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TÜV Abnahme

Kawasaki GPZ 500S

Hallo, nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Wollte am Freitag endlich zum TÜV, da fängt es an zu Schneien.

Jetzt erzählt mir jemand, das er mir den ersten Mangel nennen kann. Und zwar: ich hätte ja gar keine Winterreifen drauf !

Liegt er damit richtig? Ist das tatsächlich ein Mangel Zu dieser Jahreszeit?

Hat damit schon mal jemand Erfahrung gemacht? Muss ich jetzt tatsächlich bis April warten bzw. Winterreifen aufziehen? Ich möchte ja nur TÜV haben und (noch) nicht Anmelden!

Lg

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35 Antworten

Alaf und Hellau, der wollte dich hochnehmen.....

Keine Pflicht. Noch weniger für den TÜV.

Mangel bei der HU würde ich ausschließen.

Bei einer Polizeikontrolle schon eher ein Grund für Beanstandung.

Ich würde bei Salz auf der Straße gar nicht fahren. Das Zeug führt bei Motorrädern zu hässlichem Gammel, den man nicht mehr wegbekommt.

Warum sollte das ein Mangel sein, wenn Du nicht bei winterlichen Bedingungen fährst. Wenn das Motorrad nicht angemeldet ist, wirst Du es ja eh auf dem Hänger hinbringen. Auf dem Hof vom TÜV wird ja hoffentlich eine Probefahrt auf nicht verschneitem Gelände möglich sein.

Das Gesetz ist hier sehr schwammig und hat es sich leicht gemacht => Den Wetterbedinungung angepassten Reifen.

Da gibt es keine Temperatur oder ähnliches.

Es geht ja sogar soweit, dass bei komplett trockener Straße der Sommerreifen dem Winterreifen überlegen ist. ABER es ist doch mal schnell passiert, dass man durch nen Wald gefahren ist oder durch ne Wetterscheide und schon ist es nicht mehr so komplett trocken. Und genau da verlieren die Sommerreifen rapide an ihrem Vorteil.

Das heißt, auf trockener Straße wird dir kein Polizist oder sonst wer an den Karren pissen können.

Bei schon leicht feuchter schon. Und das auch zu recht.

Für den TÜV ist es unrelevant.

Wenn dein Fahrzeug ehe noch nicht zugelassen ist, brauchst du den TÜV auch jetzt noch nicht zu machen. Da kannst du dann auch abwarten, bis sie zugelassen ist und die Prüfung da machen. Nur sollte sie dann da direkt gemacht werden.

Wenn ein Kfz nicht zugelassen ist braucht es auch keinen TÜV.

Wenn jetzt noch nicht angemeldet werden soll wäre es auch verschwendete TÜV Zeit das jetzt zu machen.

Der eigentliche Aprilscherz ist ja, jetzt zum TÜV zu fahren :confused:. Da schließe ich mich @Dr.Waldi an, verschenkte Zeit und Du musst dann immer um diese Jahreszeit zum TÜV.

Die Gesetzgebung ist ganz eindeutig, Kraftfahrzeuge an die Witterungsverhältnisse angepasste Bereifung und das bedeutet, bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen.

Warum holst Dir nicht im April eine EVN gehst damit zur Zulassung, holst Dir ein ungestempeltes Kennzeichen mit Bestätigung, damit darfst Du zum TÜV fahren und auch zur Zulassung.

Mir wurde mal von einem TÜV-Prüfer gesagt, das die Plakette auf den Monat geklebt wird an dem er „abgelaufen“ ist. Außerdem hab ich auf Grund höherer Gebühren zum Baurat zu müssen. Hier wurde mir beim Verkehrsamt gesagt, das Fahrzeuge die länger als 6 Monate abgelaufenen TÜV und Abgemeldet sind, dies nötig wäre

..... Gebühren keine Lust,...

Zitat:

@Kbpz schrieb am 31. Jan. 2021 um 16:34:55 Uhr:

Mir wurde mal von einem TÜV-Prüfer gesagt, das die Plakette auf den Monat geklebt wird an dem er „abgelaufen“ ist.

Das gibt es nicht mehr! Es kostet nur mehr, wenn man überzieht, aber rückdatiert wird nicht mehr!

 

Mfg

Die Plakette kommt auf den Monat, in dem geprüft wird. Ist die HU um mehr als 2 Monate abgelaufen, wird die erhöhte Gebühr fällig. Dafür musst aber ja auch später wieder hin im übernächsten Jahr

Ist die Maschine richtig abgemeldet oder nur wegen Saisonkennzeichen gerade nicht zugelassen?

Wenn richtig abgemeldet ist TÜV egal. Dann muss der einfach nur bei erneuter Anmeldung gemacht werden und fertig.

Wobei es hier auch eine Zeit gibt, wo sie dann eine komplett Abnahme, die ist einwenig teurer, gemacht werden muss.

Wenn wegen der Saison gerade nicht möglich, dann kannst du warten, bis die durch das Saisonkennzeichen wieder zugelassen ist. Wie dann schon geschrieben, musst du dann aber direkt hin. Also direkt in dem Monat wo es wieder geht.

Beispiel: Motorrad ist von März bis November zugelassen. Tüv-Termin wäre im Dezember.

Entweder per Anhänger, selbst hier darfst du nicht einfach so zum TÜV fahren, oder dann im März direkt hin.

Maschine ist wegen Verkauf vom Vorbesitzer richtig Abgemeldet worden. TÜV wäre im September ’20 gewesen.

Ich kann es ja nochmal wiederholen. Einfach dann, wenn du sie zulassen willst, zum TÜV fahren. Im Abgemeldeten Zustand galt die Frist mal 18 Monate. Die haben sie, meines Wissens nach ca. 2008 auf 7 Jahre angehoben. Da müsste man dann aber nochmal nachschauen. Wobei selbst 18 Monate bei dir ja noch keine Rolle spielen, wenn du dieses Jahr im März, April, Mai hingehst. Jenachdem wann du sie dann zu lässt.

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