ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV seit 4 Jahren abgelaufen - was tun?

TÜV seit 4 Jahren abgelaufen - was tun?

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 13:58

Hallo zusammen,

eine Bekannte möchte ein Auto verkaufen, das seit mehreren Jahren ungenutzt in der Garage steht. Fahrzeug war die gesamte Zeit über zugelassen. Letzte TÜV-Fälligkeit war in 2005.

Wie ist da vorzugehen, um wieder eine aktuelle Plakette zu bekommen? Seit einiger Zeit wird ja bei überzogenen HU-Terminen die Plakette auf das Ende der vorherigen Laufzeit "rückdatiert". Muss ich jetzt 2x zum TÜV um erstmal in 2009 anzukommen und dann ein drittes Mal für eine aktuelle HU? :D:D

Danke und Gruß

Wolfgang

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 24. Juli 2009 um 13:58

Hallo zusammen,

eine Bekannte möchte ein Auto verkaufen, das seit mehreren Jahren ungenutzt in der Garage steht. Fahrzeug war die gesamte Zeit über zugelassen. Letzte TÜV-Fälligkeit war in 2005.

Wie ist da vorzugehen, um wieder eine aktuelle Plakette zu bekommen? Seit einiger Zeit wird ja bei überzogenen HU-Terminen die Plakette auf das Ende der vorherigen Laufzeit "rückdatiert". Muss ich jetzt 2x zum TÜV um erstmal in 2009 anzukommen und dann ein drittes Mal für eine aktuelle HU? :D:D

Danke und Gruß

Wolfgang

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Und ich hatte in Erinnerung, daß nach dem Ablauf der vorläufigen Stillegung (12 Monate afaik) eine Vollabnahme notwendig wäre. Oder war das mal ??? :confused:

Das war mal...

Zinnenberg hat völlig Recht!

Mein persönlicher Rekord: Auto seit 1986 abgemeldet, Brief noch vorhanden , HU gemacht, wurde ohne Nörgeleien letzten Monat wieder zugelassen.

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt

Oder war das mal ??? :confused:

Bingo - ich weiss zwar nicht seit wie lange schon aber die alte Regelung ist passé

 

solage es sowas wie einen "Brief" gibt schwarz auf weiss entgeht man der Vollabnahme

Themenstarteram 5. August 2009 um 18:38

Nix Brief weg ... :D

Zugelassen ist er auch noch - steht ja schon in meinem Eröffnungspost.

Ich hab wahrscheinlich erst im September Zeit, mich um das gute Stück zu kümmern, auf die paar Wochen kommt's jetzt auch nicht mehr an :cool:

Werde dann mal mitteilen, wie es so gelaufen ist. Jedenfalls vielen Dank für die rege Beteiligung und die zahlreichen Tipps.

 

Gruß Wolfgang

 

PS.: Falls jemand ein gut erhaltenes Punto Cabrio sucht- Lack wie neu dank 5 mm Staubkonservierung :D - Anfragen werden gerne entgegengenommen.

am 6. September 2009 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von Nimm6

Werde dann mal mitteilen, wie es so gelaufen ist. Jedenfalls vielen Dank für die rege Beteiligung und die zahlreichen Tipps.

Hallo Wolfgang,

gibt es schon neue Erkenntnisse in deinem Fall? ;9

 

Ich muß mich gerade um einen fast ähnlichen Fall kümmern. Auch Bundesland BW Fahrzeug mit TÜV 04/07 und die ganze Zeit zugelassen. *kopfgegenwandknall* Soll jetzt verkauft werden was wohl mit TÜV besser klappt, obwohl das einem Händler ja auch egal sein sollte, oder?

Kann es da Probleme mit der AU geben wenn ein Fahrzeug länger gestanden ist? Auf der AB freiblassen ist ja ohne TÜV keine gute Idee, sollte ich da vorsorglich LM VentilReiniger oder ähnliches reinkippen?

 

am 1. April 2010 um 5:02

Aus meiner Sicht ist der der TÜV (Hauptuntersuchung) vorgeschrieben für alle Fahrzeuge die zum Straßenverkehr zugelassen sind.

Ist das Fahrzeug abgemeldet ist es nicht zugelassen und benötigt auch keinen TÜV!

So, nun haben wir den Fall ich möchte mein Fahrzeug wieder zulassen, das bedeutet im Fall der TÜV ist noch nicht abgelaufen, das ich mit den Papieren der letzten HU zur Zulassungsstelle gehe und das sollte genügen. Die TÜV Plakette wird dann bei neuen Nummernschildern, passend aufgebracht für den Rest der Gültigkeit.

Für den Fall, das die Gültigkeit abgelaufen ist, wird das Fahrzeug natürlich nicht zugelassen, weil erst eine Hauptuntersuchung vorgenommen werden muss.

Mit einem Kurzzeitkennzeichen kann das erledigt werden, die Haftung und die Beweislast für die Verkehrstüchtigkeit obliegt dem Besitzer und Fahrer. Du darfst mit dem Kurzeitkennzeichen ohne TÜV/HU am Straßenverkehr teilnehmen, im Rahmen der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens.

Der TÜV wird in diesem Fall nicht Rückdatiert da ja hier keine Überschreitung des HU Termins vorliegt.

Sollte ein Fahrzeug zugelassen sein (d.h. TÜV/HU überschritten) ist es ja eine Überschreitung (Ordnungswidrigkeit), und die Rückdatierung könnte meines Erachtens nach vom TÜV erfolgen und je nach dauer auch geahndet werden.

Es wäre ja hirnrissig, wenn zum Beispiel ein Wohnwagenbesitzer, der sein Fahrzeug 4 Jahre auf einem Campingplatz hat stehenlassen nun zweimal den TÜV machen müsste.

Wolfgang, wie ist es gelaufen?

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 17:21

Zitat:

Original geschrieben von Tobi-GT

Wolfgang, wie ist es gelaufen?

Der Fall hat eine unerwartete Wendung genommen. Ein italienischer Mitbürger, der irgendwie von dem Auto erfahren hatte, kam auf uns zu und wollte den Punto kaufen - war ja auch wirklich ein schönes Auto - und nach Italien bringen.

Er bot einen akzeptablen Preis und so haben wir das Auto samt der ausstehenden Formalitäten gerne ihm überlassen. Er holte es mit dem Hänger ab - das war's dann.

Nochmals herzlichen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten.

Gruß Wolfgang

Habe letztens mein Motorrad mit 2 verpassten Tüv Terminen 06 und 08 zum Tüv gebracht und habe 1x bezahlt und meine Plakette bis 12 erhalten. Das Motorrad war die ganze Zeit angemeldet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV seit 4 Jahren abgelaufen - was tun?