TÜV Saisonkennzeichen
moin,
also Folgendes ist meiner Frau widerfahren: Ihr Auto hat Saisonkennzeichen 4 bis 11.
Sie hätte im Oktober 15 zur HU gemusst, ist aber nicht hin, weil nur noch einen Monat Saisonkennzeichen gültig ist. Nun waren wir heute, 1.4.2016 also am ersten Saisonfahrtag beim TÜ Nord. der Säckel hat 20% Strafe auf die Gebühren gehauen. Ist das korrekt so? Oder darf man generell um einen Monat überziehen? Danke für Hinweise!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:
Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!
Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.
Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.
Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:
'
Sehr geehrter Herr X,
...
So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.
Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.
Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.
Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
Dipl.-Ing. (FH) XY
'
Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.
Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen 😉
Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.
110 Antworten
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2016 um 13:05:56 Uhr:
Zitat:
@bvdb schrieb am 3. April 2016 um 12:54:23 Uhr:
...
Wir haben bei der KFZ-Prüfung keinen Markt sondern ein staatlich geregeltes Kartell.
......und genau das ist schon seit Jahren nicht mehr zeitgemäß. In allen Bereichen der Wirtschaft hat man seit Jahren offene Grenzen, einen freien Waren- und Dienstleistungsmarkt. Es wird Zeit, dass dieser Schutz von Privilegien, diese Schranken / Zollschranken / usw., die den Bürgern, Arbeitnehmern, den Unternehmen seit Jahren, Jahrzehnten nicht mehr zugestanden werden endlich auch auf dem Markt der Sachverständigen und Gutachter fallen.
Ich greife jetzt einfach mal die Speditionsbranche als Beispiel heraus... genau so, wie jeder in der EU zugelassene LKW hier in D Güter transportieren kann / darf und damit den einheimischen deutschen Spediteuren mit seinen Dumpingpreisen harte Konkurenz macht genaus so muß es möglich sein, dass ich Gutachterleistungen, wie sie eine Hauptuntersuchung darstellt ebenfalls im europäischen Ausland einkaufen kann.
Die LKW-Anmeldungen im Ausland haben nicht wirklich was mit dem TÜV zu tun. Es sind eher die Kosten für alle Steuern und Versicherungen. Als Privatperson macht es keinen wirklichen Sinn für den TÜV ins ausland zu fahren. Da sind die Spritkosten höher als das Ersparte. Auch die Fahtzeit muss berücksichtigt werden. Zuletzt muss man sich vorher informieren, wie der ausländische TÜV in deutschland anerkannt wird.
Ich habe gute Erfahrungen mit meinem Autohaus gemacht. Kleinere Mängel werden sofort behoben, dass der TÜV ohne Mangel ausgestellt wird. Der Wagen wird anschließend innen und außen gereinigt. OK, kostet zwar inklusive Leihwagen 100 Euro, aber ich leiste mir den Luxus...
Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird! MERKT IHR ES NOCH?😕?? Und Ihr wollt Gesetze einhalten die Klar geregelt sind, und scheitert schon am TÜV Termin! OH Gott, armes Deutschland.
Zitat:
@gast356 schrieb am 3. April 2016 um 14:48:11 Uhr:
eine defekte Glühbirne bei der Nummertafelbeleuchtung, die hier in D inzwischen ausreicht jemandem die HU-Plakette zu verweigern
Warum schreibst du so einen Unfug, hast du kein Interesse an einer sachlichen Diskussion?!
Zitat:
Geht man nach den Statistiken zu den festgestellten Unfallursachen bei Verkehrsunfällen kann man die HU generell abschaffen... man schafft es für D kaum eine Statistik zu finden in der technische Mängel als Unfallursache überhaupt aufgeführt sind.
Was aber sicherlich zum guten Teil an der Statistik bzw. an der wenig tiefschürfenden Ermittlung von Unfallursachen liegt.
Einen technischen Defekt festzustellen ist vor Ort ja nicht immer ganz einfach, aber eine überhöhte Geschwindigkeit beweist sich alleine durch die Tatsache des Unfalls fast schon von selbst. Wie viele Fälle von "zu schnell" in Wirklichkeit "für den technischen Zustand des Fahrzeugs zu schnell" waren, werden wir wohl nie herausfinden.
Wenn ich bedenke, wie viele Fahrzeuge es aus gutem Grund nicht durch die HU schaffen... Würde man die alle durchwinken gäne es auch mehr Unfälle. Wir leben nun mal in einem freien Land, wo Hobbyschrauber und Hobbytuner machen können, was sie wollen. Da ist es schon gut, wenn da jemand unbeteidigtes drüber guckt.
Schade ist es, wenn man einen Wagen in der entsprechenden Markenwerkstatt nach Scheckheft pflegt, aber dennoch zum TÜV muss...
Deprimierend ist es, wenn eine Werkstatt nur durch Beziehungen zum TÜV-Prüfer eine Plakette erwirbt, die es so nicht geben dürfte...
Ähnliche Themen
Zitat:
@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:
Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!
Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.
Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.
Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:
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Sehr geehrter Herr X,
...
So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.
Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.
Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.
Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
Dipl.-Ing. (FH) XY
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Also, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.
Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen 😉
Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.
Schade, ich konnte nur einmal klicken.
Moin,,
@bvdb, das ist doch schön und freut mich, wenn es sich zum guten gewendet hat! Aber ich bin weder in der Kirche noch wähne ich mich in Schuldverhältnissen (was immer das auch sein mag)! Asche auf mein Kopf🙂, und weiter so! Aber immer gleich diese Kirchlichen...unters........!😉
@allesgeht - Kleine Übertreibungen erhalten die Freundschaft...
Zitat:
@MvM schrieb am 4. April 2016 um 09:04:54 Uhr:
Wir leben nun mal in einem freien Land, wo Hobbyschrauber und Hobbytuner machen können, was sie wollen. Da ist es schon gut, wenn da jemand unbeteidigtes drüber guckt.
Das ist beides nicht richtig.
a) Die Freiheit in Deutschland ist durch so viele Gesetze wie in keinem anderen Land der Erde sehr sauber eingeschränkt. Eigentlich sollte jeder Mensch die alle kennen, was praktisch selbst einem Juristen nicht gelingt, also da stehen wir alle ständig mit einem Bein im Gefängnis, weil der Staat das so für klug hält.
b) Bei der HU wird wirklich nur sehr grob "drübergeguckt", es wird ja z.B. nicht das Drehmoment der Schraubverbindungen geprüft, oder gar die Festigkeit von (Ersatz-) Schrauben.
Am Ende bist allein du als Halter und Fahrer für die Sicherheit deines Fahrzeugs verantwortlich. "Und das ist auch gut so."
eins kann ich aus eigener ERfahrung sagen.
DEKRA NIE WIEDER!!!
Habe mit einem DEKRA Gutachter nach einem nichtverschuldetem Unfall nur Ärger, bis ich einen Anwalt eingeschaltet habe.
Der HAMMER war... mein 2 Jahre altes Motorrad hat die HU nicht bestanden da der Prüfer der Meinung war, laut seinem Computer müsste ich eine Kontrolleucht im Cockpit haben, die für dieses Modell nicht exestiert. Unterstellt hat er mir , ich habe das Cockpit manipuliert.
War danach beim TÜV zur Nachprüfung und der Prüfer meinte, der Kollege hatte wohl von der Technik absolut keine Ahnung. Auch der Motorrad-Händler meinte nur, da hab ich typisch DEKRA eine Prüfer erwischt, der null Ahnung von Motorrädern hat.
Im Nachhinein bereue ich , das ich mich bei der DEKRA nicht beschwert habe.
Naja, ich schlage vor, hier jetzt nicht den Dekra-Bashing Thread aufzumachen. Die haben immerhin schnell geantwortet, und das Thema ist ja für die Prüfer auch ziemlich neu.
Das mit der Leuchte im Cockpit ist offensichtlich völlig gaga, es gibt da keinerlei Auflagen, ein beleuchteter Fahrrad-Tacho reicht. In Berlin hörte ich mehrfach ähnlich skurille Absage-Gründe (aber meist frühzeitig, sodass die Prüfung ohne Kosten abgebrochen wurde), und da klärte mich mal ein hemischer Biker auf: "Klar, da fährst du doch nach XY, die sind als Motorrad-freundlich bekannt." Und da ging es dann ohne dumme Bemerkungen problemlos. Also da gibt es so eine Art inoffizielle Gebiets-Aufteilung, vielleicht weil der Stadtteil XY wegen der Randlage sonst wenig Umsatz macht o.ä. (XY nenne ich ggf. per PM). Daher, frag mal andere Biker in deiner Region, vielleicht ist es da ähnlich.
Falls es mal hart auf hart geht, die magische Formel lautet, dass man (gestützt von der Rechtsschutz-Versicherung) eine "Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsaktes" in Betracht zieht 😉
Grundsätzlich ist IMHO das Problem, dass die Organisationen recht viel Macht haben (PKW werden teils per HU zu Schrott erklärt, was für manche Besitzer existenzielle Folgen hat), aber niemand Macht über sie hat, oder ausübt. Man ist auf das Qualitätsbewußtsein der jeweiligen Organisation angewiesen.
Sinnvoll wäre es, denen von staatlicher Seite ein Qualitäts-Management zu verschreiben, d.h. ein definiertes Verfahren, wie (heutzutage wohl am besten online) solche Streitfragen wie hier eingereicht und - mit Vorgangsnummer - beantwortet werden, ggf. auch anonym für jedermann zugänglich.
Das macht ja heutzutage jeder kleine Versandhändler, dass zu einem Service-Fall ein Ticket angelegt wird, und man am Ende häufig auch gefragt wird "Waren Sie mit uns zufrieden?" Auch bei einem USB-Stick für 6,90 E.
Vermutlich hält sich der Staat, der ja hoheitliche Aufgaben an die Prüforganisationen delegiert hat, aber damit zurück, weil sonst jemand auf die Idee kommen könnte, solche Verfahren auch für Behörden, Polizei und Justiz einzufordern. Und holla, dann wirds lustig.
Ansonsten, du magst gern einen neuen Thread "Größere Klöpse bei der HU" aufmachen, und da könnte ich dann schöne Geschichten beisteuern, auch zu TÜV und GTÜ. Und sicher auch viele andere Foristen. Die Popcorn-Industrie würde sich freuen 😉
Zitat:
@bvdb schrieb am 7. April 2016 um 09:41:44 Uhr:
Zitat:
@allesgeht schrieb am 3. April 2016 um 19:02:53 Uhr:
Moinn,,
ich muss langsam echt schmunzeln!! Da überzieht man ein Termin, was mit Strafgebühren belegt wird! Und das ist bekannt. Und jetzt versucht man nach verrückten Argumenten zu suchen, damit dieses Gesetzt als nicht OK angesehen wird!
Du kannst (hoffentlich) eher über deine eigene Leseschwäche schmunzeln.
Es ging hier zuletzt um die Frage, ob die Frist für den 20% Aufschlag durch eine Saisonpause unterbrochen wird.Dazu kam nun folgende Antwort von der Dekra:
'
Sehr geehrter Herr X,
...
So wie Ihrem Schreiben zu entnehmen ist, ist ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen (von März bis Oktober) zugelassen und die Hauptuntersuchung ist im Oktober 2015 fällig gewesen.Die Besonderheit in Ihrem Fall ist, dass der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht. Somit ist der erste Monat des Überziehungszeitraumes der März und der zweite Monat der April. D. h., erst ab dem 1. Mai 2016 wäre eine erhöhte Prüfgebühr fällig gewesen.
Leider lag bei dem Prüfer, mit welchem Sie am 02. April an der Prüfhalle in Y den Sachverhalt besprochen haben, eine Fehlinformation vor.
Für dieses Fehlverhalten des Prüfers und den Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstanden sind, entschuldige ich mich ausdrücklich bei Ihnen und hoffe, Sie trotzdem weiterhin als Kunden bei der DEKRA in Y begrüßen zu dürfen.
'
...
Mit freundlichen Grüßen
Fachabteilungsleiter Prüfwesen
Dipl.-Ing. (FH) XYAlso, der vorauseilende Unterwerfungs-Gehorsam einiger Zeitgenossen hier war fehl am Platze.
Nur, wer sich (aufgrund einer katholischen Erziehung?) ständig in irgendeinem Schuldverhältnis wähnt und dafür immer mal gern Strafe zahlt ... dem wird das wohl auch weiter gelingen 😉Nebenbei, ich bin mit dem Prüfingenieur weder verwandt noch verschwägert, also dass "der Überziehungszeitraum von zwei Monaten außerhalb des Betriebszeitraumes ruht" ist nicht eine "Besonderheit in [diesem] Fall", sondern das gilt immer.
Naja, die katholische Erziehung bringt einem eher so weit, dass man sich um Aufgaben kümmert, bevor es noch mehr werden. Manche Sachen sind Auslagungssache und wenn jemand Geld will darf man darum kämpfen es nicht zahlen zu müssen.
In diesem Fall gibt es eine Reglung, dass man den TÜV auf den ersten Monat verschieben kann, wenn dieser außerhalb des Zulassungszeitraumes liegt. Eine Reglung, wenn der TÜV im Zulasungszeitraum fällig ist, aber erst nach der Ruhezeit durchgeführt wird, gibt es nicht. Somit ist man auf die Lust und Laune des Bearbeiters angewiesen. Ein Horrorgedanke, für Leute, die ihre Sachen gerne geregelt haben wollen, bevor Probleme entstehen.
Auf irgendwelche Schreiben von Privatfirmen ist kein Verlass... Ist etwas unklar wird dem Kunden schnell Recht gegeben, damit er beim nächsten mal wieder kommt. Manchmal wird dem Kunden auch Recht gegeben, wenn er im Unrecht ist... Bei behördlichen Schreiben darf der Beschuldigte erst mal zahlen, bis ein Richter ihm Recht gibt. Kulanzen gibt es da bekanntlich nicht.
Steht in dem Schreiben der DEKRA drin, auf welcher Grundlage die Reglung ist? Bei einer Polizeikontrolle ist sowas von Vorteil... Ansonsten sind wir genau so weit wie vorher...
PS: Warum steht im Schreiben nicht drin, dass du deine 20% Aufschlag zurück bekommst???
@MvM - Ich hatte die Prüfung ja abgebrochen, also noch keine Gebühr gezahlt, daher gibts auch nichts zu erstatten.
Ansonsten - Dekra, TÜV etc sind zwar formell Privatfirmen, haben aber hoheitliche Aufgaben, und unterliegen auch, wie wir in dem Thread lernten, einer staatlichen Gebührenordnung.
Die Stellungnahme der Dekra stellt klar, wie das besagte Thema grundsätzlich gehandhabt wird, da ist man also nicht "auf die Lust und Laune des Bearbeiters angewiesen".
Was bei einer Polizeikontrolle geschieht, wurde hier nicht besprochen.
Zitat:
@bvdb schrieb am 10. April 2016 um 15:53:36 Uhr:
Die Stellungnahme der Dekra stellt klar, wie das besagte Thema grundsätzlich gehandhabt wird, da ist man also nicht "auf die Lust und Laune des Bearbeiters angewiesen".
Was bei einer Polizeikontrolle geschieht, wurde hier nicht besprochen.
Ich erkenne da nur ein Standardschreiben, was ohne Quellenangabe versendet wurde. Gut möglich, dass ein anderer Bearbeiter da eine andere Meinung hat... Eventuell hätte der selbe Bearbeiter schon eine andere Meinung gehabt, wenn es um die Rückerstattung eines bereits gezahlten Aufschlages gehen würde... Kommt halt drauf an, ob derjenige ein "Beamtendenken" hat, und sich auf die bestpassenste Reglung bezieht. Oder ob es sich um ein "Angesteltendenken" handelt, was sich auf die bestmögliche Logik bezieht.
Die Gebührenverordnung ist genaustens geregelt. Nur gibts keine Reglung zum überschreiten des TÜV-Termins, wenn dieser noch im vorherigen Zulassungszeitraum liegt. Selbst auf den Seiten der Anwälte, wo man die seltensten Problemfälle findet, steht zu dem Thema nichts eindeutiges. Auch das Argument, dass der TÜV am letzten Tag des alten Zulassungszeitraumes abgelaufen, und am ersten Tag des neuen zulassungszeitraumes gemacht wurde, ist nicht geregelt...
Ein Grund, warum ich die Polizeikontrolle erwähne ist, dass es wenigstens hier einige Urteile zu finden sind. Diese Fristen-Reglung sollte logischer weise beim TÜV auch gelten.
"Logischer weise" gibt es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen HU-Verspätungsaufschlag bei der Prüfung und der Rechtslage gegenüber StVO (wo HU überzogen ein Ordnungs-/Bußgeld bedeutet).
Der Wunsch, dass alle Regeln sauber in einer Hierarchie geordnet zusammenwirken, ist menschlich verständlich, entspricht aber nicht der (deutschen) Wirklichkeit.
In dem Originalschreiben steht natürlich Name und Adresse, also nix "ohne Quellenangabe". Namen verdienen aber online-Anonymität, daher mein Angebot, es per persönlicher Mail zu senden, wer sich darauf bei seiner HU berufen möchte. Ist das für deinen Stammtisch schon zu kompliziert?