TÜV-Gebühren mit und ohne Endrohrmessung
Hallo an alle,
ich muss mit meinem Fabia II zum TÜV, Erstzulassung 07/2014, Benziner, 5J, 20.000 Km.
Die Gebühren für den TÜV sind verrückt und für mich nicht nachvollziehbar.
TÜV mit Endrohrmessung (Euro 102,10 bei TÜV-Süd) oder ohne Endrohrmessung (Euro 94,90).
ATU bietet das ganze für Euro 84. Kann das stimmen ?
Danke für Antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@bekosi schrieb am 2. Juli 2017 um 21:05:14 Uhr:
Auto fängt mit "A" an und hört mit "O" auf. Dazu gehören auch die regelmäßigen Untersuchungsgebühren für TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS. Vielleicht fährst Du besser Fahrrad oder Roller. Dann sparst Du diese Gebühren.
Blöde Antwort. Ist Dir zu warm?
20 Antworten
Zitat:
@golfmanhattan schrieb am 15. Juli 2017 um 16:27:17 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 15. Juli 2017 um 08:54:19 Uhr:
Alles Falsch ... 😁http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
Im 1. Monat passiert noch garnichts...😛
2. -4. Monat 25€Verwarnung
4. -8. Monat 60€Bußgeld und 1 Punkt.
.......Auch...alles falsch! 😁
Dein link verweist auf eine nicht mehr aktuelle Regelung.
Nimm´ z.B. den link: http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-tuev-papiere/Was mir nicht klar ist: Wenn ab 2. Monat ein Bussgeld fällig ist, muss dazu der Monat vollendet sein, damit die Rechtswidrigkeit erfüllt ist?
Aber wie auch immer: Aufgrund der ständig unverhältnismäßig steigenden TÜV-Gebühren überziehe ich immer um 2 Monaten, das minimale Risiko des Bussgeldes nehme ich da gerne in Kauf.
Danke fürs Update und die Richtigstellung....😎😉😁
Du solltest aber regelmäßig die Bußgelder überprüfen; da ändert sich ja alle Nase lang was.....😰🙄😉😛😁😁
Ich denke 2. bis 4. Monat bedeutet, das ab 1. Tag des 2. Monats das Bußgeld fällig wird....😮
Allerdings handhabe ich es nun auch so wie du, seitdem zumindest hier in Rheinlandpfalz nicht mehr auf das eigentliche TÜV- Fälligkeitsdatum zurückdatiert wird ,😎😁
Zitat:
Danke fürs Update und die Richtigstellung....😎😉😁
Du solltest aber regelmäßig die Bußgelder überprüfen; da ändert sich ja alle Nase lang was.....😰🙄😉😛😁😁
Ich denke 2. bis 4. Monat bedeutet, das ab 1. Tag des 2. Monats das Bußgeld fällig wird....😮
Allerdings handhabe ich es nun auch so wie du, seitdem zumindest hier in Rheinlandpfalz nicht mehr auf das eigentliche TÜV- Fälligkeitsdatum zurückdatiert wird ,😎😁
Stimmt, aber diese Änderung war ja wenigstens mal eine gute. Hier in NRW wird auch nicht zurückdatiert, daher ja eben auch meine eigenmächtige Verlängerung. Sobald sie das merken, wird die Lobby aber dafür sorgen, dass wir wieder eine Änderung bekommen. 🙂
Ts, ts....
:-)
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war ja Spaß 🙂 😉
...aber mal ehrlich, was bringt der ganze Bußgeldkatalog wenn die Rennleitung das eh nicht kontrolliert und wie sieht es eigentlich mit der Versicherung aus, wenn man überzogen hat? Gibt es dann Probleme wenn mal was passieren sollte?
Kontrolliert wird es schon, auch im ruhenden Verkehr ..
Ob der Versicherungsschutz eingeschränkt wird glaub ich nicht. ..Aber da gibt's wohl Spezialisten die es genau wissen. Bei 2 Monaten überziehen sicher nicht.