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Tür wurde reingeschlagen -> gegnerische Versicherunf kontaktieren?

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 16:28

Ich war heute auf einer Fortbildung, es gab zugewiesene Parkplätze.

Als ich am Ende zurück kam, sah ich Lackspuren auf meiner türe, an der gegnerischen Türkante Spuren meiner Lackfarbe.

Ich habe lange gewartet, jedoch kam die Person nicht.

Polizei wollte nicht so wirklich raus kommen.

Ich habe diverse Fotos geschossen.

Kann ich den Vorfall bei der gegnerischen Versicherung melden?

Verspricht das Erfolg?

Beste Antwort im Thema

erfahrungsgemäß wird da erst mal alles bestritten.. :D

es war sehr fahrlässig, die 0-bock-einstellung der polizei so hinzunehmen. die hätten das nämlich (vielleicht ordentlich) protokollieren können und ggf. hätten die auch lackproben gesichert und die höhen vermessen. besser noch, die hätten den fahrzeugführer ausfindig gemacht und die türen aneinander gehalten.. zack, hättest du evtl. den vollbeweis führen können.. so ist das alles wischiwaschi.. ich empfehle dir zur vermeidung von kosten auf eine gegenüberstellung durch einen gutachter der gegnerischen versicherung zu bestehen. so hast du zumindest schon mal kein kostenrisiko und der kann dann entsprechend alles ausmessen und prüfen. dein auto lass besser so wie es ist. nicht waschen. einfach so lassen.. viel erfolg!

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Themenstarteram 6. November 2019 um 11:49

Ich bin mir unsicher auf was ich nun "bestehen" kann gegenüber der VS bzw. was das sinnvollste Verhalten meinerseits nun ist.

Es ist mit Polieren getan, eventuell leicht anschleifen.

Das werde ich aber nicht selbst tun, da -> ich damit keine Erfahrung habe und das Fahrzeug in Leasing-Fahrzeug ist. Ich erwarte einfach dass man zu seinem Verhalten steht und will da auch keinen Profit rausschlagen etc.

Muss man bei Leasing nicht laut Vertrag seine Versicherung oder den Leasinggeber über Schäden informieren?

Und ist das auch Vollkaskoversichert?

Habe leider wenig Ahnung im Bereich Leasing und Neufahhrzeuge.

(Immer nur ältere Kisten, sofort bar selber bezahlt, besessen.)

Themenstarteram 6. November 2019 um 11:59

Ja Vollkasko ist Pflicht.

Leasinggeber ist zu unterrichten und auch weisungsberechtigt.

Also dieser kann bestimmten wo repariert wird.

Wird man aber ja vermutlich bei einem Neuwagen sowieso in der Vertragswerkstatt machen

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. November 2019 um 12:54:27 Uhr:

Muss man bei Leasing nicht laut Vertrag seine Versicherung oder den Leasinggeber über Schäden informieren?

Und ist das auch Vollkaskoversichert?

Habe leider wenig Ahnung im Bereich Leasing und Neufahhrzeuge.

(Immer nur ältere Kisten, sofort bar selber bezahlt, besessen.)

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. November 2019 um 12:54:27 Uhr:

Muss man bei Leasing nicht laut Vertrag seine Versicherung oder den Leasinggeber über Schäden informieren?

Und ist das auch Vollkaskoversichert?

Habe leider wenig Ahnung im Bereich Leasing und Neufahhrzeuge.

(Immer nur ältere Kisten, sofort bar selber bezahlt, besessen.)

Zwar müssen Schäden grundsätzlich gemeldet werden, dies dürfte sich jedoch nur auf Unfallschäden, oder auf Schäden >Bagatellgrenze beziehen.

Würde jeder jeden Kratzer sofort melden, käme man aus dem Telefonieren wohl nicht mehr raus.

Kratzer und Türrempler hat doch quasi jeder nach jedem 3. Supermarktparkplatz im Auto. Dann wird einmal poliert und alles ist weg. Ob das hier jetzt auch so ein Schaden ist - wer weiß. Ich würde es entscheiden, wenn ich ein Ergebnis der Vers. habe.

Polieren hat noch einen weiteren Vorteil. Bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges werden u.a. die Lackdichten gemessen. Und schon darf man erklären, warum die Tür nachlackiert wurde.

Themenstarteram 6. November 2019 um 13:51

??

Also darf man nicht polieren?

 

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. November 2019 um 14:44:38 Uhr:

Polieren hat noch einen weiteren Vorteil. Bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges werden u.a. die Lackdichten gemessen. Und schon darf man erklären, warum die Tür nachlackiert wurde.

Natürlich darfst du polieren. Da wird der Lack minimal abgetragen, alles im Rahmen der Toleranzen. Da fragt niemand nach.

Mir hat mal ein unvorsichtiger Zeitgenosse seine Tür in unsere Tür vom Golf geschlagen. Kleine Delle und Schrammen. Hat beim SmartRepair um die 100,- € gekostet und das Ergebnis war besser als nachlackiert.

Das mit dem Leasing hättest du schon etwas früher angeben können.

Selbst wenn die gegn. Versicherung eintritt, hast du m.W. nicht zu entscheiden ob und wie repariert wird.

Hast du das überhaupt schon an die Leasinggesellschaft gemeldet?

 

Generell, aber auch insbesondere beim Leasingauto, sollte polieren nicht unbedingt als fachgerechte Reparatur angesehen werden.

Wenn z.B der Klarlack durch ist, wird dadurch nur kaschiert und nicht beseitigt. Oder haben die Autos heutzutage keinen Klarlack?

Themenstarteram 6. November 2019 um 14:29

Doch habe ich natürlich gemeldet.

Ich sehe die Beschädigung jedoch im Rahmen des VW Schadenkatalogs als Abnutzung von daher alles im grünen Bereich.

Ich hatte baer schon einen größeren Vollkasksoschaden an anderer Stelle. Da gibt die Leasinggesellschaft erst frei bevor repariert werden darf

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. November 2019 um 14:56:20 Uhr:

Das mit dem Leasing hättest du schon etwas früher angeben können.

Selbst wenn die gegn. Versicherung eintritt, hast du m.W. nicht zu entscheiden ob und wie repariert wird.

Hast du das überhaupt schon an die Leasinggesellschaft gemeldet?

Generell, aber auch insbesondere beim Leasingauto, sollte polieren nicht unbedingt als fachgerechte Reparatur angesehen werden.

Wenn z.B der Klarlack durch ist, wird dadurch nur kaschiert und nicht beseitigt. Oder haben die Autos heutzutage keinen Klarlack?

Du kannst aber doch sicherlich für diese "Abnutzung" kein Geld am Eigentümer vorbei kassieren, oder?

Themenstarteram 6. November 2019 um 14:35

Ich möchte auch kein Geld kassieren sondern eine dem Gegenstand zugefügte Beschädigung beseitigt haben.

Das ich das in dem Schadenkatalog so deute heisst ja auch nicht dass VW es so sieht

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. November 2019 um 15:31:45 Uhr:

Du kannst aber doch sicherlich für diese "Abnutzung" kein Geld am Eigentümer vorbei kassieren, oder?

Ich hab die ganze Zeit gedacht, Du willst bestimmt fiktiv abrechnen...

Wenn das so ist, kannst Du doch zum Autohaus gehen, denen das zeigen und die machen das sicher auch weg.

Und sollen mit der Versicherung direkt abrechnen.

Themenstarteram 6. November 2019 um 15:28

Das hatte ich mir auch erst offen gelassen.

Aber derzeit kommt mir das so vor, als werde ich hier als Abzocker dargestellt..

Ich will mic hauch nicht mit 200€ oder Ähnlichem bereichern.

Im Vordergrund steht erstmal der Schaden

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. November 2019 um 16:25:10 Uhr:

Ich hab die ganze Zeit gedacht, Du willst bestimmt fiktiv abrechnen...

Wenn das so ist, kannst Du doch zum Autohaus gehen, denen das zeigen und die machen das sicher auch weg.

Und sollen mit der Versicherung direkt abrechnen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. November 2019 um 16:25:10 Uhr:

Ich hab die ganze Zeit gedacht, Du willst bestimmt fiktiv abrechnen...

Wenn das so ist, kannst Du doch zum Autohaus gehen, denen das zeigen und die machen das sicher auch weg.

Und sollen mit der Versicherung direkt abrechnen.

Der zweite Satz ist jederzeit möglich.

Der dritte aber erst dann, wenn die Versicherung ihre Eintrittspflicht bejaht hat.

Themenstarteram 13. November 2019 um 9:40

Bisher nicht viel Neues.. außer: Die gegnerische Versicherung hat nun einen Zeugenbogen zum Ausfüllen geschickt..

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