Tüv HU Problem GTI 20 Jahre ED / H&R Cup Kit + 215/40 R16
Meine Freundin war am Wochenende beim Tüv mit ihrem 20 Jahre ED. Originalfelgen JUBI mit 215/40 R16 und H&R Cup Kit Fahrwerk müsste glaub ich 60/40 sein. Der Tüv meinte das die Reifen nicht in der Freigabe vom Fahrwerk stehen? Die Felgen sind aber doch vom Werk aus drauf mit der Bereifung. Hab den Wagen ja selber auch so gekauft und über 1 Jahr gefahren. Wusste ich auch nichts davon. Ist der Vorgänger etwa immer mit Winterpellen zum Tüv ;-)?
Keine Spurplatten und mehr als genug Platz zum Kotflügel in alle Richtungen. Da hat H&R wohl keine Lust gehabt den 20 Jahre ED mit abzunehmen.....
Also entweder Reifen eintragen lassen, hätte er ja auch gleich mitmachen können die Pfeife, oder Winterreifen drauf.
45 Antworten
@ onkel howdy: also zu vw fahren, freigabe für die jubi 16 zoll geben lassen ( die ja nicht mehr für mein fahrwerk so gelten) und dann vom tüv ne abnahme machen lassen. muss ich das dann auch eintragen lassen im schein, oder reichts dann,wenn ich die tüv abnahme vorzeige?
kleiner auszug aus meinem fzg.-schein zur allgemeinen belustigung:
A.GEN.195/50R15 A.LM-Felge 7Jx15ET25 TYP CONTRA215705, BETRIEB M.SCHNEEKETTEN NICHT MÖGLICH *ZU 18-20: GEÄ. HÖHE 1330MM M.FAHRWERKSFEDERN HERST.:FK PANAMA, KENNZEICHNUNG (blabla federn-nummern, abstand radmitte-radhauskante...) IN VERBINDUNG MIT 195/50R15 A.LM-RAD 6,5x15ET33 (serienmäßige BBS RM's, weils ein edition one ist)M. SONDERLENKRAD TYP:3L300, HERST. VICTOR, KENNZ.: KBA 70229, M. NABE KENNZ.:M1261*15.1-15.2: A.GEN. VUH 225/40R14 A.LM-FELGE SCHMIDT REVOLUTION 9Jx14ET18 TYP TH-LINE T2; AUFL. KEINE SCHNEEKETTEN VERWENDEN
Mach' es nicht zuuuu kompliziert...
Bringe den Wagen in DEN Zustand, wie Du ihn vom TÜV abgenommen haben möchtest...
Selbstverständlich schaust Du im eigenen Interesse, dass alles fit ist..., also nix schleift oder ähnliches.
Dazu fahr auf eine Bühne lege hinten rechts und vorne links einen massiven Holzbalken unter (mit den Abmessungen von etwa 25 x 25 cm und einer Länge von ~ 50cm...) und lasse den Wagen langsam und vorsichtig runter..., bis die Bühne unten ist, also die unterlegten Räder voll eingefedert sind.😎
So kannst Du sehen ob und wo was angeht. Besser DU siehst das, als dass es der TÜVer sieht und Dich anzählt...
Wenn Du sicher bist alles getan zu haben um einen TÜV-Segen zu bekommen..., lass' eine Abnahme nach §21 StVO machen.
Dann isses scheissegal, ob das Huhn zuerst da war oder das Ei...
Der Prüfer schaut sich das an..., also FW und Räder..., und das ganze in Kombination..., und wenn nix technisch zu bemeckern ist, macht er Dir die Eintragung eben nach §21 StVO.
Fäddich.
Und wenn Dein bisheriger TÜV-Prüfer dazu nicht in der Lage oder willens ist..., dann gehe zu einer anderen Prüfstelle. Gottseidank geht das in Deutschland... Du kannst (und solltest auch...) das auch im Vorfeld mit den Jungs vom TÜV besprechen und fragen, ob, wenn, er das SO eintragen würde.
Bei uns ist es tatsächlich so, dass es keine freundlicheren Leute gibt, als die vom TÜV...
Echt, mit denen kann man in normalem Maße ALLES besprechen und dann auch eintragen.
Ich muss sagen, dass bei denen die Dienstleistung "Technische Abnahme und Eintragung" voll erfüllt wird.
ABER: Wie man in den Wald hineinruft..., so schallt es zurück...
Bei korrekter Ansprache und technisch einwandfreier Ausführung GEHT ALLES...!🙂
HIER §21 STVO:
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
(1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat die oder der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
(2) Für die im Gutachten zusammengefassten Ergebnisse müssen Prüfprotokolle vorliegen, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen Prüfungen durchgeführt und die geforderten Ergebnisse erreicht wurden. Auf Anforderung sind die Prüfprotokolle der Genehmigungs- oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Aufbewahrungsfrist für die Gutachten und Prüfprotokolle beträgt zehn Jahre.
(3) Der Leiter der Technischen Prüfstelle ist für die Sicherstellung der gleichmäßigen Qualität aller Tätigkeiten des befugten Personenkreises verantwortlich. Er hat der zuständigen Aufsichtsbehörde jährlich sowie zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Qualitätssicherungsbericht vorzulegen. Der Bericht muss in transparenter Form Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Qualitätsmaßnahmen geben, sofern diese aufgrund eines Verstoßes erforderlich waren. Der Leiter der Technischen Prüfstelle hat sicherzustellen, dass fehlerhafte Begutachtungen aufgrund derer ein Fahrzeug in Verkehr gebracht wurde oder werden soll, von dem ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, nach Feststellung unverzüglich der zuständigen Genehmigungsbehörde und der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
(4) Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag eine Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Wenn diese noch nicht vorhanden ist, ist nach § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.
(5) Ist für die Erteilung einer Genehmigung für Fahrzeuge zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 erforderlich, hat die begutachtende Stelle diese im Gutachten zu benennen und stichhaltig zu begründen.
@papavomdavid: erstmal danke für deine ausführliche erläuterung. ich weiss das bei mir nix schleift,weil ich meine winterreifen schon im letzten jahr gefahren bin,demnach bin ich mir sehr sicher,dass alles in ordnung ist. werd es so machen wie du gesagt hast, einfach mal vorfahren und schauen was passiert und gleich abnehmen lassen,wenn es sein muss.
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Zitat:
Original geschrieben von Triple-B
@ onkel howdy: also zu vw fahren, freigabe für die jubi 16 zoll geben lassen ( die ja nicht mehr für mein fahrwerk so gelten) und dann vom tüv ne abnahme machen lassen. muss ich das dann auch eintragen lassen im schein, oder reichts dann,wenn ich die tüv abnahme vorzeige?
genau so. papiere holen, zum tüv, eintragen lassen, feddich. ggf neuen fahrzeugschein sofort nach der eintragung machen lassen. wen der prüfer das ganz genau nimmt is das ne einzelabnahme die eine SOFORTIGE berichtigung der fahrzeugpapiere am selbigen tag nachsich zieht.
also, ich war gerade bei vw
die reifenfreigabe rücken die nicht raus. da ich ja nicht mehr das serienfahrwerk fahre, gelten die serienfelgen nicht mehr für mein fahrwerk und demzufolge erlischt die betriebserlaubnis. vw darf angeblich gar keine freigabe mehr rausgeben für mich und es ist auch nicht nötig, da der tüv diese daten im computer hat. er hat betont,dass ich zum richtigen tüv fahren soll und nicht zum "indianertüv",da der echte tüv, oder dekra, auch 100% alle daten zu den fahrzeugen hat.
ausserdem solle ich mich bezüglich einer reifenfreigabe an den fahrwerkhersteller wenden,da der jetzt für mich zuständig ist.
anders formuliert: ich fahr erstmal demnächst zum tüv, halt schön die fresse, und guck mal was passiert.
Frage an den TE, könntes du vielleicht ein paar Bilder von dem Golf hochladen?
Ich will wir nach dem Winter auch das Fahrwerk zulegen und kenne bis jetzt nur vwgolf_1984 seine Bilder, wäre cool das nochmal an nem anderen zusehn.
OT-Ende
Lg
@ manu: mit den jubifelgen ist er minimal tiefer. die schwarzen sind 17 zoll
mit den jubifelgen sieht er logischerweise wie der von vw golf1984 aus
@ edition: stimmt, geht so.. die jubis sind halt voll peinlich mit den hässlichen roten gurten und den peinlichen golfballknauf.
edit: stimmt, der fahrer ist nen lockerer typ. versteht sich auch recht gut mit den anderen obermacker, hier.. der mit dem blauen edition one, soll auch voll hilfsbereit sein hab ich gehört 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Triple-B
@ edition: stimmt, geht so.. die jubis sind halt voll peinlich mit den hässlichen roten gurten und den peinlichen golfballknauf.
ja, das stimmt leider..
mich interessiert mal,was aus der freundin vom te wurde.
hat jetzt alles beim tüv geklappt? wurde ne einzelabnahme gemacht?
Also, hatte noch keine Zeit wegen Arbeit zum Tüv zu fahren. Hab die restlichen Mängel beseitigt und fahr am Wochenende wieder zum Tüv. Jetzt sind eh die Winterreifen drauf, daher keine Probleme mehr ;-). Drauf gelutscht, was soll passieren. Nachtragen kann man immer noch.