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Tüv Prüfer fährt Auto kaputt, wer haftet

Themenstarteram 3. April 2009 um 17:19

Hallo ,

habe folgendes Problem, habe meine Sommerreifen auf das Auto geschraubt und leider zu kurze Schrauben verwendet, Radkreuz hat sich ca. 4 x gedreht. Bin problemlos zum Tüv gefahren , bei der Probefahrt hat der Prüfer das Fahrzeug in die Hecke gesetzt, als er speed in die Kurve gefahren ist,

Das ganze Rad hat sich gelöst, Achse, Kühler, Kotflügel und Stossstange kaputt.

Hätte der Prüfer vor der Probefahrt die Schrauben überprüfen müssen, bleibt der Schaden an mir hängen, er sagt halt ,ich bin dran Schuld, habe die falschen Schrauben montiert. Bitte dringend um Euren Rat.

Danke

Beste Antwort im Thema

Es gibt Dinge im Leben, die sind echt hart. Einmal die Konsequenzen und zum Anderen, dass man an diesen Konsequenzen auch noch Schuld ist.

Bitte nicht böse sein, aber wenn Du so wenig von `Schrauben´ verstehst wie Du hier zugibst, so ist das eine Sache, halt mit Konsequenzen.

Wenn Du trotz dieser bewiesenen `Unachtsamkeit´ jetzt auch noch andere Leute dafür verantwortlich machen möchtest, dann greifen nicht nur Deine Schrauben zu kurz.

Was hältst Du von diesem weiterführenden Gedanken: Sei froh, dass der Prüfer dieses Missgeschick nicht eingeleitet, sondern aufgedeckt hat, denn wäre Dir das auf der AB mit 120 bis 200 passiert, könntest Du hier nicht mehr posten.

Steh doch bitte einfach zu Deinem fabrizierten Unsinn.

Die Fahrt des Prüfers hat Dir und anderen mglw. das Leben gerettet oder zumindest Schlimmeres verhindert.

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Es gibt Dinge im Leben, die sind echt hart. Einmal die Konsequenzen und zum Anderen, dass man an diesen Konsequenzen auch noch Schuld ist.

Bitte nicht böse sein, aber wenn Du so wenig von `Schrauben´ verstehst wie Du hier zugibst, so ist das eine Sache, halt mit Konsequenzen.

Wenn Du trotz dieser bewiesenen `Unachtsamkeit´ jetzt auch noch andere Leute dafür verantwortlich machen möchtest, dann greifen nicht nur Deine Schrauben zu kurz.

Was hältst Du von diesem weiterführenden Gedanken: Sei froh, dass der Prüfer dieses Missgeschick nicht eingeleitet, sondern aufgedeckt hat, denn wäre Dir das auf der AB mit 120 bis 200 passiert, könntest Du hier nicht mehr posten.

Steh doch bitte einfach zu Deinem fabrizierten Unsinn.

Die Fahrt des Prüfers hat Dir und anderen mglw. das Leben gerettet oder zumindest Schlimmeres verhindert.

am 3. April 2009 um 17:36

Oh das ist fieß.

Ich bin mir nicht genau sicher, aber der Halter haftet für das Fahrzeug.

Nehmen wir an du hättest das Fahrzeug einem Freund gegeben und dieser hätte das veranstalltet, so wärst du schuld da du die falschen Schrauben verwendet hast.

am 3. April 2009 um 17:50

Einfach mal VORHER lesen:

 

Bei M12 x 1,5 beträgt die Einschraublänge

mindestens 6,5 Umdrehunge

Logisch und gar keine Frage: Du hast das Auto (durch Verwendung falscher, für diesen konkreten Einsatz nicht zugelassener Teile) unsachgemäß und unzulässig verändert. Wenn man es ganz streng sieht, ist eventuell dadurch sogar die Betriebszulassung des Fahrzeugs erloschen.

Die Konsequenzen sind wohl klar. Du mußt m.E. sogar für dadurch verursachte Schäden an fremden Eigentum und der Gesundheit Anderer (z.B. wenn sich der TÜV-Prüfer dadurch einen körperlichen Schaden zugezogen hätte) aufkommen.

Sorry, aber in welcher Welt lebst Du eigentlich?

Warum sollte es nicht zu den Pflichten des Prüfers gehören die Schrauben zu kontrollieren ob es die richtigen passend zu den Felgen sind?

Genauso wie ich falsche Felgen an mein Fahrzeug montiere so kann ich auch die falschen Schrauben verwenden wenn ich keine Ahnung davon habe.

Der Unterschied ist doch das es bei den Felgen eher ersichtlich ist als bei den Schrauben.

Was wenn ich die richtigen Schrauben verwende aber diese nicht richtig fest ziehe dann kann sich das Rad auch lockern.

 

Themenstarteram 3. April 2009 um 18:12

noch als Zusatz, ich wollte die Räder ,die ein Gutachten haben, eintragen lassen, ich war nicht zum Tüv Termin, nur wegen der Eintragung der Felgen dort.

Zitat:

Original geschrieben von genius73

Warum sollte es nicht zu den Pflichten des Prüfers gehören die Schrauben zu kontrollieren ob es die richtigen passend zu den Felgen sind?

 

.... wenn ich keine Ahnung davon habe.....

Wie weltfremd muß man eigentlich sein?

Sach-u. Fachkenntnis sowie Verantwortungsbewußtsein sind immer Voraussetzung für Dinge die man tut, insbesondere wenn dadurch Sach- oder Körperschäden möglich sind.

Man kann auch nicht in einer Starkstromanlage ohne Fachkenntnis rumbasteln und wenn dann jemand tot umgefallen ist erklären, dass man ja nichts dafür kann, man hat ja keine Ahnung von Elektrotechnik.

 

Und es gilt immer noch: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe

am 3. April 2009 um 18:16

@genius73

Der prüfer kann doch nicht mit jedem Auto was er täglich fährt (das sind bestimmt viele täglich) die Schrauben Nachziehen und Vorher die länge abmessen, was meinst du was da der TÜV besuch kostet?

am 3. April 2009 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Juergen65

Hallo ,

habe folgendes Problem, habe meine Sommerreifen auf das Auto geschraubt und leider zu kurze Schrauben verwendet, Radkreuz hat sich ca. 4 x gedreht. Bin problemlos zum Tüv gefahren , bei der Probefahrt hat der Prüfer das Fahrzeug in die Hecke gesetzt, als er speed in die Kurve gefahren ist,

Das ganze Rad hat sich gelöst, Achse, Kühler, Kotflügel und Stossstange kaputt.

Hätte der Prüfer vor der Probefahrt die Schrauben überprüfen müssen, bleibt der Schaden an mir hängen, er sagt halt ,ich bin dran Schuld, habe die falschen Schrauben montiert. Bitte dringend um Euren Rat.

Danke

Klar bist du schuld,der TÜV Prüfer kann doch nix dafür wenn du zur kurze schrauben nimmst! Der kann wohl net jede Schraube kontrolieren! Seih froh das dem nix passiert ist!

Wo war das TÜV Gelnhausen?

 

PS: Hast du nicht in deim Gutachten geschaut welche Schrauben du brauchst? Oder haste einfach die von den Stahlfelgen genommen?

Irgendwie tragisch - man fährt zum TÜV, um prüfen zu lassen, ob eine Maßnahme technisch ok ist. Und danach ist der Wagen Schrott.

Klar: der TÜV-Mensch hätte zwar, wenn Du etwas mehr Glück gehabt hättest, auch zuerst die Schrauben prüfen können. Trotzdem: es war Dein Fehler, Du hast ihn auch nicht darauf hingewiesen, dass Du Schrauben von anderen Felgen genommen hast, also ist es Deine Verantwortung. Das ist wie Chiptuning: da kann man auch nicht verlangen, dass der TüV die Programmierung erst irgendwie testet - wenn der Motor halt zu hoch dreht ist er futsch.

Sei froh, dass es nicht zu Personenschäden kam und lass das nächste Mal solche Dinge vom Autohaus machen - dann ist auch klar, wer haften muss...

am 3. April 2009 um 19:30

Hast du ne Vollkasko? Ist darn eingetragen das auch andere Leute fahren dürfen?

Wenn ja hat sich das doch alles hier schon erledigt oder irre ich mich da? Denn dann muss deine Versichung bezahlen! Basta

gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kiminator

Hast du ne Vollkasko? Ist darn eingetragen das auch andere Leute fahren dürfen?

Wenn ja hat sich das doch alles hier schon erledigt oder irre ich mich da? Denn dann muss deine Versichung bezahlen! Basta

gruß

Muß sie das wirklich? Ich würde das schon als grob fahrlässig einstufen...

Moin

 

So, da ich eigentlich sonst er zu den mitlesern zähle, will ich dann auch mal meinen Senf dazu geben.

 

@ Juergen65:

Nein, muss er nicht! Er muss und darf darauf vertrauen das Du nur die vom Radhersteller mitzulieferten Radschrauben zur Montage verwendest. Wenn du zum TÜV fährst um die Räder eintragen zu lassen hast du ja sicherlich ein Teilegutachten. In diesem wirst du den Satz finden: Radbefestigung: mit den vom Radhersteller mitzulieferten Radschrauben, M12x1,5 / Kugel- bzw. Kegelbund: x° / Schaftlänge: x mm

 

@ Kiminator:

Ganz so einfach ist es dann doch nicht! Kaum eine Versicherung zahlt für etwas, wenn sie nicht wirklich muss. Hier stellt sich die Frage nach dem Schadensgrund. Wurden wie in diesem Fall wissendlich die falschen Schrauben verwendet wäre das grober Versatz. Die Versicherung deckt Schäden dritter ab und behält sich das Recht vor die Auslagen vom Versicherungsnehmer zurück zu fordern. Auf seinem eigenen Schaden bleibt er schlimmstenfalls sitzen. Was anderes wäre es wenn die mitgelieferten Schrauben zu kurz wären und es deshalb zum Schaden kommt. Dann würde der Radhersteller in der Haftung stehen.

am 3. April 2009 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von krypton

Zitat:

Original geschrieben von Kiminator

Hast du ne Vollkasko? Ist darn eingetragen das auch andere Leute fahren dürfen?

Wenn ja hat sich das doch alles hier schon erledigt oder irre ich mich da? Denn dann muss deine Versichung bezahlen! Basta

gruß

Muß sie das wirklich? Ich würde das schon als grob fahrlässig einstufen...

Ja sie muss! Darum kommt die Versicherung bei Vollkasko nicht! Aber...wenn die Versicherung einen Grund sieht den Schaden nicht in voller höhe zu übernehmen (sei es aus welchen Gründen auch immer) und damit im recht ist, kann sie bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer fordern!

Gruß

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