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TÜV überziehen

Themenstarteram 9. März 2007 um 7:09

Hallo,

mein Wagen muss im Juni diesen Jahres zum TÜV incl. der AU, jedoch bin ich zu diesem Zeitpunkt 3 1/2 Wochen nicht in Deutschland.

Wenn ich mir nun die Plaketten erst im Juli hole, wird da 1. die Plakette zurück datiert und 2. bekomme ich da bereits Ärger mit der Rennleitung ?

Danke euch.

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32 Antworten

Hi,

also es wird in jedem Fall rückdatiert in Deinem Fall auf Juni.

Mit der Karenzzeit bin ich mir nicht sicher, war mal 1 Monat,

habe aber mal gehört dass das gestrichen wurde.

Gruß Marc

Ich fahr immer am Anfang des nächsten Monats zum TüV.

Bekomme dann die Plakete ohne Probleme für den Monat.

Gruß Easy

am 9. März 2007 um 7:50

Also die Plakette wird einfach zurückdatiert.

Ich habe letztes Jahr den TÜV auch etwas schleifen lassen. Ab dem 3. Monat wurde es dann bitter. Da hing dann gleich in der ersten Woche 2mal Strafzettel am Auto. Da hab ich dann doch mal ganz fix nen halben Tag frei gemacht und mir die neue Plakette geholt :)

Also 2 Monate lang stand der Karren auch jeden Tag hier in der Münchner Innenstadt und es hat keinen interessiert. Und als dann der dritte Monat da war hagelte es Strafzettel ...... immer zwei Stück. 15€ für AU und 15€ für TÜV :D

am 9. März 2007 um 7:53

Wenn Dein Wagen in der Garage steht und Du dann bei der Fahrt zum TÜV von der Rennleitung nicht erwischt wirds, ist alles OK.

Re: TÜV überziehen

 

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Hallo,

mein Wagen muss im Juni diesen Jahres zum TÜV incl. der AU, jedoch bin ich zu diesem Zeitpunkt 3 1/2 Wochen nicht in Deutschland.

Wenn ich mir nun die Plaketten erst im Juli hole, wird da 1. die Plakette zurück datiert und 2. bekomme ich da bereits Ärger mit der Rennleitung ?

Danke euch.

Das Fahrzeug muß beim TÜV innerhalb des Fälligkeitsmonats vorgestellt werden:

- TÜV-Plakette.

So Long!

PW

Plakette wird auf jeden Fall zurückdatiert.

Übersicht über Bußgelder u.a. Folge siehst Du hier.

 

gruß

der stadtmensch

Wenn das keine astreine Überschneidung zweier Posts ist, weiss ich auch nicht mehr! :p :D

Zitat:

Original geschrieben von panzerwiesel

Wenn das keine astreine Überschneidung zweier Posts ist, weiss ich auch nicht mehr! :p :D

Haben wir gut hingekriegt :cool: :p

Zitat:

Original geschrieben von stadtmensch0815

Haben wir gut hingekriegt :cool: :p

Auf alle Fälle! ;)

am 9. März 2007 um 9:11

Nicht so schnell meine Herren, die Plakette wird nicht in JEDEM Fall zurückdatiert beim überschreiten. Im Saarland wird zu 100% nicht zurückdatiert!

Themenstarteram 9. März 2007 um 9:21

Re: Re: TÜV überziehen

 

Zitat:

Original geschrieben von panzerwiesel

Das Fahrzeug muß beim TÜV innerhalb des Fälligkeitsmonats vorgestellt werden:

- TÜV-Plakette.

So Long!

PW

Du hast meinen Post oben gelesen ?

Weshalb dann eine solche Antwort ?

Sry, 6-

@All,

Ich war auch soeben beim TÜV und die haben mit mitgetielt das es durchaus möglich ist, die Plakette auch dann für Juli zu geben, das macht man schon mal, aber verlassen tu ich mich natürlich nicht drauf.

Re: Re: Re: TÜV überziehen

 

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Du hast meinen Post oben gelesen ?

Weshalb dann eine solche Antwort ?

Sry, 6-

@All,

Ich war auch soeben beim TÜV und die haben mit mitgetielt das es durchaus möglich ist, die Plakette auch dann für Juli zu geben, das macht man schon mal, aber verlassen tu ich mich natürlich nicht drauf.

Sry, auch 6- :p

Das kann ich so nicht glauben, denn:

gemäß Anlage 8, Nr. 2.3 zu § 29 StVZO gilt:

"Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen."

gruß

der stadtmensch

Zitat:

Wenn Dein Wagen in der Garage steht und Du dann bei der Fahrt zum TÜV von der Rennleitung nicht erwischt wirds, ist alles OK.

Wenn er auf dem Weg zum TÜV ist, dürfte die Polizei eigentlich nichts sagen. Immerhin kann das Fahrzeug ja so lange auf seinem Privatgrundstück gestanden haben und er war im Urlaub oder whatever.;)

Das mit dem Zurückdatieren kann ich übrigens bestätigen!

am 9. März 2007 um 9:47

Zitat:

Original geschrieben von Dale_Schacker

Im Saarland wird zu 100% nicht zurückdatiert!

Gilt da doch noch französisches Recht :-)) ?

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