Tüv Prüfer fährt Auto kaputt, wer haftet

Mercedes C-Klasse W203

Hallo ,

habe folgendes Problem, habe meine Sommerreifen auf das Auto geschraubt und leider zu kurze Schrauben verwendet, Radkreuz hat sich ca. 4 x gedreht. Bin problemlos zum Tüv gefahren , bei der Probefahrt hat der Prüfer das Fahrzeug in die Hecke gesetzt, als er speed in die Kurve gefahren ist,
Das ganze Rad hat sich gelöst, Achse, Kühler, Kotflügel und Stossstange kaputt.
Hätte der Prüfer vor der Probefahrt die Schrauben überprüfen müssen, bleibt der Schaden an mir hängen, er sagt halt ,ich bin dran Schuld, habe die falschen Schrauben montiert. Bitte dringend um Euren Rat.

Danke

Beste Antwort im Thema

Es gibt Dinge im Leben, die sind echt hart. Einmal die Konsequenzen und zum Anderen, dass man an diesen Konsequenzen auch noch Schuld ist.

Bitte nicht böse sein, aber wenn Du so wenig von `Schrauben´ verstehst wie Du hier zugibst, so ist das eine Sache, halt mit Konsequenzen.

Wenn Du trotz dieser bewiesenen `Unachtsamkeit´ jetzt auch noch andere Leute dafür verantwortlich machen möchtest, dann greifen nicht nur Deine Schrauben zu kurz.

Was hältst Du von diesem weiterführenden Gedanken: Sei froh, dass der Prüfer dieses Missgeschick nicht eingeleitet, sondern aufgedeckt hat, denn wäre Dir das auf der AB mit 120 bis 200 passiert, könntest Du hier nicht mehr posten.
Steh doch bitte einfach zu Deinem fabrizierten Unsinn.
Die Fahrt des Prüfers hat Dir und anderen mglw. das Leben gerettet oder zumindest Schlimmeres verhindert.

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So nu sach ich auch mal was dazu:

Da kauft sich einer Felgen, die in der üblichen Mentalität des Deutschen (Geiz ist Geil) die natürlich irgendwoher kommen. Aber wenn es ans befestigen geht spart derjenige an ein paar Euronen die seine Sicherheit sind. Das sollte ihm eine Warnung sein.
Bin ja mal gespannt was sich aus dieser Sache entwickelt ...

Zitat:

Original geschrieben von wastl59


So nu sach ich auch mal was dazu:

Da kauft sich einer Felgen, die in der üblichen Mentalität des Deutschen (Geiz ist Geil) die natürlich irgendwoher kommen. Aber wenn es ans befestigen geht spart derjenige an ein paar Euronen die seine Sicherheit sind. Das sollte ihm eine Warnung sein.
Bin ja mal gespannt was sich aus dieser Sache entwickelt ...

Der TE hat nirgends auch nur einmal erwähnt um welche Felgen es sich handelt also kann auch nicht von Geiz ist Geil gesprochen werden.

Man sollte bevor man solche Aussagen macht sich vorher informieren also in diesem Fall den Thread mal richtig lesen.
Es kann sich auch um die hier so hoch geschätzten AMG Felgen handeln.

Die Aussage von Chinafelgen wurde von einem anderen User in den Raum gestellt.

Vorsicht, ich werde mal stark polemisch:

Todesstrafe für den Prüfer, der sich in gröbster Fahrlässigkeit in das zur Prüfung herbeigefahrene Auto setzt in der Annahme, dass man damit fahren kann, um die Fahrtauglichkeit der Felgen am Fahrzeug zu prüfen.

Bundesverdienstkreuz für den tapferen TE, der in kindlicher Unschuld in diese Sache hineingezogen wurde, indem er, die Gründe hierfür sind VÖLLIG außerhalb jeder Wertung, die seines Erachtens RICHTIGEN Schrauben verwendete, aber die Felgen nun mal nicht dazu passten, wobei wir wieder bei der groben Fahrlässigkeit des Prüfers wären, der dies beim Einstieg ins Auto zu Beginn der Prüfungsprozedur nicht röntgenblickartig auf Anhieb erkannt hat.

Was lernen wir darus, auch hier in der Diskussion?

Der Kult der Eigenverantwortungsverneinung zugunsten einer Vollkaskomentalität hat sich noch immer nicht Flächendeckend durchgesetzt.
Es gibt immer noch einige naive Nostalgiker, die nicht gewillt sind, aber auch für alles, andere verantwortlich zu machen. Und die werden von der Generation der Vollkaskomentatlitätisten, Weicheier und Uncoole genannt. So andern sich die Zeiten.

Ich finde eher man lernt draus wer zu faul oder zu vergesslich ist einfachste Aufgaben seiner Arbeit für die er bezahlt wird und angestellt ist zu machen, erlebt halt ab und zu eine Überraschung :-)

Todesstrafe nicht aber wenn ein Prüfer annimmt dass ein Auto das zur Prüfung vorgeführt wird per se verkehrssicher sei dann sicher die Wahl eines anderen Tätigkeitsfeldes - denn diese Einstellung ist auf jeden Fall fahrlässig und völlig unangebracht.

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Zitat:

Original geschrieben von WHornung


aber wenn ein Prüfer annimmt dass ein Auto das zur Prüfung vorgeführt wird per se verkehrssicher sei dann sicher die Wahl eines anderen Tätigkeitsfeldes - denn diese Einstellung ist auf jeden Fall fahrlässig und völlig unangebracht.

Der Prüfer wird NIE voraussetzten, dass ein vorgeführtes Kfz verkehrssicher ist, denn eben um die Verkehrssicherheit zu überprüfen, dafür wird es ja vorgeführt.

Er kann aber nicht hellsehen, welche MANIPULATIONEN unerlaubterweise an dem Fahrzeug vorgenommen wurden, wenn es ihm nun einmal fahrender weise vorgeführt wird.

BTW: Nicht vergessen, der TE hat in schlimmster Weise manipuliert und der Prüfer hat es durch eine simple Fahrprüfung entdeckt - das Ergebnis der schlimmen Manipulation ist leider kostenintensiv geworden, wo ist das eigentliche Problem?

Das Prob ist dass sich der Aprilscherzfred so lange hält 😁

Zitat:

Original geschrieben von he2lmuth


Das Prob ist dass sich der Aprilscherzfred so lange hält 😁

Machst Du Deine Scherze erst am 3ten April?

Aber mal eine Aussage vom TE zu seinem Fall wäre schon interessant.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


...Todesstrafe für den Prüfer, der sich in gröbster Fahrlässigkeit in das zur Prüfung herbeigefahrene Auto setzt in der Annahme, dass man damit fahren kann, um die Fahrtauglichkeit der Felgen am Fahrzeug zu prüfen. Bundesverdienstkreuz für den tapferen TE, der in kindlicher Unschuld in diese Sache hineingezogen wurde, indem er, die Gründe hierfür sind VÖLLIG außerhalb jeder Wertung, die seines Erachtens RICHTIGEN Schrauben verwendete, aber die Felgen nun mal nicht dazu passten, wobei wir wieder bei der groben Fahrlässigkeit des Prüfers wären, der dies beim Einstieg ins Auto zu Beginn der Prüfungsprozedur nicht röntgenblickartig auf Anhieb erkannt hat. Was lernen wir darus, auch hier in der Diskussion? Der Kult der Eigenverantwortungsverneinung zugunsten einer Vollkaskomentalität hat sich noch immer nicht Flächendeckend durchgesetzt. Es gibt immer noch einige naive Nostalgiker, die nicht gewillt sind, aber auch für alles, andere verantwortlich zu machen. Und die werden von der Generation der Vollkaskomentatlitätisten, Weicheier und Uncoole genannt. So andern sich die Zeiten.

😁 😎 😁

In dem Zusammenhang fehlt zur Vervollständigung dieser Mentalität bloß noch die Frage, ob man da nicht als Mindestes Kulanz von MB bei der Schadenbeseitigung erwarten darf....

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


BTW: Nicht vergessen, der TE hat in schlimmster Weise manipuliert und der Prüfer hat es durch eine simple Fahrprüfung entdeckt - das Ergebnis der schlimmen Manipulation ist leider kostenintensiv geworden, wo ist das eigentliche Problem?

wir halten mal fest wie es aus formaljuristischer sicht aussieht, alles andere ist sinnlose polemik:

1.
der halter hat mangels technischen sachverstandes falsche radschrauben verwendet und alsbald darauf sein fahrzeug zu einer aenderungsabnahme gemaess stvzo 19.3 vorgefuehrt.

2.
der pruefer hat seine taetigkeit mit nachlaessigkeit durchgefuehrt und es verabsaeumt zu kontrollieren ob geeignete radbolzen zur verwendung kamen. die kontrolle der befestigungselemente ist insofern essentiell, da eine positive aenderungsabnahme ausschliesslich dann erfolgen darf, wenn das fahrzeug mit den aenderungen vorschriftsmaessig und verkehrssicher ist. da auch die radschrauben im rahmen der umbauten veraenderungen erfahren haben koennen, ist dies zwingend zu pruefen.

3.
der pruefer hat das fahrzeug im rahmen einer "probefahrt" beschaedigt, ursaechlich sind offensichtlich ungeeignete radbefestigungselemente.

damit ist alles wesentliche gesagt.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


BTW: Nicht vergessen, der TE hat in schlimmster Weise manipuliert und der Prüfer hat es durch eine simple Fahrprüfung entdeckt - das Ergebnis der schlimmen Manipulation ist leider kostenintensiv geworden, wo ist das eigentliche Problem?
2.
der pruefer hat seine taetigkeit mit nachlaessigkeit durchgefuehrt und es verabsaeumt zu kontrollieren ob geeignete radbolzen zur verwendung kamen. die kontrolle der befestigungselemente ist insofern essentiell, da eine positive aenderungsabnahme ausschliesslich dann erfolgen darf, wenn das fahrzeug mit den aenderungen vorschriftsmaessig und verkehrssicher ist. da auch die radschrauben im rahmen der umbauten veraenderungen erfahren haben koennen, ist dies zwingend zu pruefen.

gruesse vom doc

Hallo,

führen wir diesen Gedanken einmal zu ende, dann müsste der Prüfer jedes Rad demontieren, jede Radschraube hinsichtlich Länge u. Kopfform kontrollieren, gleichzeitig aufpassen, das die Schrauben nicht verbotener weise gefettet wurden u. das die Radnabe etc. "sauber" ist. Anschließend mit dem richtigen Schraubenanzugsmoment wieder montieren.

Dann kostet so eine Eintragung halt 150EU o. es muß in einer Fachwerkstatt montiert worden sein, was auch nicht unbedingt billiger ist.
Man könnte aber auch vorraus setzen, das jemand lesen kann, entweder im Gutachten der Felgen o. in der Betriebsanleitung des Autos.
Was wäre den gewesen, wenn der TE von Stahlfelgen auf Original MB W203 Alufelgen gewechselt hätte?. Die hätte er nicht eintragen lassen müssen, da hätte die Verantwortung ohne Diskussion voll beim TE gelegen... .

MfG Günter

Zitat:

Was wäre den gewesen, wenn der TE von Stahlfelgen auf Original MB W203 Alufelgen gewechselt hätte?. Die hätte er nicht eintragen lassen müssen, da hätte die Verantwortung ohne Diskussion voll beim TE gelegen... .

Genau! Aber ihr scheint zu übersehen, dass der gute Mann ja nun mal beim Tüv war um Felgen eintragen zu lassen. Und ich sage es nochmal, der Sachverständige hätte sich vom ordungsgemäßen Zustand überzeugen müssen was er schlichtweg versäumt hat.

Aber was soll die ganze Diskussion. Wir werden es so hoffe ich irgendwann erfahren was dabei raus gekommen ist.

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler



Zitat:

Original geschrieben von Tempomat


BTW: Nicht vergessen, der TE hat in schlimmster Weise manipuliert und der Prüfer hat es durch eine simple Fahrprüfung entdeckt - das Ergebnis der schlimmen Manipulation ist leider kostenintensiv geworden, wo ist das eigentliche Problem?
wir halten mal fest wie es aus formaljuristischer sicht aussieht, alles andere ist sinnlose polemik:

1.
der halter hat mangels technischen sachverstandes falsche radschrauben verwendet und alsbald darauf sein fahrzeug zu einer aenderungsabnahme gemaess stvzo 19.3 vorgefuehrt.

2.
der pruefer hat seine taetigkeit mit nachlaessigkeit durchgefuehrt und es verabsaeumt zu kontrollieren ob geeignete radbolzen zur verwendung kamen. die kontrolle der befestigungselemente ist insofern essentiell, da eine positive aenderungsabnahme ausschliesslich dann erfolgen darf, wenn das fahrzeug mit den aenderungen vorschriftsmaessig und verkehrssicher ist. da auch die radschrauben im rahmen der umbauten veraenderungen erfahren haben koennen, ist dies zwingend zu pruefen.

3.
der pruefer hat das fahrzeug im rahmen einer "probefahrt" beschaedigt, ursaechlich sind offensichtlich ungeeignete radbefestigungselemente.

damit ist alles wesentliche gesagt.

gruesse vom doc

Eben weil Deinem §1 folgend der TE keinen technischen Sachverstand hat, muss er aber auch alles menschenmögliche tun, um das Fahrzeug zumindest für die Anfahrt zum TÜV betriebssicher herzurichten. Diese Verantwortung obliegt im einwandfrei, das behaupte ich mal als Mensch mit mit Lebenserfahrung aber Unjurist, denn wer wäre wohl verantwortlich gewesen, wenn das Rad auf dem Weg zum TÜV verloren gegangen wäre mit einem folgenreichen Unfall.

Wenn er diesen Sachverstand nicht hat, so ist es wohl seine Pflicht, sich sachkundig zu machen, die Möglichkeiten dazu hat er, wie jeder Mensch dem man nicht (tschuldigung) in Gehirn gesch...n hat.

Eben weil er aus technischem Unsachverstand hier Manipulationen vorgenommen hat, die dei Verkehrssicherheit nachweislich gefährden, obliegt IHM ein besondere Schwere der Verantwortung.

Zu Deinem §2 habe ich einfach das Wort `Prüfer´ durch `TE´ ersetzt, damit ist §3 für mich obsolet.

der TE hat seine taetigkeit mit nachlaessigkeit durchgefuehrt und es verabsaeumt zu kontrollieren ob geeignete radbolzen zur verwendung kamen. die kontrolle der befestigungselemente ist insofern essentiell, da eine positive aenderungsabnahme ausschliesslich dann erfolgen darf, wenn das fahrzeug mit den aenderungen vorschriftsmaessig und verkehrssicher ist. da auch die radschrauben im rahmen der umbauten veraenderungen erfahren haben koennen, ist dies zwingend zu pruefen.

Danke, ich habe fertig.

@tempomat

waere, wenn, vielleicht, haette - alles unwichtige mutmassungen die an der blanken sachlage rein garnichts zu aendern vermoegen.

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler


@tempomat

waere, wenn, vielleicht, haette - alles unwichtige mutmassungen die an der blanken sachlage rein garnichts zu aendern vermoegen.

gruesse vom doc

Richtig, über die Sachlage bzw. deren Folgen unterhalten wir uns.

Wie verstehst Du die Sache?

... es gibt nur fahrlässig, grob fahrlässig und Vorsatz. Bei fahrlässig zahlt die Versicherung, bei den anderen beiden Kategorien nicht mehr. Ob dieser Fall nun als fahrlässig oder grob fahrlässig einzustufen ist, muss geklärt werden - falls er eine VK hat. Sonst ist es sowieso egal. Ganz abgesehen von der ggf. abgeschlossenen Selbstbeteiligung.

Der Prüfer hätte ja auch fragen können, welche Schrauben verwendet wurden, ob er das aber tun muss, ist eine andere Frage, die es zu klären gibt. Das müsste aber im Kliengedruckten der TÜV-Bestimmungen stehen.

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