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tüv überzogen-

Themenstarteram 4. Januar 2010 um 15:45

Hallo, mein tüv ist 3 monate abgelaufen,winterreifen neu,bremsen in ordnung,aber rost,etc und will nun mal in ner werkstätte abcheken ob es sich überhaupt lohnt bei tüv vorzufahren,-pkw ist 15 jahre alt.

letzten monat bekam ich strafzettel (bei normalen parkplatz in city) über 15,- wegen überziehung tüv. hab diesen nun bezahlt?

wie ist das denn nun? "kontrolliert nun die polizei bzw. landratsamt ob ich nun zum tüv vorfahre?

komischerweise habe ich vor kurzem eine vistienkarte von TÜY an meienr w-schutzscheibe hängen(wo drauf steht daß tüv fällig ist,mit adressen tüv-stellen-aber keinen strafzettel etc..)

dies in der eigenen parkplatzanlage meienr wohnanalage, kann deis einfach nur zufall sein? daß tüv -mitarbeiter dies bei meinen pkw zufällig gesehen hat,oder machen die verstärkt kontrollen?

oder bekamen die Hinweis von polizei wegen meiens strafzettels?

und was passiert denn,wenn ich nun nicht zum tüv_HU vorfahren würde,?

gruß

Beste Antwort im Thema

Die für deinen Bezirk zustände Zulassungsstelle wird generell von der Polizei informiert wenn man auf eine Mängelkarte der Polizei nicht reagiert.

Nach einer bestimmten Frist bei der Polizei wandert die Mängelkarte an die Zulassungsstelle zur weiteren Überwachung.

Bei uns wird jeder Halter 2 mal angeschrieben.

Das erste Mal wird man aufgefordert innerhalb von 14 Tagen das Fahrzeug:

- außer Betrieb setzen zu lassen oder

- die erforderlichen Reparaturen oder Untersuchungen vornehmen zu lassen und dies durch entsprechende Nachweise der Zulassungsstelle vorzuweisen

Reagiert der Halter nicht wird ein weiteres Schreiben kommen mit der Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Das bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Bei uns fallen dazu noch Gebühren von 31,-€ an.

Weiter wird unser Vollzugsdienst eingeschaltet und fährt raus um das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb zu setzen.

 

Wir teilen dem TÜV nicht mit, ob ein Fahrzeug TÜV fällig ist. Die Zulassungsstelle wird aber auch nicht vom TÜV oder anderen Institutionen informiert, wenn das Fahrzeug eine HU/AU Abnahme besteht. Die Daten der Zulassungsstelle sind immer die der letzten Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Der TÜV kontrolliert das auch nicht nach, wenn du seit mehr als 2 Jahren nicht wieder gekommen bist. Es gibt ja auch nicht nur den TÜV der zur Abnahme der HU befähigt ist.

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was ich sonst kenne ist dass man angeschrieben wird von Werkstätten Dekra und TÜ wenn man bereits mal bei denen war und die Frist am ablaufen ist - als freundliche Erinnerung

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Zulassung

Als Ergänzung: Nach ausgesprochener Betriebsuntersagung durch die Zulassungsstelle zahlt die Versicherung garnichts und ein Strafverfahren wird eingeleitet.

Auch ohne das kann die Versicherung auf dumme Ideen kommen wenn sie mitbekommt dass der Tüv abgelaufen ist.

Gruß Meik

genau das meine ich. erfahrungsgemäß klammert sich eine versicherung an jeden strohhalm, wenn sie eine chance sieht nicht zahlen zu müssen.

ich bin kein jurist, aber bei mir steht klar drin das es zur leistungsbefreiung oder leistungskürzung führen kann wenn

- das auto keine ABE hat (sprich zubehör nicht zulässig oder eingetragen ist)

- das auto wissentlich mit technischen mängeln in betrieb genommen wurde

- das fahrzeug nicht verkehrssicher ist

etc.

 

denke da kann mit etwas pech ein rechtsverdreher einem nen strick draus drehen.

daher nur mal so als anregung....nicht das es in die hose geht.

der teufel ist ein eichhörnchen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von heltino

eventuell auch mal zu überdenken:

wenn man mit abgelaufenem TÜV einen unfall hat, wird die versicherung sehr genau prüfen ob sie auch bezahlen muss....

5 mille regress bei der haftpflicht

0 euro leistung bei der kasko

Überdenk mal bitte, wo du diese"Weisheit" her hast!

[Der abgelaufene TÜV (richtig die abgelaufene HU) führt nicht zur "Zahlungsfreistellung" der Versicherung]

was auch immer du mit weisheit gemeint hast.

ich habe nicht behauptet das sie pauschal nicht zahlt.

ich habe nur geschrieben das sie es "überdenkt", sprich genau prüfen wird.

Ich habe meinen TÜV bei einem Wagen auch überzogen und sollte den Mangel laut gelber Mängelkarte innerhalb von 10 Tagen beheben.

Das habe ich auch gemacht. Bin sofort zum TÜV und erstmal durchgefallen. ;)

Es war aber nur eine Kleinigkeit. Wagen repariert und gestern zum TÜV. Diesmal bestanden und gelbe Karte ausfüllen lassen. Gestern war Tag 9

 

Aber was muss ich nun mit der Karte machen? Reicht es die morgen (Sonntag) zusammen mit dem TÜV Bericht beim nächsten Revier vorzulegen oder muss die zum Straßenverkehrsamt ?

Wer hat den die Mängelkarte ausgestellt?

Und es steht nicht drauf, was nach der Behebung zu tun ist?

Zitat:

@VisionX schrieb am 28. April 2018 um 20:44:03 Uhr:

Ich habe meinen TÜV bei einem Wagen auch überzogen und sollte den Mangel laut gelber Mängelkarte innerhalb von 10 Tagen beheben.

Das habe ich auch gemacht. Bin sofort zum TÜV und erstmal durchgefallen. ;)

Es war aber nur eine Kleinigkeit. Wagen repariert und gestern zum TÜV. Diesmal bestanden und gelbe Karte ausfüllen lassen. Gestern war Tag 9

Aber was muss ich nun mit der Karte machen? Reicht es die morgen (Sonntag) zusammen mit dem TÜV Bericht beim nächsten Revier vorzulegen oder muss die zum Straßenverkehrsamt ?

Das steht auf der Karte

Hallo, VisionX,

Zitat:

@VisionX schrieb am 28. April 2018 um 20:44:03 Uhr:

Aber was muss ich nun mit der Karte machen? Reicht es die morgen (Sonntag) zusammen mit dem TÜV Bericht beim nächsten Revier vorzulegen oder muss die zum Straßenverkehrsamt ?

Du hättest diese Karte beim TÜV abstempeln lassen und dann an die Zulassungsstelle Deines Wohnortes schicken können.

Da dies scheinbar versäumt wurde, kannst Du nun mit dem HU - Bericht zur nächsten Polizeidienststelle gehen und die Karte dort abstempeln lassen, um sie an die Zsst zu verschicken oder Du schickst die Karte mit einer Kopie des HU - Berichts direkt an die Zsst.

Viele Grüße,

Uhu110

Wie ich oben bereits geschrieben hatte, hat der TÜV die Karte nach der bestandenen Prüfung ausgefüllt und abgestempelt. Also sende ich die Karte jetzt zur Zulassungsstelle.

 

Danke und Grüsse !

Ja wohin sonst? Auf der Karte dürfte stehen, wer der Absender ist. Dahin geht es zurück.

Ich verstehe, ist ja auch unheimlich kompliziert..

Ok, nun weiss ich es und evtl interessiert es auch andere.

Ich musste es nicht zurücksenden! Ich bin rüber zur Polizeiwache. Die tragen checken ob neue Plakette dran ist, schauen kurz in den TÜV Bericht und tragen es im System ein. Und das war es auch schon.

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