TÜV abgelaufen Privatgrundstück
Zu dumm, immer wenn ich Ärger habe, melde ich mich. Das mit dem Zylinderkopf habe ich immer noch nicht repariert, nicht einmal die Zeit gefunden, die Fotos kleinzurechnen, damit ich sie hier hochladen kann. Kündigigung auf der Arbeit bekommen, andere Stelle am Wohnort in Aussicht, Stress. Aber jetzt erst einmal zum Thema. Traue mich mal trotzdem zu fragen.
Aus Zeitmangel und um trotzdem fahren zu können, habe ich drei Autos angemeldet. Deswegen wurde der ZK nicht repariert, zwei Autos fahren ja noch.....
Nur eins davon hat nur TÜV bis Juni 2014, ist also einen Monat abgelaufen. Drei Autos stehen auf dem Hof, zum Ärger der Nachbarn. Ich fliege morgen 14 Tage in den Urlaub, kann mich also um nichts kümmern. Nun zu meiner Frage:
Darf der Vermieter das Auto mit der Prüfplakette Juni 2014 abschleppen lassen?
15 Antworten
Moin Raps
Wenn deine Fahrzeuge Angemeldet sind oder auf einem Geschlossenem Grundstück stehen darf keiner an deine Fahrzeuge , egal ob mit Tüv oder ohne , Denn es ist dein Eigentum ,
Das mit dem Vermieter mußt du selbst Klären ,
Fragen kostet nix , Und du wirst sicher mit ihm einigen , Was Fahrzeuge Betrifft .
Nur wenn du auf die Straße stellen solltest , mußt du Aufpassen ,
1. Das Fahrzeug muß Angemeldet sein , egal ob er Tüv hatt oder nicht . Die Kennzeichen müssen Gültig sein .
2. Das Fahrzeug darf Nicht bei Hydranten , Einfahrten , Kurven, Wasserschutzgebiete Stehen .Oder e,v die Straße Verengen oder Blockieren ,
3. Das Fahrzeug ab und zu mal par Meter bewegen , die Beamten schreiben sich auch gern die Stellung der Ventile auf , um zu Wissen ob das Auto überhaupt noch Bewegt wird ,
4. Vorsicht bei Nachbarn , manche können och Ärger machen , Und aus Lange weile mal das Ordnungsamt anrufen ,
Sprech aus Erfahrung ,
Wo ich mein vor fünf Jahre geholt habe , hatte ich für die erste zeit ein Kurzkennzeichen dran , und hatte ihn bei mir vor dem Haus abgestellt ,
Doch dann mußte ich für eine Woche auf Montage , und mein Kumpl hatte ihn vergessen nach dehn 5 Tage auf einem Gesicherten Grundstück zu stellen ,
Ende vom Lied , Post vom Amt ,
Zitat : Ihnen wird zur LAST gelegt am ..., in ..., als Halter des PKW ... folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:
Sie ließen das nicht zugelassene FAHRZEUG an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet und erschwert werden konnte. § 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123 BKat.
1 Punkt in Flensburg und 50 Euro Strafe , wegen abstellen eines Fahrzeug ohne Gültigen Kennzeichen im Öffentlichen Verkehrsraum ,
Und hätte ich ihn noch länger Stehen gelassen , hätte ich ne Anzeige wegen Illegalen Abstellen oder Entsorgen eines Altfahrzeuges bekommen ,
Und dazu 2 Punkte und 200 Euro Strafe zahlen müssen ,
Und e.v hätten sie ihn dann Abgeschleppt und e.v Verschrottet , und hätte da dazu die Abschlepp und Verschrottung Zahlen müssen ,
Denn bei Umweltschutz oder Verstoß gegen der StVO verstehen sie kein Spaß ,,,,
Gruß Passini