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TÜV seit 4 Jahren abgelaufen - was tun?
Hallo zusammen,
eine Bekannte möchte ein Auto verkaufen, das seit mehreren Jahren ungenutzt in der Garage steht. Fahrzeug war die gesamte Zeit über zugelassen. Letzte TÜV-Fälligkeit war in 2005.
Wie ist da vorzugehen, um wieder eine aktuelle Plakette zu bekommen? Seit einiger Zeit wird ja bei überzogenen HU-Terminen die Plakette auf das Ende der vorherigen Laufzeit "rückdatiert". Muss ich jetzt 2x zum TÜV um erstmal in 2009 anzukommen und dann ein drittes Mal für eine aktuelle HU? :D:D
Danke und Gruß
Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
eine Bekannte möchte ein Auto verkaufen, das seit mehreren Jahren ungenutzt in der Garage steht. Fahrzeug war die gesamte Zeit über zugelassen. Letzte TÜV-Fälligkeit war in 2005.
Wie ist da vorzugehen, um wieder eine aktuelle Plakette zu bekommen? Seit einiger Zeit wird ja bei überzogenen HU-Terminen die Plakette auf das Ende der vorherigen Laufzeit "rückdatiert". Muss ich jetzt 2x zum TÜV um erstmal in 2009 anzukommen und dann ein drittes Mal für eine aktuelle HU? :D:D
Danke und Gruß
Wolfgang
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37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn Du den Wagen aber eh verkaufen möchtest: Abmelden und ohne Tüv verkaufen.
DAnn bekommt er aber nix mehr für den Wagen. Würdest du ein Auto kaufen, das seit 4 Jahren TÜV-fällig ist und wenn da, um wieviel würdest du den Preis drücken wollen? ;)
Zitat:
Original geschrieben von Düsentrieb77
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Wenn Du den Wagen aber eh verkaufen möchtest: Abmelden und ohne Tüv verkaufen.
DAnn bekommt er aber nix mehr für den Wagen. Würdest du ein Auto kaufen, das seit 4 Jahren TÜV-fällig ist und wenn da, um wieviel würdest du den Preis drücken wollen? ;)
Danke für den Hinweis!
Ich werde natürlich versuchen, TÜV zu bekommen, zumal ich das Auto ja kenne und davon ausgehe, dass es da keine allzugroßen Probleme geben sollte.
Für einen potenziellen Käufer wäre das Auto dagegen eine Katze im Sack - da könnte ich es wirklich nur noch verschenken, zumal es sowieso schon 14 Jahre alt ist.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von cocker
HI,
also ich denke, hier im Saarland bekämst du problemlos TÜV, denn das Saarland ist meines Wissens das einzige Bundesland, das den TÜV-Stempel nicht zurückdatiert ;)
Gruß cocker
Das hab ich auch gehört, ob das heute noch so ist, weiss ich leider nicht.
Hallo Wolfgang,
kleiner Vorschlag, wie es am einfachsten geht: Fahr zu einer kleinen Werkstatt, sowas in der Art wie ich sie habe. Wenn der Wagen dort ist, schaust du ihn mit dem Meister durch wegen der Abnahme . Mängel können dann vor Abnahme beseitigt werden. Dann nimmst du die Kennzeichen und meldest den Wagen ab. Der Werkstattmeister deines Vertrauens macht dann die HU + AU und mit den neuen Berichten kann der Wagen dann gleich auf den neuen Halter angemeldet werden.
Dann mit den Kennzeichen zurück in die Werkstatt und los gehts.
Dein Vorteil ist, der Wagen braucht nur 1 mal zur Werkstatt bewegt werden, der Meister vor Ort kann alles durchgucken auch wegen Standschäden etc. und man kann vor Ort gleich die Flüssigkeiten tauschen, evtl. Inspektion in Absprache mit dem neuen Halter.
Kein hin un her wegen HU, Ummeldung etc, kein unnötiges rumfahren mit überfälliger Plakette und wenn Mängel da sind, musst du eh in eine Werkstatt.
Mach es so, kostet nicht mehr, ist sicherer und schont die Nerven.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Zitat:
Original geschrieben von cocker
HI,
also ich denke, hier im Saarland bekämst du problemlos TÜV, denn das Saarland ist meines Wissens das einzige Bundesland, das den TÜV-Stempel nicht zurückdatiert ;)
Gruß cocker
Das hab ich auch gehört, ob das heute noch so ist, weiss ich leider nicht.
also vor 1 Jahr wars noch so und ich wüsste nicht, dass ich da was geändert hat ;)
Afaik muß eine neue TÜV-Abnahme erfolgen, die gründlicher und schärfer durchgeführt wird. Wie bei jedem Fahrzeug, das mehr als 12 Monate abgemeldet war (z.B. Scheunenfund nach Restaurierung o.ä.). 3 x zum TÜV für Aufholen ist afaik Quatsch.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Afaik muß eine neue TÜV-Abnahme erfolgen, die gründlicher und schärfer durchgeführt wird. Wie bei jedem Fahrzeug, das mehr als 12 Monate abgemeldet war (z.B. Scheunenfund nach Restaurierung o.ä.). 3 x zum TÜV für Aufholen ist afaik Quatsch.
Auch das ist Quatsch. Eine Vollabnahme nach längerem Abmelden erfolgt erst nach 78 monaten Abmeldung.
Das einfachste, zur Werkstatt, abmelden, HU+AU drauf, wieder anmelden. Soll ja eh verkauft werden. Vorteil 1x Gebühren, keine Hin+Herfahrerei, normale HU.
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Auch das ist Quatsch. Eine Vollabnahme nach längerem Abmelden erfolgt erst nach 78 monaten Abmeldung.
Steht bitte wo? :confused:
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von Schraubermeister Tom
Auch das ist Quatsch. Eine Vollabnahme nach längerem Abmelden erfolgt erst nach 78 monaten Abmeldung.
Steht bitte wo? :confused:
Gruß Meik
Hallo Meik,
war mal so frei und habs Gegooglet für dich.
Gückst du HIER mal nach!!
MFG Thomas
Genau das ist es ja. Da wird auf §14 FZV verwiesen, nur steht da nichts von den 7 Jahren:
"Sind die Fahrzeug- und
Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und
kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder
die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten
Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."
Sprich nach 7 Jahren (soweit korrekt) werden die Daten beim KBA gelöscht. Sofern man allerdings anderweitig die gültige Betriebserlaubnis nachweisen kann, z.B. durch die Übereinstimmungsbescheinigung, bekommt man ein Fahrzeug einfach mit gültiger HU/AU zugelassen.
Erst wenn keinerlei Unterlagen mehr da sind muss über die §21-Abnahme ("Einzelgenehmigung") eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden. §21 StVZO: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
Daher fragte ich ja wo das steht, nicht bezogen auf googlen sondern bezogen auf eine Rechtsquelle. Hätte genauer fragen sollen. Eine Grundlage für die Verfahrensweise wie in deinem Link habe ich nämlich nicht gefunden.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Genau das ist es ja. Da wird auf §14 FZV verwiesen, nur steht da nichts von den 7 Jahren:
"Sind die Fahrzeug- und
Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und
kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder
die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten
Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."
Sprich nach 7 Jahren (soweit korrekt) werden die Daten beim KBA gelöscht. Sofern man allerdings anderweitig die gültige Betriebserlaubnis nachweisen kann, z.B. durch die Übereinstimmungsbescheinigung, bekommt man ein Fahrzeug einfach mit gültiger HU/AU zugelassen.
Erst wenn keinerlei Unterlagen mehr da sind muss über die §21-Abnahme ("Einzelgenehmigung") eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden. §21 StVZO: Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.
Daher fragte ich ja wo das steht, nicht bezogen auf googlen sondern bezogen auf eine Rechtsquelle. Hätte genauer fragen sollen. Eine Grundlage für die Verfahrensweise wie in deinem Link habe ich nämlich nicht gefunden.
Gruß Meik
Also meik, ich weis jetzt nicht, was du noch willst? Der Link von mir führt dich auf die Zulassungsstelle Erlangen. Die werden schon wissen, was sie veröffentlichen. Dort ist auch alles schön beschrieben, schon in den ersten 2 Absätzen.
Erst nach 7 Jahren brauchst du eine Prüfung nach §21 ( Vollabnahme, Einzelprüfung), oder vorher, wenn du keinerlei Papiere hast.
Zudem hab ich selbst als Quelle noch die Prüforganisation, die bei mir in der Werkstatt die HU durchführt. Das kann ich dir allerdings jetzt nicht mit einem Link belegen. Das musste mir so glauben.
MFG Thomas
Aber, meik, ich will mal nicht so sein und habe noch mal den Google angeworfen für dich.
Schaust du hier mal!
Ist zwar nur eine Seite des Tüv-Süd, sollte aber reichen. Im ersten Abschnitt steht es drin.
MFG Thomas
Sach ich doch ;)
Der Tüv-Süd schreibt doch genau das was ich sagte und was auch in der FZV steht:
"Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND (!!!) weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können"
D.h. auch nach 7 Jahren braucht man KEINE Vollabnahme wenn man noch die Papiere hat.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Sach ich doch ;)
Der Tüv-Süd schreibt doch genau das was ich sagte und was auch in der FZV steht:
"Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND (!!!) weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können"
D.h. auch nach 7 Jahren braucht man KEINE Vollabnahme wenn man noch die Papiere hat.
Gruß Meik
Yes! :D
Der alte Fahrzeugbrief in den Händen des Halter ist für den, die HU macht, Datenbestätigung genug.
Eine 21er ist somit nur nötig, wenn die Fahrzeugpapiere weg sind (oder es, z.B. bei Import aus Ländern außerhalb der EU, nie hier gültige gab) und bei der Zulassungstelle bzw. beim KBA unter der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs keine Daten mehr hinterlegt sind. (Die löschen selbige nämlich nach sieben Jahren Stillegung automatisch von ihren Rechnern.)
Grüße: zinnenberg
Und ich hatte in Erinnerung, daß nach dem Ablauf der vorläufigen Stillegung (12 Monate afaik) eine Vollabnahme notwendig wäre. Oder war das mal ??? :confused: