TÜV gab mir heute nen Hinweis mit - wer kennt den ?
Hallo Experten - heute war es mal wieder soweit - mein alter Knabe (Baujahr 2012 mit 226.000km) musste zum TÜV, kam ohne festgestellte Mängel durch, aberrr mit dem Hinweis:
-Bremswirkung (Feststellbremse) Blockiergrenze erreicht
Weiß jemand was das genau heißt ?! Was mir halt aufgefallen ist, beim Bergabfahren wenn ich die Handbremse tätige, knarzt diese schon ordentlich mittlerweile und man muss schon ordentlich 'anziehen' bis der Kerl fest steht ?!
Besten Dank !!!
26 Antworten
Nach deiner Ausführung, dass du im Gefälle schon richtig dran reißen musst, um das Auto zu halten, hättest du vermutlich voll beladen die Werte gar nicht erst erreicht.
Also Glück gehabt.
Manchmal hilft es, auf der Hinfahrt bei niedriger Geschwindigkeit die Handbremse etwas warmzubremsen.
Dann kommt es drauf an, was für ein Auto das ist und ob oder wie oft die Bremse sonst überhaupt genutzt wird.
"Blockiergrenze erreicht" ist erstmal nicht mehr als die korrekte Dokumentation der Bremswirkungsprüfung.
Mindestanforderung an die Wirkung der Feststellbremse ist 16% Abbremsung oder Erreichen der Blockiergrenze.
Das als Hinweis zu formulieren ist nicht so ganz schön, denn ein Hinweis sollte eigentlich "auf sich in der Zukunft abzeichnende Mängel durch Verschleiß, Korrosion oder andere Umstände" hinweise. (Anlage VIII StZO, Nr. 3.1.6. Aber da kann der Prüfer nichts zu, der muss das machen was seine Software ihm vorgibt.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 22. Mai 2025 um 21:56:25 Uhr:
Der Hinweis sagt nur aus, dass eine Bremsung bis zur erforderlichen Bremsleistung nicht möglich war und vorher die Blockiergrenze erreicht wurde.
Damit soll verhindert werden, dass du nochmal nach Hause fahren musst, um die Karre so zu beladen, dass das eben nicht passiert.
Kurz gesagt die Bremse muss abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht eine gewisse Bremsleistung (Bremswerte) erzielen, aber das Ding ist bereits vorher aus der Rolle gehüpft, weil es zu leicht war.
Hmm, und bei der Betriebsbremse passiert das nicht?
Die Betriebsbremse sollte bei einem 2012er Auto in der Regel über Bezugsbremskräfte geprüft werden. Da muss man also nicht bis zur Blockiergrenze bremsen.
Wenn das nicht der Fall ist sollte grundsätzlich auch die Betriebsbremse die (unbeladene) Hinterachse zum Blockieren bringen, wenn das schon die Feststellbremse schafft. Allerdings wird bei der Betriebsbremse die Hinterachse nicht so schnell aus dem Rollensatz gehoben, weil ja die Vorderachse auch bremst und das Auto "festhält".
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@Bruce333 schrieb am 22. Mai 2025 um 21:29:14 Uhr:
Ich kenn diesen Herren ned, aber finde halt die Formulierung für nen Laien...kann man schon falsch auffassen - besser wäre sowas wie 'passt alles' ;-)
Du hättest dir diese 'Formulierung' doch auch vom Prüfer erklären lassen können.
Hast dich 'ned' getraut ...? 😁
Ich hab's erst gelesen den 'Wisch' wie ich wieder zuhause war - die Werstatt meine bei Abholung nur 'passt soweit durchgekommen' zu mir und das wars dann für mich
Moin,
Zum Thema „Blockierhinweis“ habe ich zusammengefasst das gefunden: (hatte selbst diese Woche HU und den Hinweis „Block“ auch bei mir im Protokoll)
„Blockiergrenze erreicht“ bedeutet:
Die Messung konnte nicht vollständig durchgeführt werden, weil das Rad vorzeitig blockierte. Es ist kein automatischer Mangel, aber ein wichtiger Hinweis für den Prüfer zur Einschätzung der Bremswirkung – vor allem bei Fahrzeugen mit leerer/leichter Hinterachse
Jetzt kommt es drauf an was passiert ist
Wenn beide Hinterräder annähernd gleichzeitig die Blockiergrenze erreichen:
• Kein Mangel.
Der Prüfer kann davon Ausgehen, dass die Bremsanlage funktioniert, aber die Achse wegen geringer Beladung (z. B. leerer Kofferraum) zu früh blockiert. Es wird dann meist der letzte stabile Messwert vor dem Blockieren im Protokoll gespeichert.
Würde die Blockiergrenze sehr früh erreicht, kann das auf eine ungeeignete Bremskraftverteilung (Vo/hi) oder defekte Bremsdruckregelung hinweisen, möglicher Mangel.
Wenn nur ein Hinterrad blockiert (nicht beide), kann das auf eine ungleiche Bremskraft hinweisen und wäre ein „möglicher Mangel.“
Der Prüfer kann das im Gesamtkontext bewerten, ist die Abweichung li/re an der HA bspw. > 25 % ist das ein erheblicher Mangel und die HU wäre nicht bestanden
Vielleicht eine weitere kleine Hilfe um die Bremsprüfung herum.
Wo kommt diese Abhandlung her?
Technisch ist sie in weiten Teilen unzutreffend!
Wann ein Rad blockiert hängt vor allem vom Reibwert zwischen Reifen und Rolle ab und nicht von der Bremsanlage. Auch schaltet der Prüfstand beim Blockieren einer Seite ab, ein Vergleich der Blockiergrenzen ist also überhaupt nicht möglich.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 23. Mai 2025 um 13:48:36 Uhr:
Moin,
Wenn nur ein Hinterrad blockiert (nicht beide), kann das auf eine ungleiche Bremskraft hinweisen und wäre ein „möglicher Mangel.“
Jo Moin,
also erst einmal ist mein Beitrag entstanden aus „zusammengelesenen“ Informationen im Netz und hat in keinem Fall den Anspruch einer „Abhandlung“ haben wie Du es nennst.
Es sollte einfach eine weitere kleine Informationsquelle zum Thema darstellen, ohne wissenschaftliches Strukturierung. (Das dürfte aber wohl für die meisten Beiträge im Forum gelten
Schwierig jetzt die verschiedenen Quellen nachträglich aus meinem Verlauf zu recherchieren.
Was ich noch sicher weiß ist natürlich Wikipedia, und neben Beiträgen in anderen Foren, auch Deinen älteren Beitrag hier in MT
BTW…..da ich keine Fachkenntnisse habe und mit diesen Dingen eher alle 2 Jahre beschäftigt bin, sei mir verziehen wenn ich daraus unpräzise Schlüsse gezogen habe.
und um es gleich ganz deutlich zu sagen …..DU schreibst in deinem verlinkten Beitrag (aus 2018) auch nichts in diesem Sinne.
Ich hab ihn gelesen….weiter herum recherchiert und dann irgendwann gemeint für mich ein Bild, für und um diesen „Blockierhinweis“ der Feststellbremse , und nur darum ging es ja hier wohl, gebildet zu haben.
Ich habe auch keine Blockiergrenzen vergleichen wollen, sondern eher Unterschiede in der Bremskraft bis zur Blockierung.
Da ist die gewählte Formulierung „nur EIN Hinterrad blockiert“ nachträglich sicher zumindest unglücklich. Es dürften wohl so gut wie sicher nie beide Räder gleichzeitig blockieren.
Ja…. und deine Hinweise auf den Einfluss der Reibwerte (irgendwelche Asphaltartigen Beschichtungen der Prüfstandsrollen) und anderen Einflüssen auf die Bremskraftermittlung sind mir auch aus verschiedenen Quellen erinnerlich,
Ich hoffe ich habe niemanden völlig verwirrt und wenn es Dir, @hk_do , die Zeit wert ist kannst du meinen Beitrag gerne im Sinne aller mitlesenden alles unzutreffende editieren und richtigstellen.
Das darin die meisten Schlussfolgerungen
- „Block“ ist kein automatischer Mangel
- Achslast ist ein wesentlicher Einflussfaktor
- Prüfer kann die Blockierung im Gesamtkontext bewerten
- 25% Differenz li/re sind ein erheblicher Mangel
unzutreffend sein sollen…..da bin ich von mir enttäuscht.
es gilt eben…..vieles gelesen, aber nicht alles zueinander gebracht. Ok, passiert eben …schön wenn kompetentere Forenmitglieder dann eben korrigierend einschreiten.
So ist das Wesen eines Forums ja auch angelegt, nicht jeder ist „Spezialist für alles“
Sagen wir mal so: Wenn die eine Seite blockiert und der Prüfstand abschaltet, während die andere Seite noch bei 10N rumhechelt ist was faul. Ich glaube das meintest du.
Wenn der TE es genau wissen will muss er sich ein paar Sandsäcke in den Kofferraum schmeißen und mal bei einer Werkstatt freundlich nachfragen, ob die das Ding für einen Fünfer in die Kaffeekasse mal eben auf die Rolle nehmen können mit besonderem Augenmerk auf die FB.
Wenn es um einen Golf 6 geht, wie ich mittlerweile in anderen Beiträgen gefunden habe, und die Betriebsbremse gute Werte liefert,tippe ich auf Bremssa(ä)ttel hinten;, gibt halt bessere Konstruktionen.
Bei vielen elektromechanischen Feststellbremsen ist die zulässige Abweichung 95 % (ja wirklich: fünfundneunzig Prozent!) an Stelle der sonst für Feststellbremsen geltenden 50 %.
Dazu kommt, dass manche auch noch so schnell zuspannen (trotz Prüfstands-Modus), dass man keine Möglichkeit hat irgendwelche Bremskraftverläufe zu beurteilen. Da hat man dann die Werte, die vom Computer erfasst wurden (oft mit einer Abbremsung von unter 10 %) und eben die Feststellung: Hat blockiert. Und beide Seiten haben gebremst. Beides zusammen erfüllt die Anforderungen der Bremsenrichtlinie, und mehr ist technisch auch meistens nicht zu erfahren. Das ist aber dann kein Mangel des Autos, und auch kein Grund für die nahe Zukunft irgendwelche Mängel zu befürchten. Also kein Grund für irgendwelchen Aktionismus seitens des Halters.