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TÜV Saisonkennzeichen

Themenstarteram 1. April 2016 um 11:22

moin,

also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.

Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:

Moinn,,

ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!

Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.

Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.

Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:

'Sehr geehrter Herr X,

...

So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.

Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.

Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.

Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.

...

Mit freundlichen Grüßen

Fachabteilungsleiter Prüfwesen

Dipl.-Ing. (FH) XY'

Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.

Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen ;)

Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.

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Noch spaßiger wird es, wenn die Farbe der Plakette nicht mehr zum Fahrzeug passt, weil die vorhandene Plakettenfarbe wieder für erstmals zugelassene Fahrzeuge benutzt wird (dieses Jahr orange, nächstes Jahr blau). Blau klebte übrigens für die fällige HU 2020 dran, orange für 2019.

 

Ich kenne eine Bußgeldstelle, welche die Monate außerhalb der Saison mitzählt.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. November 2022 um 15:53:05 Uhr:

Die Überschreitung wird nur im Zulassungszeitraum gezählt.

Also

1. Monat Mai 22 (fällig)

2. Monat Juni 22 (1 Monat überzogen)

3. Monat Mai 23 (2 Monate überzogen)

4. Monat Juni 23 (3 Monate überzogen) - HU Fristüberschreitung (20%-Zuschlag)

Ich habe nur Informationen, dass bis zur nächten Saison gewartet werden kann, weil man mit dem Auto nicht fahren darf. Die Information, dass man in der nächsten Saison-Pause erneut warten darf habe ich nicht gefunden. Man hätte ja innerhalb der Saison fahren können. :confused::confused::confused:

Damit würden folgende Fristen gelten:

Mai 22 (Beginn Zulasungszeitraum)

Juni 22 (1 Monat überzogen) <-- Letzte möglichkeit mit dem Auto zu fahren.

Juli 22 (2 Monate überzogen) <-- Außerhalb vom Zulassungzeitraum, ab hier muss das Auto transportiert werden

August 22 (3 Monate überzogen) <-- Ab hier 20%-Zuschlag wegen Fristüberschreitung

Oktober 22 (5 Monate überzogen) <-- Ab hier gibts einen Punkt

Einen Punkt gibt es bei Überziehung von mehr als 8 Monaten.

"Einen Punkt gibt es..."

Für den Fahrer (z.B. Werkstattmitarbeiter, der das Auto beim Halter selbstfahrend abholt)

oder für den Halter (der das Auto bisher in der Garage versteckte)

oder für beide?

am 19. November 2022 um 11:02

Wenn die Fahrzeuge aber als abgemeldet gelten in den Zeitraum, dann überzieht man da ja auch nichts, aber dann dürfte es doch eher so sein, Das der Tüv hier 22/1 war, erst in 22/5 oder 22/7 zumachen wäre. Und das dann 23/5 bereits eine Übertretung von 12 Monaten wäre? Oder nicht? Weil wenn ich mit einen abgemeldeten Fahrzeug der Tüv abgelaufen ist, muss man ja auch erst zum Tüv.

Die Fahrzeuge gelten nicht als abgemeldet. Sie befinden sich außerhalb des Nutzungszeitraums!

Sie sind weiterhin Steuer- , Versicherungs- und HU pflichtig, mit der Maßgabe,dass die HU im ersten Monate des Nutzungszeitraums durchzuführen ist,wenn der Ablauf außerhalb des Nutzungszeitraums lag

Sorry @windelexpress, aber außerhalb des Nutzungszeitraums sind die Fahrzeuge nicht steuer- und versicherungspflichtig.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. November 2022 um 10:18:32 Uhr:

"Einen Punkt gibt es..."

Für den Fahrer (z.B. Werkstattmitarbeiter, der das Auto beim Halter selbstfahrend abholt)

oder für den Halter (der das Auto bisher in der Garage versteckte)

oder für beide?

Den Punkt gibt es nur für den Halter.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. November 2022 um 12:20:38 Uhr:

Sorry @windelexpress, aber außerhalb des Nutzungszeitraums sind die Fahrzeuge nicht steuer- und versicherungspflichtig.

Die Steuer und Versicherung wird nur für den Zeitraum des Saison erhoben!

Die Steuer- und Versicherungspflicht besteht trotzdem.

Ok, so gesehen, ja.

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. November 2022 um 12:21:26 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. November 2022 um 10:18:32 Uhr:

"Einen Punkt gibt es..."

Für den Fahrer (z.B. Werkstattmitarbeiter, der das Auto beim Halter selbstfahrend abholt)

oder für den Halter (der das Auto bisher in der Garage versteckte)

oder für beide?

Den Punkt gibt es nur für den Halter.

Interessant, aber wenn der Halter gar keinen Führerschein hat (wie früher mein Opa - der ließ sich immer vom Schwiegersohn rumkutschieren)?

Die Punkte werden beim KBA in einer Datenbank gespeichert und nicht auf den Führerschein aufgemalt.

Insofern verstehe ich die Frage nicht.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 19. November 2022 um 13:55:02 Uhr:

Interessant, aber wenn der Halter gar keinen Führerschein hat (wie früher mein Opa - der ließ sich immer vom Schwiegersohn rumkutschieren)?

Der Schwiegersohn wird keinen Punkt bekommen...

Als Halter ist man nicht verpflichtet einen Führerschein zu besitzen. Wird kein Führerschein mehr gemacht, passiert punktemäßig auch nichts. Probleme können aber entstehen, wenn man gerade dabei ist den Führerschein zu machen, oder plant dies zu tun.

Dann könnte ein Arbeitgeber uns also mit Firmenautos ohne gültigen TÜV herumfahren lassen und niemand wird dafür bestraft. Der Fahrer ist anscheinend nicht verantwortlich, die Plakette vor der Fahrt anzuschauen. Oder?

am 20. November 2022 um 9:29

...du kannst auch als Fahrradfahrer, Fußgänger, etc. ohne einen Führerschein zu haben Flenspunkte kassieren.

Letztendlich dürften solche Flenspunkte gegen Personen ohne Fahrerlaubnis oder auch bei Leuten, die zwar irgendwann mal einen Faherlaubnis gemacht haben, diese aber nicht benötigen -wo es egal ist, ob die Pappe irgendwo in der heimischen Schublade verstaubt oder Urlaub in Gewahrsam macht einigermaßen wirkungslos sein.

Aber es gibt ja nicht nur Punkte, sondern auch entsprechende Bußgelder und da wirds mit ein paar Firmenautos ohne gültige HU auch mal ganz schnell etwas teurer.

Wobei du als Fahrer eine sog. Abfahrtkontrolle zu machen hast... das schließt -zumindest meiner Meinung- neben offensichtlichen Mängeln (defekter Spiegel, abgefahrene Reifen, etc.) auch Prüfplaketten mit ein.

PS:...ich weiß z.B. von einer Baufirma, die so ca. 15-20 so Baukompressoren haben, die alle einige Jahre angemeldet waren. Da sich niemand um die HUs gekümmert hat und mal ein paar davon von eifrigen Polizisten entdeckt wurden und der Unternehmer / Geschäftsführer ein paar Punkte kassiert hat, wurde die komplette Kompressorflotte umgehend abgemeldet... die Kompressoren werden dort seither nur noch auf LKWs verladen transportiert.

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