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durch den TÜV ohne Airbag

Themenstarteram 24. November 2012 um 8:38

Hallo,

ich wollte mal wissen, ob man mit einem OBD2 Diagnosegerät, das 100€ oder mehr kostet, die Airbagleuchte ausschalten quasi manipulieren kann, um die Funktion des gesamten Airbagsystems zu beschränken, wenn z.B. das Seitenairbag offen ist. Wenn dies doch möglich ist, würde man den TÜV trotzdem bestehen? Für mein Auto kostet das fahrzeugspezifische Diagnosegerät samt Zubehör 100-150 Euro und wird aus China geliefert und liegt damit deutlich unter dem Airbagwert.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Das soll jetzt keine Beleidigung sein, aber auf so was können doch nur Idioten kommen!!!!! Wenn es der TÜV bemerkt, wird Dein Wagen an Ort und Stelle stillgelegt! Und mit was? Mit Recht... Die Airbags sind Sicherheitrelevante Teile, das sollte

Dir doch wohl klar sein. Und da die Leuchten auf jeden Fall funktionieren müssen, wird der Prüfer beim anschalten der Zündung definitiv merken das was nicht stimmt, weil ja diverse Airbag Schrift Züge zu sehen sind. Ergo müssen die Leuchten gehen!!!

Und da die Prüfungen um ein vielfaches strenger geworden sind, wird er es merken und dann gibt es Ärger. Vor allem weil es Betrug ist, da kann es sogar noch strafrechtliche Konsequenzen geben und das wird definitiv teurer als ein Seiten Airbag, den es für 50-70 Tacken auf dem Schrott gibt...

In diesem Sinne wünsche ich Dir eine Unfallfreie Fahrt und wenn doch was passieren sollte, einen ganz schlechten Schlaf und eine gute Krankenversicherung!!!!

Chris

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Wenn der Airbag offen ist sicher nicht, ausschalten der Leuchten hat man früher immer durch ausstecken gemacht vllt klappts oder auch nicht das es ein Prüfer nicht merkt. Blos sollte es mal krachen dann hoffe ich du hast genügend Geld auf dem Konto. Dein Auto hat dann natürlich keine BE!

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

...ausschalten der Leuchten hat man früher immer durch ausstecken gemacht vllt klappts...

nö, da mittlerweile der fehlerspeicher ausgelesen wird, nutzt das ausstecken der lampe nichts...

Das soll jetzt keine Beleidigung sein, aber auf so was können doch nur Idioten kommen!!!!! Wenn es der TÜV bemerkt, wird Dein Wagen an Ort und Stelle stillgelegt! Und mit was? Mit Recht... Die Airbags sind Sicherheitrelevante Teile, das sollte

Dir doch wohl klar sein. Und da die Leuchten auf jeden Fall funktionieren müssen, wird der Prüfer beim anschalten der Zündung definitiv merken das was nicht stimmt, weil ja diverse Airbag Schrift Züge zu sehen sind. Ergo müssen die Leuchten gehen!!!

Und da die Prüfungen um ein vielfaches strenger geworden sind, wird er es merken und dann gibt es Ärger. Vor allem weil es Betrug ist, da kann es sogar noch strafrechtliche Konsequenzen geben und das wird definitiv teurer als ein Seiten Airbag, den es für 50-70 Tacken auf dem Schrott gibt...

In diesem Sinne wünsche ich Dir eine Unfallfreie Fahrt und wenn doch was passieren sollte, einen ganz schlechten Schlaf und eine gute Krankenversicherung!!!!

Chris

Herr, lass Hirn vom Himmel fallen ....

Den nächsten TÜV machst Du dann mit Bremsattrappen, Rolladenbänder als Sicherheitsgurt und Antriebswellen aus Holz. :rolleyes:

meine güte, ist doch sein leben.

damit setzt er sich nur selbst irgendwelchen risiken aus.

wieso soll das 'betrug' sein?

es ist immer wieder erstaunlich, wie sich manche §-noobs irgendwelchen schwachsinn aus den fingern saugen:p

ich habe einige youngtimer, die nie in ihrem leben einen airbag gesehen haben; einer fährt fast 300 km/h und die fahre ich damit sogar manchmal:eek:

was ist jetzt? werde ich erschossen?:D

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

meine güte, ist doch sein leben.

damit setzt er sich nur selbst irgendwelchen risiken aus.

problematisch wirds dann, wenn er den hobel verkauft und garantiert "vergisst" den käufer auf die fehlenden airbags hinzuweisen....

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

meine güte, ist doch sein leben.

damit setzt er sich nur selbst irgendwelchen risiken aus.

wieso soll das 'betrug' sein?

es ist immer wieder erstaunlich, wie sich manche §-noobs irgendwelchen schwachsinn aus den fingern saugen:p

ich habe einige youngtimer, die nie in ihrem leben einen airbag gesehen haben; einer fährt fast 300 km/h und die fahre ich damit sogar manchmal:eek:

was ist jetzt? werde ich erschossen?:D

1. bin ich ein ganz normaler Mensch, der Snob ist wohl eher der, der sich seiner ach so schnellen Youngtimer rühmt. Das zeugt wessen geites Kind Du bist. Davon ab, gehe ich davon aus das die keinen Airbag haben, oder? Dann siehe Punkt 2.

2. es gilt: wenn ein Fahrzeug so ein Sicherheitsrelevantes Teil hat, muss es auch funktionieren, wenn man es manipuliert ist es Betrug, auch wenn es an dem ach so bösen Staat ist

3. wo hört es denn dann auf? Bremsen gehen grad nicht, scheiss egal, oder?!

4. Ich wünsche Dir, dass Du nie gegen einen Baum fährst, aus welchen Gründen auch immer...

Zitat:

Original geschrieben von Vanquishchris

 

2. es gilt: wenn ein Fahrzeug so ein Sicherheitsrelevantes Teil hat, muss es auch funktionieren, wenn man es manipuliert ist es Betrug, auch wenn es an dem ach so bösen Staat ist

Wieso ist das Betrug? Betrug liegt vor, wenn durch Angabe falscher Tatsachen getäuscht wird und dadurch ein Vermögensschaden entsteht.

Wem entsteht hier ein finanzieller Verlust?

 

O.

 

 

Ein Diagnosegerät für OBD hilft hier in der Regel gar nichts, da der offene Airbag kein OBD-Fehler ist! OBD-Fehler sind i.d.R. Abgasrelevante Fehler.

Der Prüfer bei der HU wird das zu 99.98% innerhalb der ersten 3 Min. der Prüfung merken! (Auch, wenn der Fehler i.d.R. nicht im OBD-Speicher steht!) Da der Fahrer auch seine möglichen Mitfahrer gefährdet, sieht der Prüfer sofort rot! Dies sollte auch immer so sein!

Wenn der Seitenairbag offen ist, kauft man sich in der Regel einen neuen Sitz. (Meist ist der Site-Bag ja dort verbaut.) Oder, man sucht sich eine Werkstatt, die zwar unerlaubter Weise gebrauchte Airbags in ein anderes Fahrzeug einbaut. (Hab mal gehört, es soll sowas geben!) Auch, muss das AirBag-SG noch neu bzw. resettet werden, wenn das SG den Bag gezündet hat!

Für alles Weitere gilt:

Zitat:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

 

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

 

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbag erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen bzw. den entsprechenden Thread schließen.

Ich denke, her gibt es nichts weiter zu diskutieren!

MfG

Johnes

MT-Moderation

*** CLOSED ***

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