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TÜV Abnahme

Kawasaki GPZ 500S

Hallo, nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

Wollte am Freitag endlich zum TÜV, da fängt es an zu Schneien.

Jetzt erzählt mir jemand, das er mir den ersten Mangel nennen kann. Und zwar: ich hätte ja gar keine Winterreifen drauf !

Liegt er damit richtig? Ist das tatsächlich ein Mangel Zu dieser Jahreszeit?

Hat damit schon mal jemand Erfahrung gemacht? Muss ich jetzt tatsächlich bis April warten bzw. Winterreifen aufziehen? Ich möchte ja nur TÜV haben und (noch) nicht Anmelden!

Lg

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35 Antworten

Ja, da haben sie (Behörden) aus meiner Sicht mal was praxisgerechtes und gutes getan. :)

Ganz früher, kann mich noch erinnern, war etwa Anfang der 80er, galt ein KFZ schon nach Ablauf von 12 Monaten vorübergehender Stillegung

als verschrottet und endgültig aus dem Verkehr gezogen. Diese Frist ließ sich auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin zwar noch auf 18 Monate strecken,

aber danach war endgültig Schicht im Schacht.

Selbst mit einer u.U. dann eigentlich noch gültigen HU Plakette, brauchte man danach diesen 21er beim TÜV (Gutachten) um das Fahrzeug wieder in Verkehr bringen zu können.

Hallo

Gehe einmal ins Netz und schaue dir den Bussgeldkatalog 2021 an dort steht es genau beschrieben. Da es für Motorräder in der Regel keine Winterreifen gibt, außer Geländemachinen darfst du mit deiner Maschine im Winter fahren. Dies ist aber eingeschränkt, du darfst nicht schneller fahren als 50 Km egal ob in der Stadt, Land oder Autobahn. Des weiteren darfst du nur fahren wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. So blöde es sich anhört du dürftest Sie nur Nachts oder wenn keine Busse und Bahnen fahren. Wenn du den TÜV um mehr als 2 Monate über ziehst werden beim TÜV noch einmal seperat 30.- Euro fällig. Ob du dir jetzt einen Transporter oder Hänger ausleihst oder erst im April hin fährst ist vom Preis her gehüpft wie gesprungen

Das ganze stimmt nur, wenn die Maschine auch zugelassen ist. Also kein Saisonkennzeichen hat.

Hat man Saisonkennzeichen und der TÜV fällt in den Zeitraum wo sie eben keine Zulassung hat, muss man den TÜV auch nicht da machen, sondern erst in dem Monat wo sie dann wieder auf die Straße darf.

Sollte spätestens dann im folgenden TÜV kein Problem erneut sein, weil hier der TÜV nicht zurückdatiert wird, sondern auf den Monat, wo er gemacht wurde. Also zwei Jahre später kann man es nicht schieben, außer man meldet in der zwischen Zeit wieder um.....

Die Winterreifenpflicht ist falsch. Die gibt es nicht. Der Gesetzesgeber hat es sich hier leicht gemacht und einfach folgendes geschrieben:

"Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. "

Ein Zusatz:

"Satz 1 gilt nicht für.....einspurige Kraftfahrzeuge"

Nimmt Motorräder explizit raus.

Desweiteren finde ich dann keinen weiteren Punkt, der dann für die Motorräder was bestimmt. Daher ist es wurst, welchen Reifen man drauf hat, man darf trotzdem fahren. Ob man das aber tun sollte, steht auf einem anderen Blatt...

Eigentlich wollte doch der TE nur wissen, ob er zum TÜV fahren darf und das auch im Winter.

Hier ist echt eine mega Debatte, mit viel Information entbrannt.

Da ich gerade bei meiner Vermieterin war, Leiterin KfZ Zulassung hier an meinem Wohnort, kann ich @Forster007 exakt so bestätigen!

Seit der Novellierung der StVO 2017 sind einspurige Fahrzeuge und Nutzfahrzeuge der Landwirtschaft, wie das Beamtendeutsch das so schön nennt, von der allgemeinen Pflicht, sowohl Antriebs - wie auch Lenkachse mit "Gipfelsymbolbereifung" auszustatten, ausgenommen, man darf dat Mopped also im Winter grundsätzlich fahren, ohne Winterreifen zu haben.

Mit dem TÜV, das trifft nur zu, wenn Du tatsächlich ein Saisonkennzeichen hast und das Mopped auch "zugelassen" aber in der Ruhephase ist.

War die Maschine abgemeldet, wie im vorliegenden Fall, also auch kein Kennzeichen zugeteilt, trifft das nicht zu, da is der TÜV, zumindest in Mittelfranken, uneinsichtig und erhebt den 0,2-fachen Satz der normalen HU, aktuell beim Mopped also € 8,44. Das habe ich auch schon bezahlt.

Screenshot_20210205-154800.jpg

Das ist leider dem geschuldet, dass jeder seine Preise selbst machen darf. Gesetzlich gesehen, ist auch bei einer Abmeldung keine HU-Pflicht mehr. Natürlich muss sie bei wiederzulassung dann erfolgen, bzw. erfolgt sein.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 5. Februar 2021 um 16:24:24 Uhr:

Das ist leider dem geschuldet, dass jeder seine Preise selbst machen darf. Gesetzlich gesehen, ist auch bei einer Abmeldung keine HU-Pflicht mehr. Natürlich muss sie bei wiederzulassung dann erfolgen, bzw. erfolgt sein.

Da hast Du Recht! Da backt jeder mehr oder weniger seine eigenen Brötchen!

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