TÜV geprüfter Verstellbereich bzw. maximal eingetragene Tiefe
Hallo Leute,
es ist soweit. Ich will mir die nächsten Wochen ein Gewindefahrwerk einbauen lassen.
Eine Frage habe ich zu der Angabe "TÜV geprüfter Verstellbereich" bei Gewindefahrwerken. Und zwar schreibt z.B. FK beim Königssport einen TÜV geprüften Verstellbereich bis 45mm vor. Ich finde das etwas weniger.
Heißt das das der TÜV nur maximal 45mm tiefer einträgt? Falls ja wäre mir das bei meinen 18" S-Line viel zu wenig.
Und wieviel tiefer hat der TÜV bei euch in Verbindung mit Gewindefahrwerken eingetragen?
Fahre übrigends einen TTCQ
Ausserdem nochwas: Ich bin kein Freund von Spurplatten. Kann ich die 8x18 ET33 auch ohne Spurplatten bei nem Gewinde fahren? Oder sind zwigend welche erforderlich?
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sam-TTCQ-
Der TÜV oder besser DEKRA trägt die im Teilegutachten angegebene freie Gewindelänge ein (Abstand zwischen unterem Federteller zu Gewindeende). Wenn das Fahrwerk auf diesen Wert geschraubt ist, entspricht dies der vorgegebenen Tieferlegung von z.B. 45mm. Dies wird normalerweise bei jeder HU auch wieder nachgemessen. Hatte neulich einen Strategen, der sein Fahrwerk bis zum Anschlag runtergeschraubt hatte. Da schliff schon die Antriebswelle am Stabi !
ich frage mich dann, warum es einen aufwendig geprüften Verstellbereich gibt, wenn man nur den im Gutachten vorgegebenen Wert (Kontrollmaß) einstellen darf?
Wie gesagt, wurde meine Fahrzeughöhe nach oben korrigiert. Demnach hätte ich das Auto also 25mm höher legen müssen, als es serienmäßig war !? Also bitte, das kann doch nicht Sinn der Sache sein. Ich fahre jetzt im dritten TT Gewindefahrwerk und hatte sie alle mind. 70mm vorne runtergeschraubt. In den Jahren hatte ich auch schon einige Tüvtermine, aber das wurde nie nachgemessen oder bemängelt. Auch bei Verkehrskontrollen hat sich niemand für die Höhe interessiert.
Stefan
hier mal ein Link zum Gutachten eines H&R-GWF für den TT Quattro: http://www.h-r.com/bin/29431.pdf
Stefan
Werden andere, als die im Gutachten angegebenen Rad-Reifen Kombinationen verwendet muss eine Sondereintragung erfolgen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von sTTefan
ich frage mich dann, warum es einen aufwendig geprüften Verstellbereich gibt, wenn man nur den im Gutachten vorgegebenen Wert (Kontrollmaß) einstellen darf?
Wie gesagt, wurde meine Fahrzeughöhe nach oben korrigiert. Demnach hätte ich das Auto also 25mm höher legen müssen, als es serienmäßig war !? Also bitte, das kann doch nicht Sinn der Sache sein. Ich fahre jetzt im dritten TT Gewindefahrwerk und hatte sie alle mind. 70mm vorne runtergeschraubt. In den Jahren hatte ich auch schon einige Tüvtermine, aber das wurde nie nachgemessen oder bemängelt. Auch bei Verkehrskontrollen hat sich niemand für die Höhe interessiert.
Stefan
Das Gutachten bezieht sich auf den vorgegebenen Verstellbereich bis 45mm. Natürlich kann im Rahmen einer Einzelabnahme (§21 StVZO) auch eine größere Tieferlegung eingetragen werden. Das ist der Vorteil am Gewindefahrwerk.
Nach der Tieferlegung sollte auch eine Achsvermessung gemacht werden. Diese ist natürlich auch wieder für den Ar... wenn nachträglich wieder tiefer gedreht wird. Es geht eben darum einen bestimmten Zustand festzuhalten, der als unbedenklich gilt. Das geht eben mit §19.3StVZO über dasd Teilegutachten oder per 21er ohne Gutachten.