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tüv überzogen-

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 15:45

Hallo, mein tüv ist 3 monate abgelaufen,winterreifen neu,bremsen in ordnung,aber rost,etc und will nun mal in ner werkstätte abcheken ob es sich überhaupt lohnt bei tüv vorzufahren,-pkw ist 15 jahre alt.

letzten monat bekam ich strafzettel (bei normalen parkplatz in city) über 15,- wegen überziehung tüv. hab diesen nun bezahlt?

wie ist das denn nun? "kontrolliert nun die polizei bzw. landratsamt ob ich nun zum tüv vorfahre?

komischerweise habe ich vor kurzem eine vistienkarte von TÜY an meienr w-schutzscheibe hängen(wo drauf steht daß tüv fällig ist,mit adressen tüv-stellen-aber keinen strafzettel etc..)

dies in der eigenen parkplatzanlage meienr wohnanalage, kann deis einfach nur zufall sein? daß tüv -mitarbeiter dies bei meinen pkw zufällig gesehen hat,oder machen die verstärkt kontrollen?

oder bekamen die Hinweis von polizei wegen meiens strafzettels?

und was passiert denn,wenn ich nun nicht zum tüv_HU vorfahren würde,?

gruß

Beste Antwort im Thema

Die für deinen Bezirk zustände Zulassungsstelle wird generell von der Polizei informiert wenn man auf eine Mängelkarte der Polizei nicht reagiert.

Nach einer bestimmten Frist bei der Polizei wandert die Mängelkarte an die Zulassungsstelle zur weiteren Überwachung.

Bei uns wird jeder Halter 2 mal angeschrieben.

Das erste Mal wird man aufgefordert innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug:

- außer Betrieb setzen zu lassen oder

- die erforderlichen Reparaturen oder Untersuchungen vornehmen zu lassen und dies durch entsprechende Nachweise der Zulassungsstelle vorzuweisen

Reagiert der Halter nicht wird ein weiteres Schreiben kommen mit der Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Das bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei uns fallen dazu noch Gebühren von 31,-€ an.

Weiter wird unser Vollzugsdienst eingeschaltet und fährt raus um das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen.

 

Wir teilen dem TÜV nicht mit, ob ein Fahrzeug TÜV fällig ist. Die Zulassungsstelle wird aber auch nicht vom TÜV oder anderen Institutionen informiert, wenn das Fahrzeug eine HU/AU Abnahme besteht. Die Daten der Zulassungsstelle sind immer die der letzten Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Der TÜV kontrolliert das auch nicht nach, wenn du seit mehr als 2 Jahren nicht wieder gekommen bist. Es gibt ja auch nicht nur den TÜV der zur Abnahme der HU befähigt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

[...]

Ansonsten verstehe ich die ganze Frage nicht. Man fährt pünktlich hin zur Untersuchung und bekommt einen Mängelbescheid.Anhand dessen kann die Werkstatt einen verbindlichen KV machen. Es fallen natürlich Nachprüfungsgebühren an,aber diese liegen im Bereich von ca. 20 E.

Für diesen Betrag wird keine Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen,der zum einen nicht den ungerechtfertigten Austausch aller möglichen Dinge enthält,andererseits aber dafür die Plakette garantiert.

Und wie kriegst du das Auto kostengünstig in die Werkstatt, wenn die AU-Werte zu schlecht sind? (=sofortige Stilllegung)

notting

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

andererseits aber dafür die Plakette garantiert.

naja auch dass stimmt nicht so ganz, braucht nur ein anderer Prüfer da zu sein der zufällig einen anderen/weiteren/neuen Mangel feststellt und erneut zur Wiedervorfahrt bittet. schon steht man wieder bei der Werkstatt

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Verwarnt werden kann nur im öffentlichen Verkehrsraum und nicht auf Privatgelände.

Kommt dann wohl auf die Dienststelle an da man im Netz genügend "Opfer" findet die rechtmässig verwarnt wurden obwohl das Fahrzeug auf Privatgelande stand,aber halt von der Strasse aus gut sichtbar.

Bei euch würde eds wohl auch keinen Anschiss geben wenn man regelmässig Fahrzeuge aufschreibt die auf dem privaten Garagenvorplatz stehen,offensichtlich täglich benutzt werden und der Tüv schon länger überzogen ist wenn die Anzeige zb vom Gehweg aus oder ohne verlassen des Streifenwagens aus geschrieben werden kann.

 

 

Zitat:

Hier gab es mal einen, der ständig auf Privatgelände abmeldete Fahrzeuge aufschrieb. Nach dem dritten Rücklauf mit der Bemerkung " Privatparkplatz " hörte man nichts mehr von ihm......

Ist ja wohl was Anderes da man abgemeldete Fahrzeuge ja nur auf Privatgelände legal abstellen darf.Das Anzeigen ohne gesetzliche Grundlage zurückgewiesen werden sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Kommt dann wohl auf die Dienststelle an da man im Netz genügend "Opfer" findet die rechtmässig verwarnt wurden obwohl das Fahrzeug auf Privatgelande stand,aber halt von der Strasse aus gut sichtbar.

Das Problem ist , daß es einige gibt die das nicht auseinander halten können. Aber Knalltüten gibt es in jedem Job :rolleyes: .

Anzeigen kann man viel. In solchen Fällen riskiert man halt vor Gericht auseinander genommen zu werden :D . Wär mir die Sache nicht wert.

am 5. Januar 2010 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Überwachung, ob Tüv überfällig ist, erfolgt nicht durch TÜV, sondern durch die Zulassungsstelle. Diese schreibt Dich irgendwann an und fordert auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Nachweis über die durchgeführte Prüfung vorzulegen, anderenfalls das Fahrzeug still gelegt wird.

Wie sie Kenntnis von der überfälligen TÜV Prüfung erhält (Polizei, Ordnunsamt, Datenabgleich,.),weiss ich nicht.

 

O.

Seit wann bekommt die Zulassungsstelle denn einen HU Bericht  vom TÜV  oder  der Dekra zugeschickt so das die Zulassungsstelle dir die Frist für den nächsten HU Termin bekanngeben kann???

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Seit wann bekommt die Zulassungsstelle denn einen HU Bericht  vom TÜV  oder  der Dekra zugeschickt so das die Zulassungsstelle dir die Frist für den nächsten HU Termin bekanngeben kann???

Da wird was verwechselt. Der geneigte Überwacher stellt fest: TÜV überzogen. Er stellt eine Verwarnung oder Anzeige aus und gleichzeitig eine Mängelkarte . Diese Mängelkarte wird nach ca. einer Woche zur Zulassung geschickt wenn keine Reaktion erfolgt. Die Zulassung kann den Betroffenen noch mal vor Erlaß der Ordnungsverfügung ( Zwangsstillegung wegen technischer Mängel ) einen Hinweis mit Fristsetzung schicken oder erlässt gleich die Ovfg. Anderes gibt es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Überwachung, ob Tüv überfällig ist, erfolgt nicht durch TÜV, sondern durch die Zulassungsstelle. Diese schreibt Dich irgendwann an und fordert auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Nachweis über die durchgeführte Prüfung vorzulegen, anderenfalls das Fahrzeug still gelegt wird.

Wie sie Kenntnis von der überfälligen TÜV Prüfung erhält (Polizei, Ordnunsamt, Datenabgleich,.),weiss ich nicht.

 

O.

Seit wann bekommt die Zulassungsstelle denn einen HU Bericht  vom TÜV  oder  der Dekra zugeschickt so das die Zulassungsstelle dir die Frist für den nächsten HU Termin bekanngeben kann???

???

Ich habe nicht behauptet, dass die Zulassungsstelle von TÜV/Dekra oder sonstige Prüfstelle informiert wird. Im Gegenteil, ich habe dies explizit ausgeschlossen. Ebenfalls hatte ich ausgeführt, dass ich nicht weiss, wie die Zulassungsstele davon erfährt, dass TÜV überfällig ist. Möglichkeit ist Polizei, Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder ggfs. auch Datenabgleich). 

Sicher ist, dass die Zulassungsstelle, wenn sie - wie auch immer- von einer TÜV-Überfälligkeit erfährt, sich darum kümmert, dass diese Untersuchung durchgeführt wird. 

 

O.

am 5. Januar 2010 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von notting

Und wie kriegst du das Auto kostengünstig in die Werkstatt, wenn die AU-Werte zu schlecht sind? (=sofortige Stilllegung)

notting

Erzähl mal bitte mehr über diese Märchen!

Die nichtbestandene AU (die es übrigens nicht mehr so gibt) führt NICHT zur Stillegung des Fahrzeugs!

am 5. Januar 2010 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von heltino

eventuell auch mal zu überdenken:

wenn man mit abgelaufenem TÜV einen unfall hat, wird die versicherung sehr genau prüfen ob sie auch bezahlen muss....

5 mille regress bei der haftpflicht

0 euro leistung bei der kasko

Überdenk mal bitte, wo du diese"Weisheit" her hast!

[Der abgelaufene TÜV (richtig die abgelaufene HU) führt nicht zur "Zahlungsfreistellung" der Versicherung]

Lustiger Thread :D

Fangen wir mal an: Bussgelder für überzogenen "TÜV" sind die ersten Monate relativ gering, siehe weiter oben oder eben im Bußgeldkatalog (google hilft).

Auch mit abgelaufenem Tüv, nicht bestandener HU oder AU darf man legal in die Werkstatt fahren. Direkte Fahrten zur Mängelbeseitigung bzw. zur Nachkontrolle sind erlaubt - sofern das Auto nicht verkehrsunsicher ist. Dann würde aber direkt die Plakette abgekratzt.

Die AU-Plakette gibt´s nicht mehr, sonst ändert sich aber wenig. Die AU bleibt weitgehend so wie bisher bestehen, jedoch nicht mit eigener Plakette sondern als Bestandteil der HU. Daher nur eine Plakette und bei der HU muss eine neue AU vorgelegt werden sofern sie nicht gleich miterledigt wird.

Die Zwangsstillegung erfolgt durchaus wenn die Behörde Kenntnis von dem abgelaufenen Tüv erhält. Das kann z.B. durch ein Verwarngeld sein. Dann hat man eine Frist um eine neue bestandene HU vorzulegen oder die Behörde kann eben die Stilllegung anordnen.

Etwas OT: Auch auf Privatparkplätzen kann man nicht machen was man will. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf dort auch nicht so ohne weiteres ewig rumstehen, das fällt dann schnell unter illegaler Altautoentsorgung. Privater Raum heißt nicht rechtsfreier Raum ;)

Auch abgelaufener Tüv darf auf Privatgrund bemängelt werden wenn er auffällt. Es steht nirgendwo dass ein da abgestelltes Auto keinen gültigen Tüv haben muss, solange es angemeldet ist fällt es unter die Untersuchungspflicht.

Gruß Meik

P.S. Wenn ich Autos mit abgelaufener HU sehe stecke ich auch öfter eine Karte von unserer Firma darunter - Werbung ohne jegliche Rechtswirkung ;)

Zitat:

Original geschrieben von heltino

eventuell auch mal zu überdenken:

wenn man mit abgelaufenem TÜV einen unfall hat, wird die versicherung sehr genau prüfen ob sie auch bezahlen muss....

5 mille regress bei der haftpflicht

0 euro leistung bei der kasko

Als Ergänzung: Nach ausgesprochener Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle zahlt die Versicherung garnichts und ein Strafverfahren wird eingeleitet.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Zulassung

Als Ergänzung: Nach ausgesprochener Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle zahlt die Versicherung garnichts und ein Strafverfahren wird eingeleitet.

Auch ohne das kann die Versicherung auf dumme Ideen kommen wenn sie mitbekommt dass der Tüv abgelaufen ist.

Gruß Meik

Themenstarteram 5. Januar 2010 um 19:51

sorry, fraghezeichen hinter 15,-euro strafzettel war Versehen,

hab die 15,- strafzettel bezahlt.

wegen mängelliste, also ich bekam keine! Mäneglliste, bekam nur einen normalem strafzettel über 15,- weil ich tüv überschritten habe, ohne Mängelliste,ohne Aufforderung ,Frist etc. zum Tüv zu gehen,

daher war ja auch die Frage warum nun visitenkarte von tüv an meiner w-schutzscheibe hängt..,ob dies v-eicht Zufall war bzw. ob eben der Tüv neuerdings auch private Kontrollen durchführt..,

wie hier geschrieben wird, bekommt der tüv ja keine Mitteilung von zulassungsstelle

Das kann nur Zufall sein. Ich hab von den Prüfern bei uns noch nie gehört, dass sie raus fahren zu Kontrollen. Da es ja wie gesagt viele Institutionen gibt (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und andere) kann der TÜV ja nur von Haus zu Haus gehen und hoffen es findet mal wen.

Sowas rentiert sich aber sicher nicht und dafür ist der TÜV auch nicht da.

Klingt eher nach einer Werbekampange ähnlich wie bei den Autoaufkäufern die an die Autos ihre Visitenkarten heften.

Zitat:

Original geschrieben von fahren2010

ob eben der Tüv neuerdings auch private Kontrollen durchführt..

Dazu würde auch die nötige Befugnis fehlen.

Gruß Meik

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