TÜV durchgefallen. Gilt der zuvor gültige TÜV weiterhin?
Hallo, ich habe mir einen c350 Coupe vorgestern gekauft.
Der Wagen hat TÜV bis 07/22.
Wollte einfach nur neuen TÜV haben und gestern durchgefallen weil die Felgen voll verheizt sind.
Plakette nicht zugeteilt.
Möchte mir sowieso neue Felgen holen. Das wird aber nicht innerhalb der Frist zur Nachuntersuchung geschehen
Ist die Frage, gilt jetzt der TÜV von zuvor der bis Juli 22 gilt weiterhin, oder wird der TÜV der Zulassungsstelle mitteilen das der Wagen nicht durch den TÜV gekommen ist?
Vg
89 Antworten
Zitat:
@Silentsnoop schrieb am 29. März 2021 um 00:08:20 Uhr:
Hey nochmals vielen Dank allen für die zahlreichen Tipps in jeder Angelegenheit. Ich Stelle den Wagen morgen direkt zu Mercedes Benz. Konnte seither leider nicht mehr ins Forum schauen.
Wie gehe ich morgen damit um wenn ich die Fehlerdiagnose habe? Ruf ich dann den Händler an? Schicke ich ihm den Kostenvoranschlag? Kann ja am Telefon sagen ich soll reparieren lassen er zahlt das. Und später Pustekuchen. Wie Beweis ich das?Die Felgen konnte ich heute nicht abmachen um nachzusehen. Habe hier meinen Fahrzeugschein und die ABE. Bedeutet das ich kann alle Felgen drauf machen die eine ABE für den C63 haben?
Nochmals viele Grüße
Ich würde den Händler zunächst telefonisch informieren und ihm im Anschluss den Kostenvoranschlag per Mail zukommen lassen.
Ich kann mir leider nicht vorstellen, dass der Händler die Kosten für eine Reparatur bei MB übernimmt. In der Regel haben auch kleine Händler Werkstätten an der Hand bei denen sie zu besseren finanziellen Konditionen Reparaturen durchführen lassen können. Falls er der Reparatur bei MB jedoch tatsächlich zustimmt muss er dir das auf alle Fälle schriftlich geben! Andernfalls stehst du sonst doof da wenn die Reparatur durchgeführt ist und er nicht zahlen möchte.
Zu deiner anderen Frage: Nein du kannst nicht ohne weiteres eine Felge draufmachen die eine ABE für den C63 hat. Wenn du einen C350 fährst brauchst du auch eine ABE für den C350. Das in deinem Schein ist lediglich die Eintragung für die aktuell angebrachte Felge.
Hey danke. Soll ich dann sozusagen nur die Fehler auslesen lassen? Das ist glaube bei der freien Werkstatt günstiger. Oder müssen die Fehler von MB ausgelesen werden? Reicht dann nur das Fehler auslesen und die Frage in der Werkstatt ob die Weiterfahrt möglich ist?
Also ist die Felge die eingetragenen ist nicht die Felge die gerade am Auto dran ist oder? Achse 1 un2 Zulässigkeit nicht nachgewiesen. Die ABE hatte der Händler nicht beim TÜV dabei und er hatte vergessen Seite 2 vom Fahrzeugschein zu kopieren bevor er beim TÜV war
5.2.2c Räder/Reifen, Rad 1. Achse rechts beschädigt (EM)
Heißt das dass Rad ist beschädigt oder die Achse?
Lg
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Zitat:
@Silentsnoop schrieb am 29. März 2021 um 00:35:42 Uhr:
Hey danke. Soll ich dann sozusagen nur die Fehler auslesen lassen? Das ist glaube bei der freien Werkstatt günstiger. Oder müssen die Fehler von MB ausgelesen werden? Reicht dann nur das Fehler auslesen und die Frage in der Werkstatt ob die Weiterfahrt möglich ist?
Das auslesen der Fehler ist natürlich auch bei einer seriösen, freien Werkstatt möglich.
Hast du mit dem Händler geklärt wer für die Kosten der Fehlerdiagnose aufkommt? Fehler auslesen lassen kostet nicht die Welt, meist sogar nur ein paar Euro in die Kaffeekasse, da ist dass nicht der Rede wert. Falls jedoch mehr nötig ist zur eindeutigen Fehlerdiagnose können da eventuell schon etwas höhere Kosten anfallen, natürlich je nach Fehler und Aufwand.
Wichtig: Sag der Werkstatt bei der du die Fehler auslesen lässt auf jeden Fall dass sie die Fehler nicht aus dem Fehlerspeicher löschen sollen! Das Löschen der Fehler führt nur dazu dass die MKL zunächst aus gehen wird, bringt somit kein wirklichen Nutzen. Es ist besser nachvollziehbar wenn die Fehler bis zur endgültigen Reparatur des Problems zunächst im Fehlerspeicher verweilen.
Und noch ein kleiner Hinweis am Rande: Beachte bitte den letzten Punkt deines KFZ Scheins, du kannst nicht ohne weiteres die Serien Rad/Reifen Kombinationen fahren durch den Umbau der Bremsanlage. Selbst wenn eine ABE für eine Felge für den C350 vorliegt wirst du durch die geänderte Bremsanlage stets eine Einzelabnahme machen müssen. ABEs sind nur für Fahrzeuge gültig welche sich ansonsten im Serienzustand befinden.
Würde mich freuen wenn du berichten würdest was bei der Fehlerdiagnose raus kam!
Alles Gute dafür & viele Grüße!
Nockenwellen Positionssensor B bank1 und internes Steuermodul dr drehomentregelung sind die Fehler.
Bosch sagt das kann er nicht machen. Ist das was größeres?
Lg
Mein Gott, was für ne Karre. Dafür hätte ich keine 5000 Euro ausgegeben. Ich gehe mal davon aus, das da noch so einiges kommt. Gib die Kiste zurück und sieh zu das du deine Kohle wieder bekommst. Für das Geld gibt es echt bessere Autos.
Ich probier's. Der Händler hat gesagt soll den Wagen am Samstag wieder bringen. Hab ihm gesagt er soll meinen BMW angemeldet lassen. Den nehm ich am Samstag wieder mit
Stimmt. Eigentlich ist die Betriebserlaubnis erloschen. Wenn du mit der Kiste einen Unfall baust wird es brenzlig.
Die Zulassung habe ich gemacht und hab unterschrieben das ich die TÜV Mängel in Kauf nehme. Aber nicht das der Motor kaputt ist.
Also kannst du wegen der Reifen und Felgen schon mal gar nichts machen. Das waren dir bekannte Eigenschaften. Gut, dass so scheibchenweise die Wahrheit ans Licht kommt.
Das steht schon auf Seite 3.. mein Bruder arbeitet bei HWA ich fahr .IT ihm nachher kurz zu einem MB privat. Mal schauen was der so sagt
@Silentsnoop
Gibt es hier ggf. schon etwas neues?
Ich hoffe für dich, dass du - in welcher Form auch immer - "sauber" aus der Nummer rauskommst.