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tüv überzogen-

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 15:45

Hallo, mein tüv ist 3 monate abgelaufen,winterreifen neu,bremsen in ordnung,aber rost,etc und will nun mal in ner werkstätte abcheken ob es sich überhaupt lohnt bei tüv vorzufahren,-pkw ist 15 jahre alt.

letzten monat bekam ich strafzettel (bei normalen parkplatz in city) über 15,- wegen überziehung tüv. hab diesen nun bezahlt?

wie ist das denn nun? "kontrolliert nun die polizei bzw. landratsamt ob ich nun zum tüv vorfahre?

komischerweise habe ich vor kurzem eine vistienkarte von TÜY an meienr w-schutzscheibe hängen(wo drauf steht daß tüv fällig ist,mit adressen tüv-stellen-aber keinen strafzettel etc..)

dies in der eigenen parkplatzanlage meienr wohnanalage, kann deis einfach nur zufall sein? daß tüv -mitarbeiter dies bei meinen pkw zufällig gesehen hat,oder machen die verstärkt kontrollen?

oder bekamen die Hinweis von polizei wegen meiens strafzettels?

und was passiert denn,wenn ich nun nicht zum tüv_HU vorfahren würde,?

gruß

Beste Antwort im Thema

Die für deinen Bezirk zustände Zulassungsstelle wird generell von der Polizei informiert wenn man auf eine Mängelkarte der Polizei nicht reagiert.

Nach einer bestimmten Frist bei der Polizei wandert die Mängelkarte an die Zulassungsstelle zur weiteren Überwachung.

Bei uns wird jeder Halter 2 mal angeschrieben.

Das erste Mal wird man aufgefordert innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug:

- außer Betrieb setzen zu lassen oder

- die erforderlichen Reparaturen oder Untersuchungen vornehmen zu lassen und dies durch entsprechende Nachweise der Zulassungsstelle vorzuweisen

Reagiert der Halter nicht wird ein weiteres Schreiben kommen mit der Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Das bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei uns fallen dazu noch Gebühren von 31,-€ an.

Weiter wird unser Vollzugsdienst eingeschaltet und fährt raus um das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen.

 

Wir teilen dem TÜV nicht mit, ob ein Fahrzeug TÜV fällig ist. Die Zulassungsstelle wird aber auch nicht vom TÜV oder anderen Institutionen informiert, wenn das Fahrzeug eine HU/AU Abnahme besteht. Die Daten der Zulassungsstelle sind immer die der letzten Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Der TÜV kontrolliert das auch nicht nach, wenn du seit mehr als 2 Jahren nicht wieder gekommen bist. Es gibt ja auch nicht nur den TÜV der zur Abnahme der HU befähigt ist.

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Punkte und/oder Zwangsstillegung.

Einfach hinfahren, gibt sonst eh nur ärger...

Bußgeld http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

Zwangsstilllegung https://www.bonn.de/.../

Zwangsvorführung und Versicherungsregress http://www.autowebsite.de/.../...erungsschutz-wenn-tuev-abgelaufen.htm

am 4. Januar 2010 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Punkte und/oder Zwangsstillegung.

Einfach hinfahren, gibt sonst eh nur ärger...

ZWANGSSTILLLEGUNG???:confused:

Wie kommt man bitte auf solch eine Aussage?

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Punkte und/oder Zwangsstillegung.

Einfach hinfahren, gibt sonst eh nur ärger...

ok, aber das war ja keine !! Antwort auf meine Frage

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

ZWANGSSTILLLEGUNG???:confused:

Wie kommt man bitte auf solch eine Aussage?

Aussage der Stadt Bonn dazu:

in folgenden Fällen kann die Ordnungsbehörde die Zwangsstilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:

* Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge / Erlöschen des Versicherungsschutzes

* Nicht gezahlte Kfz - Steuer

* Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit

* Abgelaufene HU / AU

* Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf den Erwerber/die Erwerberin umgeschrieben.

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

Zitat:

Original geschrieben von macfet

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR

mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Apropos: Mir hat jemand, der dieses Monat bei der HU war, erzählt, dass seit es die AU-Plakette nicht mehr gibt, Fahrzeuge, die durch die AU fallen, auch gleich stillgelegt werden (Aussage eines HU-Prüfstellenmitarbeiters).

notting

Ohne gültige AU gibts keine HU mehr, daher fällt auch die Plakette vorne weg. Muss zeitgleich oder im nahen Zeitraum (max 1 Monat, sonst muss die Prüfung wiederholt weden) vor der HU gemacht werden

siehe dazu auch

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...m-1-januar-2010-1444654.html

http://www.gera.de/.../detail.php?...

http://www.dasautoblog.com/.../...10-au-plakette-gibts-nicht-mehr.html

Zitat:

Original geschrieben von fahren2010

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Punkte und/oder Zwangsstillegung.

Einfach hinfahren, gibt sonst eh nur ärger...

ok, aber das war ja keine !! Antwort auf meine Frage

Wieso ?

du hattest gefragt was passiert wenn du nicht hinfährst.

Was erwartest du denn für eine Antwort ?

Hinfahren, neuen Tüv bekommen !

Wenn dir das zu teuer ist, dann verschrotte die Kiste.

am 4. Januar 2010 um 17:55

Die Frage ist eigentlich total überflüssig.. entweder man will noch weiterhin Auto fahren oder man lässt es verschrotten.. weiß gar nicht warum du das hinaus zögerst kostet nur unötig Geld..

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 18:37

wie geschrieben habe ich natürlich vor zum tüv zu gehen,muß aber vorher noch bei ner werkstätte abklären , schon komisch hier, anscheinend werden heir einfach antworten gegeben ohne daß diejenigen meine Frage auch vollständig durchlesen?

wollte eben wissen ob landratsamt bzw. polzei dem tüv mitteilt ob fahrzeug tüv-fällig ist, oder ob z.b. der Tüv selber Kontrollen macht etc.?

dies wurde leider nicht beantwortet, schade,

trotzdem vielen dank

Zitat:

Original geschrieben von fahren2010

wie geschrieben habe ich natürlich vor zum tüv zu gehen,muß aber vorher noch bei ner werkstätte abklären , schon komisch hier, anscheinend werden heir einfach antworten gegeben ohne daß diejenigen meine Frage auch vollständig durchlesen?

wollte eben wissen ob landratsamt bzw. polzei dem tüv mitteilt ob fahrzeug tüv-fällig ist, oder ob z.b. der Tüv selber Kontrollen macht etc.?

dies wurde leider nicht beantwortet, schade,

trotzdem vielen dank

Überwachung, ob Tüv überfällig ist, erfolgt nicht durch TÜV, sondern durch die Zulassungsstelle. Diese schreibt Dich irgendwann an und fordert auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Nachweis über die durchgeführte Prüfung vorzulegen, anderenfalls das Fahrzeug still gelegt wird.

Wie sie Kenntnis von der überfälligen TÜV Prüfung erhält (Polizei, Ordnunsamt, Datenabgleich,.),weiss ich nicht.

 

O.

Die für deinen Bezirk zustände Zulassungsstelle wird generell von der Polizei informiert wenn man auf eine Mängelkarte der Polizei nicht reagiert.

Nach einer bestimmten Frist bei der Polizei wandert die Mängelkarte an die Zulassungsstelle zur weiteren Überwachung.

Bei uns wird jeder Halter 2 mal angeschrieben.

Das erste Mal wird man aufgefordert innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug:

- außer Betrieb setzen zu lassen oder

- die erforderlichen Reparaturen oder Untersuchungen vornehmen zu lassen und dies durch entsprechende Nachweise der Zulassungsstelle vorzuweisen

Reagiert der Halter nicht wird ein weiteres Schreiben kommen mit der Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Das bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei uns fallen dazu noch Gebühren von 31,-€ an.

Weiter wird unser Vollzugsdienst eingeschaltet und fährt raus um das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen.

 

Wir teilen dem TÜV nicht mit, ob ein Fahrzeug TÜV fällig ist. Die Zulassungsstelle wird aber auch nicht vom TÜV oder anderen Institutionen informiert, wenn das Fahrzeug eine HU/AU Abnahme besteht. Die Daten der Zulassungsstelle sind immer die der letzten Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Der TÜV kontrolliert das auch nicht nach, wenn du seit mehr als 2 Jahren nicht wieder gekommen bist. Es gibt ja auch nicht nur den TÜV der zur Abnahme der HU befähigt ist.

Zitat:

Original geschrieben von fahren2010

strafzettel (bei normalen parkplatz in city) über 15,- wegen überziehung tüv. hab diesen nun bezahlt?

Diese Frage kannst du dir wohl nur selbst beantworten.

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