StVZO ohne die erforderliche Zulassung auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt. Die laufende Nr. 178 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Regelbußgeld in Höhe von 50 Euro vor, und nach der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden drei Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kommt ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG in Betracht. Ordnungswidrig nach § 24 StVG handelt, wer entgegen § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO nach erfolgter Änderung, etwa durch Einbau eines getunten Chip aus einem Tuning-Bausatz, das vorhandene Teilegutachten für den getunten Chip nicht mitführt oder aushändigt. Die laufende Nr. 174 des Bußgeldkatalogs sieht für eine entsprechende Zuwiderhandlung ein Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 Euro vor.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de

@rufux

Und das ist nur eine der reichhaltigen Möglichkeiten, damit Probleme zu bekommen.

Ich denke, was häufig verwechselt wird, sind die tägliche Praxis und die Rechtslage. Die meisten Chiptuning-Konsumenten werden nicht erwischt, ja größtenteils wird auch nicht versucht, sie zu erwischen. Deshalb herrscht der Glaube, die tägliche Praxis sei legal. Dabei ist es vom Goodwill anderer abhängig, wieweit man sich Ärger verursacht.

und abschliessend noch ein Kommentar zum absolut ersatzlosen Entfall der Herstellergarantie, was hier und an anderer Stelle teilweise immernoch bezweifelt wird:

Chip-Tuning und Herstellergewährleistung

Die deutschen Automobilhersteller stehen dem Chip-Tuning ablehnend gegenüber. Nach Auffassung der Automobilhersteller sind deren Fahrzeuge im Originalzustand in Hinsicht auf das Zusammenwirken der einzelnen Fahrzeugteile optimal abgestimmt. Diese harmonische Abstimmung werde durch etwaige Eingriffe in das elektronische Motormanagement aus dem Gleichgewicht gebracht. In den Neuwagenverkaufsbedingungen der deutschen Automobilhersteller befinden sich Regelungen, die einen Fortfall der vom Verkäufer zu leistenden Gewährleistung vorsehen, wenn ein Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass "in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist". Die Durchführung einer Chip-Tuningmaßnahme wird als eine nicht genehmigte Veränderung des Fahrzeugs angesehen. Die Vornahme einer Chip-Tuningmaßnahme hat also zur Folge, dass die vom Verkäufer eines Neufahrzeugs übernommene Gewährleistungspflicht entfällt. Ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, genauer gesagt gegen die inzwischen im BGB enthaltenen Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff.) ist nicht ersichtlich.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de

Ich habe das Gefühl dass hier Leute dafür bezahlt werden, gegen Chiptuning zu stänkern.

Anders kann man diese notorische Kontra-Chiptuning-Propaganda nicht erklären.

Die Zitate, die Rufux vorbringt, basieren auf alter Rechtssprechung und geben außerdem nur die MEINUNG eines Rechtsanwaltes wieder.
Rechtsanwälte machen aber keine Gesetze, sie fällen auch keine Urteile. Sondern sie machen das, wofür man sie bezahlt.

Wenn ich meinen Anwalt dafür bezahle, mich pro Chiptuning zu vertreten, wird er das ebenso tun.

Wenn ich mit dem TÜV-Gutachten zum TÜV gehe zwecks Eintragung in die Fahrzeugpapiere, so erhalte ich einen Wisch, auf dem ich gebeten werde diese Sachen "bei nächster Befassung" in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.
Unter "nächste Befassung" versteht man, dass ich, wenn ich das nächste Mal auf dem Amt bin, die Sachen eintragen lassen soll.
Es ist unerheblich, ob die Sachen in den Fahrzeugpapieren stehen, oder nicht. Hauptsache die Sache wurde vom TÜV an meinem Fahrzeug abgenommen.
Da könnt Ihr soviele veraltete §§ zitieren, wie Ihr wollt. Gerade in dieser Hinsicht hat sich einiges geändert! Stichwort: neue Zulassungsbescheinigungen seit Oktober 2005.

Die Kausalität zwischen dem Chiptuning und einem evtl. Schaden muss der Hersteller dem Kunden nachweisen, nicht umgekehrt.
Dass also ein defekter Turbolader nicht ersetzt werden wird, ist klar, da leuchtet jedem die Kausalität ein. Aber bei einem Schiebedach...

Ihr könnt Euch Eure Welt ja gerne so hindrehen, wie Ihr wollt, aber so sieht die Praxis aus.

Seit 1.10.2005 gibt es ja die neuen Papiere, die quasi KfZ Schein und Brief ersetzen.

Auf diesen ist kein Raum mehr fürh Bemerkungen und Eintragungen. Deswegen muss man da auch nur die einzelnen Papiere der Ergänzungen mitnehmen. Eintragen ist da nicht mehr. Mal sehen wie sich das in der Praxis einspielt.

Allerdings weiss ich auch nicht wer Leute bezahlen sollte die gegen Chiptuning sind, wer würde an sowas verdienen?

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Seit 1.10.2005 gibt es ja die neuen Papiere, die quasi KfZ Schein und Brief ersetzen.
Auf diesen ist kein Raum mehr fürh Bemerkungen und Eintragungen. Deswegen muss man da auch nur die einzelnen Papiere der Ergänzungen mitnehmen. Eintragen ist da nicht mehr. Mal sehen wie sich das in der Praxis einspielt.

das gilt ja nur für Neuzulassungen nach dem 1.10.2005 und die alten Papiere behalten natürlich ihre Gültigkeit und werden nicht alle gewechselt und da gilt dann auch das bisherige Prozedere.

bei den neuen wird man sehen, da muss der Fahrer dann eben alle Bescheinigungen bis auf weiteres ständig mitführen und für Leute die betrügen wollen mag das von Vorteil sein, das hat der ADAC ja schon angemahnt.

Ähnliche Themen