Tüv nicht bestanden - fehlende Kopfstütze

Mahlzeit,
Meine Dame hat gestern keinen "tüv" bekommen, da bei ihren 3 Jahre alten Skoda die hintere kopfstütze fehlt. Diese fehlt da dort ein Kind inkl maxi cosi mit isofix Aufnahme sitzt. Sie war mit Kind in der Werkstatt. Der Sitz konnte also vorher nicht ausgebaut werden. In vielen berichten zwecks Sicherheit und in der Anleitung von maxi cosi wird empfohlen die kopfstütze abzumontieren, da der kindersitz so sicherer befestigt werden kann und es zu keinen Hohlräumen zwischen kindersitz und kfzsitz kommt.

Ist es wirklich TÜV relevant? Finde im Internet nur eine Pflicht für die vorderen Außensitze, dass man dort kopfstützen benötigt.

Zitat:
Erheblicher Mängel D6.2.6b hintere kopfstütze fehlt.

Danke für eure Hilfe. Mfg

Beste Antwort im Thema

Danke für eure Antworten,
Wurde jetzt auf meine Anfrage zurückgerufen und zwar ist es so, dass es vom Gesetz her nur die vorderen Außensitze kopfstützen benötigen. Für hinten gibt es keine Regelung. Habe meine Daten an das QualitätsManagment und an den Service weitergeleitet. Per Telefon wird jetzt nochmal alles geprüft, aber man meinte schon zu mir:" da war wohl der Prüfer von sich sehr überzeugt...sie bekommen natürlich nach Überprüfung der Daten ihren TÜV".

Also warte ich erstmal ab. Mündlich habe ich bis jetzt die Zusage ( von zwei Personen von TÜV ) dass es keine hinteren kopfstützen Pflicht beim TÜV gibt. Werde euch auf den laufenden halten, was nun schriftlich rauskommt. Mfg

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Mmh, dann ist doch alles geklärt, oder? Kopfstütze muss vorhanden sein.

Und ja, HU am besten in der Werkstatt mit Inspektion verbinden, sonst gibt es nur überflüssige Probleme.

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Wurde jetzt auf meine Anfrage zurückgerufen und zwar ist es so, dass es vom Gesetz her nur die vorderen Außensitze kopfstützen benötigen. Für hinten gibt es keine Regelung. Habe meine Daten an das QualitätsManagment und an den Service weitergeleitet. Per Telefon wird jetzt nochmal alles geprüft, aber man meinte schon zu mir:" da war wohl der Prüfer von sich sehr überzeugt...sie bekommen natürlich nach Überprüfung der Daten ihren TÜV".

Also warte ich erstmal ab. Mündlich habe ich bis jetzt die Zusage ( von zwei Personen von TÜV ) dass es keine hinteren kopfstützen Pflicht beim TÜV gibt. Werde euch auf den laufenden halten, was nun schriftlich rauskommt. Mfg

Habe immer beim Auto den TÜV mit der Inspektion verbunden. Nie Probleme wegen abzocke gehabt. Nur mit der Vespa und mit der Eli selbst zum TÜV gefahren. Meine alten beide 2 Räder werden immer bewundert und da wird schon mal ein Auge zugedrückt.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 22. Oktober 2019 um 14:42:37 Uhr:


Das Problem ist nicht Prüfstelle oder Werkstatt, das Problem ist der Prüfer.

...aber in der Werkstatt hat der Prüfer keinen Heimvorteil... wird er da zu frech, dann muß er damit rechnen, dass er in der Werkstatt die längste Zeit geprüft hat und eben zukünftig ein Kollege gebucht wird, der weiß wie man sich benimmt. 😉

Bei einer Spedition hab ich vor Jahren mal das andere Extrem erlebt... da wurde praktisch alles und auch der allerletzte Schrott mit Plaketten tapeziert nur um den lukrativen Auftrag zu behalten... heutzutage werden solche Kisten von den Schwerlasttruppen der Polizei von der Bahn gefischt bzw. traut sich damit keiner mehr damit auf die Bahn weil er mit Kontrollen rechnen muß.

Die Bilder zeigen nur einen sehr kleinen Teil, lassen aber erahnen, wie der Gesamtzustand des Fuhrparks so war... und davon fuhr damals keiner ohne (neue) Plakette vom Hof, geschweige denn zu einer Nachprüfung - egal ob HU oder SP.

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das erinnert mich an den prüfer, der aus dem nutzungsverbot fernscheinwerfer / nebelscheinwerfer eine schaltungsvorschrift machen wollte.

peso

Zitat:

@TeddyHerold schrieb am 22. Oktober 2019 um 16:22:06 Uhr:


... Mündlich habe ich bis jetzt die Zusage ( von zwei Personen von TÜV ) dass es keine hinteren kopfstützen Pflicht beim TÜV gibt. Werde euch auf den laufenden halten, was nun schriftlich rauskommt. Mfg

Bitte teile uns das Ergebnis mit.
Mich ärgert so etwas. Denn heute ist doch alles über Computer vernetzt. Da hätte der Prüfer leicht nachschauen können.
Mir wollte auch mal einer leichte Mängel reinschreiben weil ich vorne Winter-, hinter Sommerreifen drauf hatte (also mein Auto🙂) (oder war's umgekehrt? - egal), ich fragte dann nur aufgrund welcher Vorschrift er das reinschreiben will.
Dann war's "ohne Mängel".
Ich finde eine Prüfung gar nicht schlecht - aber vernünftig sollte es schon sein.

Also lass uns wissen wie's ausging.

Zitat:

@bimota schrieb am 22. Oktober 2019 um 20:45:24 Uhr:


Mich ärgert so etwas.

Natürlich ist es nicht erstrebenswert, wenn unterschiedliche Prüfer beim gleichen Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Noch weniger erstrebenswert ist es, wenn Dinge schlichtweg falsch eingestuft werden.

Allerdings wird das in der Praxis nie ganz zu vermeiden sein, immerhin sind es Menschen, die da prüfen und entscheiden.

Zitat:

Denn heute ist doch alles über Computer vernetzt. Da hätte der Prüfer leicht nachschauen können.

Leicht?

Ich zweifle.

Um das mal nachzuvollziehen (es ist jetzt 21:09):

Zunächst mal unser ÜO-internes Informationssystem konsultiert, Ergebnis: "Jeder vordere Außensitz in den Fahrzeugen der Klasse M1 und M2 < 3500kg ist mit einer Kopfstütze zu versehen"
Also vorgeschrieben sind sie hinten schon mal nicht. (21:11)

Aber darf man sie auch ausbauen, wenn sie bei der Typgenehmigung vorhanden waren?
Dazu suche ich zunächst mal die Vorschrift für Sitze. §35a (2) StVZO verweist auf die im Anhang genannten Bestimmungen. Der Anhang der StVZO verweist zu §35a auf den Anhang I, Abschnitt 6, Anhang II, III und IV der RiLi 74/408/EWG mit diversen Änderungen. Also suche ich auf EUR-Lex davon die letzte konsolidierte Fassung. Nur um Festzustellen, dass diese Richtlinie nicht mehr in Kraft ist sondern durch die VO(EG) 661/2009 abgelöst wurde, die sogenannte "General Safety VO". Der Trick dabei ist, dass das nicht in der StVZO steht, weil eine EG-VO automatisch in allen Mitgliedsstaaten gilt ohne erst durch nationales Recht in Kraft gesetzt zu werden. Muss ein Prüfer halt wissen, sowas. (21:18)

Strg+f, suche nach "Kopfstütze". Kein brauchbares Ergebnis. Suche nach "Sitz" bringt auch kein Ergebnis. 21:21, so langsam läuft die Zeit weg.

Nächster Versuch: Richtlinie 2007/46. Scope 15A "Sitze, ihre Verankerungen und Kopfstützen". Verweist wieder auf die 661/2009. Mist. Und die ECE-R17. Also dort mal schauen. 21:24

Immerhin schon mal die Erkenntnis, dass es sich um eine "Abnehmbare Kopfstütze" gemäß Nr. 2.12.2 handelt (im Gegensatz zur "Integrierten Kopfstütze nach 2.12.1 und zur "Separaten Kopfstütze" nach 2.12.3). Ist vielleicht noch wichtig. Vielleicht auch nicht. 21:26.

Alle Vorschriften über Sitze, ihre Kopfstützen und deren Prüfungen zu mindestens einmal überflogen. Ergebnis: Kopfstützen können relevant für die Genehmigung eines Sitzes sein. Bei der Messung des Energieaufnahmevermögens sind sie ggf. zu berücksichtigen. 21:35

Schlussfolgerung:
Eine im Rahmen der Genehmigung vorhandene Kopfstütze (von der natürlich immer noch nicht bekannt ist, ob sie in allen Fällen vorhanden und bei allen Prüfungen berücksichtigt wurde) kann das Energieaufnahmevermögen eines Sitzes beeinflussen. Da (wenn!) hinter der hinteren Sitzbank im PKW keine weiteren Sitze vorhanden sind, spielt das Fehlen der Kopfstütze dafür aber keine Rolle. Insofern dürfte das Fehlen einer nicht vorgeschriebenen Kopfstütze nicht genehmigungsrelevant sein (jedenfalls an der letzten Sitzbank).

Wenn ich die (für das jeweilige Fahrzeug) richtige Vorschrift konsultiert und die richtigen Schlussfolgerungen gezogen habe.

Es ist 21:37, ich habe mich jetzt geschlagene 28 Minuten mit den Rechtsfragen rund um die Kopfstütze der Rücksitzbank befasst und trotzdem noch kein ganz eindeutiges Ergebnis erlangt. Ganz ehrlich: das ist im Rahmen einer normalen HU so nicht möglich. Da muss man dann einfach nach den greifbaren Kenntnissen und Informationen entscheiden (bei mir wäre das gewesen: Kopfstützen sind nur auf den vorderen Außensitzen, und ich hätte nach zwei Minuten Recherche das Fehlen nicht bemängelt). Dabei kann aber dann tatsächlich je nach Prüfer ein unterschiedliches Ergebnis herauskommen.

Natürlich könnte man das ändern, wenn man zum einen die Ausbildung (und damit den zu bezahlenden "Wert"😉 des Prüfers erhöht, und zum anderen solche Recherchen auch in die Kosten für eine normale HU einpreist. Aber es will ja auch niemand, dass eine HU anderthalb Stunden dauert und 400 Euro kostet...

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Oktober 2019 um 21:43:33 Uhr:


...
Es ist 21:37, ich habe mich jetzt geschlagene 28 Minuten mit den Rechtsfragen rund um die Kopfstütze der Rücksitzbank befasst und trotzdem noch kein ganz eindeutiges Ergebnis erlangt. Ganz ehrlich: das ist im Rahmen einer normalen HU so nicht möglich. Da muss man dann einfach nach den greifbaren Kenntnissen und Informationen entscheiden (bei mir wäre das gewesen: Kopfstützen sind nur auf den vorderen Außensitzen, und ich hätte nach zwei Minuten Recherche das Fehlen nicht bemängelt). Dabei kann aber dann tatsächlich je nach Prüfer ein unterschiedliches Ergebnis herauskommen.

Natürlich könnte man das ändern, wenn man zum einen die Ausbildung (und damit den zu bezahlenden "Wert"😉 des Prüfers erhöht, und zum anderen solche Recherchen auch in die Kosten für eine normale HU einpreist. Aber es will ja auch niemand, dass eine HU anderthalb Stunden dauert und 400 Euro kostet...

...also bitte, es gehört zum Job eines Sachverständigen sich in seinem Sachgebiet -in dem Fall Fahrzeugtechnik, sowie rechtliche Rahmenbedingungen- auszukennen und sich auch entsprechend unabhängig von einem Einzelfall z.B. einer HU weiterzubilden.

Da kann es nicht sein, dass man als Sachverständiger keine Ahnung hat, aber irgendwelche wilden unbelegten Behauptungen aufstellt, die zum Nachteil des Kunden sind... professionell wäre, dass man -sollte man tatsächlich einmal mit einer Sache konfrontiert werden, die man nicht weiß- sich mit dem Kunden bespricht, sich entweder informiert oder wie in diesem Fall mit dem entsprechenden Augenmaß zu gunsten des Kunden entscheidet... ist ja nicht so, dass da jemand aus Jux & Tollerei die Kopfstützen entfernt hat, sondern weil es einen für einen normal denkenden Menschen ersichtlichen Grund (Kindersitz) gibt.

Vielleicht mag es noch von Interesse für die HU sein, ob die entfernte Kopfstütze separat mitgeführt wird oder nicht. Im genannten Fall wurde sie -glaube ich - nicht mitgeführt.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. Oktober 2019 um 21:53:48 Uhr:


...also bitte, es gehört zum Job eines Sachverständigen sich in seinem Sachgebiet -in dem Fall Fahrzeugtechnik, sowie rechtliche Rahmenbedingungen- auszukennen und sich auch entsprechend unabhängig von einem Einzelfall z.B. einer HU weiterzubilden.

Sorry, aber es ist eine absolut unrealistische Vorstellung, dass ein HU-Prüfer alle für das Kfz bzw. den Anhänger und deren Prüfung relevanten Vorschriften tatsächlich auswendig kennen würde.

Nur mal so zur Verdeutlich:
Was wir an Vorschriften mitführen müssen entspricht der Kombination aus diesem in Verbindung mit diesem Produkt. Alternativ gibt es auch noch dieses Werk.

eben. Wäre sie dagewesen, wäre es möglicherweise anders gelaufen.

...ich sag mal so, im Gegensatz zu anderen Fachbereichen haben die "Sachverständigen" in diesem Bereich schon recht wenig Ahnung bzw. riskieren scheinbar eine "dicke Lippe" ohne Ahnung zu haben.

Ich selbst hab mit dem Baubereich zu tun... von Sachen die so offensichtlich sind, wie ne Kopfstütze... tja, da sollte man sich schon auskennen bzw. wenn man keine Ahnung hat schweigt man besser um sich nicht zu blamieren.
Da informiert man sich erst und reklamiert / beanstandet dann, wenn man sich informiert hat und sich der Sache sicher ist.

Ich bin schon mal hergefahren zwischen TÜV und Werkstatt, die wurden sich nicht einig:

TÜV: die Bremsscheiben müssen neu

Werkstatt: Unsinn

zurück zum TÜV: Nee, die Scheiben müssen neu

Werkstatt: ist Unsinn, die halten noch 20000....

Scheiben zum Schluss überflüssigerweise neu gemacht für einige 100 Mark...

Seitdem mache ich HU nur noch in der Werkstatt.

@hk_do
Ich kann deine Argumentation und auch deine geschilderte Suche nach der jeweiligen Regelung in eurem internen System durchaus nachvollziehen. Auch, dass ihr das Sammelsorium an Gesetzen und Regelungen für alles nicht im Kopf haben könnt. Das kann und hat niemand. Muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.
Aber wie schätzt du es ein, dass man der Wilkür des Prüfers teilweise ausgeliefert ist?

Ich hatte ein ähnliches Erlebnis mit meinem Motorrad beim TÜV Hanse. Hatte meinen FS gerade backfrisch und bin am selben Tag noch dort hin. Endergebnis: "Ne, gibt kein TÜV. Irgendwas ist mit dem ABV komisch" "Und was genau?" "Da müssen sie mal in eine Werkstatt, kann ich Ihnen so nicht sagen, aber ist halt komisch. Bei der Fahrt hab ich das gemerkt. So gibts halt keinen TÜV".

Ich dachte nur "WTF? Wie kann so eine Nulpe einen bezahlten Job haben? Und dann noch als Prüfer?!".
Ich also am nächsten Tag zur Motorradwerke und die haben nochmal eine Nachprüfung gemacht. Endergebnis: 1A. ABV arbeitet wie es auch soll. Selbst der Prüfer (ebenfalls vom TÜV Hanse) fragte, ob der andere Prüfer evtl. zu viel Lack gesoffen hat...

Die aufgewendete Freizeit für die Nachprüfung und die 25€ für nix bekomm ich so von auch niemandem wieder. Klar, Menschen machen Fehler, aber wenn es zu Lasten des Kunden geht, dann hört -verständlicherweise- bei den meisten der Spaß auf.

Sorry für OT

Mir wollte mal ein TÜV Prüfer erzählen, nachdem er von vorne über die Räder meiner Enduro peilte, (sie stand auf dem Seitenständer), dass die Spur nicht stimmen würde.
Das käme vom Fahren im Gelände, dabei würde sich der Rahmen verziehen.
Da ich noch jung und unbedarft war, fuhr ich zur Markenwerkstatt um das überprüfen zu lassen.
Ausser schallendes Gelächter der gesamten Belegschaft kam da nichts bei rum.

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