Tür wurde reingeschlagen -> gegnerische Versicherunf kontaktieren?
Ich war heute auf einer Fortbildung, es gab zugewiesene Parkplätze.
Als ich am Ende zurück kam, sah ich Lackspuren auf meiner türe, an der gegnerischen Türkante Spuren meiner Lackfarbe.
Ich habe lange gewartet, jedoch kam die Person nicht.
Polizei wollte nicht so wirklich raus kommen.
Ich habe diverse Fotos geschossen.
Kann ich den Vorfall bei der gegnerischen Versicherung melden?
Verspricht das Erfolg?
Beste Antwort im Thema
erfahrungsgemäß wird da erst mal alles bestritten.. 😁
es war sehr fahrlässig, die 0-bock-einstellung der polizei so hinzunehmen. die hätten das nämlich (vielleicht ordentlich) protokollieren können und ggf. hätten die auch lackproben gesichert und die höhen vermessen. besser noch, die hätten den fahrzeugführer ausfindig gemacht und die türen aneinander gehalten.. zack, hättest du evtl. den vollbeweis führen können.. so ist das alles wischiwaschi.. ich empfehle dir zur vermeidung von kosten auf eine gegenüberstellung durch einen gutachter der gegnerischen versicherung zu bestehen. so hast du zumindest schon mal kein kostenrisiko und der kann dann entsprechend alles ausmessen und prüfen. dein auto lass besser so wie es ist. nicht waschen. einfach so lassen.. viel erfolg!
74 Antworten
Hallo,
da die wenigsten Menschen Tetrachromaten sind, dürfte demnach die Mehrheit der Menschheit weniger als 1 Mio. Farben (bzw. Farbnuancen) wahrnehmen können. Es gibt aber 65 Mio. Fahrzeugzulassungen in Deutschland , also müssten -rein rechnerisch-, mind. 65 Fahrzeuge die gleiche Farbe haben. Also selbst bei einer optischen Untersuchung der Lackreste am gegn. Fahrzeug kann nicht mit 100%-iger Sicherheit ausgesagt werden, dass die Lackpartikel am gegn. Fahrzeug von dem geschädigten Fahrzeug stammen.
Dazu müsste u.a. eine Spektralanalyse abgefertigt werden, deren Ergebnis mit der Eucap -DB (25.000 Lackfarben) abgeglichen würde, um dann festzustellen, dass eine Wahrscheinlichkeit der Lackübereinstimmungen besteht. Der oft benannte Lackfingerabdruck ist eine Utopie, gerne angeführt, aber leider so nicht richtig. Wenn ich mich nicht täusche, kostet so eine Spektral- und Fotometrieanalyse knapp 3 Tausend Euro, je nach Umfang. Daher werden, auch aus Kapazitätsgründen, solche Untersuchungen nur in wichtigen Fällen beauftragt.
Man kann ja mal bei der gegn. Versicherung nachfragen, ob die die Untersuchungskosten zahlen möchten. Ich vermute, sie werden es nicht tun. Aber, wer zuviel Geld hat, kanns ja privat in Auftrag geben. Ein öffentliches Interesse sehe ich zudem auch nicht, so dass die Polizei in diese Richtung nichts unternehmen wird.
Für mich ist zwar der Schaden den der TE erlitten hat, ärgerlich, der eigentliche Schaden aber eher gering und daher
wirtschaftlich vom TE zu tragen, weil nicht in einfacher Weise beweisbar..
Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen...Zudem ist jetzt sowieso alles Schnee von gestern.
Gruss vom Asphalthoppler
Tja,
ist ja alles schön und gut was hier bezüglich Beweisen und so geschrieben wird.
Der Geschädigte muss aber doch gar keine gerichtsfesten Beweise bringen. Er muss lediglich die gegnerische Versicherung überzeugen, dass seine Geschichte plausibel ist.
Wenn der TE allerdings den Schaden überhaupt nicht der gegnerischen Versicherung meldet, wird er wohl nie erfahren ob sie zahlen oder nicht.
So, Danke an alle Kommentare!
Ich habe den Schaden nun der Versicherung gemeldet inklusive den details, Bildern usw.
Gab dort auch ein Online Formular für Geschädigte.
Ich werde berichten
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 21. Oktober 2019 um 21:03:23 Uhr:
Kann man probieren....
Andere allgemeine Frage ans Forum und dessen User:Wie verhaltet Ihr euch wenn Ihr ein Schreiben eurer Versicherung erhaltet (...) bei dem Euch als VN vorgeworfen wird das Auto des Anspruchsstellers beschädigt zu haben?
Abnicken und im SFR hochstufen lassen?
Bin gespannt auf eure Antworten...
Hoffentlich hält die Spannung noch an 😉
Ganz einfach: JA, Abnicken und SFR Hochstufen lassen. Denn mir sind als Versicherungsnehmer da erstmal die Hände gebunden. Schließlich trifft die Versicherung die alleinige Entscheidungskompetenz. Gegen die Hochstufung könnte man natürlich wieder gerichtlich vorgehen.
Zum Thema: Ich würde es melden und eine Deckungszusage (versuchen) einholen. Da hat man (noch) nichts zu verlieren außer Zeit und einer Briefmarke.
Ich halte es für nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass der Schaden bei entsprechend hinreichender Dokumentation (Fotos aus allen Himmels- und Budensrichtungen) bei der Versicherung "durchgewunken" wird. Des weiteren besteht natürlich auch noch eine Restchance, dass der Gegner den Schaden zugibt bzw. als plausibel, aber leider nicht bemerkt deklariert.
Aber von nix kommt bekanntlich nix.
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Ja, jetzt ist die Spannung sogar gestiegen, da der TE was in die Wege geleitet hat.
Ich hoffe sehr daß er uns über den weiteren Verlauf unterrichtet.
Also der Fall ist bei der gegnerischen Versicherung offen.
Fotos wurden übermittelt, der Unfallgegner wird nun durch seine Versicherung angeschrieben.
Ich soll einen KVA einreichen..
Reiche bitte keinen KVA ein.
Warte ab bis die eintrittspflicht bestätigt ist und überlege dann wie du abrechnen willst.
Das heisst noch erstmal nichts tun, oder wie?
Also was sollte ich jetzt genau tun bzw. auf was genau warten?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 24. Oktober 2019 um 13:35:28 Uhr:
Reiche bitte keinen KVA ein.
Warte ab bis die eintrittspflicht bestätigt ist und überlege dann wie du abrechnen willst.
Für die Feststellung ob die Versicherung eintrittspflichtig ist, ist hier die Schadenshöhe irrelevant.
Bei solchen "kleinigkeiten" sind KVA für die Versicherungen natürlich ideal: leicht angreif- bzw. streichbar, nicht alle Schadenspositionen erfasst, ...
Ich sehe somit keinen Grund zum jetzigen Zeitpunkt sich teilweise selbst seiner Ansprüche zu berauben.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:11:54 Uhr:
Ja okay, aber nochmals: Auf was genau warte ich jetzt? Wie muss was aussehen ?
Darauf, dass die Versicherung eine Bestätigung ihrer Eintrittspflicht abgibt. Dass also klar ist, dass der Gegner "schuldig" ist. Eine Zusage der Schadenregulierung.
Dazu sollte man Sie natürlich auffordern. Ist das positiv, kann man die Höhe des Schaden definieren lassen und sich ggf. Rechtsbeistand holen, ohne ein hohes Kostenrisiko einzugehen.
Vielleicht habe ich ja was überlesen, aber wie kamst du an die Information, bei welcher Gesellschaft der Wagen versichert ist? Versicherungsnotruf?
Vermutlich ja. Zentralruf der KFZ Haftpflicht Versicherungen.
Kennzeichen hatte er ja.
Meine persönliche Meinung: Aufgrund der dünnen Beweislage und des kleinen Schadens würde ich wahrscheinlich den KVA schicken und hoffen daß die Versicherung überhaupt irgendetwas bezahlt.
Lieber den Spatz im der Hand als die Taube auf dem Dach....
Würde mich da nicht trauen mit Anwalt und Gutachter aufzumarchieren. Aber lass Dich nicht von mir beeinflussen! Vielleicht bin ich auch einfach bloß doof und nicht clever genug.
Es bleibt auf alle Fälle spannend!
https://www.motor-talk.de/.../...blichen-parkrempler-t6725554.html?...
Hier ist ein ähnlicher Fall, der aber schon weiter gediehen ist.
Hallo,
nur mal so...
Die gegn. Haftpflicht muss! ggf. auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers einen angezeigten Schaden regulieren. Dazu hat sie das Werkzeug des "Ermessensspielraumes". Nur bei Nachweis einer fehlerhaften Ermessensausübung kann dem Versicherer seitens des Versicherungsnehmers eine Pflichtverletzung unterstellt werden.
In dem vorliegendem Fall wäre die Beweislage zu würdigen. Da es keine Sachverhaltsaufklärung seitens der Polizei gibt, auch jegliche Zeugen fehlen, verbleibt letztlich nur die Aussage des Geschädigten und dessen angefertigte Fotos.
Ich vermute, dass sich der TE gar nicht im Klaren ist, welches "Fass" er da öffnen könnte. Wenn der mutmaßliche Schädiger alle Register zieht, kann das u.U. für den TE sogar sehr unangenehm, bis hin zum Vorwurf des Versicherungsbetruges, werden.
Hoffen wir für den TE, dass die uns unbekannt gebliebenen (Beweis-)Fotos tatsächlich schlüssige und zwingende Beweise zur Rekonstruierung der Tatbeteiligung des in haftungspflicht genommenen Versicherungsnehmers, resp. dessen Versicherung, sind.
Gruss vom Asphalthoppler