Türe gegen mein Auto geschlagen

Hallo zusammen,

wie würdet Ihr hier vorgehen?

Vorgeschichte:
Bin vor kurzem auf einem Parkplatz in mein Auto gestiegen, als ich im Stand mein Telefon mit der Freisprechanlage verbinden wollte, stieg die Besitzerin des neben mir geparkten Autos in ihr Fahrzeug. Bzw. sie versuchte es.

Beim Öffnen ihrer Türe schlug sie diese (Türkante) gegen meine Beifahrertüre - nicht nur einmal, sondern mehrfach und drückte dann die Türe auch weiter fester gegen meine Türe.
Sie hat relativ nah an meinem Fahrzeug geparkt und konnte somit schlecht einsteigen, also wollte sie sich so anscheinend ein paar Zentimeter mehr Platz schaffen.

Sie merkte allerdings nicht, dass ich in meinem Auto saß und das mitbekam.

Aktion selbst:
Ich stieg aus und fragte sie, was das war.
Ihre Antwort war, dass sie die Türe nicht an mein Auto geschlagen hat - ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich im Auto saß und alles mitbekommen habe.
Sie meinte darauf, dass sie die Türe nur leicht gegen mein Auto gelehnt und nichts schlimmeres.
Habe die Stelle dann genauer angeschaut und konnte abgeplatzen Lack und eine leichte Beule entdecken - darauf habe ich sie nochmal zur Rede gestellt und ihr diesen Schaden gezeigt.
Sie meinte darauf, dass ich mich nicht anstellen soll, ein Auto sei nunmal ein Gebrauchsgegenstand und das muss man so hin nehmen.
Auf diese Antwort habe ich sie dann gebeten, dass wir die Personalien austauschen.
Die hat dies abgelehnt und mich unverschämt genannt.
Darauf hin habe ich sowohl sie (als Person), ihr Kennzeichen und ihr Auto fotografiert und bin zur Polizei gefahren.

Die Polizei selbst hat dann zu mir gesagt, dass dieser Schaden "zu klein ist", um ihn richtig aufzunehmen bzw. dem weiter nachzugehen.
Sie meinten allerdings, dass ich mich selbst an einen Gutachter wenden soll - falls dieser den Schaden so eindeutig nachweisen kann, dann habe ich Glück (dazu muss an ihrem Fahrzeug ein ähnlicher Schaden, passend zu meinem vorhanden sein).
Falls nicht, dann bleibe ich sowohl auf meinem Schaden, als auch auf den Kosten für den Gutachter usw. sitzen.

Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Soll ichs wirklich so angehen oder ist das eher erfolglos?
Hat da jemand Erfahrungen?

Es handelt sich in der Tat "nur" um einen kleinen Schaden, mit einer kleinen Beule - wobei mich beides schon stört.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2018 um 11:30:17 Uhr:


Von der Absicht her passt der Vergleich nicht, da haste recht. Aber in beiden Fällen bleibst du ziemlich sicher auf dem Schaden sitzen, und dies gehört in der Tat zum Lebensrisiko.

Nein, denn gezieltes Fehlverhalten und gezielte Missachtung der Werte anderer ist kein Lebensrisiko, sondern eine asoziale Verhaltensstörung.

Lebensrisiko ist bestenfalls, dass du es mit so einem Trottel zu tun bekommst.

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@Über Slash_182

Wenn du dir das Kennzeichen notiert hast, kannst du über den Zentralruf der Autoversicherer die Versicherungsdaten der Unfallgegnerin erfahren.

Des Weiteren würde ich auch noch Anzeige wegen Unfallflucht stellen und dies auch der gegnerischen Versicherung mitteilen. Das hat den Vorteil, dass bei Unfallflucht die Versicherung den Schaden zwar erstmal zahlt, sich aber das Geld vom Versicherten wiederholen und trotzdem den Versicherten im SF hochstufen kann. Das verringert natürlich die Schwelle, dass die Versicherung dir Ärger macht, denn für sie ist es lukrativer, dir den Schaden zu bezahlen.

Die Anzeige hat auch den Vorteil, dass die Polizei ermittelt und, wenn sie dies auch macht, dir eventuell den Gutachter erspart, der nachweisen soll, dass sie tatsächlich den Schaden verursacht.

Weiterhin würde ich mit tatsächlich über den Polizisten, der den Schaden nicht aufnehmen wollte, beschweren. Das hilft vielleicht auch, dass man dich ernst nimmt und die Sache mit mehr Interesse verfolgt.

Gruß

Uwe

Dreist ist das schon, aber letztlich hat sie Recht damit, dass es ein Gebrauchsgegenstand ist.

Nicht falschverstehen, ich fahre selbst einen Jahreswagen, noch kein Jahr alt und bin doch eher besorgt, wenn ich den tagtäglich im öffentlichen Raum abstelle, aber den Spiegel klappe ich z. B. nicht nur an dem an, sondern auch an meinem bald 19 Jahre alten Zweitwagen. Wenn der abgefahren wird, dann ist das mitunter günstiger als ein Kratzer, aber ich habe erstmal ein Problem.

In die alte Karre hat mir neulich jemand einen 25 cm langen Kratzer reingezogen (pure Absicht, das geht sonst nicht), habe ich aber auch nicht zur Anzeige gebracht...

Schäden schmälern den Wert, ja, aber wer sein Geld in "perfekten Lack" anlegt, der hat eben eine der unsichersten Anlagemöglichkeiten gewählt.

So dreist sollte man die nicht davonkommen lassen, aber wenn ich lese, dass man die Anzeige direkt an die Staatsanwaltschaft adressieren soll, was wird die dann antworten?

"Aus geringem öffentlichen Interesse..."

(wäre zwar eigentlich ein sehr hohes öffentliches Interesse, wenn die gute Frau das regelmäßig macht, aber wenn´s sie (die Staatsanwaltschaft) nicht kümmert und sie überlastet ist...)

Ich kenne auch jemanden, der anders gar nicht aus dem Auto kommt und ja, wenn man sich dessen bewusst ist, dass es diese Leute gibt... dann parkt man entweder nur noch in der letzten Ecke über zwei Parkplätze oder man akzeptiert es einfach.

PS:

Gegnerische Versicherung, warum nicht, aber die hat auch die Pflicht sowas abzuwehren. Vielleicht ist die gute Frau aber auch so schlau, dass sie´s zugibt und die Versicherung reguliert sicherlich gerne einen 500 € Schaden und stuft sie dann rauf. Wenn sie´s so will. Versuch macht klug...

Zitat:

@cocker schrieb am 15. Mai 2018 um 13:16:22 Uhr:


Da kann man ja fast nur empfehlen "Auge um Auge"... ich vermute, ich hätte spontan drüber nachgedacht - da es ja offenbar keine Zeugen gibt - der doofen Kuh eine mittelprächtig dezente Beule in ihre Tür zu treten und ihr zu sagen, sie soll sich nicht so anstellen ... 😁
Ja ich weiss, ich seh die Dinge oft zu pragmatisch.

Das kann aber ganz gewaltig nach hinten losgehen. Wenn das jemand sieht, hast du nämlich ein ernsthaftes Problem an der Backe. Sie kann sicher immer noch mit "mir ist die Tür aus der Hand geschlagen" oder "ich war unvorsichtig" rausreden. Du kannst aber nicht versehentlich ihr eine Delle ins Auto getreten haben ... aber wenn sie dich im Gegenzug auch anzeigt und halbwegs lügen kann, könnte für dich bspw. ne MPU "rauspringen". Denn die Fakten würden da klar gegen dich sprechen, sie ist noch am Unfallort, hat einen Zeuge und du nur die Aussage, das sie verschwinden wollte.

Oder würdet jemanden uneingeschränkt für fahrfähig halten, wenn der bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall den Unfallgegner weiter schädigt?

Zitat:

@cocker schrieb am 15. Mai 2018 um 13:16:22 Uhr:



Da kann man ja fast nur empfehlen "Auge um Auge"... ich vermute, ich hätte spontan drüber nachgedacht - da es ja offenbar keine Zeugen gibt - der doofen Kuh eine mittelprächtig dezente Beule in ihre Tür zu treten und ihr zu sagen, sie soll sich nicht so anstellen ... 😁
Ja ich weiss, ich seh die Dinge oft zu pragmatisch.

Man muss ja nicht alle hier gepostete Selbstjustiz-Fantasien glauben (Vorschlag, weil ohne Zeugen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen).

Das Schlimme an solchen Storys ist aber, dass manche einfachen Gemüter solche Quatschpostings ernst nehmem und als Anleitung verstehen.

Ein eingestreutes Alibi "fast" ändert das nicht.

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Das ist jetzt eher blöd gelaufen. Am sinnvollsten wäre es gewesen, vor Ort die Polizei zu rufen, da die Dame einen Schaden verursacht hat und sich weigerte, ihre Personalien anzugeben - wozu sie in jedem Fall verpflichtet ist.
Die Fahrzeuge bis dahin unverändert stehen lassen - sowas erleichtert die Beweisführung ganz erheblich. Ich würde jetzt auch kein Problem darin sehen jemanden, der flüchten will, an der Flucht zu hindern - wobei es da bei recht geringer Schadenshöhe sicher auf das "wie" ankommt...

Weiterhin kann man leider schon sagen, daß die Reaktion des Polizeiobeamten keine Sternstunde war - sowas gehört normal als Unfallflucht aufgenommen und Anzeigen von Straftaten sind aufzunehmen. Es kann einem ggf. halt passieren, daß man ein paar Stunden auf die Anzeigenaufnahme wartet, wenn man zu einem ungünstigen Zeitpunkt auf der Wache erscheint.

Etwas schädlich für eine Anzeige wegen Fahrerflucht ist, dass der Geschädigte selbst auch weggefahren ist.
Stehenbleiben und die Polizei rufen wäre die bessere Alternative gewesen.

Unfall oder Sachbeschädigung ist hier die Frage ?
Am besten beides anzeigen.

Ich habe gerade einen Schaden, da ein Hund gegen meine Beifahrertür gesprungen ist (A4 B8). Der Lackierer hat einen Kostenvorschlag von 711,-€ erstellt, dessen Höhe von der Haftpflicht des Hundes genehmigt wurde. 500,-€ sind also eventuell noch niedrig angesetzt und solch einen Wertverlust wegen mutwilliger Beschädigung hinnehmen zu müssen ist schon sehr schmerzhaft. Man möchte das Auto ja auch mal wieder verkaufen und dann wird wegen jeder Delle gehandelt oder eben ein Fahrzeug mit weniger Gebrauchsspuren gekauft und man bleibt auf seinem sitzen.

Unfallflucht gibt es erst ab 1000€. So traurig das ganze ist - hab das selbst hinter mir. Auffahrunfall und der ist abgehauen. Nach wilder Verfolgung hab ich das Nummernschild erkennen können. Schaden wurde reguliert aber wegen Unfallflucht wurde fallen gelassen.
Mutwillige Sachbeschädigung ist dieses Szenario definitiv, deswegen Anwalt einschalten.

Zitat:

@Trets2 schrieb am 15. Mai 2018 um 21:20:42 Uhr:


Unfallflucht gibt es erst ab 1000€. ..........

Quatsch.
Unfallflucht ist nicht an Beträge geknüpft.
Wenn du nicht merken konntest den anderen geschädigt zu haben kannste dafür auch nicht wegen Flucht haftbar gemacht werden.
Moorteufelchen

Das mit den 1000,-€ kann nicht stimmen. Vielleicht konnte er, wen auch immer, überzeugen, dass es keine Unfallflucht war.
Mir hat einmal jemand seine Anhängerkupplung in die unlackierte Frontschürze gedrückt und ist abgehauen. Die Polizei wollte eine Anzeige wegen Unfallflucht schreiben, ich sagte dann, dass ich es nicht zu anzeige bringen möchte, als ich das Kennzeichen gesehen habe und habe mir die Kosten von 150,-DM direkt von dem Halter geholt.
Letztens hat ein LKW unsere Mülltonne an der Firma überfahren und ist weitergefahren. Der Polizist meinte, dass wenn wir es zur Anzeige bringen, es für den Fahrer wegen der Unfallflucht sehr teuer werden kann. Kostenpunkt 60,-€.

Zitat:

@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 19:25:26 Uhr:


Man muss ja nicht alle hier gepostete Selbstjustiz-Fantasien glauben (Vorschlag, weil ohne Zeugen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen).

Das Schlimme an solchen Storys ist aber, dass manche einfachen Gemüter solche Quatschpostings ernst nehmem und als Anleitung verstehen.

Ein eingestreutes Alibi "fast" ändert das nicht.

ach komm geh schlafen, du bist gereizt und hast den Smiley übersehen...

Zitat:

@cocker schrieb am 15. Mai 2018 um 22:5:46 Uhr:


ach komm geh schlafen, du bist gereizt und hast den Smiley übersehen...

Nee, hat er nicht. Du aber hast seinen zweiten Absatz ueberlesen:

Zitat:

@situ schrieb am 15. Mai 2018 um 19:25:26 Uhr:


Das Schlimme an solchen Storys ist aber, dass manche einfachen Gemüter solche Quatschpostings ernst nehmem und als Anleitung verstehen.

Schadensummen bei einer Unfallflucht sind nur Anhaltspunkte für den Staatsanwalt.
Mir hat jemand vor 25 Jahren den Aussenspiegel bei meinem geparktem VW Bus abgefahren.
Der Spiegel kostete unter 35 DM.
Dann hat er einen leeren Zettel am Fahrzeug angebracht , den Spiegel mitgenommen und ist weitergefahren.
Dumm gelaufen weil mein Nachbar Polizist ist und im Fahrzeug dahinter war weil er grade zur Arbeit fahren wollte.
So hat er dann für 35 DM Schaden 6 Monate den Führerschein abgeben dürfen.

@Bahnfrei
wenn einer derart veranlagt ist, braucht er mein "Quatschposting" nicht, um so zu agieren. Das tut er dann schon instinktiv.

So etwas kann auch ganz böse enden.Klick

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