Tüv Abgelaufen - Zwangsstillegung

Hallo,
ich habe da ein Problem. Die HU ist seit 2,5 Monaten abgelaufen.
Ich habe am 19.07 einen Brief erhalten, mit der Forderung eine gültige HU Plakette bis zum 16.07 vorzuweisen sonst wird eine Zwangsstilllegung veranlasst. Der Brief wurde am 12.07 verfasst, der Poststempel ist auf den 15.07 datiert. Das war der erste und einzige Brief bezügl. der abgelaufenen HU.

Meine Frage ist ob es Seitens der Behörde auch Regelungen gibt, wie Fristen festzulegen sind. Der 12. war ein Freitag und dann jemanden nur 5 Tage Zeit zu geben wenn der Brief noch verschickt werden muss und dazwischen noch ein Wochenende ist, halte ich für nicht angemessen. Es ist vielleicht nicht damit zu rechnen dass der Brief 4 Tage unterwegs ist aber selbst wenn er nur einen Tag unterwegs gewesen wäre, hätte ich ihn erst am 16.07 bekommen.

Kennt sich da jemand aus?

Beste Antwort im Thema

@ Neuhier12345,

wenn du den Empfang nicht bestätigen musstest, so würde ich den Schrieb gepflegt im Reißwolf entsorgen.

Gleichzeitig den Finger aus dem Bobbes und die HU bestehen und dann so tun als wäre nichts gewesen.

Gruß

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Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 24. Sep. 2021 um 20:28:37 Uhr:


Okay also werden die vermutlich dort automatisiert abgerufen..

Nein.

Die Fälligkeit der HU als auch die nicht Durchführung wird nicht automatisiert von der Zulassungsstelle abgerufen, und geahndet.

Richtig ist, die Daten werden dem KBA von den Prüforganisationen übermittelt.

Mit anderen Worten, die HU wird elektronisch übermittelt, aber eben bei Nichtdurchführung findet keine Ahndung statt.
Ging es darum bei deiner Frage?

Ja. Somit würden ja auch weniger Fahrzeuge mit abgelaufener HU im Umlauf sein…

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