TÜV vs Tuning

BMW 3er

Hi, ich komme gerade vom TÜV (Dienstwagen), habe den Prüfer gefragt wie das wird mit dem obd TÜV, er meinte er ist darauf gespannt wieviele eine Leistungssteigerung haben, illegal natürlich. Denn das wird teuer... auf meine Frage wie die das genau sehen gab er mir keine Antwort, nur keine Angst das sieht man... Ich selber habe keine Leistungssteigerung dennoch interessiert es mich. Sehen die das wirklich? Es geht ja wieder um haufen Geld...
Sorry wenn das jetzt O. T. Geworden ist

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber das halte ich mal für ein Gerücht aus der russischen Fantasy-Küche... 😉

Mal abgesehen davon, dass es mir relativ egal wäre, dann ließe ich das eben für die paar 40 Euro eintragen. Kostet weder mehr Steuer noch mehr Versicherung.

Trotzdem bleibt es für mich ein Märchen aus dem Reich von Grimm & Co, denn selbst wenn die Checksumme nicht übereinstimmt, kann noch niemand sagen, wieso weshalb oder warum. Hier müsste der Hersteller bei jedem Update das Ganze über KBA und Prüfinstitutionen freigeben und all so'n Käse. Das am besten noch europaweit abgeglichen mit der Vielzahl an unterschiedlichen Softwareversionen der unterschiedlichsten Fahrzeugkomponenten.

Abgasgutachten ist auch so eine Frage. Meiner ist optimiert und problemlos durch Tüv und Au gekommen. Die Werte sind laut Prüfbericht optimal und innerhalb der vorgegebenen Toleranzen - trotz Softwareoptimierung, also kann es daran wohl schon mal nicht scheitern.

Zudem bleibt dann noch immer der Umstand, dass man bei Nichtbestehen der Au seine Zulassung noch lange nicht verliert, sondern erstmal ein Termin zur Nachprüfung und Mängelbeseitigung hätte. Also Zeit genug, um alles Notwendige in die Wege zu leiten. Ebenso falsch, dass man dadurch gleich die Betriebserlaubnis und dadurch den Versicherungsschutz verliert, denn man verliert ohne Versicherungsschutz erstmal die Erlaubnis zum Betrieb des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, aber nicht ohne Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz des Fahrzeuges...

Nur als kleines Beispiel:

Ein Fahrzeug wird auf dem heimischen Hof aufgetunt, vorn, hinten, rechts, links, unten, oben und eine Powerpackung mit 500 PS gibt es gleich noch obendrauf. Am besten noch Dach wegschneiden, Airbags ausbauen und 345'er Reifen auf 22 Zoll montieren.

Keine Frage, das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis auf Grund der noch nicht abgenommenen und wahrscheinlich auch nicht abnahmefähigen Umbauten - aber es ist und bleibt trotzdem noch versichert und zwar in Haftpflicht und Kasko gleichermaßen. Nur auf öffentlichen Straßen darf es eben auf Grund des Erlöschens der Betriebserlaubnis nicht mehr bewegt werden.

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Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 30. Juni 2015 um 21:02:26 Uhr:


Was anderes hab ich nicht behauptet... 😉

Ganz klar, die Betriebserlaubnis erlischt natürlich mit einem solchen Softwaretuning ohne Abnahme und Eintragung, aber der PunktusKnacktus ist eben, dass es gar keiner bemerken wird. TÜV, KÜS oder Dekra machen nun mal keine Leistungsprüfung und wenn die Abgaswerte wie bei mir besser sein sollen als im Original, dann wird da auch niemand nachhaken.

Dieses OBD-Gedöns ist für mich deshalb ein Märchen, weil es faktisch unmöglich wäre, alle verfügbaren Fahrzeuge mit allen verfügbaren Softwarekombinationen im Detail zu listen, zumindest in absehbarer Zeit.

sehe ich auch so

die haben weder die Zeit,noch das Equipment dazu 😛

Gruß
odi

So isses... 😉

Ab 01.07.2015 werden neue Geräte eingesetzt die alle Fahrzeugdaten inkl. Softwarestände auslesen. Das habe ich auch so gehört. Ich bin da entspannt, da bei mir alles mit TÜV gemacht worden ist. Die Geräte sind lange vorbereitet und getestet worden.

Der 01.07.2015 ist in der Tat schon morgen!

Die müssen dann noch nicht mal mehr die Bremse oder die Blinker betätigen lassen, soll alles über das Steuergerät angesteuert werden können.
Der Fehlerspeicher ist plötzlich ein offenes Buch.
Wenn ich irgendwelche Illegalitäten verbaut hätte, würde ich mich da nicht so entspannt zurück lehnen , wie es odi und neo gerade tun.

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Doch, das tu ich - und wäre ich noch Raucher, würd ich dabei noch gemütlich eine durchpaffen zum gut sortierten Whiskey ... 😉

Was sieht denn der Tüv im Falle eines Falles? Ob alle Blinker funktionieren und das Bremslicht? Ob versteckte Fehler am Airbag oder Rückhaltesystem vorhanden sind? Fehlerspeicher auslesen und verschiedene Funktionen ansteuern ist ja okay. Mag ja auch alles in der Form möglich sein, mehr aber wohl nicht. Alles andere sind doch nur Märchen, Mythen und Panikmache.

Wie schon gesagt, es wäre technisch und organisatorisch zum jetzigen Zeitpunkt faktisch unmöglich, alle Softwarestände jedes einzelnen Steuergerätes eines jeden einzelnen Fahrzeugmodells zu prüfen und abzugleichen, geschweige denn unterschiedliche Softwarestände einer mehr als 27-jährigen OBD Verwendungszeit abzudecken. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren - dann aber bitte mit Fakten... 😛

Interessant auch die Tatsache, dass mit Optimierung der vorhandenen Software die Softwarestände nebst Versionsnummern gar nicht zwangsläufig geändert werden, sondern lediglich die Parameter innerhalb dieser vorhandenen Software.

Insofern müsste das neue SuperMega-ENNESSÄÄI-Spionageprogramm des TÜV auch alle einzelnen Parameter eines jeden Steuergeräts nebst aller bekannten Softwareversionen sämlicher Hersteller abdecken können. Oje, und KÜS wie Dekra müssten zwangsverpflichtet das gleiche System nutzen, da es ja sonst höchst unfair wäre. Wie lange dauert es im Falles eines Falles dann, den Tüv machen zu lassen? Gute 2 oder 3 Stunden pro OBD-Fahrzeug? Organisatorisch kaum realisierbar und dann auch noch die EU von wegen Gleichbehandlungsgrundsätze und so. Bekommen Fahrzeuge ohne OBD-Anschluss dann keine neue Plakette mehr?

Also im Prinzip alles Pustekuchen. Sinn und Zweck des Ganzen wird wohl eher darin liegen, den Tüv-Prüfern die Arbeit zu erleichtern und der fortgeschrittenen Technik Genüge zu tun. Abgeklemmte Airbag Lampen oder andere versteckte Mängel, ob absichtlich oder nicht, sind ja nun keine Seltenheit. An den paar getunten Kisten, die per Software oder Zusatzchip ein paar mehr PS als vorgegeben haben, hat der Tüv ganz sicher kein gesteigertes Interesse. 😉

Der nächste Punkt wäre der Datenschutz, aber das würde jetzt zu weit führen.

Zumindest müssen die Diesel jetzt nicht mehr tlw. mehrmals an die Kotzgrenze gedreht werden. Wenigstens etwas gutes.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 30. Juni 2015 um 23:14:00 Uhr:


Wie schon gesagt, es wäre technisch und organisatorisch zum jetzigen Zeitpunkt faktisch unmöglich, alle Softwarestände jedes einzelnen Steuergerätes eines jeden einzelnen Fahrzeugmodells zu prüfen und abzugleichen, geschweige denn unterschiedliche Softwarestände einer mehr als 27-jährigen OBD Verwendungszeit abzudecken. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren - dann aber bitte mit Fakten... 😛

Zum Thema Softwarestände kann ich nichts sagen. Ich war aber sehr erstaunt, als ich neulich (nach einem Steinschlag) eine neue Seitenscheibe brauchte: Der Glashändler tippte die Fahrgestellnummer meines Wagens in ein System ein und er hatte meine komplette Ausstattung meines Fahrzeuges. Und da es sich hierbei um den Exoten Evoque handelte und es kein Land Rover Händler war, muss es also eine zentrale Datenbank geben, in dem die Wagen inkl. der Sonderausstattung gespeichert sind. Warum sollte bei den Daten dann nicht auch die Prüfsumme der Steuergeräte hinterlegt sein? Du musst ja gar nicht jedes Steuergerät einzeln ablegen, es reicht aus, einfach eine Prüfsumme pro Fahrzeug berechnen zu lassen. Oder aber man macht es einfach mit einer Signatur, die vom Hersteller verschlüsselt wurde. Quasi ala PGP usw. Da kann man auch sehr schnell und einfach nachvollziehen, von wem die E-Mail abgesendet wurde ... Im Falle der Steuergeräte braucht man dann nur eine "Handvoll" Signaturen, genau eine pro Hersteller des PKW ...

Technisch sollte so etwas also sehr einfach möglich sein. Ob es nun gemacht wird, keine Ahnung. Aber warum sollten gerade TÜV usw. weiterhin hinter dem Mond leben, wenn es heute in anderen Bereichen schon sehr einfache Möglichkeiten gibt, die Authentizität einer elektronischen Information zu überprüfen?

Sooooooo.......ich habe etwas telefoniert. Der TÜV Süd hat mir bestätigt, dass KEINE Motordaten ausgelesen werden können. Dies sei nur dem Hersteller möglich. ( naja, und noch anderen Personen, 🙂 )

Man darf wohl nur noch 50% glauben, was man so erzählt bekommt! 🙂

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 30. Juni 2015 um 23:52:00 Uhr:


Zumindest müssen die Diesel jetzt nicht mehr tlw. mehrmals an die Kotzgrenze gedreht werden. Wenigstens etwas gutes.

die älteren Diesel (vor 2006) schon, denn diese können per OBD keine ASU machen.

Von https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/tuning/

Zitat:

Ja, jegliche Veränderung an der Motorleistung muss geprüft und genehmigt werden. Wenn hierfür kein Mustergutachten vorliegt, kann das noch einmal so viel kosten wie das Chip-Tuning selbst. Wird ein Chip-Tuning nicht eingetragen, erlöschen Zulassung und Versicherungsschutz – mit fatalen Folgen für den Fahrzeugeigner. Daher muss die Motor-Mehrleistung auch dem Versicherer gemeldet werden, der dann unter Umständen die Prämie erhöht.

Mehr sage ich dazu nicht mehr. Ob man sich daran hält oder nicht muss jeder selber wissen, die Rechtslage ist recht eindeutig.

Sollte ich an einem Unfall Schuld sein und das Auto könnte sowas haben würde ich es darauf ankommen lassen (Rechtsschutz sei Dank). Und wenn das Auto etwas in der Richtgung hätte, habe ich gute Argumente das ich doch nicht an einem Unfall Schuld war. ;-)

MfG
Mike

P.S. Eine AU hat nichts mit einem Abgasgutachten zu tun, wenn es danach gehen würde, könnte ich einen Vergasermotor ganz Easy auf Euro 6 bekommen wenn der Masstab nur eine bestanden AU ist.

Wenn du jemandem drauf fährst (beispielsweise an einer Ampel), wird sich deine Schuld nicht reduzieren, weil das andere Fahrzeug vielleicht eine andere Motorleistung hat. Da hätte die Ursache schon im direkten Zusammenhang mit den Veränderungen stehen müssen.

Also erst war ich auch skeptisch als ich den Beitrag gelesen habe, wenn man allerdings im Netz ein bisschen nach "HU-Adapter" in Verbindung mit "Tuning" sucht könnte ich mir anhand der vorgefundenen Informationen tatsächlich vorstellen dass hier etwas im Busch ist...

Aber ich bin mir sicher dass wir hier in den nächsten Monaten entsprechende Rückmeldungen von usern erhalten werden welche mit ihren optimierten Fahrzeugen (eingetragen oder nicht) beim TÜV waren.

Mit dem schwulen hu Adapter will der tüv Abs und esp Funktionen testen... hab es Grad so grob überflogen. .genaues weiss ich nicht

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Juli 2015 um 11:22:13 Uhr:


Von https://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/tuning/

Zitat:

@e30lion schrieb am 1. Juli 2015 um 11:22:13 Uhr:



Zitat:

Ja, jegliche Veränderung an der Motorleistung muss geprüft und genehmigt werden. Wenn hierfür kein Mustergutachten vorliegt, kann das noch einmal so viel kosten wie das Chip-Tuning selbst. Wird ein Chip-Tuning nicht eingetragen, erlöschen Zulassung und Versicherungsschutz – mit fatalen Folgen für den Fahrzeugeigner. Daher muss die Motor-Mehrleistung auch dem Versicherer gemeldet werden, der dann unter Umständen die Prämie erhöht.

Mehr sage ich dazu nicht mehr. Ob man sich daran hält oder nicht muss jeder selber wissen, die Rechtslage ist recht eindeutig.
Sollte ich an einem Unfall Schuld sein und das Auto könnte sowas haben würde ich es darauf ankommen lassen (Rechtsschutz sei Dank). Und wenn das Auto etwas in der Richtgung hätte, habe ich gute Argumente das ich doch nicht an einem Unfall Schuld war. ;-)

MfG
Mike

P.S. Eine AU hat nichts mit einem Abgasgutachten zu tun, wenn es danach gehen würde, könnte ich einen Vergasermotor ganz Easy auf Euro 6 bekommen wenn der Masstab nur eine bestanden AU ist.

Ist auch ein toller Charakterzug.. du wärst an einem Unfall Schuld und würdest den anderen haftbar machen wollen weil dieser ein Chiptuning hätte?!

Nun gut, aber dann müsstest du jedem anderen ein solchen Chiptuning / Kennfeldoptimierung unterstellen, dann wirklich ersichtlich ist das nicht.

Mike, bist schon ein toller Typ.

Also ich War eben noch einmal beim TÜV wieder Dienstlich. Diesmal hab ich gesagt:
Na schon den ersten mit unerlaubten tuning gefunden. Er meinte nur, heute ist der erste tag, dann hat er mir das Gerät gezeigt und meinte sieht damit alles. Er sagte es War einer da der eine normale Scheibe drin hatte ohne Sensor obwohl es für das Auto so vorgesehen war... Auf meine Frage was dann passiert, keine Reaktion.... wie vorher schon gesagt wurde, wenn die das wirklich sehen wird es nicht lange dauern bis der erste User das hier Postet...

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