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TÜV Saisonkennzeichen

moin,
also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.
Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:


Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!

Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.

Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.

Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:

'

Sehr geehrter Herr X,
...
So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.

Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.

Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.

Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
Dipl.-Ing. (FH) XY

'

Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.
Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen 😉

Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 20. November 2022 um 10:19:11 Uhr:


Dann könnte ein Arbeitgeber uns also mit Firmenautos ohne gültigen TÜV herumfahren lassen und niemand wird dafür bestraft. Der Fahrer ist anscheinend nicht verantwortlich, die Plakette vor der Fahrt anzuschauen. Oder?

Rechtlich gesehen muss der Fahrer vor Fahrtantritt eine Kontrolle des Fahrzeugs durchführen. Macht aber keine Sau. Oft gibt es keine Strafen, weil man sagen kann, dass es gerade passiert ist. So jemand wie Donald Trump würde vielleicht noch sagen, dass der TÜV vor ein paar Minuten erst abgelaufen ist, und der TÜV-Bericht inklusive Plakette eine Fake-News ist. Aber das ist halt nicht glaubhaft. (Das der TÜV neu ist, und vom Prüfer vergessen wurde die Plakette zu kleben ist glaubhaft, muss aber belegt werden.)

Warum sol eine Firma nicht bestraft werden können, wenn sie der Halter ist?

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2022 um 11:55:37 Uhr:


................
(Das der TÜV neu ist, und vom Prüfer vergessen wurde die Plakette zu kleben ist glaubhaft, muss aber belegt werden.)
.................

Das passiert öfter, als man denkt, deshalb nach der HU immer kontrollieren, ob die Plakette korrekt ist.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. November 2022 um 11:58:57 Uhr:


Das passiert öfter, als man denkt, deshalb nach der HU immer kontrollieren, ob die Plakette korrekt ist.

Zitat:

@MvM schrieb am 20. November 2022 um 11:55:37 Uhr:


Rechtlich gesehen muss der Fahrer vor Fahrtantritt eine Kontrolle des Fahrzeugs durchführen. Macht aber keine Sau.

😉

(OK, nach dem TÜV gucke ich drauf, weil ich neugierig bin, welche Farbe es nun gibt.)

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 20. November 2022 um 10:19:11 Uhr:


Dann könnte ein Arbeitgeber uns also mit Firmenautos ohne gültigen TÜV herumfahren lassen und niemand wird dafür bestraft.

Es wird auch in einer Firma jemanden (eine natürliche Person) geben, der die Halterverantwortung trägt. Der bekommt dann die "Strafe", incl. Punkt.

Dazu kommt, dass bei Überschreitungen im Punktebereich die Zulassungsstelle in der Regle mit kurzer Frist ein Betriebsverbot ausspricht. Das wird eine Firma ggf. mehr treffen, als wenn irgendwer einen Punkt bekommt.

Zitat:

Der Fahrer ist anscheinend nicht verantwortlich, die Plakette vor der Fahrt anzuschauen. Oder?

Jedenfalls macht eine abgelaufene HU-Plakette das Fahrzeug nicht unvorschriftsmäßig im Sinne des §23 StVO.

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Da ich selbst einen Saison Wagen habe, kann ich bestätigen, es gibt keine
höheren Kosten, wenn die HU über 2 Monate überzogen wurde und der Zeitraum
in der Zeit der Nichtanmeldung war.
Dies gilt auch, wenn die HU Fälligkeit noch im Zeitraum der Zulassung war.

Hier das Bspl.
Mein 7er hatte HU Ablaufdatum 08.2021
Zeitraum der Saisonzulassung 01.04-31.08 im Jahr.
Neue HU im April 2022 gemacht, keine erhöhte Gebühr, alles easy.

Hier noch mal ein Maleur des TÜV Kittels.
Naja ich gehe 01. 2025 zur nächsten HU.
Ich ziehe generell immer die 2 Monate drüber, irgendwo muß man ja sparen.
Darf ja nicht mehr verlangen bis 2 Monate drüber, keine erhöhte Gebühr
und auf der Plakette stehts ja ganz eindeutig.😁

Neue Plakette
Bis 10/2024
Bis 11/2024

@speedrs4
Threadtitel beachten und beim Thema bleiben!

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