Tüv & AU ab 2010 zusammen??
Meine HU ist fällig und ich wollte eigentlich erst im Januar zum Tüv.
Jetzt habe ich gelesen, das HU und AU zusammen gelegt werden.
Heißt das, das im Januar beides gemacht wird, obwohl meine HU noch bis 06/2010 gilt?
Dann fahr ich am Mittwoch zur HU. Wäre ja blöd wenn das so wäre.
Beste Antwort im Thema
mal eine kleine Klarstellung der Gültigkeit einer vorgezogenen AU, da hier falsche Angaben gemacht wurden (14 Tage, 1 Monat usw.)
Die AU kann vor der HU durchgeführt werden, maximal darf sie einen Monat vor dem fälligkeits Monat der HU gemacht werden! Dies bezieht sich nur auf den HU Fälligkeitsmonat:
also HU 02/2010
die AU kann am 02.01.2010 gemacht werden und ist noch am 27.02.2010 GÜLTIG so kann man maximal fast 2 Monate die AU vorziehen, dies bezieht sich aber nur auf den Fälligkeitsmonat, wer vorher also in 12/2009 die AU gemacht hat, ist der Dumme und muss sie dann nochmal machen lassen, da die AU nicht mehr gültig ist!!!
eigentlich verstehe ich nicht diese Probleme, wobei mich im Job damit auch viele Kunden nerven, warum macht ihr nicht einfach wenn irgendetwas fällig ist HU oder AU nicht gleich beides???? Der Kombinierte Preis von HU & HU ist an den Prüfstellen deutlich reduziert worden, da die Sichtprüfung der AU in die HU komplett übergegangen ist, bei uns 30% billiger, als im Vorjahr...
an die Werkstätten: da keine Sichtprüfung gemacht werden muss, könnte man dort dem Kunden doch auch etwas entgegen kommen oder???^^ Was mir aber auch ein Dorn im Auge ist: Bsp. Werkstatt macht die AU ohne Sichtprüfung, 2h später kommt der mobile Prüfer von TÜV/Dekra prüft den Wagen auch von unten, siehe da der ESD ist kaputt, hat aber die AU noch gepackt ganz knapp :-) fällt aber bei der HU insgesamt leider durch ---> ohh
aber so hat es dich der Staat ausgedacht!
35 Antworten
Moin zusammen ! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von luser0815
nach meinem Verständnis greift hier auch die Übergangsregel. also AU erst 03/11Zitat:
Original geschrieben von Retro Attack
AU 02/10 und HU 03/11 Wat mach ich da? Auf arbeit haben se was von übergangsregel gesagt also beides erst 2011 machen,mein Dekra onkel sagt ich muss 2010 erst ma zur AU.Denk mal werd der dekra vertrauen oder weiss jemand was anderes?
bei der Dekra nochmal nachfragen mit deinem neuen Wissenstand
Nach dem, was ich mir dann bisher so alles ergoogelt habe, trifft dann wohl der folgende Link der Berliner Polizei am Passendsten kurz und unmissverständlich ins Schwarze und bestätigt somit dann auch voll und ganz Dich und Dein Verständnis des Ganzen! 😉
- Neuregelung der Abgasuntersuchung (AU)
Zitat:
(...)
Da es zurzeit noch möglich ist, dass die Fälligkeit von AU und HU bei einem Kraftfahrzeug auf unterschiedliche Termine fallen, kommt es ab dem 1. Januar 2010 zu einer einmaligen Anpassung der Laufzeiten (Übergangsregelung).
Kraftfahrzeughalter, deren AU nach dem Stichtag fällig wird, brauchen diese erst zum Termin der nächsten HU durchführen zu lassen. In dieser Übergangszeit wird akzeptiert, dass die noch vorhandene AU-Plakette nicht mehr gültig ist.
(...)
Grüße und 'nen schönen Tag noch, Dynator 🙂
Hallo RP Golfer, Deine Frage .
Wenn Deine Plakette vorne.
Zitat:
Was ist denn wenn ich im Januar die AU nicht bestehe und meine Plakette vorne noch bis 06/2010 gültig ist?
Komme ich dann trotzdem über die HU?
Ja, wenn Du sie nicht abreisst und den Prüfbericht verbrennst.
Alles Gute in Neuen Jahr!
Hallo RP Golfer,
ich muss mich nach dem Gespräch mit meinem HU Prüfsklaven berichtigen. Die AU darf nicht älter als vier Wochen sein. Sollte also die AU länger gültig sein, ist sie ungültig.
Das ist ein normaler Staatlicher Banküberfall gegen die Bürger :-)
mal eine kleine Klarstellung der Gültigkeit einer vorgezogenen AU, da hier falsche Angaben gemacht wurden (14 Tage, 1 Monat usw.)
Die AU kann vor der HU durchgeführt werden, maximal darf sie einen Monat vor dem fälligkeits Monat der HU gemacht werden! Dies bezieht sich nur auf den HU Fälligkeitsmonat:
also HU 02/2010
die AU kann am 02.01.2010 gemacht werden und ist noch am 27.02.2010 GÜLTIG so kann man maximal fast 2 Monate die AU vorziehen, dies bezieht sich aber nur auf den Fälligkeitsmonat, wer vorher also in 12/2009 die AU gemacht hat, ist der Dumme und muss sie dann nochmal machen lassen, da die AU nicht mehr gültig ist!!!
eigentlich verstehe ich nicht diese Probleme, wobei mich im Job damit auch viele Kunden nerven, warum macht ihr nicht einfach wenn irgendetwas fällig ist HU oder AU nicht gleich beides???? Der Kombinierte Preis von HU & HU ist an den Prüfstellen deutlich reduziert worden, da die Sichtprüfung der AU in die HU komplett übergegangen ist, bei uns 30% billiger, als im Vorjahr...
an die Werkstätten: da keine Sichtprüfung gemacht werden muss, könnte man dort dem Kunden doch auch etwas entgegen kommen oder???^^ Was mir aber auch ein Dorn im Auge ist: Bsp. Werkstatt macht die AU ohne Sichtprüfung, 2h später kommt der mobile Prüfer von TÜV/Dekra prüft den Wagen auch von unten, siehe da der ESD ist kaputt, hat aber die AU noch gepackt ganz knapp :-) fällt aber bei der HU insgesamt leider durch ---> ohh
aber so hat es dich der Staat ausgedacht!
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Also ich hab gestern Morgen mein Auto (Golf 2 Gt Special) beim Straßenverkehrsamt bei uns in Osterode angemeldet und habe KEINE AU Plakette vorn auf die neuen Kennzeichen bekommen...
Obwohl AU und HU bis April 2011 noch gültig sind...
Begründung:
"Ich erteile ihnen keine AU Plakette mehr,weil die Neuregelung ab 01/2010 vorsieht,das die AU Plakette wegfällt..."
Ich hoffe ich bekomme dadurch jetzt keine Probleme mit der Rennleitung...
mfg
du bekommst keine AU Plaketten mehr, dies ist so richtig!!!
Wenn du z.B. überfällig bist 12/2009 hättest du im Dezember noch eine bekommen, nun da Januar 2010 bekommst du keine die HU wird aber rückdatiert. Ich habe alle meine AU-Plaketten abgegeben, nurnoch SP und HU Plaketten im Koffer, ich bin heilfroh, da ich dadurch weniger Papierkram habe!
Die AU ist wie ich empfinde ein aussterbender Prüfungsteil, auch wenn eigentlich sehr wichtig, irgendwann wird er komplett fallen, eigentlich auch schade, für die Werkstätten.
Na dann ist ja alles in Butter,wenn du sagst das es so ok ist...🙂
Hab ja falls die Rennleitung mich anhalten sollte,die AU Bescheinigung im AUto liegen und das Datum der Anmeldung...
Also können sie das ja dann nachvollziehen...
mfg
fahre mal mit offenen Augen durch die Straßen man sieht mehr und mehr Autos ohne Plakette vorne druff!
Korrekt, @Schyschka, am Donnerstag begegnete mir solch ein Auto ohne AU-Plakette auf einem Parkplatz; am hinteren Schild war dann eine rosa TÜV-Plakette mit 12/11 geklebt. Mein Begleiter staunte, als ich ihm erklärte, das dieses Auto erst vor ein paar Tagen bei der HU war (deshalb keine AU-Plakette), obwohl er 12/09 TÜV-fällig war.
Grüsse, motorina.
Hallo zusammen,
eine kurze Frage von mir zu diesem Thema:
Ich bzw. meine Freundin hat gestern einen Golf II 1.6 mit Euro 1 (falls das vo Bedeutung ist, glaube ja eher nicht, wird demnächst dann auch ein KLR eingebaut..) gekauft.
Im November letzten Jahren wurde TÜV/AU neu durchgeführt, also gültig bis 11/2011, danach das Fahrzeug allerdings abgemeldet.
Morgen oder übermorgen soll das Fahrzeug nun abgeholt und angemeldet werden. Ob ich nun eine AU-Plakette bekomme oder nicht (anscheinend ja nicht) ist ja relativ schnuppe, aber es muss doch wohl nicht nochmals eine AU jetzt für die Anmeldung durchgeführt werden? Hatte sowas in der Art hier gelesen? Oder habe ich es falsch verstanden bzw. war dies ein anderer Fall?
Ich gehe eigentlich davon aus: Mit allen Unterlagen zum Straßenverkehrsamt, anmelden, gut is?!
Bitte bestätigt mich 😉, viele Grüße und danke für die Antwort(en) schon mal, Jan
hey, ja so ist es. einfach hin und anmelden wie gewohnt. habe ich vorhin erst gemacht.
das nummernschild vorn sieht jetzt bissl komisch aus ohne plakette aber is ne gewöhnungssache;-)
gruß nils
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
...
Im November letzten Jahren wurde TÜV/AU neu durchgeführt, also gültig bis 11/2011
wenn TÜV/AU heißt HU/AU und beides bis 11/2011 gültig ist, brauchst du nichts mehr machen außer den Wagen vor 11/2011 anmelden, beides behält Gültigkeit bis zum Gültigkeitszeitraum.
Mal nebenbei: es ist ziemlich sinnfrei neue HU und AU zu machen und dann den Wagen abzumelden, sowas macht man eigentlich vor der Anmeldung, wobei dann viele ein Problem haben den Wagen zum TÜV zu bringen, was eigentlich kein Problem ist.
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
wenn TÜV/AU heißt HU/AU und beides bis 11/2011 gültig ist, brauchst du nichts mehr machen außer den Wagen vor 11/2011 anmelden, beides behält Gültigkeit bis zum Gültigkeitszeitraum.Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
...
Im November letzten Jahren wurde TÜV/AU neu durchgeführt, also gültig bis 11/2011Mal nebenbei: es ist ziemlich sinnfrei neue HU und AU zu machen und dann den Wagen abzumelden, sowas macht man eigentlich vor der Anmeldung, wobei dann viele ein Problem haben den Wagen zum TÜV zu bringen, was eigentlich kein Problem ist.
1.: Das sind gute Nachrichten 😉.
2.: Da gebe ich Dir im Prinzip recht. Nur hat sich der Verkäufer wohl gedacht (womit er ja auch recht hat), dass sich ein Auto mit neuer HU/AU besser verkauft...
Gruß, Jan (heute Abend wird er abgeholt, morgen angemeldet)
Bekomme ich denn noch ein gesondertes Abgasgutachten bei der HU (Wie bisher) um das Fahrzeug umzumelden?
Oder reicht der Stempel in den Fahrzeugpapieren?
Sorry, ich wollte nicht extra ein neues Thema starten.
Gruß, Roman
Zitat:
Original geschrieben von JunkersJu88
Bekomme ich denn noch ein gesondertes Abgasgutachten bei der HU (Wie bisher) um das Fahrzeug umzumelden?
Oder reicht der Stempel in den Fahrzeugpapieren?Sorry, ich wollte nicht extra ein neues Thema starten.
Gruß, Roman
Nein, ein extra Zettel gibt es in den seltensten Fällen noch. Kann vorkommen, je nachdem wer die AU durchführt. Die HU - Bescheinigung reicht aber aus. Wenn der Wagen noch gültige HU besitzt benötigt man zum ummelden überhaupt keine Bescheinigung.