Tüv und Au seit 02/2010 abgelaufen...

Opel Astra F

Erst einmal einen schönen guten Morgen.
Ich hab folgendes Problem.
Bei meinem Astra ist der Tüv sowie Au seit 02/2010 abgelaufen. Der Wagen aber trozdem noch angemeldet,aber seit Oktober 2010 liegt ein Motorschaden vor,welcher aber heute nach langen warten behoben wird.
Meine Frage:
Da der Wagen ja noch angemeldet ist und ich zum Tüv fahren will, wird dann der Tüv sowie Au auf den Februar 02/2012 Datiert?! oder bekomme ich eine ab dem Datum für die nächsten 2 Jahre Tüv?
Oder wäre es vielleicht sinnvol den Wagen abzumelden auf den Tüv fahren ihn danach wieder anmelden?....Ist ne kostenfrage da das Abmelden und wieder in betrieb nehmen grade mal nur 23 Euro kostet und ich mir den Tüv dann für nächstes Jahr evt. sparen könnte.......
Was meint ihr dazu?

Mfg DarkASTRAracer

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Du kannst sogar ohne Plakette (aber mit zum Fahrzeug gehörigen Nummernschild) auf direktem Weg zur HU fahren (Versicherung vorausgesetzt!), ist rechtlich alles sauber. Kann ja keiner was dafür wenn dein Vater ne Strafe zahlt, die er nicht hätte zahlen müssen.

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Du kannst sogar ohne Plakette (aber mit zum Fahrzeug gehörigen Nummernschild) auf direktem Weg zur HU fahren (Versicherung vorausgesetzt!), ist rechtlich alles sauber. Kann ja keiner was dafür wenn dein Vater ne Strafe zahlt, die er nicht hätte zahlen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md


Du kannst sogar ohne Plakette (aber mit zum Fahrzeug gehörigen Nummernschild) auf direktem Weg zur HU fahren (Versicherung vorausgesetzt!), ist rechtlich alles sauber. Kann ja keiner was dafür wenn dein Vater ne Strafe zahlt, die er nicht hätte zahlen müssen.

vergiss es nur auf einem trailer kommst du straffrei hin ohne tüv und au.

das einzigste was du darfst mit der doppelkarte und den schildern zu der kfz zulassungstelle hin fahren um es direkt zu zulassen oder beim abmelden nach hause.

beides nur auf direkten weg sonst ist nichts erlaubt.

möglich das die polizei ein auge zudrückt aber nicht der regelfall

auszug der Bußgeldkataloge:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/

Gruß

mehr als 12 Monate überzogen, dann kommt Onkel Baurat !

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Moin
Der Baurat kommt erst wenn der Wagen so lange ABGEMELDET war das die Zulassungstelle keine Daten mehr hat, in der Regel 7 Jahre, einige Landkreise unbegrenzt!!
Ist er sagen wir 15 Jahre ANGEMELDET ohne Tüv (Oldtimer in Werkstatt vergessen worden aber immer bezahlt) gehts dem Baurat nichts an, er muss nur zum Tüv getrailert werden und gut.
Der bekäme sogar volle 2 Jahre mit nur einmal bezahlen, der Dekra sagt anderes wäre nicht rechtens, der Tüv Nord hingegen hielte hier 8x die Hand auf..meine Meinung: Klage einreichen.
Noch eine Sache:
Fahren auf Doppelkarte mit ungestempelter Nummer:
Früher durften wir zur Zulassung/Tüv fahren wenn nicht mehr als 2 Landkreise durchfahren wurden, heute hingegen muss VOR Fahrtantritt bei der Zulassungstelle eine Erlaubnis eingeholt werden.
In der Regel lehnen die ab und "verkaufen" Kurzzeitkennzeichen (Schleswig).
Noch eine Sache:
Bussgeldkatalog aus dem Internet:
Kein Mensch weiss ob die stimmen, es kann durchaus passieren das der Sheriff vor Ort eine GAANZ andere Tabelle vorlegt😁
Verlast euch da besser nicht drauf.
Gruss Willy

Jao, nach 7 Jahre wird sie gelöscht. Früher war dann der sogenannten "Vollabnahme" nötig. Heute alles egal. Tüv -> Strassenverkehrsamt -> Fahren 🙂

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