Trotz Partikelfilter keine Vergünstigung bei Steuer

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hallo,
mein Vater is irgendwie ganz aus dem Häuschen.
Heute kam ein Brief vom Finanzamt.

Unser Caddy Life ist ein Nutzfahrzeug und wir können somit nicht von der Steuervergünstigung von Rußpartikel-Fahrzeugen profitieren.

Sagt mal soll das ein Witz sein? Wir haben ein Auto mit RPF und das Finanzamt sagt "Hey stopp it ein Nutzfahrzeug" !

Was is denn das für ne schlechte Abzocke?

75 Antworten

Mal ganz grundsätzlich. Wo ist der Caddy ein Nutzfahrzeug? Auch wenn er wie die Caravells und ähnliches von der Nutzfahrzeugschiene kommt. Das wäre ja die totale Masche. Selbst VW hat damit geworben, nachzurüsten. Der Caddy wird von 90 % der Besitzer als Familienkutsche gefahren und benutzt. Darüber hinaus basieren die allermeisten auf dem Caddy Kombi, was auch andeutet, daß VW diese Schiene bedient. Wo ist die Abgrenzung zum Passat, der zu 50% Firmenwagen ist und der Maler seine Farbeimer transportieren kann. Das ist für mich rein willkürlich. Das betrifft dann übrigens auch Combo, Berlingo, Kangoo und Co. Erst wird man dazu gebracht nachzurüsten und jetzt, wo es zu spät ist, gibts noch obendrein was auf die Finger. Das wäre ganz übel. Dann baue ich den Sch... besser wieder drunter weg. So könnte man sich dann ja vorkommen. Beim KBA sehe ich auch keine eindeutige Einstufung als Nutzfahrzeug. Ist dort nur ein Utility-PKW. Es scheint evtl. im Ermessen der Länderfinanzbehörden zu liegen, zu definieren, was nun ein Nutzfahrzeug ist. Kann das sein?

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von AS 93


...Es scheint evtl. im Ermessen der Länderfinanzbehörden zu liegen, zu definieren, was nun ein Nutzfahrzeug ist. ...

Andreas

Tach auch!

Genau so sieht das aus! Dort wird doch nur überlegt, wie man solche steuerlichen Förderungen umgehen kann. Und hier ist wohl wieder einmal ein Definitions-Schlupfloch gefunden worden...

Tschö mit Ö

Ich kann immer nur lesen: Förderung für Diesel-PKW, die bla, bla, bla...

Nirgends steht etwas von Nutzfahrzeugen, selbst bei den Finanzämtern. Wir haben doch einen Diesel-PKW...!?

Andreas

Wieso jetzt Förderung?

die letzen paar Jahre wurde uns erzählt, der Feinstaub der Diesel-Pkw sei das große Übel. Also haben wir uns Caddy mit DPF gekauft (ich auch), um nicht mehr als Umwelts** dazustehen. Frage mal in Frankreich, wer sich PSA-HDi mit FAP kauft. Gerade 5 %. Warum? - Weil die da auch wissen, dass der Großteil der lungengängigen Stäube aus stationären Heizanlagen kommt. In diesem Jahr wird bei uns die nächste Umwelts** durch das Land getrieben: CO2. Jetzt sind wird DPF-Käufer wieder die Idioten, weil unsere DPF/TDI mehr Sprit ergo CO2 aushauchen also die ohne. Also: Von der Logik her ist die Feinstaub-Debatte eine Erfindung der Mineralölindustrie, um uns spritsaufendere Autos als Umweltschoner einzureden.

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

gruß f

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Prinzipiell richtig. Ist natürlich ziemlicher Unfug. Aber ich wollte damals nicht als Schmutzfink dastehen und mit der Förderung hatte ich fast mein komplettes reduziertes Weihnachtsgeld investiert. Nun ist alles durch. Der Einbau, die Eintragung, das Gesetz und der ganze Rest. Nun könnte sich andeuten, daß dies alles für die Katz war. Da wird man doch sauer - oder nicht? Der Feinstaub kommt sowieso zu über 90% woanders her. Aber man war bereit mit eigenem Mitteleinsatz (ca. 230 €) was Gutes zu tun. Daher empört mich das sehr.

Andreas

nachgerechnet

so grad hab ich mich nochmal informiert.
wir haben vorher 293€ Steuer für unserer Caddy bezahlt. Jetzt als '"Nutzfahrzeug" (wie kann ich mich drüber aufregen aaahhhh) zahlen wir 316€

Kleines Rechenbeispiel mit dem S4 eines bekannten!

Wir: Caddy, Rußartikelfilter, 2 Liter Diesel -> 316€
S4: Sportwagen, kein Rußpartikelfilter, 4,2 l Hubraum -> 293 €

(soweit ich mich net bei www.kfz-steuer.de verrechnet hab)

Wo ist hier die verdammte Gerechtigkeit? Ich blöder Bürger kauf mir ein umweltschonendes auto mit Partikelfilter und als DANKESCHÖN macht das Finanzamt ein Nutzfahrzeug draus

Hallo.

Hattet Ihr erstmalig die Steuer zu zahlen? Nun also erstmalig auch die Steueraufstellung erhalten?

Wieso kann das Finanzamt eure Steuer umrechnen und höher besteuern? Legt bloß erst mal Widerspruch ein. Wartet mal auch ein paar Tage ab, was die Diskussion hier ergibt.

Andreas

Unser NRW-Finanzamt sagt noch gar nichts, bis die Software Ende Juni laufen soll...

Wir: Caddy, Rußartikelfilter, 2 Liter Diesel -> 316€
S4: Sportwagen, kein Rußpartikelfilter, 4,2 l Hubraum -> 293 €

Naja, sicher ist das ärgerlich, aber das ist halt der Preis den man zahlen muß wenn man einen Diesel hat, dafür ist das Tanken ja auch günstiger. Ich hätte auch gerne einen 2.0 l Diesel in meinem Caddy,am besten mit 170 PS, den gibt es aber leider nicht Serienmäßig 🙁
Ich fahre selbst einen Hugo, Zugelassen im Februar dieses Jahres, der hat einen Filter werksmäßig verbaut, kostet 600 Taler Aufpreis und wird NICHT gefördert, Steuern kostet der aber wie bisher 293 €, zugelassen als PKW, so ist das halt mit unserem PAPA STAAT, egal, ich bin froh das ich den Hgo hab, was er braucht das bekommt er😁
Gruß, Thomas

ich hab die Tage einen Steuerbescheid bekommen, die 330€ sind ordnungsgemäß aufgeführt und verrechnet, alles ohne mein zutun. In den Erklärungen auf dem Bescheid steht > entsprechend § 3c Kraftfahrzeugsteuergesetz, evtl. hilfts jemandem.

Nutzfahrzeug oder Familenkutsche

spielt keine doch Rolle. Nach dem Bundeskraftfarhtzeugsteuergesetz gilt die Steuerbefreiung für PKW!
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf

Zitat:

§ 3c Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen
(1) Das Halten von besonders partikelreduzierten Personenkraftwagen mit
Selbstzündungsmotor ist befristet von der Steuer befreit, wenn das Fahrzeug in der Zeit
vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 nachträglich technisch so verbessert wird,
dass es einer
1. der Partikelminderungsstufen PM 1 bis PM 4 nach § 47 Abs. 3a der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.
September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 473 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist,
2. der Partikelminderungsstufen PM 01, PM 0 oder der Partikelminderungsklassen
PMK 01, PMK 0 bis PMK 4, sobald dafür die Voraussetzungen in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt und in Kraft getreten sind,
entspricht. Die Steuerbefreiung wird nur für Personenkraftwagen gewährt, die
bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Sie beginnt an dem Tag, an
dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde die Voraussetzungen hierfür erfüllt
waren. Die Steuerbefreiung endet, sobald die Steuerersparnis auf der Grundlage des
jeweiligen Steuersatzes nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 den Betrag von 330 Euro erreicht. Die
Steuerbefreiung wird für jedes Fahrzeug nur einmal gewährt.
(2) Im Falle einer technischen Verbesserung nach Absatz 1 in der Zeit vom 1. Januar
2006 bis zum 31. März 2007 ist die Steuer für den Halter neu festzusetzen, auf den
das Fahrzeug am 1. April 2007 zugelassen ist. Ist das Fahrzeug am 1. April 2007
stillgelegt, erfolgt die Neufestsetzung für den Halter, auf den das Fahrzeug nach dem
1. April 2007 wieder zugelassen wird. Dabei gilt abweichend von Absatz 1 der 1. April
2007 als Beginn der befristeten Steuerbefreiung. Eine Neufestsetzung für frühere Halter
unterbleibt; dies gilt auch dann, wenn ein früherer Halter für das Fahrzeug Steuer
entrichtet hat.
(3) Soweit die befristete Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen
ist, wird sie vorbehaltlich Absatz 2 dem neuen Halter gewährt.
(4) Die Zeiten vorübergehender Stilllegung und die Zeiten außerhalb des auf einem
Saisonkennzeichen nach § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angegebenen
Betriebszeitraums werden bei der Berechnung der befristeten Steuerbefreiung
berücksichtigt.
(5) Die Steuerbefreiung gilt nicht für Kennzeichen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz
1.

Jepp. Hatte ich auch so vermutet. Komisch ist nur wieder mal, das man in Dresden den Steubescheid komplett fertig hat und in der Beamten-Hochburg Detmold das Programm erst Ende Juni laufen soll.

Sieht nach einem Ost-West-Gefälle aus ;-)

Andreas

naja, mir sind schon ganz schön helle hier unten ( sind ja auch als einzige Großstadt Schuldenfrei, bloß mit dem Fußball klappts noch nicht wieder so richtig)
mal noch was anderes, der Frontscheibenaufkleber ist grün und es steht nee 4 drinn, in besagtem Steuerbescheid steht aber unter Partikelminderung PM3 ???

OT

Zitat:

Original geschrieben von Doedendroet


naja, mir sind schon ganz schön helle hier unten ( sind ja auch als einzige Großstadt Schuldenfrei, ...

naja 😉, wenn man sein "Tafelsilber" verschachert ist danach gut Sprüche klopfen 😁.

Nichts für Ungut,
back to topic...

Grüße
swordty

...zu die Plakette sach ich gar nix.

Habe mich noch nicht damit beschäftigt. Komme eh nie in eine Stadt mit so viele Leute drin ;-)

Viele Grüße!

Andreas

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