Türe gegen mein Auto geschlagen
Hallo zusammen,
wie würdet Ihr hier vorgehen?
Vorgeschichte:
Bin vor kurzem auf einem Parkplatz in mein Auto gestiegen, als ich im Stand mein Telefon mit der Freisprechanlage verbinden wollte, stieg die Besitzerin des neben mir geparkten Autos in ihr Fahrzeug. Bzw. sie versuchte es.
Beim Öffnen ihrer Türe schlug sie diese (Türkante) gegen meine Beifahrertüre - nicht nur einmal, sondern mehrfach und drückte dann die Türe auch weiter fester gegen meine Türe.
Sie hat relativ nah an meinem Fahrzeug geparkt und konnte somit schlecht einsteigen, also wollte sie sich so anscheinend ein paar Zentimeter mehr Platz schaffen.
Sie merkte allerdings nicht, dass ich in meinem Auto saß und das mitbekam.
Aktion selbst:
Ich stieg aus und fragte sie, was das war.
Ihre Antwort war, dass sie die Türe nicht an mein Auto geschlagen hat - ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich im Auto saß und alles mitbekommen habe.
Sie meinte darauf, dass sie die Türe nur leicht gegen mein Auto gelehnt und nichts schlimmeres.
Habe die Stelle dann genauer angeschaut und konnte abgeplatzen Lack und eine leichte Beule entdecken - darauf habe ich sie nochmal zur Rede gestellt und ihr diesen Schaden gezeigt.
Sie meinte darauf, dass ich mich nicht anstellen soll, ein Auto sei nunmal ein Gebrauchsgegenstand und das muss man so hin nehmen.
Auf diese Antwort habe ich sie dann gebeten, dass wir die Personalien austauschen.
Die hat dies abgelehnt und mich unverschämt genannt.
Darauf hin habe ich sowohl sie (als Person), ihr Kennzeichen und ihr Auto fotografiert und bin zur Polizei gefahren.
Die Polizei selbst hat dann zu mir gesagt, dass dieser Schaden "zu klein ist", um ihn richtig aufzunehmen bzw. dem weiter nachzugehen.
Sie meinten allerdings, dass ich mich selbst an einen Gutachter wenden soll - falls dieser den Schaden so eindeutig nachweisen kann, dann habe ich Glück (dazu muss an ihrem Fahrzeug ein ähnlicher Schaden, passend zu meinem vorhanden sein).
Falls nicht, dann bleibe ich sowohl auf meinem Schaden, als auch auf den Kosten für den Gutachter usw. sitzen.
Wie würdet Ihr hier vorgehen?
Soll ichs wirklich so angehen oder ist das eher erfolglos?
Hat da jemand Erfahrungen?
Es handelt sich in der Tat "nur" um einen kleinen Schaden, mit einer kleinen Beule - wobei mich beides schon stört.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 18. Mai 2018 um 11:30:17 Uhr:
Von der Absicht her passt der Vergleich nicht, da haste recht. Aber in beiden Fällen bleibst du ziemlich sicher auf dem Schaden sitzen, und dies gehört in der Tat zum Lebensrisiko.
Nein, denn gezieltes Fehlverhalten und gezielte Missachtung der Werte anderer ist kein Lebensrisiko, sondern eine asoziale Verhaltensstörung.
Lebensrisiko ist bestenfalls, dass du es mit so einem Trottel zu tun bekommst.
122 Antworten
Wie schon geraten wurde: Der gegnerischen Versicherung melden. Über das Kennzeichen kann man mittels des Zentralrufs der Autoversicherer unter Angabe der näheren Umstände die Versicherungsgesellschaft und die VS-Nr. herausfinden.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 15. Mai 2018 um 21:41:01 Uhr:
Zitat:
@Trets2 schrieb am 15. Mai 2018 um 21:20:42 Uhr:
Unfallflucht gibt es erst ab 1000€. ..........Quatsch.
Unfallflucht ist nicht an Beträge geknüpft.
Wenn du nicht merken konntest den anderen geschädigt zu haben kannste dafür auch nicht wegen Flucht haftbar gemacht werden.
Moorteufelchen
Ich könnte mir jetzt die Mühe machen und die Unterlagen scannen. Das es immer wieder Leute gibt die ahnungslos sind und Dinge die sie nicht erwarten als Quatsch abtun....
Es ging um einen Auffahrunfall, der hat direkt den Rückwärtsgang reingehauen und ist getürmt. Das ist Unfallflucht!
Nur war der Schaden zu gering und deswegen wurde das Verfahren eingestellt.
Es gab kein Öffentliches Interesse!
Mach dich schlau bevor du das als Quatsch abtust...
Es ist ein Unterschied, ob wegen einer zu geringen Schadenhöhe das öffentliche Interesse verneint und die Ermittlungen eingestellt werden (wogegen man grundsätzlich vorgehen könnte), oder ob behauptet wird, eine Unfallflucht gäbe es erst ab der und der Schadenshöhe.
Du kannst aber auch Perlen vor Säue werfen. Ob du Anzeige erstattest oder nicht - unter 1000€ passiert nix. Also spart euch die Mühe
Ähnliche Themen
Zitat:
@Trets2 schrieb am 16. Mai 2018 um 10:30:57 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 15. Mai 2018 um 21:41:01 Uhr:
Quatsch.
Unfallflucht ist nicht an Beträge geknüpft.
Wenn du nicht merken konntest den anderen geschädigt zu haben kannste dafür auch nicht wegen Flucht haftbar gemacht werden.
Moorteufelchen
Ich könnte mir jetzt die Mühe machen und die Unterlagen scannen. Das es immer wieder Leute gibt die ahnungslos sind und Dinge die sie nicht erwarten als Quatsch abtun....
Es ging um einen Auffahrunfall, der hat direkt den Rückwärtsgang reingehauen und ist getürmt. Das ist Unfallflucht!
Nur war der Schaden zu gering und deswegen wurde das Verfahren eingestellt.
Es gab kein Öffentliches Interesse!
Mach dich schlau bevor du das als Quatsch abtust...
Und hätte durch Zufall jemand sein Kennzeichen gesehen und das angegeben, wär er trotzdem dran gewesen. Unfallflucht ist Unfallflucht, egal ob 5 oder 5000.-
Ähnliches Erlebnis hatte mein Kumpel erlebt, ebenfalls auf einem Parkplatz.
Er saß auch bereits im Auto um ein paar Einkäufe zu verstauen da dengelte ein Rentner beim Einsteigen seine Tür gegen seine.
Mein Kumpel sprach ihn daraufhin an, daß er gerade die Tür gegen seine geknallt hat.
Der Rentner hat alles abgewiesen und war der Meinung, daß er auch keine Zeit habe für so einen Blödsinn und weiter muß, da er noch viel zu erledigen hatte.
Kumpel lies nicht locker und der Rentner immer agressiver.
Mein Kumpel gab dem Herren dann exakt zwei Möglichkeiten:
Entweder zu kooperieren, hierzubleiben und mit der Polizei die Aufnahme zu machen, oder er dürfe seinen eiligen Erledigungen nachfröhnen, sich dann allerdings auf eine Anzeige wegen Fahrerflucht gefasst machen kann.
Rentner entschied sich dann für Möglichkeit 1.
Der Schaden an der Tür meines Kumpels war knapp 2000 Euro.
Deshalb kann Ich den TE nicht verstehen, daß man hier nicht sagt "Gute Frau, Sie bleiben bitte hier Ich rufe die Polizei"
So wären die Fahrzeuge stehen geblieben und man könnte vor Ort den direkten Abgleich machen (passt der Schaden in der Position zur geöffneten Tür der Frau)
Die Dame ist nun weg, konnte evtl in der Zwischenzeit die Spuren an ihrer Türe rauspolieren und wird die Vorwürfe abweisen.
Es ist für einen Laien* praktisch unmöglich, eine auch nur halbwegs vernünftige Schadensschätzung abzugeben. Man hört immer "Das kann man rauspolieren, stellemn Sie sich nicht so an!" - und dann sind es schnell zwischen 500 und 2.000 EUR Schaden. Je nachdem, was für ein Modell und was für eine Lackierung betroffen ist, und ob ggf. Versteifungsstrukturen im Inneren der Tür beschädigt sind.
----------
* leider erweisen sich auch sehr, sehr viele Polizeibeamte als Laien...
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 16. Mai 2018 um 10:37:13 Uhr:
Zitat:
Unfallflucht ist Unfallflucht, egal ob 5 oder 5000.-
Völlig falsch. Ein Unfall setzt eine bestimmet Schadenhöhe voraus. Ist die nicht erreicht. du sprichst von 5 Euro, spricht man nicht von einem Unfall. Dementsprechend kann man dann auch keine "Unfallflucht" bejahen.
Das ist nun mal so, auch wenn es natürlich moralisch verwerflich ist, sich auch nach einem sehr geringen Schaden einfach zu entfernen.
Zitat:
@Trets2 schrieb am 15. Mai 2018 um 21:20:42 Uhr:
Unfallflucht gibt es erst ab 1000€. So traurig das ganze ist - hab das selbst hinter mir. Auffahrunfall und der ist abgehauen. Nach wilder Verfolgung hab ich das Nummernschild erkennen können. Schaden wurde reguliert aber wegen Unfallflucht wurde fallen gelassen.
Mutwillige Sachbeschädigung ist dieses Szenario definitiv, deswegen Anwalt einschalten.
Nur weil es bei dir eingestellt wurde, heißt das nicht, dass es bei 1000 Euro Schaden keine Unfallflucht ist. Im Gegenteil. Die Einstellung hatte mit Sicherheit andere Gründe.
Hatten wir doch schon. "Verfahren kann eingestellt werden" bedeutet nicht, das Unfallflucht keine sei.
"(4) Das Gericht mildert .... die Strafe ... oder kann von Strafe.... absehen, wenn der Unfallbeteiligte ...einen Unfall, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht "
Zitat:
@ceinsler schrieb am 16. Mai 2018 um 13:01:43 Uhr:
§ 142 STGB, Abschnitt "Unfallflucht bei Bagatellschaden". Bitte mal nachlesen.
War das für mich?
Zitat:
@AS60 schrieb am 16. Mai 2018 um 14:17:26 Uhr:
Zitat:
@ceinsler schrieb am 16. Mai 2018 um 13:01:43 Uhr:
§ 142 STGB, Abschnitt "Unfallflucht bei Bagatellschaden". Bitte mal nachlesen.War das für mich?
Allgemein! Wenn, dann sprech ich dich mit deinem Namen an.
Zitat:
@Trets2 schrieb am 16. Mai 2018 um 10:30:57 Uhr:
Ich könnte mir jetzt die Mühe machen und die Unterlagen scannen. Das es immer wieder Leute gibt die ahnungslos sind und Dinge die sie nicht erwarten als Quatsch abtun....
Es ging um einen Auffahrunfall, der hat direkt den Rückwärtsgang reingehauen und ist getürmt. Das ist Unfallflucht!
Nur war der Schaden zu gering und deswegen wurde das Verfahren eingestellt.
Es gab kein Öffentliches Interesse!
Mach dich schlau bevor du das als Quatsch abtust...
Die mühe soltest du dir aber machen.
Dann würde hier geklärt warum die Unfallflucht in deinem Fall fallen gelassen wurde.
An die Summe deines Schadens ist sie so definitif nicht geknüpft.
Daher war deine Aussage unter 1000€ gibt es keine Unfallflucht Quatsch.
Moorteufelchen
Wenn mein Auto beschädigt wurde, egal wie und wo hat es mit öffentlichem Interesse überhaupt nichts zu tun. Denn ich wurde geschädigt und nicht die Öffentlichkeit.