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Tür wurde reingeschlagen -> gegnerische Versicherunf kontaktieren?

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 16:28

Ich war heute auf einer Fortbildung, es gab zugewiesene Parkplätze.

Als ich am Ende zurück kam, sah ich Lackspuren auf meiner türe, an der gegnerischen Türkante Spuren meiner Lackfarbe.

Ich habe lange gewartet, jedoch kam die Person nicht.

Polizei wollte nicht so wirklich raus kommen.

Ich habe diverse Fotos geschossen.

Kann ich den Vorfall bei der gegnerischen Versicherung melden?

Verspricht das Erfolg?

Beste Antwort im Thema

erfahrungsgemäß wird da erst mal alles bestritten.. :D

es war sehr fahrlässig, die 0-bock-einstellung der polizei so hinzunehmen. die hätten das nämlich (vielleicht ordentlich) protokollieren können und ggf. hätten die auch lackproben gesichert und die höhen vermessen. besser noch, die hätten den fahrzeugführer ausfindig gemacht und die türen aneinander gehalten.. zack, hättest du evtl. den vollbeweis führen können.. so ist das alles wischiwaschi.. ich empfehle dir zur vermeidung von kosten auf eine gegenüberstellung durch einen gutachter der gegnerischen versicherung zu bestehen. so hast du zumindest schon mal kein kostenrisiko und der kann dann entsprechend alles ausmessen und prüfen. dein auto lass besser so wie es ist. nicht waschen. einfach so lassen.. viel erfolg!

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Na klar kannst du das. Ob es Erfolg hat? Eher nicht. Was hast du denn für einen Nachweis, dass die Farbe an der anderen Tür von deinem Auto stammt? Wenn der Fahrer/Halter dies nicht zugibt, keinen. Deine Farbe ist an seiner Tür dann längst wegpoliert.

Falls keine Delle vorhanden ist, versuch es doch auch mal mit Politur.

Hallo,

sehe ich es recht, dass auch der Fahrer des mutmaßlich schädigenden Fahrzeuges einen zugewiesenen Parkplatz hatte? Dann wäre es durchaus zumutbar gewesen, den Fahrer zu ermitteln und bezüglich des Schadens zu befragen.

Ansonsten: wie schon gesagt,... der Nachweis der Schädigung Deines Fahrzeuges ist beweisbar, die Beteiligung des vermuteten Fahrzeuges musst Du beweisen. Ohne harte Fakten wird das nicht gelingen. Zeugen des Vorganges gab es anscheinend nicht.

Gruss vom Asphalthoppler

Wenn es so ist wie du beschrieben hast und die Fotos zudem noch einigermaßen aussagekräftig sind, würde ich persönlich das ganze einfach der gegnerischen Versicherung melden.

 

Kann man probieren....

Andere allgemeine Frage ans Forum und dessen User:

 

Wie verhaltet Ihr euch wenn Ihr ein Schreiben eurer Versicherung erhaltet indem euch mitgeteilt wird, daß ein Herr X an eire Vers.herangetreten ist mit der Bitte um Schadensregulierung wegen eines Vorfalls vor ca. 1 Woche (so lang wird es mindestens dauern bis die Versicherung euch befragt) bei dem Euch als VN vorgeworfen wird das Auto des Anspruchsstellers beschädigt zu haben?

 

Abnicken und im SFR hochstufen lassen?

 

Bin gespannt auf eure Antworten...

Was soll man da schon tun?

Wahrheitsgemäß antworten natürlich.

erfahrungsgemäß wird da erst mal alles bestritten.. :D

es war sehr fahrlässig, die 0-bock-einstellung der polizei so hinzunehmen. die hätten das nämlich (vielleicht ordentlich) protokollieren können und ggf. hätten die auch lackproben gesichert und die höhen vermessen. besser noch, die hätten den fahrzeugführer ausfindig gemacht und die türen aneinander gehalten.. zack, hättest du evtl. den vollbeweis führen können.. so ist das alles wischiwaschi.. ich empfehle dir zur vermeidung von kosten auf eine gegenüberstellung durch einen gutachter der gegnerischen versicherung zu bestehen. so hast du zumindest schon mal kein kostenrisiko und der kann dann entsprechend alles ausmessen und prüfen. dein auto lass besser so wie es ist. nicht waschen. einfach so lassen.. viel erfolg!

Am besten nimmst du einen Hammer und schlägst dir den gegnerischen Gutachter direkt wieder aus dem Kopf.

Über solch eine Gegenüberstellung kann man immer noch nachdenken wenn die Versicherung ablehnt - da muss man als Geschädigter nicht vorpreschen.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:06:26 Uhr:

Was soll man da schon tun?

Wahrheitsgemäß antworten natürlich.

Gut, aber das heißt dann wohl:

Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts...

 

Ansonsten hätte derjenige von sich aus den anderen informiert oder zumindest eine Nachricht am SW hinterlassen.

 

@beachi: das wäre schön wenn das so wäre mit der Polizei. Ist aber doch eher Wunschvorstellung, oder?

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß die Lackproben und Spurensicherungen und Gegenüberstellungen machen, wegen so lächerlicher Autokratzern???

Die kommen ja bei ganz einfachen Verkehrsunfällen auch nicht mehr. Bagatellschäden usw.

Da hätten die echt den ganzen Tag nix anders zu tun.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:19:15 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:06:26 Uhr:

Was soll man da schon tun?

Wahrheitsgemäß antworten natürlich.

Gut, aber das heißt dann wohl:

Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts...

 

Ansonsten hätte derjenige von sich aus den anderen informiert oder zumindest eine Nachricht am SW hinterlassen.

Klar,

Wenn das der Wahrheit entspricht, dann ist das eben so.

Für die Abwehr von unberechtigten Forderungen ist die Versicherung auch zuständig.

 

Aber es soll ja auch Fälle geben, die der Verursacher tatsächlich nicht bemerkt hat.

was ist an einer gegenüberstellung verkehrt? wenn der vermeintliche verursacher alles abstreitet, ist das die einfachste und vor allem billigste lösung für den vermeintlichen geschädigten. der könnte ja jetzt auch zu einem freien sv rennen, wie hier oft empfohlen wird.. natürlich erstellt der ein schönes gutachten mit bunten bildchen, welche einen schaden zeigen.. und der wird auch eine tolle rechnung präsentieren.. aber auch das wird dem vermeintlichen geschädigten nix nützen, solange nicht bewiesen ist, dass das andere fahrzeug den schaden verursacht hat. so.. und dann klagt man halt um dann festzustellen, dass das vermeintliche verursachende fahrzeug bereits verkauft ist.. und dann guckt man ein bisschen blöd. außer spesen nix gewesen.. :)

ps: warum hat hier eigentlich noch niemand einen anwalt empfohlen? ist doch meist das erste hier... :D

Die haben alle gewartet, bis Du das schreibst :D :D

„ps: warum hat hier eigentlich noch niemand einen anwalt empfohlen? ist doch meist das erste hier..“

 

Sparwitz... warst auch schonmal lustiger. :)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:19:15 Uhr:

@beachi: das wäre schön wenn das so wäre mit der Polizei. Ist aber doch eher Wunschvorstellung, oder?

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß die Lackproben und Spurensicherungen und Gegenüberstellungen machen, wegen so lächerlicher Autokratzern???

Doch, genau das tun die. Ich hatte letztens den Fall, dass jemand mit seinem Anhänger meinen Dienstwagen leicht am Heckstoßfänger gestreift hatte und dann zunächst verschwunden war. Da hat die Polizei das ganze Programm mit Spurenfolie, Vermessung usw. gemacht.

Immerhin steht ja da auch eine Straftat im Raum, und bei Straftaten gibt es für die Polizei kein Ermessen, da muss verfolgt werden.

Zitat:

Die kommen ja bei ganz einfachen Verkehrsunfällen auch nicht mehr. Bagatellschäden usw.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In NRW z.B. wird jeder Unfall aufgenommen, wenn ein Beteiligter das wünscht.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:59:27 Uhr:

Die haben alle gewartet, bis Du das schreibst :D :D

Gewartet?

Befürchtet trifft's eher :D

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