TÜV vs Tuning

BMW 3er

Hi, ich komme gerade vom TÜV (Dienstwagen), habe den Prüfer gefragt wie das wird mit dem obd TÜV, er meinte er ist darauf gespannt wieviele eine Leistungssteigerung haben, illegal natürlich. Denn das wird teuer... auf meine Frage wie die das genau sehen gab er mir keine Antwort, nur keine Angst das sieht man... Ich selber habe keine Leistungssteigerung dennoch interessiert es mich. Sehen die das wirklich? Es geht ja wieder um haufen Geld...
Sorry wenn das jetzt O. T. Geworden ist

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber das halte ich mal für ein Gerücht aus der russischen Fantasy-Küche... 😉

Mal abgesehen davon, dass es mir relativ egal wäre, dann ließe ich das eben für die paar 40 Euro eintragen. Kostet weder mehr Steuer noch mehr Versicherung.

Trotzdem bleibt es für mich ein Märchen aus dem Reich von Grimm & Co, denn selbst wenn die Checksumme nicht übereinstimmt, kann noch niemand sagen, wieso weshalb oder warum. Hier müsste der Hersteller bei jedem Update das Ganze über KBA und Prüfinstitutionen freigeben und all so'n Käse. Das am besten noch europaweit abgeglichen mit der Vielzahl an unterschiedlichen Softwareversionen der unterschiedlichsten Fahrzeugkomponenten.

Abgasgutachten ist auch so eine Frage. Meiner ist optimiert und problemlos durch Tüv und Au gekommen. Die Werte sind laut Prüfbericht optimal und innerhalb der vorgegebenen Toleranzen - trotz Softwareoptimierung, also kann es daran wohl schon mal nicht scheitern.

Zudem bleibt dann noch immer der Umstand, dass man bei Nichtbestehen der Au seine Zulassung noch lange nicht verliert, sondern erstmal ein Termin zur Nachprüfung und Mängelbeseitigung hätte. Also Zeit genug, um alles Notwendige in die Wege zu leiten. Ebenso falsch, dass man dadurch gleich die Betriebserlaubnis und dadurch den Versicherungsschutz verliert, denn man verliert ohne Versicherungsschutz erstmal die Erlaubnis zum Betrieb des Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen, aber nicht ohne Betriebserlaubnis den Versicherungsschutz des Fahrzeuges...

Nur als kleines Beispiel:

Ein Fahrzeug wird auf dem heimischen Hof aufgetunt, vorn, hinten, rechts, links, unten, oben und eine Powerpackung mit 500 PS gibt es gleich noch obendrauf. Am besten noch Dach wegschneiden, Airbags ausbauen und 345'er Reifen auf 22 Zoll montieren.

Keine Frage, das Fahrzeug verliert seine Betriebserlaubnis auf Grund der noch nicht abgenommenen und wahrscheinlich auch nicht abnahmefähigen Umbauten - aber es ist und bleibt trotzdem noch versichert und zwar in Haftpflicht und Kasko gleichermaßen. Nur auf öffentlichen Straßen darf es eben auf Grund des Erlöschens der Betriebserlaubnis nicht mehr bewegt werden.

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Zitat:

@Enrico2301 schrieb am 1. Juli 2015 um 10:11:58 Uhr:



Zitat:

@HD-Moos schrieb am 30. Juni 2015 um 23:52:00 Uhr:


Zumindest müssen die Diesel jetzt nicht mehr tlw. mehrmals an die Kotzgrenze gedreht werden. Wenigstens etwas gutes.
die älteren Diesel (vor 2006) schon, denn diese können per OBD keine ASU machen.

Um die ist es nicht schade, natürliche Auslese. 😁

Um die Bockwurst (für mich zumindest) rund zu machen, hab jetzt gerade beim Tüv SAD angerufen und explizit gefragt, ob ich vielleicht mit der neuen Technik prüfen lassen könnte, ob der Vorbesitzer unerlaubter Weise eine Softwareoptimierung hat machen lassen (Oh-Ton)... 😉

Ganz klare Antwort: "Nein, das geht leider nicht. Hier geht es rein um ein technisches Auslesen von sicherheitsrelevanten Fehlern, die im System hinterlegt sind und um das Ansteuern verschiedener Funktionen zum testen. In Sachen Motorelektronik würde dem wohl auch die Haftungsfrage entgegen stehen."

Also mir reicht das als Antwort... 😛

* * * * *

Versicherungsrechtlich ist es schon alles gesagt worden. Ein Unfall / Schaden müsste schon explizit auf die unerlaubte, technische Veränderung zurückzuführen sein.

Also macht's Euch jetzt mal nicht ins Hemd und wer doch, soll es halt einfach eintragen lassen. Wer beim ordentlicher Tuner optimieren lässt, dürfte damit auch kein Problem haben. Und die 40 Euro reißen es wohl auch nicht raus...

@NeoNeo28

Hallo. Das ist die gleiche Antwort, die ich auch bekommen habe (Seite 2)

Es wird immer viel erzählt....... 🙂 🙂

Ich bin nächste Woche nochmal dort, dann werde ich ihn konkret darauf anreden das am Telefon was anderes gesagt wurde, mal sehen was er dann noch sagt, evtl wieder Märchen? Auskommen kann er mir ja nicht bin ja nicht aus Spaß dort sondern mit nem Fahrzeug... Wahrscheinlich weiß es selbst nicht was er mit dem Gerät machen kann oder machen soll...

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Was erwartest du denn? Du hast Zweifel bekommen, andere (mit nicht eingegtragenen Maßnahmen) vielleicht auch oder sehen gleich davon ab. Damit hat er doch sein "Ziel" erreicht. 😉

Im Grunde genommen ist es mir egal, habe und werde auch keine Optimierung mehr machen lassen. Das ganze war aus reinem Interesse.

Prinzipiell sehe ich es auch so. Hab meinen schon so optimiert gekauft, die Rechnung mit Gewährleistung da, ein ausführliches Gespräch mit dem Tuner geführt (Rückprogrammierung kostenlos inbegriffen). Extra machen lassen würde ich es beim Nächsten aber auch nicht. Wieso auch, der 335'er, ersatzweise 435'er hat genug Pups am Rohr... 😉

Zumindest bei meiner Versicherung ist eine Leistungssteigerung meldepflichtig, da dadurch die Gefährdung und damit auch die Typklasse steigt. Ist ja auch logisch, dass ein 335i eine höhere Typklasse hat wie ein 316i.

Allerdings ist das Ermessenssache des Sachbearbeiters, wie viel der Beitrag steigt.

Die Typklasse ist aber prinzipiell Fahrzeugbezogen, nicht Leistungsbezogen. Von daher wundert mich die Aussage deines Versicherers etwas. Meldepflichtig wäre es wohl bei jeder Versicherung, eine andere Typklasse bekommt das Fahrzeug deshalb aber dennoch nicht - im Regelfall... 😉

Hier ein Zitat eines Anwalts aus einem Tuning-Forum:

Zitat:

Durch eine Chip-Tuningmaßnahme wird eine Leistungssteigerung des Motors herbeigeführt. Die Leistungssteigerung verändert die für die Zuordnung der Wagnisse im Versicherungsverhältnis maßgeblichen objektiven Gefahrenmerkmale, insbesondere die Leistung des Motors. Es kann somit durch eine Chip-Tuningmaßnahme zu einer Gefahrerhöhung im Versicherungsverhältnis kommen, die nach Maßgabe der §§ 23 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterschiedliche Rechtsfolgen hat. Für die Frage, welche Auswirkungen eine Chip-Tuningmaßnahme für das Versicherungsverhältnis haben kann, ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Es soll hier lediglich der Bastler-Eingriff aus dem Beispielsfall betrachtet werden, wobei nach Durchführung des Eingriffs während des Versicherungsverhältnisses und vor Abschluß des Versicherungsvertrags unterschieden wird. Beim ordnungsgemäßen Eingriff treten keine versicherungsrechtlichen Probleme auf, sofern der Versicherungsnehmer die veränderten Umstände dem Versicherer anzeigt und es zu einer entsprechenden Anpassung des Versicherungsverhältnisses kommt.

Allerdings stimmt es, dass im Normalfall keine Untersuchung veranlasst wird bzw. erst bei Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente ermittelt wird. Und selbst dann müsste das Tuning kausal mit dem Schaden zusammen hängen.

Das muss also jeder für sich wissen, ist das gleiche wie mit nicht eingetragenen Rädern, Lampen, Spoilern, etc.

Ja passt doch so wie geschrieben. Ich sehe es genauso... 😁

Was anderes wurde ja prinzipiell mal nicht behauptet.

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