Tüv Prüfer fährt Auto kaputt, wer haftet
Hallo ,
habe folgendes Problem, habe meine Sommerreifen auf das Auto geschraubt und leider zu kurze Schrauben verwendet, Radkreuz hat sich ca. 4 x gedreht. Bin problemlos zum Tüv gefahren , bei der Probefahrt hat der Prüfer das Fahrzeug in die Hecke gesetzt, als er speed in die Kurve gefahren ist,
Das ganze Rad hat sich gelöst, Achse, Kühler, Kotflügel und Stossstange kaputt.
Hätte der Prüfer vor der Probefahrt die Schrauben überprüfen müssen, bleibt der Schaden an mir hängen, er sagt halt ,ich bin dran Schuld, habe die falschen Schrauben montiert. Bitte dringend um Euren Rat.
Danke
Beste Antwort im Thema
Es gibt Dinge im Leben, die sind echt hart. Einmal die Konsequenzen und zum Anderen, dass man an diesen Konsequenzen auch noch Schuld ist.
Bitte nicht böse sein, aber wenn Du so wenig von `Schrauben´ verstehst wie Du hier zugibst, so ist das eine Sache, halt mit Konsequenzen.
Wenn Du trotz dieser bewiesenen `Unachtsamkeit´ jetzt auch noch andere Leute dafür verantwortlich machen möchtest, dann greifen nicht nur Deine Schrauben zu kurz.
Was hältst Du von diesem weiterführenden Gedanken: Sei froh, dass der Prüfer dieses Missgeschick nicht eingeleitet, sondern aufgedeckt hat, denn wäre Dir das auf der AB mit 120 bis 200 passiert, könntest Du hier nicht mehr posten.
Steh doch bitte einfach zu Deinem fabrizierten Unsinn.
Die Fahrt des Prüfers hat Dir und anderen mglw. das Leben gerettet oder zumindest Schlimmeres verhindert.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 300TE-24
MoinSo, da ich eigentlich sonst er zu den mitlesern zähle, will ich dann auch mal meinen Senf dazu geben.
@ Juergen65:
Nein, muss er nicht! Er muss und darf darauf vertrauen das Du nur die vom Radhersteller mitzulieferten Radschrauben zur Montage verwendest. Wenn du zum TÜV fährst um die Räder eintragen zu lassen hast du ja sicherlich ein Teilegutachten. In diesem wirst du den Satz finden: Radbefestigung: mit den vom Radhersteller mitzulieferten Radschrauben, M12x1,5 / Kugel- bzw. Kegelbund: x° / Schaftlänge: x mm@ Kiminator:
Ganz so einfach ist es dann doch nicht! Kaum eine Versicherung zahlt für etwas, wenn sie nicht wirklich muss. Hier stellt sich die Frage nach dem Schadensgrund. Wurden wie in diesem Fall wissendlich die falschen Schrauben verwendet wäre das grober Versatz. Die Versicherung deckt Schäden dritter ab und behält sich das Recht vor die Auslagen vom Versicherungsnehmer zurück zu fordern. Auf seinem eigenen Schaden bleibt er schlimmstenfalls sitzen. Was anderes wäre es wenn die mitgelieferten Schrauben zu kurz wären und es deshalb zum Schaden kommt. Dann würde der Radhersteller in der Haftung stehen.
Das ist meines Wissen nicht ganz Richtig.Sie kann nur bis 5000 Euro zurückverlangen. Aber ich weis nicht ob das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.(Bei mir ist es so)
Gruß
Wenn die Versicherung dir nachweist das der Schaden auf Grund grober Fahrlässigkeit entstanden ist kann sie jegliche Regulierung des Schadens beim Versicherungsnehmers ablehnen.
Sowas passiert bestimmt nicht jeden Tag. Die Schrauben waren offensichtlich nicht bei dem Radsatz dabei. Im Gutachten steht welche Schrauben zu verwenden sind. Das wurde offensichtlich mißachtet. Also liegt der Fehler zunächst beim Halter. Dieser fährt in Kenntnis der Sachlage zum Tüv (in der Hoffnung, dass es keinem auffällt) und will die Felgen mit den falschen Radschrauben eintragen lassen.
So, hier setzt die Tätigkeit des Prüfers ein. Hat er sich danach erkundigt welche Radschrauben verwendet wurden (ich habe diese Frage erst vor drei Wochen gehört als ich meine Felgen eintragen ließ)? Wohl kaum. Aber das eigentlich gehört zu seinen Obligenheiten. Die Frage nach den Radschrauben ist von elementarer Bedeutung da sie Bestandteil der vorzunehmenden Eintragung sind. Hat der Halter jetzt falsche Angaben gemacht? Oder hat der Prüfer diese Frage erst garnicht gestellt? Hätte er nicht vielleicht eine Schraube heraus drehen müssen um zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Radschrauben verwendet wurden? Ich würde mal sagen das wäre seine Aufgabe gewesen. Sich auf die bloßen Angaben des Halters zu verlassen wäre von Seiten des Prüfers grob fahrlässig gewesen. Spätestens wenn der Halter die Karre wegen gelöster oder in dem Fall eher herausgerissenen Schrauben gegen die Wand gesetzt hätte, gerät der Prüfer in Erklärungsnotstand. Denn dieser hätte attestiert, dass das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand war. Und hierzu zählen bei der Eintragung von Felgen nun mal die Radschrauben.
Das gibt ein Fressen für die Anwälte.
Die Versicherung, sofern die Vollkasko in Anspruch genommen werden soll wird sicher nichts zahlen da der Halter das Fahrzeug unsachgemäß verändert hat. Damit winden die sich raus.
Der Menschverstand sagt einem, der Halter ist in vollem Umfang schuld. Aber die Rechtsauffassung der Gerichte ist doch oftmals sehr eigentümlich.
Sollte der Halter schuld sein bleibt er letzlich auf seinem Schaden sitzen. Ist der Prüfer schuld zahlt die Haftpflicht des Tüv.
Der Ausgang dieser Sache würde mich wirklich mal interessieren. Ich denke in einem halben Jahr werden wir hoffendlich wieder davon hören.
Und dann soll der Prüfer auch noch sehen, ob China-Schrott
mit gefälschten Gautachten angebaut ist ?
Leute, wenn jemand keine Ahnung von technischen Dingen
hat, soll er gefälligst die Finger davon lassen.
Es gibt einen Fachhandel.
Und wenn Radschrauben abreißen, dann nur, wenn sie
mit zuwenig Drehmoment angezogen werden...
Wie war das? Kippt euch nen Becher McDonalds-Kaffee
über das Bein und reicht eine Klage wegen Verbrennungen ein...
Schönen neue Welt... Die Anderen sind Schuld...
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oder war es doch ein "April, April"?
Naja der TÜV Mann kann ja eigentlich nicht 100% davon ausgehen, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist - denn GENAU das ist die Aufgabe des TÜV diesen Sachverhalt festzustellen.
Würde der Prüfer davon ausgehen dass die Verkehrssicherheit zu 100% immer gegeben sei bei vorgeführten Fahrzeugen - dann bräuchte man ihn nicht - dann könnte man TÜV Plaketten auch einer Autozeitschrift beilegen :-)
Die Aufgabe des TÜV ist die Feststellung der Verkehrssicherheit und nicht das Annehmen oder Voraussetzen von Verkehrssicherheit.
Gerade wenn es um die Überprüfung von Reifen Felgen geht, dann kann man - denke ich - schon erwarten dass auch die zu diesem Bereich unmittelbar gehörenden Teile zumindest einer kurzen (optischen) Prüfung unterzogen werden - bei den Schrauben hätte ja ein Herausdrehen einer Schraube / Rad und optischer Begutachtung gereicht - da die Verwendung falscher Schrauben ja nun auch ein eher gewöhnlicher Fehler ist, denke ich könnte man dies dem Prüfer schon vorhalten.
Die einzig zulässige Vorgehensweise bei der Prüfung ist ja zunächst davon auszugehen, dass alles falsch ist was umgebaut oder geändert wurde, und dann diese Annahme durch Überprüfung nach und nach zu widerlegen.
Ein Teilschuld zumindest würde ich hier schon sehen.
Da der TE schreibt "Das Radkreuz hat sich 4x gedreht", wusste er um die Mindesteinschraubtiefe (hätte er sonst mitgezählt?) und hat somit bewusst die unsachgemäße Radbefestigung in Kauf genommen. Somit dürfte die Schuldfrage eigentlich klar sein.......
Unverantwortlich war, meiner Meinung nach, schon die Fahrt zur Prüfstelle mit den nicht sicher befestigten Rädern.
Zitat:
Original geschrieben von Taxi153
Sowas passiert bestimmt nicht jeden Tag. Die Schrauben waren offensichtlich nicht bei dem Radsatz dabei. Im Gutachten steht welche Schrauben zu verwenden sind. Das wurde offensichtlich mißachtet. Also liegt der Fehler zunächst beim Halter. Dieser fährt in Kenntnis der Sachlage zum Tüv (in der Hoffnung, dass es keinem auffällt) und will die Felgen mit den falschen Radschrauben eintragen lassen.So, hier setzt die Tätigkeit des Prüfers ein. Hat er sich danach erkundigt welche Radschrauben verwendet wurden (ich habe diese Frage erst vor drei Wochen gehört als ich meine Felgen eintragen ließ)? Wohl kaum. Aber das eigentlich gehört zu seinen Obligenheiten. Die Frage nach den Radschrauben ist von elementarer Bedeutung da sie Bestandteil der vorzunehmenden Eintragung sind. Hat der Halter jetzt falsche Angaben gemacht? Oder hat der Prüfer diese Frage erst garnicht gestellt? Hätte er nicht vielleicht eine Schraube heraus drehen müssen um zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Radschrauben verwendet wurden? Ich würde mal sagen das wäre seine Aufgabe gewesen. Sich auf die bloßen Angaben des Halters zu verlassen wäre von Seiten des Prüfers grob fahrlässig gewesen. Spätestens wenn der Halter die Karre wegen gelöster oder in dem Fall eher herausgerissenen Schrauben gegen die Wand gesetzt hätte, gerät der Prüfer in Erklärungsnotstand. Denn dieser hätte attestiert, dass das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand war. Und hierzu zählen bei der Eintragung von Felgen nun mal die Radschrauben.
Das gibt ein Fressen für die Anwälte.
Die Versicherung, sofern die Vollkasko in Anspruch genommen werden soll wird sicher nichts zahlen da der Halter das Fahrzeug unsachgemäß verändert hat. Damit winden die sich raus.
Der Menschverstand sagt einem, der Halter ist in vollem Umfang schuld. Aber die Rechtsauffassung der Gerichte ist doch oftmals sehr eigentümlich.
Sollte der Halter schuld sein bleibt er letzlich auf seinem Schaden sitzen. Ist der Prüfer schuld zahlt die Haftpflicht des Tüv.
Der Ausgang dieser Sache würde mich wirklich mal interessieren. Ich denke in einem halben Jahr werden wir hoffendlich wieder davon hören.
Hmmm, nach Deiner Logik muss der also immer davon ausgehen das ...
Ich habe z. B. Stahlfelgen für Winterreifen und Alu für Sommerreifen - natürlich mit unterschiedlichen Schraubenlängen.
Folglich muss der Prüfer, Sommers wie Winters anfangen meine Schrauben rauszudrehen um zu Prüfen, ob die Länge stimmt.
Damit nicht genug, er müsste in logischer Folge eine Materialprüfung vornehmen um zu sehen, ob ich keine mechanische Festigkeitsattrappen reingedreht habe.
Ich denke, es liegt in der Verantwortung des Fahrers/Halters, sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen betriebssicher vorzuführen. Ist dies nicht der Fall, ist der Fahrer/Halter dran, WER DENN SONST?!
Die unsachgemäße Befestigung der Felgen hätte mit sehr großer Chance schon auf dem Hinweg zum TÜV zur möglichen Katastrophe führen können.
Der gute Wille alleine: `Mal gucken, ob der TÜV meine China-Felge abnimmt´, reicht nicht aus. Der Fahrer hätte sich vor Antritt der Fahrt davon überzeugen müssen WIE die Felgen zu befestigen sind.
Tut er das nicht, handelt er grob fahrlässig und nicht der Prüfer!
Der Prüfer kann wohl nicht ein ankommendes Fahrzeug auf eine Platz einweisen, um es dann sukzessive zu zerlegen um zu erkunden, ob denn vorgeschrieben Teile erbaut wurden.
Die bessere Möglichkeit wäre doch gewesen, dass er mit den Felgen und im Zweifelsfall mit den Schrauben (im Kofferraum) beim TÜV erschienen wäre mit der Frage: Geht dat denn?
Zitat:
Original geschrieben von Juergen65
Hallo ,habe folgendes Problem, habe meine Sommerreifen auf das Auto geschraubt und leider zu kurze Schrauben verwendet, Radkreuz hat sich ca. 4 x gedreht. Bin problemlos zum Tüv gefahren , bei der Probefahrt hat der Prüfer das Fahrzeug in die Hecke gesetzt, als er speed in die Kurve gefahren ist,
Das ganze Rad hat sich gelöst, Achse, Kühler, Kotflügel und Stossstange kaputt.
Hätte der Prüfer vor der Probefahrt die Schrauben überprüfen müssen, bleibt der Schaden an mir hängen, er sagt halt ,ich bin dran Schuld, habe die falschen Schrauben montiert. Bitte dringend um Euren Rat.Danke
Unglaublich was sich manche Leute einfallen lassen um sich Ihrer eigenen Verantwortung zu entziehen. Sei wenigstens froh das es beim TÜV passiert ist und nicht auf der BAB.
Zitat:
Die bessere Möglichkeit wäre doch gewesen, dass er mit den Felgen und im Zweifelsfall mit den Schrauben (im Kofferraum) beim TÜV erschienen wäre mit der Frage: Geht dat denn?
Das wäre der richtige Weg gewesen wenn man unsicher ist. Ich habe mir Felgen gekauft die nicht auch China sind. Waren halt keine Schrauben dabei. Also, zum Händler mit samt Gutachten und die richtigen Schrauben geholt und bei der Monatge darauf geachtet, dass diese sich tief genung reindrehen lassen. Denn, da hängt auch mein Leben dran und jeder der halbwegs denkt reagiert wohl ebenso.
Wir haben aber hier einen doch einen Fall bei dem der Halter eben in anderen Kanälen gedacht hat.
Zitat:
Ich habe z. B. Stahlfelgen für Winterreifen und Alu für Sommerreifen - natürlich mit unterschiedlichen Schraubenlängen.
Folglich muss der Prüfer, Sommers wie Winters anfangen meine Schrauben rauszudrehen um zu Prüfen, ob die Länge stimmt.
Damit nicht genug, er müsste in logischer Folge eine Materialprüfung vornehmen um zu sehen, ob ich keine mechanische Festigkeitsattrappen reingedreht habe.
Du verwechselst Äpfel mit Birnen. Während der regelmäßigen Tüv-Abnahme wird sich kein Prüfer um die Radschrauben kümmern denn dazu ist er auch nicht aufgefordert. In dem genannen Fall wurde ja der Tüv bemüht um Felgen die nicht serienmäßig sind einzutragen. Somit handelt es sich um eine Veränderung am Fahrzeug ohne deren Eintragung das Fahrzeug nicht für den Verkehr zugelassen ist.
Zitat:
Und dann soll der Prüfer auch noch sehen, ob China-Schrott
mit gefälschten Gautachten angebaut ist ?
Genau. So blöd wie es klingt. Das muss er überprüfen und sicherstellen, dass alles seine Ordnung hat. Der Tüv ist nun mal nicht nur zum Geldkassieren da sondern muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs überzeugen. Das ist nun mal nur mittels entsprechender Prüfung möglich.
Was hätte der Tüv denn überprüfen müssen?
1. Stimmen die Felgen mir dem Gutachten überein. Also, theoretisch die Felge runter um die KBA Nummer zu überprüfen (hier wäre schon aufgefallen, dass die Schrauben falsch sind).
2. Er muss den Freilauf überprüfen (hat er ja beim Fahren getan und ist in den Büschen gelandet).
3. Er muss die wenn vorgeschriebenen, Nebenarbeiten (börtel der Kotflügel) überprüfen.
4. Er muss überprüfen ob die vorgeschriebene Reifengröße montiert wurde.
5. Und letzenendes muss er überprüfen ob die vorgeschriebenen Radschrauben verwendet wurden.
Nun ist die Frage in welcher Reihenfolge er das überprüft. Ich würde vor der "Probefahrt" überprüfen ob das alles so ist wie es sein soll. Das wird der einzige Punkt sein wo sich der Prüfer noch winden kann. der wird natürlich bahaupten, dass er die Schrauben nach erfolgter Probefahrt überprüfen wollte.
Zitat:
Der gute Wille alleine: `Mal gucken, ob der TÜV meine China-Felge abnimmt´, reicht nicht aus. Der Fahrer hätte sich vor Antritt der Fahrt davon überzeugen müssen WIE die Felgen zu befestigen sind.
Tut er das nicht, handelt er grob fahrlässig und nicht der Prüfer!
Es ist ja nicht so, dass ich das in Abrede stelle. Nur kann sich der Halter darauf rausreden, dass er der Ansicht war die 4 Umdrehungen (sofern er das überhaupt ins Gespräch bringt) reichen aus und stellen die Haltbarkeit sicher. Der Prüfer ist der Sachverständige und geht es vor Gericht (wo die Sache bestimmt landet) wird der Halter natürlich nie erzählen, dass er unsicher war sonder vielmehr feststellen, dass die Räder für sein Empfinden durchaus fest waren und er diese mittels Drehmomentschlüssel mit 10 nm nachgezogen hat. Das Gegenteil ist doch nicht zu beweisen. Und wenn der Anwalt des Halters den Prüfer fragt ob er sich von dem ordungsgemäßen Zustand der Radschrauben überzeugt hat, was will denn der arme Kerl dann sagen?
Und mal ganz ehrlich, wer zählt schon mit wie viele Umdrehungen die Radschrauben haben? Im Normalfall keiner. Sicher, beim Felgenwechsel sollte man senibilisiert sein und dieses überprüfen.
Versteh es doch nicht falsch. Der Menschenverstand sagt einem, dass der Halter die A... karte hat. Aber warte mal ab wie die Anwälte die Sache drehen. Da wird ein Gedöns gehalten wenn die falschen Standlichtbirnen verbaut werden und wenn man das alles so liest hier dann ist man der potentielle Mörder wenn man LED`s statt der vorgeschriebenen Birnen verwendet. Aber wenn mal eben die Felgen gewechselt werden da nimmt man halt die originalen Schrauben (die meist zu kurz sind) und wenn die halt nicht ganz so tief rein gehen, naja, wird schon werden. Ohne Zweifel "unverantwortlich".
Dennoch, jeder pfiffige Anwalt dreht das Ding ins für ihn richtige Licht und zerreißt den "Sachverständigen" zunächst mal in der Luft. Leider ist es so, dass der direkte Weg zum Tüv nun mal zulässig ist um überprüfen zu lassen ob der Umbau in Ordung ist.
@wh
nu begegnen wir uns doch mal ausserhalb des mt-irc 😁
@all
den fall finde ich sehr interressant. ich gehe davon aus, dass der halter nicht grob fahrlaessig gehandelt hat, dies waere nur dann der fall, wenn er aufrund seiner faehigkeiten und kenntnisse gewusst haette, dass die befestigung der radschrauben mit nur vier umdrehungen zu einer gefaehrdung fuehrt.
der halter ist nach umbau der raeder zu einer technischen abnahmestelle gefahren, um die zulaessigkeit der vorgenommenen umbauten bescheinigen zu lassen. die notwendige sorgfalt dabei hat der pruefer ganz klar vermissen lassen. das loesen und inspizieren der verwendeten radbolzen ist eine standardarbeit bei solchen begutachtungen im gegensatz zur durchfuehrung von festigkeitanalysen (...)
ich sehe eine klare schuld beim pruefer und die betriebshaftpflicht der pruefstelle in der pflicht.
gruesse vom doc
Hat denn hier die Gewindesteigung gestimmt?
4 statt 6,5 Umdrehungen sind falsch, reichen aber definitif noch aus.
Gehe jetzt meine Länge nachmessen!
Zitat:
Original geschrieben von pannenlos
Hat denn hier die Gewindesteigung gestimmt?
4 statt 6,5 Umdrehungen sind falsch, reichen aber definitif noch aus.Gehe jetzt meine Länge nachmessen!
Hallo,
MB hat Radschrauben mit 1,5mm Steigung. 1,5mm x 4 = 6mm Einschraubtiefe, das ist definitiv zu wenig.
1,5mm x 6,5 = 9,75mm, das ist ungefähr die im Maschinenbau übliche min. Einschraubtiefe in Stahl (0.8 x Schrauben Nennweite hier M12).
Der einzige, der hier Mist gebaut hat, ist der TE, der durch mangelnde Fach- u. Sachkenntnis, den Unfall herbei geführt hat.
Wobei er noch Glück hatte, das hätte auch ganz anders Enden können, die fahrt hätte nur ein paar km länger sein müssen... .
Wen hätte er dann wohl in Regress nehmen wollen?.
MfG Günter
Nö der Prüfer der (faulerweise?) wohl davon ausgegangen ist dass alles stimmt - nur seine Aufgabe ist genau das festzstellen - das hat er nicht mal mit dem Mindestmaß an Sorgfalt gemacht - raten,annehmen oder glauben kann er meinetwegen in der Kirche oder auf dem Rummelplatz - aber nicht bei seiner Arbeit.
Dass jemand die falschen Schrauben benutzt hat überhaupt nichts damit zu tun - genau DAS muss der Prüfer auch mitüberprüfen - dafür wird er ja schliesslich bezahlt - ich bin mir sicher dass es dazu auch entsprechende Vorgaben gibt wie eine Anbnahme von Rädern zu erfolgen hat.
Die Annahme alle Fahrzeuge die bei TÜV & Co vorgeführt werden seien immer zu 100% verkehrssicher ist zumindest extremst weltfremd.
Es geht nicht darum was wenn - sondern nur darum was tatsächlich passiert ist. Was wenn sachen kann man sich beliebge ausdenken - es ist nunmal vorher nichts passiert