TÜV und Polizei/wie verträgt sich das
Also ich habe jetzt einige Probleme mit den EU - Tuningrichtlinien. Jetzt habe ich einen TÜV gefunden der mir das Auto abnehmen würde und mir die Plakette aufkleben würde.
Wie sieht das jetzt aus wenn der TÜV alles ok findet, ich nach der Abnahme keine Veränderungen mehr vornehme und mich die Polizei aufhält und einiges bemängelt.
Was kann passieren?
Was sollte ich verändern?
Bitte und schnelle Antwort.
Danke
Beste Antwort im Thema
...für den Beitrag hättest du auch ne Mängelkarte verdient. Mein Lehrer hätte gesagt: Note 6, setzen.
Wenn du so mit der Rennleitung geredest hast wie hier geschrieben dann kann ich verstehen, das deine Frau dir den Mund verboten hat....🙄
Habt ihr in der Schule nicht aufgepasst? Nichts gegen Fehler die sich mal einschleichen können aber bei deinem Beitrag brauchte ich zum Teil einen "Übersetzer".
144 Antworten
Also bei meinem Golf 2 Fire&Ice mit 60/40 habe ich auch nur 48 cm zwischen Boden und Lichtaustritt (tiefster Punkt des Scheinwerferglasses) Erster TüV-Prüfer wollte auch nicht, der 2 war besser drauf.
Naja muß mal sagen, da der Golf original auch nur ca. 54 cm zwischen Boden und Lichtaustritt hat, ist uns ja allen klar was bei 60/40 und tiefer dabei herauskommt.
Zu den Kontrollen, kann ich zum Glück von Hannover sagen, dass ich noch nie "klopf auf Holz" in eine Verkehrskontrolle (waren jetzt 3 in 4 Jahren) gekommen bin, in der sich ein Polizist auch nur ansatzweise um die technischen Belange gekümmert hat.
So ein Golf wie ihn der Themenstarter hat, fällt da schon eher auf und bietet sich förmlich an.
Polizei kann nach ihrer Meinung Mängel feststellen, die dann durch den TüV oder Dekra überprüft werden müssen. Ist alles ok bekommst du die Mängelkarte wieder, mit der Bemerkung, dass alles ok ist. Behalte diese doch und wenn die Polizei wieder den gleichen Mängel anzeigen will, zeigst du sie vor.
Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
Also bei meinem Golf 2 Fire&Ice mit 60/40 habe ich auch nur 48 cm zwischen Boden und Lichtaustritt (tiefster Punkt des Scheinwerferglasses) Erster TüV-Prüfer wollte auch nicht, der 2 war besser drauf.
@TE wie willst du denn so rumfahren wenn dir niemand eine Plakette geben will?
Dann zu den TÜVern. Sollte ein Prüfer vom TÜV eine Eintragung eintragen und ein anderen Prüfer vom TÜV wieder aus, keiner vom KÜS oder GTÜ oder was weiß ich, kann man den Prüfer der das eingetragen hat theoretisch belangen. Problem wird wohl sein das das ein langer Rechtsstreit werden kann...
Bau dir ein anderes Fahrwerk ein und gut. Obwohl ich immernoch nicht glauben kann das du mit diesem Scheinwerfer 4cm drunter bist... Haste denn jetz mal gemessen?!
Ich muß dazu sagen, das der erste TüV-Prüfer die Abnahme verweigerte, da ich angeblich nicht auf die Grube (wegen der Metallschiene drumrum) kommen würde. Dann kam er mit 7 cm Bodenfreiheit und das ich die nicht hätte. Daraufhin nahm er ein Vierkantholz und fuchtelte 3 Minuten unter meinem Auto herum. Da sein Holzstück nichts getroffen hatte und mein Auto damit die Bodenfreiheit, wie ich im auch anfangs gesagt hatte, aufwies meinte er nur mürrisch das er es trotzdem nicht einträgt. Das war seine komplette Prüfung.
Der 2. TüV-Prüfer hatte dann alles genaustens nachgeschaut und anschließend für gut befunden (eingetragen). Bei den 48 cm meinte er nur das ihm das reichen würde.
Der 2. Prüfer war halt kulant, hat aber dafür auch auf Herz und Nieren geprüft.
Was soll man sagen TüV-Prüfer sind halt auch nur Menschen.
Gibt halt einige (TÜV Prüfer und Polizisten), die allergisch auf nen amtlichen Tiefgang reagieren.
Kleines Beispiel: Mein GTI war grad 24 h wieder auf der Straße, da wurde ich schon rausgezogen. Ursprünglich ne Alkohol- und Drogenkontrolle (am Sonntag um 18 Uhr), dem Beamten war mein Auto aber zu tief. "Da können Sie gar keine Schneeketten mit fahren!" ... Ausgesprochen tragisch bei nem Sommerauto 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Herr Weber
Tja....normal sollte man davon ausgehen dürfen,leider ists halt im harten Alltag anders.
tja da frag ich mich noch ob der TÜV/dekra oder andere ihr geld überhaupt wert sind.
da ist doch so ne eintragung im prinzip ja net mal mehr das papier wert auf der das steht.
ist halt typisch deutschland.....
mfg flo
Zwischen Tüv/Dekra und GPU gibts auch noch riesen Welten!
2 Kollegen von mir hat die GPU nichts eingetragen:
- Das Lenkrad für die Felgen zuklein
- Leistungsteigerung und dann nen Sportpott das ginge nicht
usw..
Ab zum TÜV Nord, der setzt sich in die Karre fährt ne Runde:
- Lenkrad OK
- Reifen OK , schleift nix passt alles !
usw..
Mfg Michael
So Leute,
jetzt ist die Scheiße am dampfen. War heute beim TÜV, dann hat sich ein Prüfer meinen Golf genaustens angesehn. Ein ein halb Stunden lang hat er von vorne bis hinten alles gecheckt.
Zitat des Prüfers: "Wenn ich ehrlich bin tuts mir in der Seele weh wenn ich dir jetzt sagen muss das du so keinen TÜV bekommst."
Er hat sich dann reingesetzt hat ne Runde gedreht und gemeint, es sieht alles gut aus aber leider erfülle ich einige Bedingungen nicht.
Ich darf jetzt:
- anderes Fahrwerk einbauen
- andere Reifen aufziehen
- meinen Einarmwischer wegmachen
- die aufgeklebte Sonnenblende wegmachen
- meine Spurverbreiterungen rausmachen
- meine Schürzen neu und sicherer befestigen (10 Schrauben
pro Schürze sollten eigentlich reichen aber gut wenn er meint)
- meinen Kofferraumausbau muss ich eintragen lassen, dafür
wird mir dann der mittlere Platz auf der Rücksitzbank gestrichen
- Dämmmatte in die Motorhaube kleben weil der Luftfilter zu laute
Ansauggeräusche macht
Frage an an euch:
Habe in meiner Werkstatt nachgefragt, ob sie so eine Dämmmatte haben aber die wissen gar nicht was das ist. Wisst ihr wo ich so was her bekomme und wie ich sowas befestigen muss. Reicht aufkleben?
Danke schon mal im vorraus
hey,
das is echt mies&ganz schön viel... hoffe aba das de alles hinbekommst!!
hier,guck mal:
Mr. Kroose hier bei MT verkauft so eine matte!
Tobi
Die Haubendämmmatte gab es orginal von VW, ich glaube beim Diesel.....Ebay tut not.
Wenn das so eingetragen ist, muss der Prüfer den Wagen so abnehmen, es sein denn, etwas ist nicht eingetragen, oder halt verändert worden.
Bspl: Porsche 911 rote Blinkereuchten hinten trägt Dir niemand ein!. Im Internet kursiert eine Briefkopie mit dieser Eintragung. Zwar von einem US 11er, aber es ist eingetragen. Siehe da: Vorgelegt, bischen auf mein Recht bestanden und der Prüfer hat es eingetragen! (Kein sCherz!)
Die Überwachung der Rechtmäßigkeiten der Eintragungen und Fahrzeugveränderungen obliegt einzig und alleine den Überwachungsvereinen (Technischer-Überwachungs-Verein sprich Tv usw)
Alles was die eintragen kann von einem Polizisten nicht mal angezweifelt werden, es sei denn, es wurde etwas veränder: z.B. Gewindefahrwerk drin, Beim Tüv schön hoch, danach wieder auf den Boden und die neu eingtragene Höhe past dann nicht mehr.
Ich habe selber so einen "Pflegefall als Golf". Was da alles eingetragen ist und wie er sich z.B. anfangs fuhr, ist eigentlich unmöglich. Wenn da Felgen und Fahrwerk eingetragen sind, die nunmal deutlich hörbar nicht zu einander passen (schleif schleif), finde ich das schon hammer. Hat mich richtig arbeit gekostet, die Tiefe und die Optik beizubehalten, ohne die Vorgaben nicht zu verändern (Höhe, Fahrwerk, Felgen usw.)
Fahr zum Prüfer der es eingetragen hat, der sol dann auch die HU machen und fertig.
Ich muss morgen zum Tüv, bin mal gespannt....
Zitat:
Original geschrieben von bubilowatz
Wenn das so eingetragen ist, muss der Prüfer den Wagen so abnehmen, es sein denn, etwas ist nicht eingetragen, oder halt verändert worden.
nö....der prüfer MUSS garNICHTS!
Zitat:
Die Überwachung der Rechtmäßigkeiten der Eintragungen und Fahrzeugveränderungen obliegt einzig und alleine den Überwachungsvereinen (Technischer-Überwachungs-Verein sprich Tv usw)
und wenn etwas nicht den vorschriften entspricht und zu unrecht eingetragen ist, können die das auch kurzerhand austragen!
Zitat:
Alles was die eintragen kann von einem Polizisten nicht mal angezweifelt werden
auch wieder falsch!
die polizei kann sehrwohl eintragungen anzweifeln, dann wird halteben ein gutachter ebstellt, der die unrehctmäßigkeit der eintragung bestätigt, und es muss rückgerüstet werden!
im übrigen kannst du den tüv NICHT in regress nehmen, und du als fz-fahrer bzw. halter bist alleine haftbar!
mich hat die polizei mal mit ner mängelkarte zum tüv geschickt wegen meinen schwarzen frontscheinwerfern und rückleuchten obwohl dort überall nen e-zeichen drauf ist und die polizisten sagte, ja keine ahnung wofür die sind, könnte für alles stehen wenn sie zb vom hausdach fallen (lol)
beim tüv haben sich die prüfer kaputt gelacht und mir direkt noch ne bescheinigung mitgegeben das diese schwarzen scheinis und rückleuchten in ordnung sind.
soviel zum thema, tüv\polizei wie verträgt sich des
manchmal echt reine schickane von den netten menschen in grün finde ich!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö....der prüfer MUSS garNICHTS!Zitat:
Original geschrieben von bubilowatz
Wenn das so eingetragen ist, muss der Prüfer den Wagen so abnehmen, es sein denn, etwas ist nicht eingetragen, oder halt verändert worden.
Mir hat es der Prüfer damals so gesagt, durch vorlage einer anderen Eintragung die vergleichbar ist, ist die technische umsetztung und Richtigkeit festgestellt. Klar ist es nur eine "Behörde, die, wie richtig erwähnt mal wieder alles steuert, aber eigentlich "unantastbar" ist.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und wenn etwas nicht den vorschriften entspricht und zu unrecht eingetragen ist, können die das auch kurzerhand austragen!Zitat:
Die Überwachung der Rechtmäßigkeiten der Eintragungen und Fahrzeugveränderungen obliegt einzig und alleine den Überwachungsvereinen (Technischer-Überwachungs-Verein sprich Tv usw)
Daher der Hinweis, sich wieder an den Prüfer zu wenden, der es eh eingetragen hat.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch wieder falsch!Zitat:
Alles was die eintragen kann von einem Polizisten nicht mal angezweifelt werden
die polizei kann sehrwohl eintragungen anzweifeln, dann wird halteben ein gutachter ebstellt, der die unrechtmäßigkeit der eintragung bestätigt, und es muss rückgerüstet werden!im übrigen kannst du den tüv NICHT in regress nehmen, und du als fz-fahrer bzw. halter bist alleine haftbar!
Das einzige was die Machen ist ne Mängelkarte schreiben, mehr Aufwand macht sich freiwillig kein Polizist. Wenn natürlich ein z.B. Unfall passiert und die Karre wird untersucht, kann es anders werden. An der stelle hast Du als "Garagenschrauber" eh schon verloren, weil Du eigentlich nicht mal selber die Bremsbeläge tauschen darfst, da Du kein "Fachpersonal" bist. Selbst als gelernter KFZ´ler darfst Du es nicht, nur im Rahmen der Firma (Haftung, Meister, usw).
Zitat:
Original geschrieben von burnout-freak
Ich darf jetzt:
- anderes Fahrwerk einbauen
- andere Reifen aufziehen
- meinen Einarmwischer wegmachen
- die aufgeklebte Sonnenblende wegmachen
- meine Spurverbreiterungen rausmachen
- meinen Kofferraumausbau muss ich eintragen lassen, dafür
wird mir dann der mittlere Platz auf der Rücksitzbank gestrichen
...warum? Mit welcher Begründung?? War doch alles Eingetragen und du hast/hattest doch bestimmt Gutachten/ABE´s dafür, oder??
...und was soll der Schwachsinn??---->meinen Kofferraumausbau muss ich eintragen lassen, dafür
wird mir dann der mittlere Platz auf der Rücksitzbank gestrichen<------
Zitat:
...und was soll der Schwachsinn??---->meinen Kofferraumausbau muss ich eintragen lassen, dafür
wird mir dann der mittlere Platz auf der Rücksitzbank gestrichen<------
Überleg mal was das ganze Holz, Amp´s, Speaker, Woofer usw. wiegt.....Fahr doch mal bei Deinem Baufstoffhändler oder so auf die Waage und schau was Dein Auto so drauf hat. (Achslast)
Das mit dem Mittleren Platz war dann schon ein entgegenkommen des Prüfers, wie man das Gewichtsproblem lösen könnte. Hinten Rein, in der Mitte etwas raus....
Zitat:
Aber wie zum Teufel liegt das begründet? Was soll der Schei$$ hier im Staat?
Wie war das mit dem gleichen Recht für alle?
Wenn man sich einen Golf 2 mit Vr6 Turbo und passender Ausstattung aufbaut ist das sicher ein Sportwagen *g*
Ich frage mich halt ob es nicht sinnvoller wäre, logisch zu prüfen, wie ich schon oben es genannt habe.
Langsam nervt mich das an, immer gibt es Ausnahmen für die, die viel Geld haben.
So läuft das nunmal im Kapitalismus. Wer sich einen Supersportwagen neu leisten kann kauft sich auch gleichzeitig von allen Unanehmlichkeiten frei, weils einfach im Preis mit drin ist.
Wer Geld ohne Ende hat kann alles Mögliche machen und wird dafür nicht belangt (nicht nur auf der Straße). Aber wenn wir armen Lappen ankommen ficken die uns ganz gewaltig, alles im Namen von Recht und Gesetz. Sorry für die Ausdrucksweise, aber so isses.