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TÜV abgelaufen, wie verhält es sich in Österreich

Harley-Davidson FXS Softail
Themenstarteram 8. Juli 2012 um 12:53

Moin,

ich hab da mal eine Frage. Mein TÜV läuft 07/12 aus! Soviel ich weiß, darf ich drei Monate überziehen ohne größere Konsequenz befürchten zu müssen, was ich auch gerne tuen würde. Denn im Herbst stelle ich sie eh jedesmal zum Schrauber und da könnte der dann in 10/12 gleich TÜV machen.

Jetzt fahr ich im September nach Faak, also in Deutschland würde es ja glattgehen. Wie verhält es sich mit einem Deutschen Moped in Österreich, machen die evtl bei einer Kontrolle Ärger...?

Grüße Kette

Beste Antwort im Thema

Vor einiger Zeit hat sich bezüglich Überziehen einiges geändert.

Man kann man beim TÜV bis zu zwei Monaten überziehen, ohne dass es mehr kostet.

Bei mehr als zwei Monate überzogen kostet es 20% mehr.

Dafür wird die Plakette nicht rückdatiert.

Der Rest steht hier: http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm?...

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Zitat:

@dizzzi schrieb am 7. September 2015 um 09:03:01 Uhr:

Hi Folks,

ich würde gerne das Thema noch einmal aufgreifen. Ich hatte bis Ende August Tüv. Die Hinterradsocke hat noch etwas Profil. Könnte aber knapp werden mit Tüv. Ich würde gerne den September noch ein paar Runden drehen, und dabei die Socke unter Mindestiefe fahren. Dann Ende September neue Socke drauf und ab zum TüV.

Kann ich das so machen, ohne Probleme zu bekommen? Oder müsste ich ggf. mit einem Knöllchen rechnen, wenn die Rennleitung mich anhält.

Danke & LG

Dizzzi

Unabhängig vom TÜV fliegen bei mir die Reifen runter wenn sie an der Grenze angelangt sind. Noch ein paar Runden drehen um die Mindesttiefe zu erreichen bringts nicht. Könnte ja sein das deine Socken den TÜV nochmals überstehen, werden die dadurch besser ? Übrigens mit den Bremsen halte ich es auch so.

Gruss Rolf

Für den Reifen mit Profil "unter Mindesttiefe":

Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.

§ 36 Abs. 2, § 31d Abs. 4 *), § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat, TBNR 336606, 60 Euro und 1 Pkt.

Für den TÜV erst ab 2 und bis zu 4 Monate überziehen:

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VII keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.

§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat, 15,- Euro, kein Punkt.

Gruß Brus

am 7. September 2015 um 8:54

Zitat:

@flash1024 schrieb am 7. September 2015 um 10:07:26 Uhr:

Zitat:

@dizzzi schrieb am 7. September 2015 um 09:03:01 Uhr:

Hi Folks,

ich würde gerne das Thema noch einmal aufgreifen. Ich hatte bis Ende August Tüv. Die Hinterradsocke hat noch etwas Profil. Könnte aber knapp werden mit Tüv. Ich würde gerne den September noch ein paar Runden drehen, und dabei die Socke unter Mindestiefe fahren. Dann Ende September neue Socke drauf und ab zum TüV.

Kann ich das so machen, ohne Probleme zu bekommen? Oder müsste ich ggf. mit einem Knöllchen rechnen, wenn die Rennleitung mich anhält.

Danke & LG

Dizzzi

Unabhängig vom TÜV fliegen bei mir die Reifen runter wenn sie an der Grenze angelangt sind. Noch ein paar Runden drehen um die Mindesttiefe zu erreichen bringts nicht. Könnte ja sein das deine Socken den TÜV nochmals überstehen, werden die dadurch besser ? Übrigens mit den Bremsen halte ich es auch so.

Gruss Rolf

Hallo Rolf,

der Reifen hat ja noch etwas Profil.Ich möchte halt nur gerne mit einem nagelneuen Reifen zum Tüv.

Und wenn ich einen Monat Zeit habe, dann spricht ja nichts dagegen, noch ein paar Runden zu drehen.

LG

dizzzi

Vor einiger Zeit hat sich bezüglich Überziehen einiges geändert.

Man kann man beim TÜV bis zu zwei Monaten überziehen, ohne dass es mehr kostet.

Bei mehr als zwei Monate überzogen kostet es 20% mehr.

Dafür wird die Plakette nicht rückdatiert.

Der Rest steht hier: http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm?...

Ich kann das mit den Mehrkosten beim TÜV nicht finden....:(

Moin,

nennt sich dann "erweiterte HU":

"Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist.

Sie ist 20 % teurer als die normale HU."

Steht so in dem obigen Link....

Grüße,

Jürgen W. aus P. :cool:

Ja richtig, wobei - laut telefonischer Auskunft (ich hab das Thema gerade bei meinem Auto) - die erweiterte HU den selben Prüfungsumfang beinhaltet, wie die normale HU.

Es wird also nichts anderes gemacht.

Merci!!

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