TÜV Nachprüfung, notwendig?
Querlenker defekt, folglich kein TÜV, soweit alles klar, oder auch nicht?
Querlenker befinden sich noch im Anfangsstadium des Zerfalls, gerne hätte ich sie selber gewechselt, nur hätte ich das dann mit Materialbeschaffung nicht wie gefordert an einem Tag geschafft. Bei Überschreitung dieser gestellten Frist wäre eine Nachprüfung fällig, also Kosten die ich gerne vermieden hätte.
Glaube mich erinnern zu können das in solch einem Fall TÜV erteilt wurde aber die Maßgabe den Mangel in einem angemessenen Zeitraum abzustellen. Ouerlenker die stark ausgeschlagen sind das sehe ich ein da kann es kein TÜV geben, in diesem Falle wäre aber ein bestimmter Zeitraum zur Mängelbeseitigung angemessen zu betrachten, um die Nachprüfung zu umgehen kann ich den Auftrag jetzt nur an meine Werkstatt geben.
Frage gibt es sowas nicht mehr, einen Vorgang mit geringen Mängeln, zeitlich zu begrenzen, aber den TÜV schon zu erteilen{{{{{{{{<
Ab welchem Bj muss der Fehlerspeicher beim TÜV ausgelesen werden, oder ist es nicht Bj abhängig?
Wäre auch noch eine Frage, leider habe ich über sufu zu den Themen nichts gefunden.
15 Antworten
Hallo,
du meinst vermutlich eine Hauptuntersuchung, werden vom DEKRA,TÜV,GTÜ,KÜS,usw. durchgeführt,
Mach mal TÜV gibt es nicht.
Ohne Mängel = Plakette erteilt
Geringe Mängel = Plakette erteilt. Der Halter ist selbst verantwortlich den Mangel zu beseitigen
Erhebliche Mängel = Plakette nicht erteilt. Nachprüfung innerhalb von 4 Wochen ( um etwa 20,-€) dann gibt es die Plakette, alle Mängel müssen beseitigt sein.
Fahrwerksteile sind aber meistens als erheblich eingestuft.
Schwanger oder nicht schwanger. Ein bisschen gibt es nicht
Gruß
Hi, habe mich ein wenig unklar ausgedrückt, meine die HU!
Danke für die Antwort, jetzt weiß ich mehr.
Zitat:
"Fahrwerksteile sind aber meistens als erheblich eingestuft."
Es gibt also ein Spielraum den der Prüfer hat, auch in diesem Fall, Fahrwerksteile.
Dieser Spielraum müsste auch definiert sein, um die Arbeit des Prüfers zu würdigen, denke ich.
Gruß Paul
Moin!
Die Frage mit dem Fehlerspeicher hatte ich bei der letzten Hauptuntersuchung auch gestellt. Der Prüfer (vom TÜV) sagte mir, dass der Speicher auch bei neueren Fahrzeugen nicht ausgelesen wird. Der Prüfer achtet nur auf entsprechende Warnlampen im Armaturnbrett. Geben die einen Fehler an, muss er entscheiden, ob dieser Mangel die Plakette verwehrt. Weiterhin sagte er mir, dass bei der Typenvielfalt es kaum möglich ist, ein Diagnosegerät zu haben, dass für alle PKWs kompatibel ist.
Chereeo
Zitat:
Original geschrieben von Schweinehund
Ohne Mängel = Plakette erteilt
Geringe Mängel = Plakette erteilt. Der Halter ist selbst verantwortlich den Mangel zu beseitigen
Naja, nicht ganz. Bei geringen Mängeln hat der Prüfer die Freiheit, zu entscheiden, ob er eine Plakette erteilt oder nicht. Abhängig macht er es u.a. von der Bereitschaft des Halters, die Mängel zu beseitigen.
Zitat:
Erhebliche Mängel = Plakette nicht erteilt. Nachprüfung innerhalb von 4 Wochen ( um etwa 20,-€) dann gibt es die Plakette, alle Mängel müssen beseitigt sein.
... alle zuvor festgestellten Mängel.
Grüße
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Der Prüfer arbeitet eine Richtlinie runter und hat auch feste Vorgaben, wobei es bei einigen Komponenten zwischen GM,EM geringen Mängeln / erheblichen Mängeln unterschieden werden kann. Bei Bauteilen die nur erheblich einzustufen sind hat er die auch erheblich und nicht gering zu bemängeln :-)
LG
Zitat:
Original geschrieben von alanblack
Naja, nicht ganz. Bei geringen Mängeln hat der Prüfer die Freiheit, zu entscheiden, ob er eine Plakette erteilt oder nicht. Abhängig macht er es u.a. von der Bereitschaft des Halters, die Mängel zu beseitigen.Zitat:
Original geschrieben von Schweinehund
Ohne Mängel = Plakette erteilt
Geringe Mängel = Plakette erteilt. Der Halter ist selbst verantwortlich den Mangel zu beseitigen
Zitat:
Original geschrieben von alanblack
... alle zuvor festgestellten Mängel.Zitat:
Erhebliche Mängel = Plakette nicht erteilt. Nachprüfung innerhalb von 4 Wochen ( um etwa 20,-€) dann gibt es die Plakette, alle Mängel müssen beseitigt sein.
Grüße
Sorry,
aber die Zeiten wo 3 oder 4 geringe Mängel als erheblich eingestuft werden gibt es nicht mehr.
z.B.
- Standlicht links ohne Funktion,
- Wischblatt hinten beschädigt
- Scheibenwaschsdüse verstellt
- ein Bremslicht ohne Funktion
- leichter Ölverlust
- Warndreieck fehlt
sind alles geringe Mängel und daraus kann man keinen erheblichen Mangel machen.
wenn du so einen HU Bericht bekommst und keine Plakette, würde ich noch einmal nachfragen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Ay380
Liegt im Ermessen des Prüfers ABER bei diesen geringen Mängeln sollte es doch eine Plakette geben.
Jupp aber ab welcher Anzahl würden geringe Mängel in einen erheblichen Mangel umgewandelt?
Auch ist bei der HU nicht immer der Kunde dabei "na werden sie die geringen Mängel abstellen".
Eigentlich ging es ja auch um die Fahrwerksteile die als erheblich eingestuft worden sind. Nun hat er 4 Wochen um alle Mängel die schriftlich festgehalten worden sind abzustellen.
Alles andere muss man vor Ort sehen wenn das eigene Auto bei der HU ist bei welchen Anbieter auch immer.
Gruss
Auch geringe Mängel muss der Halter unverzüglich abstellen aber ich kenne kaum einen Prüfer der die Plakette bei geringen Mängeln verweigert. Können auch 10 geringe Mängel sein. Allerdings kann der Prüfer stress mit der Prüforganisation kriegen. Also kann es auch ab 5 geringe Mängel keine Plakette geben.
Leider ist es mit der Nachprüfung korrekt. Dass mit der zeittlichen Begrenzung geht schon aus dem folgenden Grund nicht, da man nicht abschätzen kann wie lang dass Teil noch funktionstüchtig bleibt.
Angenommen du würdest ein Unfall aufgrund dessen vor ablauf dieser "Frist" bauen, würdest du ja dann sagen können, bei der Hu hat man mir gesagt da müsste mind. noch XX km und/oder YY Zeit bleiben bis ich dass wechsel muss.
Der Prüfer gibt ja seinen Segen auf den Wagen dass er Fahrtüchtig ist und vorraussichtlich auch die nächsten 2 Jahre.
Sei getrost, ich glaube einen Querlenker-Satz hatten 99% hier schon unterm Weihnachtsbaum liegen 🙂
Komischen Prüfer hast du da erwischt... Ich persönlich zahle lieber 3€ mehr und lass meine HU bei Audi machen, da gibt es in der Regel solche, "pups" Probleme nicht...
Aber das sollte jeder selbst wissen...
Grüße
Ich fahre meistens zu einer freien Prüforganisation, wenn da mal eins der Fzg. (meist Motorräder) nicht durchkommt, gibt es dort zwei Möglichkeiten, ob Zusatzkosten oder nicht:
- Behebung am selben Tag, keine Zusatzkosten.
- Behebung innerhalb der nächsten vier Wochen, EUR 3,- (!) Zusatzkosten.
Das ist doch wohl wirklich "Pillepalle" und nicht der Rede wert.
Ist die Kostenstruktur den beim TÜV in diesem Punkt anders?
Ich kenne es so:
Die HU wird trotz erheblichen Mängel komplett fertig gemacht und man hat 4 wochen zeit um es neu vorzufahren, dabei werden dann nur die beanstandeten Mängel begutachtet und muss 10€ berappen!
Zum Thema Fehlerspeicher:
Ich habe meine Serviceerinnerung nicht zurück gesetzt, hier könnte man sagen es ist Pflicht zum handeln, oder kann man das nur als Erinnerung einstufen, also, kein Fehler? Ansonsten hätte der Gesetzgeber, mit der Auslesung des Speichers, was eingeführt, so ähnlich wie beim Abgastest,
was nicht zu realisieren ist, wenn es nicht für alle Typen auf Grund der Vielfalt machbar ist.
Thema HU:
Offensichtlich ist das Thema sehr vielschichtig! Durch die mitunter praktizierte Prüfung bin ich dann an die Werkstatt gebunden, auch durch die Aufforderung, oder ausgesprochene BITTE, die Arbeiten in einer Fachwerkstatt ausführen zu lassen, irgenwie wiederstrebt mir die Praxis.
Gerne mache ich soweit ich es kann selber, bekomme ich keine Plakette bei geringfügig ausgeschlagenen Querlenker so fühle ich mich unnötigerweise in die Werkstatt gedrängt.
Sicherlich sehe ich das verkehrt, aber ich habe den Eindruck das es so gewollt sein könnte.
Gruß Paul