Tüv Abgelaufen - Zwangsstillegung

Hallo,
ich habe da ein Problem. Die HU ist seit 2,5 Monaten abgelaufen.
Ich habe am 19.07 einen Brief erhalten, mit der Forderung eine gültige HU Plakette bis zum 16.07 vorzuweisen sonst wird eine Zwangsstilllegung veranlasst. Der Brief wurde am 12.07 verfasst, der Poststempel ist auf den 15.07 datiert. Das war der erste und einzige Brief bezügl. der abgelaufenen HU.

Meine Frage ist ob es Seitens der Behörde auch Regelungen gibt, wie Fristen festzulegen sind. Der 12. war ein Freitag und dann jemanden nur 5 Tage Zeit zu geben wenn der Brief noch verschickt werden muss und dazwischen noch ein Wochenende ist, halte ich für nicht angemessen. Es ist vielleicht nicht damit zu rechnen dass der Brief 4 Tage unterwegs ist aber selbst wenn er nur einen Tag unterwegs gewesen wäre, hätte ich ihn erst am 16.07 bekommen.

Kennt sich da jemand aus?

Beste Antwort im Thema

@ Neuhier12345,

wenn du den Empfang nicht bestätigen musstest, so würde ich den Schrieb gepflegt im Reißwolf entsorgen.

Gleichzeitig den Finger aus dem Bobbes und die HU bestehen und dann so tun als wäre nichts gewesen.

Gruß

46 weitere Antworten
46 Antworten

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Juli 2019 um 01:39:11 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 22. Juli 2019 um 00:22:28 Uhr:


Und es werden auch nur verkehrsunsichere Fahrzeuge durch die Prüfstellen gemeldet, alles andere macht keinen Sinn 🙂

Es werden schon auch positive HU Ergebnisse übertragen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert (übrigens einschließlich Kilometerstand!).

Ich meinte, es werden keine Überziehungen gemeldet. Es ging auch nicht um die Meldungen ans KBA, sondern um Meldungen, die die Zulassungsstelle tatsächlich erreichen. Sollte aus der Logik des Beitrags eigentlich hervorgehen...

Ich liebe die Zulassungsstelle vom Landkreis Lüneburg 😁 2015 da 2x einen EU-Import angemeldet und beide Male war das eine schwere Geburt für den Sachbearbeiter. Hätte ich nicht selbst gewusst, als quasi ehemaliger Kollege von denen, wie das im Programm geht würde ich da vllt. heute noch sitzen.

Die erste Feststellung am 01.07. kann durchaus die Mängelkarte sein. Diese wird z. B. durch die Polizei ausgestellt und dort eine Frist von 7 Tagen in der Regel gesetzt. Nach Ablauf der 7 Tage geht die Mängelkarte an die Zulassungsstelle.

Die Frist für das Anschreiben halte ich aber für zu kurz. Ich habe selbst die Fahrzeughalter mit abgelaufenem TÜV damals aufgefordert im Nachbarlandkreis (2007 bis 2011). Die Frist setzte ich immer auf 7 Tage plus die gesetzliche Frist für die Bekanntgabe nach dem § 41 Abs.2 Verwaltungsverfahrensgesetz (3 Tage nach Aufgabe zur Post als normaler Brief). Also je nach Wochentag (sonntags keine Zustellung) 10 bis 11 Tage. Auch wenn das erste Anschreiben kein Bescheid nach dem VwVfG darstellt. Das sehe ich bei diesem Schreiben auch so, dass es eher eine förmliche Aufforderung ist und kein Bescheid.

Das nächste Schreiben wird dann als Postzustellungsurkunde und mit einer deutlich schärferen Aufforderung, u. a. der Androhung der Ersatzvornahme, kommen und auch entsprechend mit Gebühren belastet sein.

Ich kann nur empfehlen Kontakt aufzunehmen.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 22. Juli 2019 um 12:03:50 Uhr:


Ich liebe die Zulassungsstelle vom Landkreis Lüneburg 😁 2015 da 2x einen EU-Import angemeldet und beide Male war das eine schwere Geburt für den Sachbearbeiter. Hätte ich nicht selbst gewusst, als quasi ehemaliger Kollege von denen, wie das im Programm geht würde ich da vllt. heute noch sitzen.

Die erste Feststellung am 01.07. kann durchaus die Mängelkarte sein. Diese wird z. B. durch die Polizei ausgestellt und dort eine Frist von 7 Tagen in der Regel gesetzt. Nach Ablauf der 7 Tage geht die Mängelkarte an die Zulassungsstelle.

Die Frist für das Anschreiben halte ich aber für zu kurz. Ich habe selbst die Fahrzeughalter mit abgelaufenem TÜV damals aufgefordert im Nachbarlandkreis (2007 bis 2011). Die Frist setzte ich immer auf 7 Tage plus die gesetzliche Frist für die Bekanntgabe nach dem § 41 Abs.2 Verwaltungsverfahrensgesetz (3 Tage nach Aufgabe zur Post als normaler Brief). Also je nach Wochentag (sonntags keine Zustellung) 10 bis 11 Tage. Auch wenn das erste Anschreiben kein Bescheid nach dem VwVfG darstellt. Das sehe ich bei diesem Schreiben auch so, dass es eher eine förmliche Aufforderung ist und kein Bescheid.

Das nächste Schreiben wird dann als Postzustellungsurkunde und mit einer deutlich schärferen Aufforderung, u. a. der Androhung der Ersatzvornahme, kommen und auch entsprechend mit Gebühren belastet sein.

Ich kann nur empfehlen Kontakt aufzunehmen.

Zumal das Schreiben am 12.07. vom Sachbearbeiter im System erstellt wurde (Briefdatum) und gerade der wissen müsste, dass (je nach Postausgangszeiten) das Schreiben ggf. erst am 15.07. die Behörde überhaupt mal verlässt und somit "frühestens" am Tag des "Fristendes" beim Empfänger ankommt.

Aber ich glaube auch, dass der TE irgend eine andere Aufforderung (unabhängig von der jetzt zu knapp bemessenen Frist) mal übersehen hat.

Ich vermute, dass es eine Mängelkarte vorher gab. Dann ist da schon eine Frist abgelaufen.

Wenn es durch eine Anzeige eines Bürgers oder anderen Behörde erfolgt ist, hat man hier ziemlich lange gewartet mit dem ersten Anschreiben (welches auch nicht sehr gut gemacht ist, Stichwort durchstreichen mit Kugelschreiber).

Hier ist einfach mal der Sachbearbeiter zu kontaktieren und um Fristaufschub zu bitten. Ein Grund diesen nicht zu geben sehe ich anhand der festgestellten Mängel nicht. Es wurde ja nicht festgestellt, dass das Fahrzeug verkehrsunsicher ist und somit eine Gefahr darstellt. Dann können die Fristen auch kürzer sein um nicht die notwendige Gefahrenabwehr durch schuldhaftes Zögern zu missachten.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Juli 2019 um 13:19:38 Uhr:


Aber ich glaube auch, dass der TE irgend eine andere Aufforderung (...) mal übersehen hat.

Das beantwortet lediglich die Frage, warum er jetzt Post von der Zulassungsstelle bekommt, aber nicht die Frage nach der Frist.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 22. Juli 2019 um 13:39:10 Uhr:


Ich vermute, dass es eine Mängelkarte vorher gab. Dann ist da schon eine Frist abgelaufen.

Vollkommen irrelevant für die Setzung der Frist in dem zur Diskussion stehenden Schreiben...

[q

@Lore
Da irrst Du, wegen fehlender Versicherung,nicht bezahlter Steuer, technischen Mängeln, nicht erfolgter Umschreibung nach Erwerb, wird Dir das Fahrzeug nach entsprechenden Verwaltungsverfahren außer Betrieb gesetzt.

Gruß M

Quatsch ich parke mein Fahrzeug auf meinem Grundstück, ob TÜV fällig oder nicht, geht keinen was an.
Er hat die Versicherung nicht bezahlt und das Fahrzeug ist immer noch angemeldet. Dann kommt jemand und kratzt den Stempel ab. Lol

Zitat:

@lore8 schrieb am 22. Juli 2019 um 19:46:01 Uhr:


Quatsch ich parke mein Fahrzeug auf meinem Grundstück, ob TÜV fällig oder nicht, geht keinen was an

Wenn du mal nicht einer urban legend unterliegst und somit derjenige bist, der hier Quatsch erzählt... Ein zugelassenes Fahrzeug unterliegt der HU-Pflicht und da ist es total egal, wo es steht. Privatgrundstück, öffentlicher Raum oder sonst wo, zugelassen bedeutet, es ist regelmäßig zur HU vorzuführen und wenn jemand über den Zaun schaut und die abgelaufene Plakette sieht, dann ist das genauso Handlungsgrundlage wie wenn das Fahrzeug auf der Straße steht...

Und mal so nebenbei gesagt, nur weil die Kennzeichen entsiegelt sind, bedeutet das nicht automatisch, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist...

Wo wohnst Du? im Phantasialand? Die Verkehrsbehörden hätten einiges zu tun, um abgelaufene TÜV Stempel zu kontrollieren

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Du behauptest, Privatgrund würde vor irgendwelchen Aufforderungen schützen, es würde niemanden etwas angehen. Ich sage nur, dass das falsch ist, nicht dass jemand extra danach auf der Suche ist. Aber wenn so etwas zufällig auffällt, weil halt der Ordnungsdienst grad mal an dem Grundstück vorbeiläuft und eine abgelaufene Plakette bemerkt, dann wird sowas auch mal weitergegeben...

Ich glaube, dass die Frage "wo arbeitest du?" besser an Tecci gewesen wäre, um einzusehen, dass er wohl Recht hat ;-)

Mal ganz ungeachtet ob diese Fristsetzung sinnvoll, zulässig oder was weiss ich was ist,
wäre es interessant wieder was vom TE zu hören. Ist jetzt immerhin doch schon genügend Zeit vergangen um das Fahrzeug zur HU vorzuführen oder die Fristsetzung zu hinterfragen/verlängern.

Wie kommt die Zulassungsstelle eigentlich an das Datum der HU?

Durch das Protokoll und seit ein paar Jahren müssen die HU Daten ans KBA übermittelt werden und sind dort gespeichert.
Nicht nur die bestandenen HU 's sondern alle Untersuchungen .

Was meinst Du mit Protokoll?
Okay also werden die vermutlich dort automatisiert abgerufen..

Wenn Du eine HU durchführen lässt, bekommst am Schluss ein Zettelchen, wo drauf steht was gemacht wurde und wie das Ergebnis ist.
HU Protokoll, Prüfbericht viele sagen auch einfach Wisch

Die Prüforganisation übermittelt das an 's KBA und wer die FIN dort aufruft, bekommt den Inhalt angezeigt

Deine Antwort
Ähnliche Themen