Tüv Abgelaufen - Zwangsstillegung
Hallo,
ich habe da ein Problem. Die HU ist seit 2,5 Monaten abgelaufen.
Ich habe am 19.07 einen Brief erhalten, mit der Forderung eine gültige HU Plakette bis zum 16.07 vorzuweisen sonst wird eine Zwangsstilllegung veranlasst. Der Brief wurde am 12.07 verfasst, der Poststempel ist auf den 15.07 datiert. Das war der erste und einzige Brief bezügl. der abgelaufenen HU.
Meine Frage ist ob es Seitens der Behörde auch Regelungen gibt, wie Fristen festzulegen sind. Der 12. war ein Freitag und dann jemanden nur 5 Tage Zeit zu geben wenn der Brief noch verschickt werden muss und dazwischen noch ein Wochenende ist, halte ich für nicht angemessen. Es ist vielleicht nicht damit zu rechnen dass der Brief 4 Tage unterwegs ist aber selbst wenn er nur einen Tag unterwegs gewesen wäre, hätte ich ihn erst am 16.07 bekommen.
Kennt sich da jemand aus?
Beste Antwort im Thema
@ Neuhier12345,
wenn du den Empfang nicht bestätigen musstest, so würde ich den Schrieb gepflegt im Reißwolf entsorgen.
Gleichzeitig den Finger aus dem Bobbes und die HU bestehen und dann so tun als wäre nichts gewesen.
Gruß
46 Antworten
Dort steht nicht das die Kiste am 16. Stillgelegt wird sondern das weitere Maßnahmen getroffen werden wenn bis zum 16. keine gültige HU nachgewiesen wird. Diese weiteren Maßnahmen führen am Ende zur Stilllegung des Fahrzeugs. Die nächste Maßnahme dürfte schlicht eine weitere Aufforderung sein die dann aber Kostenpflichtig sein wird.
Nachtrag, oder eben wie im Schreiben erwähnt darfst Du auch selbst das Auto abmelden. Wäre eine Möglichkeit wenn zb keine HU gemacht werden kann, aus welchen Gründen auch immer.
Krasses Pferd...also entweder hat man bei der Fristsetzung den Zeitpunkt der Mangelfeststellung mit einbezogen (mMn zu Unrecht) oder wie schon erwähnt sich im Datum vertan.
Abgesehen davon halte ich (auch wieder meine persönliche Meinung) die Forderung nach einem „mangelfreien“ Bericht für nicht korrekt. Da der Mangel lautet „HU-Frist abgelaufen“, somit kein Nachweis für eine gültige HU vorhanden ist, kann die Beseitigung nur lauten „HU-Nachweis erbracht“. Ob mit oder ohne Mängel spielt dabei mMn keine Rolle, dafür gibt’s den Mangelbaum der Prüforganisationen und der Halter hat bei festgestellten Mängeln trotzdem die Pflicht zur Behebung derselbigen.
Und wenn ich grad so schön am kritisieren bin, das mit dem Kuli wirkt auch wenig professionell 😉 (darf ich fragen, welcher Zulassungsbezirk das ist? Ansonsten reicht auch Bundesland 🙂)
Ich frag' mich halt immer noch, WER oder WIE die überhaupt auf das Fahrzeug bzw. die fällige HU aufmerksam geworden sind?
TE: Darf man fragen, ob du bzw. dein Auto am 01.07. an irgendeinem "speziellen" Ort war? Stadt / öffentlicher Parkplatz?
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Meines Wissens kann ein Fahrzeug nur stillgelegt werden, wenn der Vers.betrag nicht bezahlt wird. Was ist hier faul??
Mal ganz abgesehen von dem sicheren Nachweis der Zustellung...
vor allem steht da "Maßnahmen die zur zwangsweisen Außerbetriebssetzung führen können".
Heißt:: es steht nicht gleich morgen einer vor deiner Tür und schabt die Plaketten ab.
Irgendeine Drohkulisse müssen die ja aufbauen, sonst nimmt das Schreiben überhaupt keiner ernst.
Ich bin auch der Meinung, dass man von niemanden im Ernst erwarten kann, so kurzfristig diesen TÜV-Nachweis zu erbringen.
Du hast den Brief selber ja erst nach dem 16.7 erhalten.
Die Frist ist sowieso schon abgelaufen; und nu???
Daher: mit der Stelle klären, was da datumstechnisch möglicherweise schief gelaufen ist (warum liegt das überhaupt 14 Tage bei denen rum bei der ohnehin knappen Frist??) und parallel den TÜV möglichst zeitnah machen.
Das ist jetzt für mich auch interessant.
Wer informiert denn die Zulassungsstelle über eine abgelaufene HU?
Normalerweise macht das die Polizei bei einer Kontrolle und gibt eventuell OWis oder Bußgelder und Punkte.
Ich habe mal bei einem Passat über 8 Monate überzogen, da kam nichts.
Der Bekannte von mir, der Prüfer ist, meinte beim letzten Mal nur "was ist'n los mit dir? Da kommst du mit deinem Cayenne im letzten Monat, du überziehst doch sonst immer?"
Und ich habe so eine Mitteilung noch nie bekommen.
Da würde ich jetzt gerne wissen ob in anderen Bundesländern die Zulassungsstellen von sich aus aktiv werden.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. Juli 2019 um 19:58:06 Uhr:
Krasses Pferd...also entweder hat man bei der Fristsetzung den Zeitpunkt der Mangelfeststellung mit einbezogen (mMn zu Unrecht) oder wie schon erwähnt sich im Datum vertan.Abgesehen davon halte ich (auch wieder meine persönliche Meinung) die Forderung nach einem „mangelfreien“ Bericht für nicht korrekt. Da der Mangel lautet „HU-Frist abgelaufen“, somit kein Nachweis für eine gültige HU vorhanden ist, kann die Beseitigung nur lauten „HU-Nachweis erbracht“. Ob mit oder ohne Mängel spielt dabei mMn keine Rolle, dafür gibt’s den Mangelbaum der Prüforganisationen und der Halter hat bei festgestellten Mängeln trotzdem die Pflicht zur Behebung derselbigen.
Und wenn ich grad so schön am kritisieren bin, das mit dem Kuli wirkt auch wenig professionell 😉 (darf ich fragen, welcher Zulassungsbezirk das ist? Ansonsten reicht auch Bundesland 🙂)
Landkreis Lüneburg würde ich mal tippen.
Wird nur die Frist für die nächste Stufe falsch eingegeben/berechnet worden sein. Darf passieren, keiner ist unfehlbar,bis auf ein paar User hier.
@Lore
Da irrst Du, wegen fehlender Versicherung,nicht bezahlter Steuer, technischen Mängeln, nicht erfolgter Umschreibung nach Erwerb, wird Dir das Fahrzeug nach entsprechenden Verwaltungsverfahren außer Betrieb gesetzt.
@bimota
Auch politessen beim Parkticket schreiben nehmen eine abgelaufene HU auf und teilen es der zuständigen Zulassungsstelle
Gruß M
Zitat:
@audijazzer schrieb am 21. Juli 2019 um 20:32:31 Uhr:
Daher: mit der Stelle klären, was da datumstechnisch möglicherweise schief gelaufen ist (warum liegt das überhaupt 14 Tage bei denen rum bei der ohnehin knappen Frist??) und parallel den TÜV möglichst zeitnah machen.
Das liegt nicht da rum, sondern das Datum der Feststellung war am 01.07., keiner weiß, wer das festgestellt hat und wie lange es von der Feststellung bis zur Zulassungsstelle gebraucht hat. Viel interessanter finde ich es ja, dass der TE erst jetzt nachfragt. In der Zwischenzeit hätte ein Anruf bei der Zulassungsstelle locker Klärung gebracht. Und ach ja, das Fahrzeug hätte auch schon bei der HU gewesen sein können 😉
Grundsätzlich kann das Jeder anzeigen der es sieht.
Seit 2017 wird die HU auch ans KBA gemeldet. Dann ist es kein Problem mehr überzogene Termine automatisiert an die Zulassungsstellen zu melden
Da man ja ab dem Ersten den folgenden Monats im Verzug ist und die Prüfer wohl täglich die Daten überspielen werden dürfte es nicht unmöglich sein das nach einer gewissen Karenzfrist die beteffenden Fahrzeuge zu ermitteln und zu melden ohne das Jemand aufs Kennzeichen schaut.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 22. Juli 2019 um 00:18:12 Uhr:
Grundsätzlich kann das Jeder anzeigen der es sieht.
Seit 2017 wird die HU auch ans KBA gemeldet. Dann ist es kein Problem mehr überzogene Termine automatisiert an die Zulassungsstellen zu melden
Da man ja ab dem Ersten den folgenden Monats im Verzug ist und die Prüfer wohl täglich die Daten überspielen werden dürfte es nicht unmöglich sein das nach einer gewissen Karenzfrist die beteffenden Fahrzeuge zu ermitteln und zu melden ohne das Jemand aufs Kennzeichen schaut.
Es funktioniert nicht so, wie du es hier darstellst (und übrigens erst seit 2018). Gerade bei den mobilen Prüfern dauert es länger, bis die Daten verfügbar sind. Und es werden auch nur verkehrsunsichere Fahrzeuge durch die Prüfstellen gemeldet, alles andere macht keinen Sinn 🙂
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2019 um 00:22:28 Uhr:
Und es werden auch nur verkehrsunsichere Fahrzeuge durch die Prüfstellen gemeldet, alles andere macht keinen Sinn 🙂
Es werden schon auch positive HU Ergebnisse übertragen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert (übrigens einschließlich Kilometerstand!).
Benötigt wird das aber für die online-Wiederzulassung, (noch?) nicht für die Gefahrenabwehr.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 21. Juli 2019 um 20:32:31 Uhr:
(warum liegt das überhaupt 14 Tage bei denen rum bei der ohnehin knappen Frist??)
Ich würde glatt vermuten, dass der TE zunächst eine Mängelkarte bekommen hat, möglicherweise mit einer Frist von einer Woche. Nachdem diese verstrichen war schickte die Zulassungsstelle dann den Brief als letzte Warnung bevor es teuer wird.
Ob der TE die Mängelkarte nun nicht erhalten hat (weil sie z.B am Fahrzeug angebracht war und verloren ging), nicht als solche erkannt hat (sondern z. B. für Werbung hielt) oder hier nur nicht erwähnt hat spielt ja nun keine Rolle. Jetzt ist jedenfalls schnelles Handeln angesagt, damit es nicht noch unangenehmer wird.
Ich würde in dem Fall direkt Montag früh auf der Zulassungsstelle anrufen und um Fristverlängerung bitten. Dabei den eigenen Fehler nicht kleinreden und der Behörde keine Vorwürfe machen, sondern schlichtweg erläutern dass man erst durch den am Freitag erhaltenen Brief auf das Versäumnis aufmerksam wurde und jetzt natürlich unverzüglich die HU durchführen lässt. Gut wäre dann wohl, wenn das dann auch wirklich Montag oder Dienstag geschieht, natürlich mit positivem Ergebnis...
Zitat:
@Neuhier12345 schrieb am 21. Juli 2019 um 18:33:16 Uhr:
Ja das werde ich tun. Ich rufe da morgen an und fahre gleich danach zum Tüv. Ich hoffe nur, die haben noch keinen losgeschickt, der meine Plakette abkratzen wollte.
Keine Panik wegen der Terminsetzung. Die müssen Fristen setzen um tätig werden zu dürfen. Bis dann tatsächlich was passiert geht aber immer noch einige Zeit ins Land. Wenigstens ein bis zwei Wochen nach Fristende bis tatsächlich eine Meldung an die Vollzugsbehörden erfolgt (manchmal auch deutlich länger) und bei den Plakettenkratzern hat dann so ein Larifarikram (eine seit zwei Monaten überfällige HU) auch keine besondere Priorität.
Trotzdem ist das kein Grund für dich weiter zu schlafen. Sie KÖNNTEN dir die Karre stilllegen.
Wichtig für dich ist daher, keine Zeit zu verschwenden mit dem Kampf gegen die Windmühlen der Fristsetzung, sondern endlich die Scheiß-HU machen zu lassen.