TÜV machen beim abgemeldeten Fahrzeug
Moin zusammen,
Um ein seit 2 Jahren angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen, muss ich TÜV machen. Wie funktioniert das?
Muss ich das Auto bei meiner Versicherung melden und rote Kennzeichen besorgen? Oder geht das irgendwie auch ohne? Habe immernoch die alten Kennzeichen dran.
Gruß
60 Antworten
Zitat:
@CE333 schrieb am 27. Juli 2021 um 20:37:12 Uhr:
Ist das jetzt so ein Umstand, 60€ für ein Kurzzeitkennzeichen und dann neuer TÜV? Macht mit der Tüvgebühr knappe 200,€, das sollte beim Verkauf mehr wie rausspringen, ansonsten klemmt es wo anderst.
Die Entfernung ist der Umstand. Das Fahrzeug steht in über 100km entfernt in einem Kurort. Daher erstmal alles abkaspern, dann rüber, dann zum TÜV, dann wieder zurück. Noch viel schlimmer ist, dass das Fahrzeug mal meiner Frau gehörte, vor unseren Hochzeit geholt und irgendwann im Streit „verkauft“, jedoch angemeldet und verfrachtet. Nun sind’s paar Jahre rum und dat Ding darf nicht irgendwo aufploppen, muss einfach weg 🙂))). Und nun muss ich alles undercover betreiben. Daher je weniger Aufwand, um so besser für meine Haut … so nun alle Info raus. Werde wahrscheinlich so machen, wie mit der Werkstatt vor Ort abgesprochen. Danke für Eure tips und Erfahrung
Zitat:
@CE333 schrieb am 27. Juli 2021 um 21:20:19 Uhr:
Eben doch, du darfst nur max. zu nächsten Tüvstelle fahren und sonst keinen Meter.
Erzähl das mal meiner Zulassungsstelle
Ein Paragraph 21 ist erst ab 7 Jahren im abgemeldeten Zustand nötig.
Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug alle 2 Jahre zum TÜV vorfährt, wird nur etwas genauer geschaut wegen Standschäden.
Das ist die Info die mal gelesen habe.
Zitat:
Die Firmen kriegen aber richtig Ärger wenn sie diese Nummern verleihen. Das ging früher ganz gut, inzwischen nur noch bei ganz engen "Freunden".
Naja, es gibt eine einzige Ausnahme, die funzt auch bei uns gut. Das Auto ist auf Verkaufs-Probefahrt. Dafür darf die Bude die Nummern herborgen, an den prospektiven Käufer. Der darf sogar eine ganze Weile damit rumkurven, muss aber etwas ähnliches wie ein Fahrtenbuch ausfüllen (VOR Antritt der Fahrt), wegen der Steuer isses, sonst würden ja alle nur einen Golf anmelden und den AMG mit Werkstattnummern bewegen ....... oh wait!
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Jedes Fahrzeug muss im Fahrzeugscheinheft sowie im Nachweisbuch mit FIN eingetragen sein. Ärger kriegt man nur wenn man dieser Pflicht nicht vor Fahrtantritt nachgekommen ist.
Zitat:
@chemiekutscher schrieb am 28. Juli 2021 um 00:03:34 Uhr:
Ein Paragraph 21 ist erst ab 7 Jahren im abgemeldeten Zustand nötig.Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug alle 2 Jahre zum TÜV vorfährt, wird nur etwas genauer geschaut wegen Standschäden.
Stimmt absolut, wie auch schon @Andimp3 zurecht bemerkte. Danke an Andy und Sorry dafür.
Da war mein Kenntnisstand wohl "etwas" veraltet.
Wie doch die Zeit vergeht. 😁
Zitat:
@Papibenz schrieb am 28. Juli 2021 um 10:01:56 Uhr:
Stimmt absolut, wie auch schon @Andimp3 zurecht bemerkte. Danke an Andy und Sorry dafür.
Ist doch in Ordnung - man kann nicht bei allem immer auf dem neuesten Stand sein.
Zitat:
@Crsin schrieb am 27. Juli 2021 um 20:51:29 Uhr:
Zitat:
@w246 schrieb am 27. Juli 2021 um 15:04:44 Uhr:
Ergänzung!
und!!! der schleppende braucht den 2er führerschein- der hinten den 3er.
bei zugelassen Fahrzeug mit Panne, hinten kein Führerschein erforderlichDer schleppende braucht den normalen Auto Führerschein (B). Der der geschleppt wird braucht gar keinen Führerschein und muss nicht mal 18 sein.
Servus,
bis auf die 18 habe ich genau das gesagt!
gruß
Zitat:
Zitat:
@Crsin schrieb am 27. Juli 2021 um 20:51:29 Uhr:
Zitat:
@w246 schrieb am 27. Juli 2021 um 15:04:44 Uhr:
Ergänzung!
und!!! der schleppende braucht den 2er führerschein- der hinten den 3er.
bei zugelassen Fahrzeug mit Panne, hinten kein Führerschein erforderlichDer schleppende braucht den normalen Auto Führerschein (B). Der der geschleppt wird braucht gar keinen Führerschein und muss nicht mal 18 sein.
Servus,
bis auf die 18 habe ich genau das gesagt!
gruß
@w246: Dummerweise ist der alte "2er" halt was ziemlich anderes als der neuere "B". Sogar der alte "3er" berechtigt zu wesentlich mehr als ein "B"...
Zitat:
@Horst B schrieb am 31. Juli 2021 um 08:41:15 Uhr:
Zitat:
Servus,
bis auf die 18 habe ich genau das gesagt!
gruß@w246: Dummerweise ist der alte "2er" halt was ziemlich anderes als der neuere "B". Sogar der alte "3er" berechtigt zu wesentlich mehr als ein "B"...
Servus
da bin ich nicht so drinn, 2er hab ich nicht, und für die Arbeit brauch ich noch andere Fahrberichtigungen für Prototypen.
Du hast ne BX.... schräge nummer. Die Flotters hatten ja auch einen..
gruß Franke