TÜV abgelaufen

Hi Leute,

entschuldigt, falls das Thema bereits behandelt wurde. Ich finde dazu allerdings keinen passenden Thread.

Mein TÜV ist mit "03/2013" abgelaufen (laut Plakette am hinteren Nummernschild). Da ich mit dem Auto ohnehin keinen TÜV mehr bekomme und ich auch nichts mehr investieren werde, stellt sich mir die Frage, ob ich das Auto noch fahren darf.
Ich muss noch mind. 1-2 Monate überbrücken, da erst dann mein Neuwagen geliefert wird.

Ich habe gehört, dass zum 01.04.2013 der Bußgeldkatalog etwas geändert wurde. Kennt jemand den aktuellen Stand wenn man ohne gültigen TÜV fährt?

Was habe ich zu befürchten? Oder wird es gar eine Zeit lang toleriert?

Bin um jeden Tipp dankbar :-)
Gruß!

Beste Antwort im Thema

Wenn du aus eigener Sicht der Meinung bist das die Karre
Schrott ist und du das Teil weiter bewegst ist das dann eine
Frage deiner Moral wie du mit deinem Problem umgehst.
Da können dir MT-User-Meinungen nicht helfen-aber schütze
uns und andere und laß deinen Schrott stehen und schütze
dich damit selbst !

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Zitat:

Original geschrieben von AcJoker



Zitat:

Original geschrieben von DMX1990


Kann mir keiner eine Auskunft geben???
Muss morgen in die Schweiz zum Flughafen und mein Tüv ist im März abgelaufen...
Könnte ich probleme bekommen?
Ich würde einfach den TÜV oder ADAC anrufen.
Ist weniger aufwand als hier im Forum zu fragen.

Genau.

Wenn man angehalten wird sagt man dann, die bei MT haben gesagt ich darf das... 😁

@FabJo

Nein, dann hat MT die Polizei am Hals😁😁
Wenn ich mir diese Hilfeschreie so ansehe: Für mich ist es einfach nur Schlamperei, wenn einer im letzten Augenblick feststellt, dass die HU kurz bevor steht oder bereits abgelaufen ist. Und dann werden sie plötzlich läufig wie die Hunde und sind doch hilflos wie Säuglinge😉

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS


Falsch!!!!
Wenn dein Wischerblatt eingerissen ist(sagen wir mal 1cm) würdest du dann gleich behaupten, dass dein Auto nicht verkehrssicher ist? Würdest du behaupten, dein Auto ist nicht verkehrssicher, weil die Hupe nicht geht? Ist ein Auto ohne ABS nicht verkehrssicher? Ich denke, da kann man sehr viel diskutieren!!!!

PS: Das sind alles Gründe, warum dir eine neue Plakette verweigert werden kann.

ja, natürlich.

Wenn du mit einem gerissenen Wischerblatt (geringer Mangel) den Prüfer klipp und klar sagst, dass du das auf keinen Fall reparieren wirst: ja, dann wirst du dafür auch keine Plakette bekommen. Und das ist dann auch gut so.

Oder ist etwa ein Auto verkehrssicher, wenn bei Regen keine vernünftigen Sichtverhältnisse herstellbar sind?

Wenn du natürlich wie ein vernünftiger Mensch auftrittst und keine Zweifel daran begründest, dass du dieses Wischerblatt (ich sags gerne nochmal: geringer Mangel) zeitnah (Vorschrift ist: maximal ein Monat) ersetzen wirst, dann wird dieser Mangel der Plakettenzuteilung nicht im Weg stehen.

Den Unterschied zwischen nicht vorhandenem und ausgefallenen ABS versteht übrigens selbst mancher Fachmann nicht :-(

Tatsächlich kann man aber auch bei der HU durchfallen, wenn das Fahrzeug einfach nur nicht vorschriftsmäßig ist, auch wenn die Verkehrssicherheit darunter nicht leidet. Dafür reicht es z.B. schon, auf das vordere Kennzeichen zu verzichten. Oder man erklärt bei einer ausgefallenen Kennzeichenleuchte (geringer Mangel) dass man die auf keinen Fall reparieren wird, weil die ja für die Verkehrssicherheit nicht relevant ist (stimmt auch, vorgeschrieben ist sie aber trotzdem)

P.S.: Deine Tastatur scheint auch irgendwie nicht verkehrssicher zu sein, da klemmt die "!"-Taste.

@hk_do

UURRUS ist vermutlich erst nach der Erfindung des ABS geboren - er kennt es eben nicht anders! Und ich denke auch, dass ein Auto ohne funktionierende Hupe vom Prüfer beanstandet wird und umgehend repariert werden muss!

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Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@hk_do

UURRUS ist vermutlich erst nach der Erfindung des ABS geboren - er kennt es eben nicht anders!

Ich gehe eher davon aus, dass er die irrige Meinung vertritt "ein Auto mit ausgefallenem ABS bremst ganz normal, nur können halt die Räder blockieren". Das ist aber nicht zwangsläufig so.

Zitat:

Und ich denke auch, dass ein Auto ohne funktionierende Hupe vom Prüfer beanstandet wird und umgehend repariert werden muss!

die nicht funktionierende Hupe ist ein erheblicher Mangel, ja

Danke an Freddi2010 und hk_do, ihr habt mir mit euren Interpretationen/Vermutungen ein Lächeln ins Gesicht gezaubert. 😁😁😁😁

@hk_do
Ein gerissenes Wischerblatt(und das ist es schon bei 1cm), ist kein geringer Mangel mehr. 😉
Hab ich geschrieben, dass das Wischerblatt vorn oder hinten ist? Wenn nun das hintere Wischerblatt 1cm eingerissen ist und noch wunderbar funktioniert, sind dann die Sichverhältnisse auch eingeschränkt und das Auto verkehrsunsicher?

@freddi2010
Nach kurzer google Recherche bin ich zu der Feststellung gekommen, dass ich erst nach der Erfindung des ABS geboren wurde. Da hast du wohl Recht. Mich würde aber mal interessieren, wieviele MT User vor der Erfindung des ABS geboren wurden! 😉
Oh man, wenn man solche Sprüche klopft, dann sollte man wenigstens mal kurz google bemühen, bevor mal sich zum Ei macht. 😉

PS: Bevor ihr weiter euren Vermutungen freien Lauf lasst, dann fragt doch nach, wie ich etwas gemeint habe bzw lest meine vorherigen Beiträge nochmal(und nicht nur die Worte, die ihr lesen wollt). Meine Kernaussage war, dass man mit den wenigen Worten des TE nicht mal genau sagen kann, was an den Bremsen kaputt ist.

Ich stell mir schon länger die Frage.
Welche Antwort soll von MT dem TE gegeben werden?
Der TÜV ist abgelaufen. Was hat das für Konsequenzen.
Das Fahrzeug darf im Rahmen einer "Überziehungsfrist" nach Ablauf des TÜV-Datums noch gefahren werden.
Danach nicht mehr Punkt.
Mein letztes Fahrzeug war 7 Jahre alt mit 90t km. Auf Grund des regelmäßig gemachten Inspektionen hatte ich nie Probleme beim TÜV bei uns § 57 a 3J / 2J dann jährlich.

@UURRUS

Aus deinen wirren Sätzen soll einer schlau werden - du scheinst auch einer von den geliebten Rechthabern zu sein und deine Wortwahl gefällt mir überhaupt nicht😕
Wenn du hier schon so groß tönst: Bist du überhaupt schon mal ein Auto ohne ABS gefahren?
Und wie viele User sind wohl vor der Erfindung des ABS geboren. Also wer vor 1951 (1969 minus 18 = Führerscheinalter)  geboren worden ist, möge bitte vortreten😁 Ich stelle mich dann ganz hinten an😛

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@UURRUS

Aus deinen wirren Sätzen soll einer schlau werden - du scheinst auch einer von den geliebten Rechthabern zu sein und deine Wortwahl gefällt mir überhaupt nicht😕
Wenn du hier schon so groß tönst: Bist du überhaupt schon mal ein Auto ohne ABS gefahren?
Und wie viele User sind wohl vor der Erfindung des ABS geboren. Also wer vor 1951 (1969 minus 18 = Führerscheinalter)  geboren worden ist, möge bitte vortreten😁 Ich stelle mich dann ganz hinten an😛

Ich gehöre dazu, BJ. 49.

Habe selbst noch 3 Oldies, über 50 Jahre alt, die ohne diesen Schnickschnack auskommen.

Mein erstes Auto war ein Karman Ghia, Bj. 60, ist immer noch in meinem Besitz.

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS


@hk_do
Ein gerissenes Wischerblatt(und das ist es schon bei 1cm), ist kein geringer Mangel mehr. 😉

HU-Richtlinie Stand 2012, Mangel-Nr. 303:

Scheibenwischerblätter beschädigt: GM.

Woher stammt deine von der Rechtslage abweichende Ansicht?

Zitat:

Hab ich geschrieben, dass das Wischerblatt vorn oder hinten ist? Wenn nun das hintere Wischerblatt 1cm eingerissen ist und noch wunderbar funktioniert, sind dann die Sichverhältnisse auch eingeschränkt und das Auto verkehrsunsicher?

Scheibenwischer/-Waschanlage hinten sind zumindestens bei Fahrzeugen mit rechtem Aussenspiegel im Grunde garnicht HU-Relevant (die einschlägigen Zulassungsvorschriften definieren Scheibenwischer nur für den Bereich er vorderen 180 Grad um den Fahrer).

Mir ist aber durchaus klar, dass gerade die hinteren Scheibenwischer auch heute gerne noch als Mangel eingestuft werden. Die Rechtslage ist hier auch lange nicht so klar wie bei der Frage, ob ein gerissenes Wischerblatt nun ein GM oder ein EM ist.

@FabJo

Willkommen im Club! Bei mir kannst du noch ein paar Jährchen abziehen - sozusagen noch Kriegsproduktion😁 Aber gib diesen Jungs mal ein Auto ohne Servolenkung, ohne ABS und ohne ASR  an die Hand, das mittels vier Trommelbremsen den Bremsweg gnadenlos in die Länge zieht!  Die müssten doch glatt das Fahren noch mal erlernen😛😛 Aber sie können ja nichts dafür: Die Gnade der späteren Geburt ist ihnen zuteil geworden😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Aber gib diesen Jungs mal ein Auto ohne Servolenkung, ohne ABS und ohne ASR  an die Hand, das mittels vier Trommelbremsen den Bremsweg gnadenlos in die Länge zieht!  ...

🙄

Mal selbst versucht, richtig zu bremsen, oder nicht getraut? 😉

Zitat:

Original geschrieben von DMX1990


Kann mir keiner eine Auskunft geben???
Muss morgen in die Schweiz zum Flughafen und mein Tüv ist im März abgelaufen...
Könnte ich probleme bekommen?

Jap, wenn du zufällig einem Zöllner in die Finger gerätst und Der zufällig auf die Plakette schaut, und sich auch den Rest des Autos näher betrachtet, könnte es sein das Er dich schlicht nicht in die Schweiz einreisen lässt.

Eine Aufgabe der Grenztruppe ist es ja auch verkehrsunsichere Fahrzeuge vom Staatsgebiet fernzuhalten.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@FabJo

Willkommen im Club! Bei mir kannst du noch ein paar Jährchen abziehen - sozusagen noch Kriegsproduktion😁 Aber gib diesen Jungs mal ein Auto ohne Servolenkung, ohne ABS und ohne ASR  an die Hand, das mittels vier Trommelbremsen den Bremsweg gnadenlos in die Länge zieht!  Die müssten doch glatt das Fahren noch mal erlernen😛😛 Aber sie können ja nichts dafür: Die Gnade der späteren Geburt ist ihnen zuteil geworden😉

auch ich bin auf Autos ohne Servolenkung und ABS groß geworden dabei bin ich erst 1966 geboren-übrigens gerade das ABS war zb in Taxen bis in die 80er kein Thema(also nicht vorhanden)und ja-die Menchheit hat diese "Böse" epoche überlebt😎

@freddi2010

Ob dir meine Wortwahl gefallen oder nicht, interessiert mich wie, wenn ich China ein Sack Reis umfällt.

Zum Thema ABS:

Zitat:

Der erste Einsatz eines Blockierverhinderers wurde in der Luftfahrt erprobt, damit das Flugzeug nach der Landung beim Bremsen aus hoher Geschwindigkeit in der Spur blieb. Bereits 1920 setzte der französische Automobil- und Flugzeugpionier Gabriel Voisin ein hydraulisch funktionierendes System ein. In den 1950er Jahren wurden diverse Verkehrsflugzeuge mit dem Maxaret-Anti-Skid der britischen Firma Dunlop ausgerüstet

Quelle Wikipedia 😉

Und um deine Frage zu beantworten, mein erstes Auto hatte weder Servolenkung, noch ABS. 😉

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