TÜV abgelaufen
Hi Leute,
entschuldigt, falls das Thema bereits behandelt wurde. Ich finde dazu allerdings keinen passenden Thread.
Mein TÜV ist mit "03/2013" abgelaufen (laut Plakette am hinteren Nummernschild). Da ich mit dem Auto ohnehin keinen TÜV mehr bekomme und ich auch nichts mehr investieren werde, stellt sich mir die Frage, ob ich das Auto noch fahren darf.
Ich muss noch mind. 1-2 Monate überbrücken, da erst dann mein Neuwagen geliefert wird.
Ich habe gehört, dass zum 01.04.2013 der Bußgeldkatalog etwas geändert wurde. Kennt jemand den aktuellen Stand wenn man ohne gültigen TÜV fährt?
Was habe ich zu befürchten? Oder wird es gar eine Zeit lang toleriert?
Bin um jeden Tipp dankbar :-)
Gruß!
Beste Antwort im Thema
Wenn du aus eigener Sicht der Meinung bist das die Karre
Schrott ist und du das Teil weiter bewegst ist das dann eine
Frage deiner Moral wie du mit deinem Problem umgehst.
Da können dir MT-User-Meinungen nicht helfen-aber schütze
uns und andere und laß deinen Schrott stehen und schütze
dich damit selbst !
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Kann nicht ein Admin die IP des TE an die Polizei leiten, damit dieser Vorsatz eliminiert werden kann ...Hoffentlich verreckst nur du ...
Fahr Bus oder Fahrrad ...
Ansonsten viel Spaß und Erfolg mit dem drohenden Mängelschein ...
Am Besten verbunden mit einer MPU, wegen mangelnder Eignung zum Führen eines Fahrzeuges ...
Herzlich willlkommen in Deutschland, dem Land der Oberlehrer, Besserwisser und Gutmenschen 😰.
Klar doch, die IP am besten auch noch an den Verfassungsschutz, die Krankenkasse, das Finanzamt und den örtlichen Bürgerverein 😉.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Herzlich willlkommen in Deutschland, dem Land der Oberlehrer, Besserwisser und Gutmenschen 😰.Klar doch, die IP am besten auch noch an den Verfassungsschutz, die Krankenkasse, das Finanzamt und den örtlichen Bürgerverein 😉.
Genau richtig hier was zu tun. Weil einzelne meinen, sich über bestehende Bestimmungen aus Gutdünken drüber hinwegzusetzten wirds auf Dauer für alle nur noch schlechter.
Zitat:
Original geschrieben von HF-TRX
Hi Leute,entschuldigt, falls das Thema bereits behandelt wurde. Ich finde dazu allerdings keinen passenden Thread.
Mein TÜV ist mit "03/2013" abgelaufen (laut Plakette am hinteren Nummernschild). Da ich mit dem Auto ohnehin keinen TÜV mehr bekomme und ich auch nichts mehr investieren werde, stellt sich mir die Frage, ob ich das Auto noch fahren darf.
Ich muss noch mind. 1-2 Monate überbrücken, da erst dann mein Neuwagen geliefert wird.Ich habe gehört, dass zum 01.04.2013 der Bußgeldkatalog etwas geändert wurde. Kennt jemand den aktuellen Stand wenn man ohne gültigen TÜV fährt?
Was habe ich zu befürchten? Oder wird es gar eine Zeit lang toleriert?
Bin um jeden Tipp dankbar :-)
Gruß!
Zwar nicht zu 100% (da du ja auch nach Sanktionen gefragt hast) - aber eigentlich beantwortest du dir deine Frage schon selbst.
🙂
Hallo, HF-TRX,
Zitat:
Original geschrieben von HF-TRX
Was habe ich zu befürchten? Oder wird es gar eine Zeit lang toleriert?
im besten Fall bekommst Du einen Mängelbericht mit der Aufforderung, die HU innerhalb von zwei Wochen durchzuführen.
Kommst Du dem nicht nach, kann das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt werden.
Es ist jedoch auch möglich, dass der Polizeibeamte Dich zusammen mit dem Fahrzeug gleich zum TÜV oder zu einer anderen HU - Stelle bringt und das Fahrzeug überprüfen lässt.
Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, musst Du mit einer dementsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige und ein paar Punkten in Flensburg rechnen; dazu kommen noch die Kosten für die HU, ggf. das Abschleppen und Verwerten des PKW.
Im schlimmsten Fall verursachst Du einen Unfall und sollte dabei festgestellt werden, dass defekte Bremsen oder anderes für den Unfall verantwortlich waren, gehst Du im Extremfall in den Knast oder hast zumindest eine Geld - oder Bewährungsstrafe an der Backe.
Deine Fahrerlaubnis kann dann auch mal ganz schnell der Vergangenheit angehören.
Dazu kommen noch Regressansprüche Deiner Kfz - Haftpflichtversicherung.
Um es kurz zu machen:
Es ist ein gravierender Unterschied, ob man mit einem Fahrzeug, das regelmäßig gewartet und in Schuss gehalten wird, mal für ein paar Monate die HU überschreitet oder ob es sich dabei um eine verkehrsuntaugliche Rostlaube handelt.
Viele Grüße,
Uhu110
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Ist ja alles gut und richtig 🙂, und deshalb auch ein "Danke" an den uhu110.
Was bloß fehlt, ist die Aussage, was denn nun genau an den Bremsen ist.
Denn
Zitat:
Original geschrieben von HF-TRX
Was bedeutet denn im Detail verkehrssicher?
In meinem Fall hab ich folgende Mängel: Bremsen, ABS, diverse Dichtungen, Endtopf, hinterer Scheibenwischer, Kennzeichenbeleuchtung.
Ich nehme mal an, dass das alles andere als verkehrssicher ist .. ;-)
deutet ja darauf hin, daß das vom TE eher eine (ggf. laienhafte) Selbsteinschätzung ist. Und es sich, wie der user UURRUS schreibt, vielleicht auch nur um eine defekte Anzeige handelt.
Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht übersteht, ist es nicht verkehrssicher. Darüber gibt es überhaupt nichts zu diskutieren!
Doch scheinbar hat sich bei vielen Mitbürgern ein gewisser Irrtum eingeschlichen:
Gesetzt den Fall, dass die HU nicht bestanden wurde, weil sich das Fahrzeug nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand befindet, bedeuten die max. zwei Monate Frist bis zur erneuten Vorführung natürlich NICHT, dass man in dieser Zeit fröhlich weiter mit dem verkehrsunsicheren Fahrzeug am Verkehr teilnehmen und dabei sich und andere Verkehrsteilehmer in erhebliche Gefahr bringen darf. Diese Frist dient ausschließlich der Mängelbeseitigung und ist nur eine Maximalfrist. Die allermeisten Mängel müssen schnellstmöglich beseitigt werden.
Wenn dem TE die Beseitigung der Mängel nicht möglich sein sollte, würde ich an seiner Stelle zur Überbrückung bis der Neuwagen geliefert wurde, einen Leihwagen nehmen, anstatt mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug weiterhin am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein solchen Verhalten ist meines Erachtens völlig verantwortungslos.
Wenn der Fahrzeugführer allerdings bereits mit dem festen Wissen zur Hauptuntersuchung geht, dass die Mängel an seinem Fahrzeug zu groß sind, nur um die Stilllegung des Fahrzeuges zu verzögern, handelt er sogar vorsätzlich. Wenn das betreffende Fahrzeug dann in einen Unfall involviert sein sollte, ist mit erheblichem Mitverschulden zu rechnen, was meines Erachtens auch völlig legitim ist.
Gruß,
SUV-Fahrer
Hallo,
ich habe fast das gleiche Problem.
Mein Tüv ist auch seit 03/2013 abgelaufen.
Ich muss morgen in die Schweiz zum Flughafen...könnte ich irgendwelche Probleme bekommen?
Ich wollte meinen Tüv eigentlich nächste Woche machen....
Das Problem beim TE ist ja in erster linie nicht mal der TÜV sondern der grundsätzliche zustand des Wagens.
Selbst wenn der TÜV noch 1 Jahr gültig wäre dürfte er so nicht mehr fahren.
Von der moralischen Seite gar nicht mal geredet.
Zitat:
Original geschrieben von AcJoker
Das Problem beim TE ist ja in erster linie nicht mal der TÜV sondern der grundsätzliche zustand des Wagens.
Selbst wenn der TÜV noch 1 Jahr gültig wäre dürfte er so nicht mehr fahren.Von der moralischen Seite gar nicht mal geredet.
Ich denke mal das 60-70% aller Verkehrsteilnehmer gar nicht wissen ob ihr Auto zu 100% Verkehrssicher ist-denn Erna Müller und Fritz Huber sind gar nicht in der Lage das Fahrzeug wöchentlich Technisch zu checken und sie fahren auch nicht alle 2 Wochen in die Werkstatt um das zu tun,sondern fahren vor dem TÜV,zum Sommer Winterreifen tausch und zur Inspektion dorthin.
wenn in der Zwischenzeit ein Brfemsschlauch porös ist oä bekommen die das gar nicht mit^^
Stimmt, wir reden aber über offensichtliche bzw. akute Mängel.
Zitat:
Original geschrieben von SUV-Fahrer
Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht übersteht, ist es nicht verkehrssicher. Darüber gibt es überhaupt nichts zu diskutieren!.......Gruß,
SUV-Fahrer
Falsch!!!!
Wenn dein Wischerblatt eingerissen ist(sagen wir mal 1cm) würdest du dann gleich behaupten, dass dein Auto nicht verkehrssicher ist? Würdest du behaupten, dein Auto ist nicht verkehrssicher, weil die Hupe nicht geht? Ist ein Auto ohne ABS nicht verkehrssicher? Ich denke, da kann man sehr viel diskutieren!!!!
PS: Das sind alles Gründe, warum dir eine neue Plakette verweigert werden kann.
Kann mir keiner eine Auskunft geben???
Muss morgen in die Schweiz zum Flughafen und mein Tüv ist im März abgelaufen...
Könnte ich probleme bekommen?
Theoretisch schon - hat der Uhu schon beschrieben. In der Praxis wäre das in D schon eine Seltenheit. Was in CH passieren kann, weis ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von SUV-Fahrer
...
Wenn der Fahrzeugführer allerdings bereits mit dem festen Wissen zur Hauptuntersuchung geht, dass die Mängel an seinem Fahrzeug zu groß sind, nur um die Stilllegung des Fahrzeuges zu verzögern, handelt er sogar vorsätzlich. Wenn das betreffende Fahrzeug dann in einen Unfall involviert sein sollte, ist mit erheblichem Mitverschulden zu rechnen, was meines Erachtens auch völlig legitim ist.
...
Zumal es dir auch passieren kann - ich hab es schon mal live mitbekommen, weil ich der nächste bei der Prüfung hinter so einem Spezi war - dass der Prüfingenieur dich aus dem Verkehr zieht. Natürlich kann er es nicht unmittelbar, aber er hat den Schlüssel nicht rausgegeben, weil er einen Vorsatz erkannt hat - und die Polizei gerufen - und die hat dann die Weiterfahrt untersagt.
🙂
Zitat:
Original geschrieben von DMX1990
Kann mir keiner eine Auskunft geben???
Muss morgen in die Schweiz zum Flughafen und mein Tüv ist im März abgelaufen...
Könnte ich probleme bekommen?
Ich würde einfach den TÜV oder ADAC anrufen.
Ist weniger aufwand als hier im Forum zu fragen.