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TÜV Saisonkennzeichen

Themenstarteram 1. April 2016 um 11:22

moin,

also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.

Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:

Moinn,,

ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!

Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.

Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.

Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:

'Sehr geehrter Herr X,

...

So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.

Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.

Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.

Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.

...

Mit freundlichen Grüßen

Fachabteilungsleiter Prüfwesen

Dipl.-Ing. (FH) XY'

Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.

Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen ;)

Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.

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Ich würde sagen, ist korrekt, da der Termin ja nicht um einen Monat sondern um fünf Monate überzogen wurde.

Hallo,

Generell darf man überhaupt nicht überziehen nur bei klelnen Zeiträumen gibt es

keinen Zuschlag.

Ihr wolltet ganz schlau sein und wolltet ein Jahr überspringen.

20 Prozent mehr ist doch ein guter Preis.

Seelze 01

Zitat:

@Hessi James schrieb am 1. April 2016 um 13:22:45 Uhr:

Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!

Es ist nicht korrekt. Wenn man schon absichtlich überziehen will, dann informiert man sich vorher über die Konsequenzen. Wie Tecci bereits schrieb handelt es sich um 5Monate TÜV. :rolleyes:

Außerdem brauchst du dich nicht aufzeuregen, da deine Frau 0,83% der TÜV-Kosten gespart hast.

24 Monate TÜV = 100% / 5 Monate TÜV = 20,833%

Also zurücklehnen und entspannen... Es ist alles zu euren Gunsten abgerechnet worden.

Zitat:

@Hessi James schrieb am 1. April 2016 um 13:22:45 Uhr:

moin,

also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.

Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!

Moin,,

wer zu spät kommt den bestraft das Leben! Auch der TÜV!:)

Zitat:

@MvM schrieb am 1. April 2016 um 15:21:56 Uhr:

Zitat:

@Hessi James schrieb am 1. April 2016 um 13:22:45 Uhr:

Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!

Es ist nicht korrekt. Wenn man schon absichtlich überziehen will, dann informiert man sich vorher über die Konsequenzen. Wie Tecci bereits schrieb handelt es sich um 5Monate TÜV. :rolleyes:

Außerdem brauchst du dich nicht aufzeuregen, da deine Frau 0,83% der TÜV-Kosten gespart hast.
24 Monate TÜV = 100% / 5 Monate TÜV = 20,833%

Also zurücklehnen und entspannen... Es ist alles zu euren Gunsten abgerechnet worden.

Moin,

muss man das verstehen??:confused:

Außerdem hat sie jetzt immer zum Saisonanfang HU Termin.

Ist doch gut so, dann könnt ihr evtl. Mängel immer gleich beheben.

Gruß,

der_Nordmann

am 1. April 2016 um 18:12

Zitat:

@allesgeht schrieb am 1. April 2016 um 18:22:57 Uhr:

Moin,

muss man das verstehen??:confused:

Da ist wohl eine "2" verschütt gegangen. Korrekt meinte er:

Außerdem brauchst du dich nicht aufzeuregen, da deine Frau 20,83% der TÜV-Kosten gespart hast.

24 Monate TÜV = 100% / 5 Monate TÜV = 20,833%

 

Merkwürdig, mein EOS hat auch Saisonkennzeichen (4-10), hätte im Oktober 2014 hingemusst, bin aber erst im April 2015 hingefahren und habe keinen Aufpreis bezahlt. Prüfer sagte, dass ich nur einen Monat überzogen hätte, die nicht angemeldeten Zeiten würden nicht zählen.

So ist auch meine Anweisung: es zählen für den Aufschlag nur die Monate im Betriebszeitraum.

Für mich wäre also die Frau des TE im zweiten Überziehungsmonat gewesen und hätte damit keinen Aufschlag bezahlt.

Vermutlich war sie einfach nur bei der falschen Organisation ;)

Wobei ich hier den Mehraufwand für die Prüforganisation nicht erkennen kann. Wenn hier eine "Strafgebühr" fällig sein sollte, so sollte diese an einen gemeinnützigen Zweck abgeführt werden. Der Prüforganisation steht sie mAn. nicht zu. Hier hat es der Lobbyismus der Prüfvereine zu weit getrieben.

 

Gruß

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. April 2016 um 09:17:14 Uhr:

Wobei ich hier den Mehraufwand für die Prüforganisation nicht erkennen kann. Wenn hier eine "Strafgebühr" fällig sein sollte, so sollte diese an einen gemeinnützigen Zweck abgeführt werden. Der Prüforganisation steht sie mAn. nicht zu. Hier hat es der Lobbyismus der Prüfvereine zu weit getrieben.

 

Gruß

Kann man auch anders sehen: Wenn die Überziehung des TÜV-Zeitraumes nicht strafbewehrt wäre, würde wohl jeder überziehen.

Und wenn diese Straf-Gebühr einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden sollte, kann der Schuldner dies auf seiner Steuererklärung als Spende deklarieren.

Man sollte die Bürokratie in D nicht unterschätzen.

Die Überziehung ist doch heute schon sanktioniert - allerdings nur beim Erwischt werden.

Strafzahlungen können steuerlich m.W. nicht als Spende deklariert werden.

Ich hatte meinen PKW-Anhänger um mehrere Monate überzogen, das Teil stand nur hinterm Haus und war daher kein verkehrstechnisches Risiko. Während die Prüfung sonst 5 min dauerte, wurden jetzt immerhin 300 sec. benötigt. War wohl der erhöhte Prüfaufwand.

Die Mehrgebühr ist doch nur dem Lobbyismus geschuldet. Oder wollen uns die Prüforganisationen erklären, sie würden 27 Monate nach der letzten HU anders, genauer, aufwendiger prüfen als 26 Monate nach der letzten HU? Nackte Angst um die Einnahmen, wenn jeder beliebig überziehen könnte.

Mein Zweitwagen hat auch HU-Termin im November gehabt (außerhalb der Saison). Habe ihn im Februar vorgeführt und das ohne Aufpreis, obwohl bereits die zwei Monate drüber.

Meiner Meinung nach ist das Abzocke und noch dazu hier nicht gerechtfertigt.

Da ich aber z. B. jede Geschwindigkeits- und Abstandsmessung als gerechtfertigt ansehe - warum auch was von Abzocke erzählen, wenn´s doch die runden Schilder mit den Zahlen drauf gibt - bin ich auch hier einverstanden, wenn´s jemand anders sieht.

Abzocke - keine Abzocke - bezahlen, abhaken, gut ist´s.

PS:

Weil ich den Wagen im Februar nicht fahre, melde ich den nächsten Herbst um und fahre dann im Mai nächsten Jahres zur HU. Ergebnis kann ich dann gerne berichten. ;)

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 2. April 2016 um 12:44:17 Uhr:

Mein Zweitwagen hat auch HU-Termin im November gehabt (außerhalb der Saison). Habe ihn im Februar vorgeführt und das ohne Aufpreis, obwohl bereits die zwei Monate drüber.

Vollkommen anderer Sachverhalt als beim TE, daher überhaupt nicht vergleichbar.

 

Zum Rest sage ich mal nix...

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