TÜV Problem mit US Rückleuchten
Hi Leutz,
komme grad vom TÜV udn schau mal einer an, es gab probleme!
Ich denk ich guck nicht richtig, da hat doch der TÜV'ler bemängelt das meine Rückleuchten angeblich eingefärbt sind. Stimmt aber nicht, da es sich hier um die US Rückleuchten handelt.
Ist ROT-BLINKEN verboten? Oder was soll der Scheiß?!
mfg poly
19 Antworten
der neue mustang muss auch umgerüstet werden und darf nicht rot blinken! kam mal in einer reportage über importierte us autos!
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
moin,
also in Amiland blinken alle Blinker ROT! die einzige möglichkeit hier solche rückleuchten zu fahren ist, wenn die rot lasiert sind! dann blinken die noch gleb und der Tüv wird es nicht bemängeln!
Quatsch, die normalen Golf US-Heckleuchten, so wie ich sie auch dran hab, blinken
gelbab Werk; da muss man nix mehr ändern. Lediglich die NSL muss man in die US-Leuchte reinsetzen, das wars.
genau! aber er hat glaub ich einen vari, da kann das anders sein...
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
die einzige möglichkeit hier solche rückleuchten zu fahren ist, wenn die rot lasiert sind! dann blinken die noch gleb und der Tüv wird es nicht bemängeln!
Das Lasieren von Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen ist in Deutschland generell verboten und daher nicht zulassungsfähig. Somit wäre eine Eintragung dieser Leuchten faktisch wertlos.
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Zitat:
die einzige möglichkeit hier solche rückleuchten zu fahren ist, wenn die rot lasiert sind!
Wollt' auch grad fragen, wer dir so einen Käse erzählt hat. Lasieren von Rückleuchten ist ja nun gleich mal überhaupt nicht erlaubt. Da erlischt sofort die Betriebserlaubnis und es gibt keine Möglichkeit, nachträglich lasierte Leuchten einzutragen.