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Türe gegen mein Auto geschlagen

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 10:31

Hallo zusammen,

wie würdet Ihr hier vorgehen?

Vorgeschichte:

Bin vor kurzem auf einem Parkplatz in mein Auto gestiegen, als ich im Stand mein Telefon mit der Freisprechanlage verbinden wollte, stieg die Besitzerin des neben mir geparkten Autos in ihr Fahrzeug. Bzw. sie versuchte es.

Beim Öffnen ihrer Türe schlug sie diese (Türkante) gegen meine Beifahrertüre - nicht nur einmal, sondern mehrfach und drückte dann die Türe auch weiter fester gegen meine Türe.

Sie hat relativ nah an meinem Fahrzeug geparkt und konnte somit schlecht einsteigen, also wollte sie sich so anscheinend ein paar Zentimeter mehr Platz schaffen.

Sie merkte allerdings nicht, dass ich in meinem Auto saß und das mitbekam.

Aktion selbst:

Ich stieg aus und fragte sie, was das war.

Ihre Antwort war, dass sie die Türe nicht an mein Auto geschlagen hat - ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich im Auto saß und alles mitbekommen habe.

Sie meinte darauf, dass sie die Türe nur leicht gegen mein Auto gelehnt und nichts schlimmeres.

Habe die Stelle dann genauer angeschaut und konnte abgeplatzen Lack und eine leichte Beule entdecken - darauf habe ich sie nochmal zur Rede gestellt und ihr diesen Schaden gezeigt.

Sie meinte darauf, dass ich mich nicht anstellen soll, ein Auto sei nunmal ein Gebrauchsgegenstand und das muss man so hin nehmen.

Auf diese Antwort habe ich sie dann gebeten, dass wir die Personalien austauschen.

Die hat dies abgelehnt und mich unverschämt genannt.

Darauf hin habe ich sowohl sie (als Person), ihr Kennzeichen und ihr Auto fotografiert und bin zur Polizei gefahren.

Die Polizei selbst hat dann zu mir gesagt, dass dieser Schaden "zu klein ist", um ihn richtig aufzunehmen bzw. dem weiter nachzugehen.

Sie meinten allerdings, dass ich mich selbst an einen Gutachter wenden soll - falls dieser den Schaden so eindeutig nachweisen kann, dann habe ich Glück (dazu muss an ihrem Fahrzeug ein ähnlicher Schaden, passend zu meinem vorhanden sein).

Falls nicht, dann bleibe ich sowohl auf meinem Schaden, als auch auf den Kosten für den Gutachter usw. sitzen.

Wie würdet Ihr hier vorgehen?

Soll ichs wirklich so angehen oder ist das eher erfolglos?

Hat da jemand Erfahrungen?

Es handelt sich in der Tat "nur" um einen kleinen Schaden, mit einer kleinen Beule - wobei mich beides schon stört.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2018 um 11:30:17 Uhr:

Von der Absicht her passt der Vergleich nicht, da haste recht. Aber in beiden Fällen bleibst du ziemlich sicher auf dem Schaden sitzen, und dies gehört in der Tat zum Lebensrisiko.

Nein, denn gezieltes Fehlverhalten und gezielte Missachtung der Werte anderer ist kein Lebensrisiko, sondern eine asoziale Verhaltensstörung.

Lebensrisiko ist bestenfalls, dass du es mit so einem Trottel zu tun bekommst.

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am 15. Mai 2018 um 11:14

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Mai 2018 um 13:11:05 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 13:09:30 Uhr:

sachbeschädigung bleibt Sachbesch., ob klein oder groß. Da könnte ich an jedem Auto ein paar Kratzer hinterlassen und sagen, he war nur Spass.

Bringt den TE in diesem Fall auch nicht weiter.

Die Frage ist, wie kann er zu seinem Recht kommen.

Ich wollte den TE nur dazu bestärken etwas zu unternehmen.

am 15. Mai 2018 um 11:16

ein minimaler Schaden an Ihrer Tür wird wohl nur via Gutachter deiner Tür zuzuordnen sein. Und wenn sie ein Gutachten verweigert, wirds kompliziert. Offenbar ist diese Frau dreist-frech.

Da kann man ja fast nur empfehlen "Auge um Auge"... ich vermute, ich hätte spontan drüber nachgedacht - da es ja offenbar keine Zeugen gibt - der doofen Kuh eine mittelprächtig dezente Beule in ihre Tür zu treten und ihr zu sagen, sie soll sich nicht so anstellen ... :D

Ja ich weiss, ich seh die Dinge oft zu pragmatisch.

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:29

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Mai 2018 um 13:14:35 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 15. Mai 2018 um 13:11:05 Uhr:

 

 

 

Bringt den TE in diesem Fall auch nicht weiter.

Die Frage ist, wie kann er zu seinem Recht kommen.

Ich wollte den TE nur dazu bestärken etwas zu unternehmen.

Alles gut!

Habs auch so aufgefasst!

Danke! :)

Themenstarteram 15. Mai 2018 um 11:33

Zitat:

@cocker schrieb am 15. Mai 2018 um 13:16:22 Uhr:

ein minimaler Schaden an Ihrer Tür wird wohl nur via Gutachter deiner Tür zuzuordnen sein. Und wenn sie ein Gutachten verweigert, wirds kompliziert. Offenbar ist diese Frau dreist-frech.

Da kann man ja fast nur empfehlen "Auge um Auge"... ich vermute, ich hätte spontan drüber nachgedacht - da es ja offenbar keine Zeugen gibt - der doofen Kuh eine mittelprächtig dezente Beule in ihre Tür zu treten und ihr zu sagen, sie soll sich nicht so anstellen ... :D

Ja ich weiss, ich seh die Dinge oft zu pragmatisch.

Ich sehe Deinen Standpunkt und sage auch nicht, dass es „falsch“ gewesen wäre so vorzugehen - nach dieser Antwort von ihr. :p ;)

 

Aber bin da von der Mentalität doch etwas ruhiger - leider war mit diesem Konter wirklich überfordert.

Da ich zum einen diese Türschläge nicht fassen konnte und dazu war die Reaktion darauf auch für mich unfassbar.

Und im Eifer des Gefechts habe ich wahrscheinlich eher „blöd“ geschaut.

Gute Frage. Und die Auskunft der Polizei ist reichlich merkwürdig.

Die Verursacherin des Schadens hat mit dem TE geredet und streitet den Schaden ab. Aus ihrer Sicht gab es keinen Unfall und damit kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der TE sieht das naturgemäß anders.

Hm. Mir als Betroffenem würden jetzt zwei Maßnahmen einfallen.

a) Schaden dokumentieren und gegnerische Versicherung kontaktieren (muss man eh für die Schadenersatzansprüche)

b) Anzeige gegen Verursacherin erstatten, geht auch online. Ablauf der Geschehnisse wir im Eröffnungspost beschreiben. Auch wenn's evtl. eingestellt wird, die Dame kriegt erst mal Ärger. Und zwar verdient. Was für eine Frechheit.

Zitat aus § 142 StGB:

Zitat:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat ......

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sie hat die "Feststellung ihrer Person" nicht ermöglicht und sich vom Unfallort entfernt. Damit ist der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verwirklich. Die Polizei hat die entsprechende Anzeige ohne wenn und aber aufzunehmen und zu verfolgen.

"Unfallflucht"? Wiki sagt folgendes: "Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird. "

Die Beschädigung war hier garantiert nicht "unbeabsichtigt", sondern wurde "billigend" in Kauf genommen. Also nichts mit "Unfallflucht", sondern absichtliche Sachbeschädigung.

Jou, käme in Frage. Wäre aber ebenso Straftat.

Also, TE: Anzeige mit beiden Vorwürfen formulieren.

Nur wen die Polizei sich weigert da etwas aufzunehmen ?

Den Vorgesetzten verlangen ?

Grad wenn der Wagen zb. Geleast ist wird man da evtl. am Ende zur Kasse gebeten .

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 15. Mai 2018 um 14:01:55 Uhr:

Nur wen die Polizei sich weigert da etwas aufzunehmen ?

Man kann eine Anzeige auch schriftlich stellen. Adressat wäre in dem Fall die Staatsanwaltschaft.

am 15. Mai 2018 um 12:17

ich hätte vermutlich angefangen , die Tussi laut anzuschreien, auch um andere aufmerksam zu machen von wegen Zeugen... ohne Zeugen wirds eh ziemlich schwierig... deshalb die Genugtuung, der blöden Tusnelda auch ne Beule verpasst zu haben ... in deren Tür natürlich :D

An ihrer Tür sollten natürlich Spuren zu finden sein, aber wenn sie fix ist und ein bisschen rumpoliert (oder ihr armer gebeutelter Mann/Freund), geht da imho garnichts mehr. Solche Ratzer können von überall her stammen.

Auf jeden Fall Anzeige wegen Sachbeschädigung und ggf. auch Fahrerflucht erstatten. Der Polizist MUSS diese Anzeige aufnehmen, ob er grad Bock drauf hat oder nicht.

Zur Not geht man zu einer anderen Dienststelle.

Online geht's auch, wie gesagt. "Internet-Wache" ist das Stichwort.

@TE Gib der Polizei noch mal eine Chance und gehe dorthin und verlange, dass deine Anzeige (Unfallflucht, Sachbeschädigung) aufgenommen wird und stelle dabei einen Strafantrag (wichtig, da die SB ein Antragsdelikt ist). Wenn man sich weiterhin weigert, dann bitte die sich weigernde Amtsperson darum, sich einaml den § 258a StGB anzuschauen, weil Du alternativ diese Weigerung zur Anzeige bringen möchtest.

Parallel zur Anzeige würde ich auf jeden Fall der gegnerischen Versicherung den Schaden melden und eine Bestätigung der Eintrittspflicht verlangen. Den Versicherer kannst du anhand des Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Die Schädigerin bzw. Versicherungsnehmerin wird dann entsprechend kontaktiert und muss sich zum Vorfall äußern. Die Anzeige wird hierbei den Druck sicher noch etwas erhöhen.

Ich persönlich rechne dir hier gute Chancen aus, dass dein Schaden entsprechend ersetzt wird.

Ist ne Frechheit wie die Tante reagiert. Dein Schaden ist 500€ (Vertragswerkstatt) und die faulen Bullen schicken Dich weg.

Du hast ja das Kennzeichen, ruf den Zentralruf der Autoversicherer an und lass Dir die Versicherungsgesellschaft geben. Dann mit Kostenvoranschlag und Bilder den Schaden dort einfordern.

Und weil die so frech war nochmal zu den Bullen gehn und Anzeige wegen Fahrerflucht stellen. Die Schadehöhe hast ja dann.

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