TT gekauft, mit A4 ärger...
Mitte September habe ich ja meinen TT bekommen und damals meinen A4 in Zahlung gegeben.
Vor ca. 2 Wochen kam mein 🙂 auf mich zu und fragte mich, ob ich wüßte das mein alter A4 ein Unfallwagen war.
Mir fiel erstmal alles aus dem Gesicht, weil ich ihn als unfallfreien gebrauchten gekauft habe. Während er in meinem Besitz war, hatte ich auch definitiv keinen Unfall mit dem Fahrzeug.
Mein 🙂 konnte mir mithilfe der Historie des Fahrzeuges zeigen, dass er bei Km-Stand 31000 einen Front/Seitenschaden hatte. Der Schaden muss so ca. 3500 € - 4500 € betragen haben. Es wurden damals u.a. die Fahrertür, Kotflügel, linker Scheinwerfer und diverse andere Teile getauscht.
Jetzt das Beste an der ganzen Sache: Laut Historie wurde das Fahrzeug von dem gleichen VAG/AUDI-Händler repariert, der mir das Fahrzeug als unfallfrei bei Km-Stand 51000 verkauft hat!
Mittlerweile liegt die ganze Sache bei meinem Anwalt. Hat einer schon so einen Fall hinter sich?
Beste Antwort im Thema
Das Ganze kannst du normalerweise recht entspannt angehen.
Auf deinem Kaufvertrag vom A4 steht ja der km-Stand und die Unfallfreiheit.
Also kannst du beweisen, dass du keine Kenntnis vom Unfallschaden hattest.
Damit ist der ursprüngliche Verkäufer dran.
18 Antworten
Zunächst stimmt natürlich die Reihenfolge der Regressansprüche. Indem du deinen A4 bei dem Händler in Zahlung gegeben hast, ist er ja einen Vertrag mit Dir eingegangen und nicht mit dem Händler, bei dem Du den A4 gekauft hattest. So muss er Ansprüche gegen Dich geltend machen, da du Ihm den A4 ja auch als unfallfrei übergeben hast. (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) Du wiederum mußt den Händler in Regress nehmen, der Dir den A4 verkauft hatte. Rein rechtlich also reagiert der TT - Verkaufshändler richtig. Da du einen Kaufvertrag mit dem Eintrag "Unfallfrei" in Händen hältst, hast du sicherlich gute Chancen, einen Prozess gegen den A4 - Verkaufshändler zu gewinnen. Dabei muß jedoch wieder beachtet werden, ab wann (Wiederherstellungsaufwand, Kosten usw.) muß ein Auto als Unfallwagen deklariert werden. Ich hoffe für Dich, daß du eine Rechtschutzversicherung
hast. Viel Glück!!!! Michel
Zitat:
Original geschrieben von speedfreakmiche
Zunächst stimmt natürlich die Reihenfolge der Regressansprüche. Indem du deinen A4 bei dem Händler in Zahlung gegeben hast, ist er ja einen Vertrag mit Dir eingegangen und nicht mit dem Händler, bei dem Du den A4 gekauft hattest. So muss er Ansprüche gegen Dich geltend machen, da du Ihm den A4 ja auch als unfallfrei übergeben hast. (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) Du wiederum mußt den Händler in Regress nehmen, der Dir den A4 verkauft hatte. Rein rechtlich also reagiert der TT - Verkaufshändler richtig. Da du einen Kaufvertrag mit dem Eintrag "Unfallfrei" in Händen hältst, hast du sicherlich gute Chancen, einen Prozess gegen den A4 - Verkaufshändler zu gewinnen. Dabei muß jedoch wieder beachtet werden, ab wann (Wiederherstellungsaufwand, Kosten usw.) muß ein Auto als Unfallwagen deklariert werden. Ich hoffe für Dich, daß du eine Rechtschutzversicherung
hast. Viel Glück!!!! Michel
Eine Rechtschutz habe ich, das ist kein Thema. Allerdings wurde hat mir eben diese Versicherung mein Anwalt es anders dargestellt. Ich habe im guten glauben den Wagen unfallfrei gekauft (der Verkäufer stand da übrigens in der Pflicht, mir mitzuteilen ob es ein Unfallwagen ist oder nicht). Dann habe ich ihn weiterverkauft und da ich Privatmann bin und der Händler der den Wagen angekauft hat, über das entsprechende Wissen verfügt einen Unfallwagen zu erkennen, hätten sie es prüfen müssen.
Laut Versicherung und Anwalt ergibt sich daraus, dass der A4 Ankäufer keinen Anspruch gegenüber mir hat, ich aber sehr wohl gegenüber dem ehemaligen A4 Verkäufer.
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Grüße
MarkusP.S.: Die Idee von Norman mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer hat übrigens auch was! Finde ich... 😉
Nicht wahr......dachte ich mir beim lesen nämlich so
Also allen MT Members ein Frohes Neues Jahr und ich hoffe für den EX A4 Driver auf einen kleinen Geldregen,
wäre doch mal richtig geil wenn du 800 Taler bekommst.
Viel Erfolg dabei und lass es uns wissen.
Falls dein Händler *ruhe gibt* und sich mit demanderen Händler eventuell selber einigen will oder er dem anderen Händler nicht an den Karren pinkeln will, hoffe ich das DU Hartnäckigbleibst und erstmal schön Schadensersatz von deinem alten Händler kassierst !
Happy New Year