Tür wurde reingeschlagen -> gegnerische Versicherunf kontaktieren?
Ich war heute auf einer Fortbildung, es gab zugewiesene Parkplätze.
Als ich am Ende zurück kam, sah ich Lackspuren auf meiner türe, an der gegnerischen Türkante Spuren meiner Lackfarbe.
Ich habe lange gewartet, jedoch kam die Person nicht.
Polizei wollte nicht so wirklich raus kommen.
Ich habe diverse Fotos geschossen.
Kann ich den Vorfall bei der gegnerischen Versicherung melden?
Verspricht das Erfolg?
Beste Antwort im Thema
erfahrungsgemäß wird da erst mal alles bestritten.. 😁
es war sehr fahrlässig, die 0-bock-einstellung der polizei so hinzunehmen. die hätten das nämlich (vielleicht ordentlich) protokollieren können und ggf. hätten die auch lackproben gesichert und die höhen vermessen. besser noch, die hätten den fahrzeugführer ausfindig gemacht und die türen aneinander gehalten.. zack, hättest du evtl. den vollbeweis führen können.. so ist das alles wischiwaschi.. ich empfehle dir zur vermeidung von kosten auf eine gegenüberstellung durch einen gutachter der gegnerischen versicherung zu bestehen. so hast du zumindest schon mal kein kostenrisiko und der kann dann entsprechend alles ausmessen und prüfen. dein auto lass besser so wie es ist. nicht waschen. einfach so lassen.. viel erfolg!
74 Antworten
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:33:12 Uhr:
Also der Fall ist bei der gegnerischen Versicherung offen.
Fotos wurden übermittelt, der Unfallgegner wird nun durch seine Versicherung angeschrieben.
Ich soll einen KVA einreichen..
Wenn ich zum Lacker bin sollten KVA's immer vergütet werden. 70€ für evtl. nix bezahlen, muss man sich entscheiden.
Ich würde eine Entscheidung der Versich. über die Reparaturkostenübernahme abwarten, dann sind 70€ gespart, so oder so.
Versicherungsbetrug ist schon arg konstruiert.
Dazu müsste er schon fälschlicherweise sagen "ich hab gesehen wie er die Tür dagegen gedonnert hat".
Hallo,
und der TE sagt:" Habe fotografiert, dass der seine Tür dagegengedonnerthat". Klar,- ein klarer Unterschied!
Aber, in dem Moment, wo der TEi n den Konjunktiv wechseln würde, wäre die Versicherung sehr wahrscheinlich raus aus dem Erstattungsspiel..
Ansonsten würde ich behaupten können, dass die Felge Deines Autos einen Kratzer auf meinem PKW- Panoramadach verursacht haben könnte. Teilen wir doch. 😁 Deine Vers. zahlt und ich lass reparieren...
Darum: harte Beweise und eindeutige Fakten zur klaren Beweisführung. Und... kein Konjunktiv! Der "Gutachterstil" istbei einer Schadensanzeige nicht zielführend. 🙂
Gruss vom Asphalthoppler
Öhm wie kommen wir denn jetzt hier plötzlich zum Versicherungsbetrug?
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Hallo,
es ist spät und dazu off topic, aber...
Ein Autofahrer kam von der Strasse ab und schrammte an einer Mauer entlang. Er informierte die Polizei und gab zu Protokoll, dass ein PKW mit dem Kennzeichen XYZ ihn von der Strasse abgedrängt habe. (ohne Berührung). Bei der Polizei gingen einige Lichter an. Am nächsten Tag standen die Beamten bei dem Beschuldigten vor der Haustür und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf, wobei er die Tat bestritt. Das wars für ihn.!
Der Geschädigte besorgte sich über die nichts böses ahnende Sekretärin des Beschuldigten, dessen Versicherung und zeigte dort den Schaden an, unter ausdrücklichem Verweis auf die polizeiliche Ermittlung des Beschuldigten.. Was glaubst Du, was der Beschuldigte tat? Und was die Staatsanwaltschaft daraufhin tat ? (hatte damals noch Zeit und zudem eine feste Linie und ganz schlechte Laune).
Gruss vom Asphalthoppler
Ich versteh schon worauf du hinaus willst. Aber da geht es ja schon derbe in richtung Lüge
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 24. Oktober 2019 um 22:34:58 Uhr:
Hallo,
es ist spät und dazu off topic, aber...
Ein Autofahrer kam von der Strasse ab und schrammte an einer Mauer entlang. Er informierte die Polizei und gab zu Protokoll, dass ein PKW mit dem Kennzeichen XYZ ihn von der Strasse abgedrängt habe. (ohne Berührung). Bei der Polizei gingen einige Lichter an. Am nächsten Tag standen die Beamten bei dem Beschuldigten vor der Haustür und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf, wobei er die Tat bestritt. Das wars für ihn.!
Der Geschädigte besorgte sich über die nichts böses ahnende Sekretärin des Beschuldigten, dessen Versicherung und zeigte dort den Schaden an, unter ausdrücklichem Verweis auf die polizeiliche Ermittlung des Beschuldigten.. Was glaubst Du, was der Beschuldigte tat? Und was die Staatsanwaltschaft daraufhin tat ? (hatte damals noch Zeit und zudem eine feste Linie und ganz schlechte Laune).Gruss vom Asphalthoppler
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 24. Oktober 2019 um 21:10:13 Uhr:
Ich vermute, dass sich der TE gar nicht im Klaren ist, welches "Fass" er da öffnen könnte. Wenn der mutmaßliche Schädiger alle Register zieht, kann das u.U. für den TE sogar sehr unangenehm, bis hin zum Vorwurf des Versicherungsbetruges, werden.
Das ist aber schon sehr an den Haaren herbeigezogen. Solange keine falschen Behauptungen seitens des Geschädigten aufgestellt werden, kann man immer sagen, dass man aufgrund der vorgefundenen Spuren sicher ist, das der andere der Schädiger ist. Ob die Versicherung die Spurenlage genauso bewertet, ist eine andere Sache, aber versuchter Versicherungsbetrug ist das noch lange nicht.
Und die Versicherung wartet auf Deinen KVA ?
Dann kann das länger dauern...
Oder hast Du sie angeschrieben und um Zusage der Schadensregulierung gebeten?
Betrug ist ein Vorsatzdelikt. Der TE müsste also wider besseren Wissens Behaupten, der Gegner sei schuld. Dies müsste man ihm dann noch nachweisen. (Betrug ist, by the way, eine der am „schwersten“ nachzuweisenden Straftaten im Vergleich) Das ist, basierend auf den uns vorliegenden Informationen, hahnebüchen.
Vielleicht wäre sein Handeln noch fahrlässig. Einen solchen Betrug sieht unser Rechtssystem jedoch nicht vor. Insofern braucht man sich da keine Sorgen zu machen. Wäre ja noch schöner...
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 24. Oktober 2019 um 19:40:38 Uhr:
Würde mich da nicht trauen mit Anwalt und Gutachter aufzumarchieren. Aber lass Dich nicht von mir beeinflussen! Vielleicht bin ich auch einfach bloß doof und nicht clever genug.
Es bleibt auf alle Fälle spannend!
Genau darum soll er ja abwarten, bis es eine Deckungszusage gibt. Damit kann er Anwalt und Gutachter im Rahmen des „normalen“ Risikos engagieren und bezahlt bekommen.
Ob man jetzt „pokert“, einen KVA einreicht und darauf hofft so unkomplizierter entschädigt zu werden.
Durchaus nicht von der Hand zu weisender Ausgang. Wie wahrscheinlich jedoch beide Möglichleiten sind, muss man selbst Risikoabwägen.
Zitat:
@beachi schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:11:29 Uhr:
erfahrungsgemäß wird da erst mal alles bestritten.. 😁es war sehr fahrlässig, die 0-bock-einstellung der polizei so hinzunehmen. die hätten das nämlich (vielleicht ordentlich) protokollieren können und ggf. hätten die auch lackproben gesichert und die höhen vermessen.
Ah ja?
Und was wäre die Alternative gewesen?
Auf die Wache fahren, die Polizisten am Kragen packen und persönlich zum Parkplatz zerren?
Wenn sie nicht kommen, dann kommen sie nicht.
Mit 0-Bock hat das nichts zu tun. Es ist nicht ihr Job sich um eine "Lackspur" am heiligen Blechle zu kümmern.
Unfallflucht lag hier keine vor, es wäre dem TE sicher zuzumuten gewesen, selbst an der vermeintlichen Unfallstelle zu warten, anstatt diese unbequeme Aufgabe der Polizei überlassen zu wollen.
P.S.: Deine Shift - Taste hängt.
Was für ein Schaden ist denn entstanden? Im Eingangsbeitrag steht nur Lackspuren an der Tür.
Ich würde eine Werkstatt drüber schauen lassen und eine ca Summe der VS mitteilen mit dem Hinweis, dass ein KVA/KGA erst nach Regulierungszusage eingereicht wird.
Wenn die Bilder aussagekräftig sind, weiß die Versicherungen auch ohne KVA oder Werkstatt was Sache ist - zumindest sollte sie das.
„P.S.: Deine Shift - Taste hängt.“
PS: Die hängt nicht, sondern fiel dem Rotstift des „Versicherungskürzungsangestellem“ zum Opfer. 🙂