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tüv überzogen-

Hallo, mein tüv ist 3 monate abgelaufen,winterreifen neu,bremsen in ordnung,aber rost,etc und will nun mal in ner werkstätte abcheken ob es sich überhaupt lohnt bei tüv vorzufahren,-pkw ist 15 jahre alt.
letzten monat bekam ich strafzettel (bei normalen parkplatz in city) über 15,- wegen überziehung tüv. hab diesen nun bezahlt?
wie ist das denn nun? "kontrolliert nun die polizei bzw. landratsamt ob ich nun zum tüv vorfahre?
komischerweise habe ich vor kurzem eine vistienkarte von TÜY an meienr w-schutzscheibe hängen(wo drauf steht daß tüv fällig ist,mit adressen tüv-stellen-aber keinen strafzettel etc..)
dies in der eigenen parkplatzanlage meienr wohnanalage, kann deis einfach nur zufall sein? daß tüv -mitarbeiter dies bei meinen pkw zufällig gesehen hat,oder machen die verstärkt kontrollen?
oder bekamen die Hinweis von polizei wegen meiens strafzettels?
und was passiert denn,wenn ich nun nicht zum tüv_HU vorfahren würde,?

gruß

Beste Antwort im Thema

Die für deinen Bezirk zustände Zulassungsstelle wird generell von der Polizei informiert wenn man auf eine Mängelkarte der Polizei nicht reagiert.

Nach einer bestimmten Frist bei der Polizei wandert die Mängelkarte an die Zulassungsstelle zur weiteren Überwachung.

Bei uns wird jeder Halter 2 mal angeschrieben.

Das erste Mal wird man aufgefordert innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug:

- außer Betrieb setzen zu lassen oder

- die erforderlichen Reparaturen oder Untersuchungen vornehmen zu lassen und dies durch entsprechende Nachweise der Zulassungsstelle vorzuweisen

Reagiert der Halter nicht wird ein weiteres Schreiben kommen mit der Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Das bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei uns fallen dazu noch Gebühren von 31,-€ an.

Weiter wird unser Vollzugsdienst eingeschaltet und fährt raus um das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen.

Wir teilen dem TÜV nicht mit, ob ein Fahrzeug TÜV fällig ist. Die Zulassungsstelle wird aber auch nicht vom TÜV oder anderen Institutionen informiert, wenn das Fahrzeug eine HU/AU Abnahme besteht. Die Daten der Zulassungsstelle sind immer die der letzten Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Der TÜV kontrolliert das auch nicht nach, wenn du seit mehr als 2 Jahren nicht wieder gekommen bist. Es gibt ja auch nicht nur den TÜV der zur Abnahme der HU befähigt ist.

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Da wird nichts zwangsstillgelegt bzw gepetzt.Habe im Sep.09 einen zugelassenen PKW-Anhänger erworben.Dieser Anhänger war seit Mai 06 TÜV-fällig.Hab ihn in die Reihe gebracht und beim Tüv vorgeführt.Ergebnis:Ohne Mängel,aber neue Plakette nur für 18 Monate,da der Tüv-Termin länger als 12Monate überzogen war.Das wars.

Zitat:

Original geschrieben von fahren2010



komischerweise habe ich vor kurzem eine vistienkarte von TÜY an meienr w-schutzscheibe hängen(wo drauf steht daß tüv fällig ist,mit adressen tüv-stellen-aber keinen strafzettel etc..)
dies in der eigenen parkplatzanlage meienr wohnanalage, kann deis einfach nur zufall sein? daß tüv -mitarbeiter dies bei meinen pkw zufällig gesehen hat,oder machen die verstärkt kontrollen?
oder bekamen die Hinweis von polizei wegen meiens strafzettels?

gruß

Wenn das Fahrzeug auf einem Privatgelände steht können sie es denke ich nicht verwarnen. Oder ein Bekannter von dir hat sich einen Spaß erlaubt und dir eine Karte vom TÜV an die Scheibe gehängt.

An deiner Stelle würde ich einfach in eine Werkstatt fahren und mal abklären was für das Bestehen der HU zu reparieren ist. Dann weißt du Bescheid und kannst entscheiden was du machst (reparieren und neue HU oder Auto verkaufen).

Zitat:

Original geschrieben von AstraF Champion


Wenn das Fahrzeug auf einem Privatgelände steht können sie es denke ich nicht verwarnen.

Sie können.So lange das Fahrzeug zugelassen ist muß es eine gültige Tüvplakette haben.

Sie können dir auch täglich einen neuen Strafzettel verpassen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Sie können.So lange das Fahrzeug zugelassen ist muß es eine gültige Tüvplakette haben.
Sie können dir auch täglich einen neuen Strafzettel verpassen.

Klar, können kann man alles. Nur darf man sich dann nicht wundern, wenn man dann einen gepflegten Einlauf vom Vorgesetzten bekommt. Verwarnt werden kann nur im öffentlichen Verkehrsraum und nicht auf Privatgelände. Gleiches gilt für Mängelkarten, es sei denn, es liegt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor ( auslaufendes Öl z.B. ) . Hier gab es mal einen, der ständig auf Privatgelände abmeldete Fahrzeuge aufschrieb. Nach dem dritten Rücklauf mit der Bemerkung " Privatparkplatz " hörte man nichts mehr von ihm......😁

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Aber auch dort muss man unterscheiden !

Wenn der Privatparkplatz öffentlich zugänglich ist, dann ist es möglich.
Wenn der Privatparkplatz eingezäunt/eingefriedigt ist, dann kann der Tüv auch x Jahre überzogen sein.

Bei uns auf dem Lidl Parkplatz steht schon eine weile ein zwangsstillgelegtes Fahrzeug.

Erst hingen täglich neue Strafzettel dran, dann der rote Aufkleber mit Hinweiß auf Zwangsstillegung und statt der Strafzettel nun ein Schreiben vom Amt.

Da ist auch " öffentlicher Verkehr geduldet " oder es ist entsprechend ausgewiesen. Deswegen darf man auch in öffentlich und jedermann zugänglichen privaten Parkhäusern auf TÜV- Jagd gehen, ist das Parkaus aber nur Mietern zugänglich sieht die Sache wieder anders aus. Aber ich glaube kaum, daß jemand seinen Hinterhof oder Garage als Durchgangsstraße zur Verfügung stellt....😁 . Vom Grundstück hinter dem Haus ganz abgesehen.... Aber so was klärt man vorher im Katasteramt, oder sollte man es klären- wozu die meisten leider zu faul sind...🙄

Hallole
Du beschwerst Dich das Beitragsverfasser Deinen
Text nicht lesen. Du solltest mal das Schreiben mit
dem Busgeld genauer lesen. Dort steht im Normalfall
das das Fahrzeug innerhalb einer Deffinierten Frist
vorzufahren ist oder aus dem Öffentlichen Verkehrsraum
durch abmeldung zu entfernen ist. Dazu Zählt jeder
Parkplatz der öffentlich zugänglich und nicht auf einem
Privaten eingefriedeten Grundstück steht.

Wie kann man so Dumm sein drei oder mehr Monate
zu überziehen?
Das Visitenkärtchen wird in unserer Region von Netten
Ordnungsamtsmitarbeitern an Fz Gepionnt und versteht
sich als Netter wink mit dem Zaunpfahl.
Ich würde es nicht übertreiben den Pappa Staat
hängt am längeren Hebel und nach der Zwangstillegung
ist der Aufwand einer Neu oder wiederzulassung
mal richtig aufwendig und überhaupt nich so einfach
zumal die Kosten trozdem entstehen und von Dir
getragen werden müßen.
Der nächste Schritt ist die Zwangsweise Entsorgung des
Unerlaubt gelagerten Schrottfahrzeuges im öffentlichen
Verkehrsraum , das kann dann schon ein fünfstelliger
Betrag nach dem Umweltstrafrecht bedeuten.

Also beweg Deinen faulen Hintern und die Karre zum TüV oder schrottplatz. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Da wird nichts zwangsstillgelegt bzw gepetzt.Habe im Sep.09 einen zugelassenen PKW-Anhänger erworben.Dieser Anhänger war seit Mai 06 TÜV-fällig.Hab ihn in die Reihe gebracht und beim Tüv vorgeführt.Ergebnis:Ohne Mängel,aber neue Plakette nur für 18 Monate,da der Tüv-Termin länger als 12Monate überzogen war.Das wars.

Bei Anhängern ist Pappa Staat etwas entgegenkommender

soweit dieser nicht am Strassenrand oder öffentlichen

Parkplätzen steht. Überzogene HU hilft nichts denn eine

erneute HU bringt keine Verlängerung sondern in abhängigkeit

des Letzten Tüvs zwei Jahre, kann also Sein das du nur im

extremfall ein paar Monate bekommst.

Die einzige Cance ist eine erneute HU nach Besitzerwechsel

bzw, Halterwechsel , dann bekommst Du zwei Jahre egal wie lange vorbesitzer überzogen hat. Hinweis vor HU ist aber erforderlich.

Bei mir war dies in Ermangeklung eines Zugfahrzeugen
der Fall, der Hänger stand jedoch auf Privatgrundstück.
Jol.

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Da wird nichts zwangsstillgelegt bzw gepetzt.Habe im Sep.09 einen zugelassenen PKW-Anhänger erworben.Dieser Anhänger war seit Mai 06 TÜV-fällig.Hab ihn in die Reihe gebracht und beim Tüv vorgeführt.Ergebnis:Ohne Mängel,aber neue Plakette nur für 18 Monate,da der Tüv-Termin länger als 12Monate überzogen war.Das wars.

Bei Anhängern ist das auch anderst. z.B ein Wohnwagen steht 10 Jahre fest auf einem Campingplatz. Der Besitzer muß ihn nicht alle 2 Jahre vorfahren. Nur wenn er doch mal wieder auf Reisen will braucht er eine HU.

Ähnliches bei Motorrädern wenn die HU z.B. im Winter währe

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Ähnliches bei Motorrädern wenn die HU z.B. im Winter währe

Das glaube ich irgendwie nicht.

Wenn beim Saisonkennzeichen die Kiste beim HU-Termin keine Zulassung hat weil außerhalb der "Saison", dann muss man es nachholen, sobald die "Saison" wieder anfängt, aber das betrifft PKW (z. B. Sommer-Cabrio plus Winterkarre) genauso.

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting


Wenn beim Saisonkennzeichen die Kiste beim HU-Termin keine Zulassung hat weil außerhalb der "Saison", dann muss man es nachholen, sobald die "Saison" wieder anfängt, aber das betrifft PKW (z. B. Sommer-Cabrio plus Winterkarre) genauso.

notting

Richtig, sagt ein Betroffener...😉

ich rede ja auch nicht von Saisonkennzeichen

und ich meinte die Kullanz beim Überschreiten, wie bei Anhängern also nicht gerade Jahre sondern eben die paar Monate ohne Bußgeld

Wobei auch da kein Hahn danach kräht, wenn das Motorrad in der Garage jahrelang zugelassen ohne HU steht

Moin Moin !

Zitat:

Bei Anhängern ist das auch anderst. z.B ein Wohnwagen steht 10 Jahre fest auf einem Campingplatz. Der Besitzer muß ihn nicht alle 2 Jahre vorfahren. Nur wenn er doch mal wieder auf Reisen will braucht er eine HU.

Wo soll das bitte stehen ?

Fakt ist,solange ein Fzg angemeldet ist,muss es über eine gültige HU verfügen. Wo das Fzg steht (auch in einer nicht öffentlich zugänglichen Privatgarage),was für eine Art von Fzg (also auch Anhänger),ist ohne Belang.

Zur eigentlichen Frage : Die Visitenkarte wird wohl ein Mitarbeiter des TÜV angehängt haben,auch diese leben von Kunden !
Ansonsten verstehe ich die ganze Frage nicht. Man fährt pünktlich hin zur Untersuchung und bekommt einen Mängelbescheid.Anhand dessen kann die Werkstatt einen verbindlichen KV machen. Es fallen natürlich Nachprüfungsgebühren an,aber diese liegen im Bereich von ca. 20 E.
Für diesen Betrag wird keine Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen,der zum einen nicht den ungerechtfertigten Austausch aller möglichen Dinge enthält,andererseits aber dafür die Plakette garantiert.

MfG Volker

eventuell auch mal zu überdenken:

wenn man mit abgelaufenem TÜV einen unfall hat, wird die versicherung sehr genau prüfen ob sie auch bezahlen muss....

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