Trödler auf Beschleunigunsstreifen - was tun?

Jeder kennt die Trödler die auf die Autobahn mit 50 km/h rauffahren, ohne den Beschleunigungsstreifen auch wirklich für die Beschleunigung zu nutzen.
Nun meine Frage.
Ist es erlaubt auf die Autobahn draufzufahren, noch bevor der Vordermann auf die Autobahn drauffährt?
Was ist wenn dabei ein Unfall entsteht? - also der Trödler in dem Augenblick rausfährt, indem man auf seiner Höhe ist. Wer hat dann Schuld?

Beste Antwort im Thema

In der Regel fahren über 90 % der VTs viel zu früh auf die AB auf, nutzen den Beschleunigungsstreifen nicht annähernd aus. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt mit 50 Kmh aufzufahren, was geschätzte 40 % machen, gibt man leicht Gas und überholt sie rechts und fährt wie ein Mann am Ende des Beschleunigungsstreifens auf. Völlig legal und schon oft von mir praktiziert.

Hinter dem "Trödler" aufzufahren halte ich für grenzwertig illegal, wenn man ihn dann sofort links überholt.
Man kann es machen, wenn man ihm dann von hinten den Rücken frei hält, und erst wieder Gas gibt wenn er selbst aufgefahren ist.

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Na gut, ich hab das schon öfters mal.
Hauptsächlich aber um zu signalisieren, dass der andere sich extrem scheiße verhalten hat.
Bei sowas zum Beispiel.
Überholen, vom Gas gehen und auf die Abfahrt wechseln (Abfahrtspur fing schon an bevor er überholte)
https://www.youtube.com/watch?v=IET9WMgclxs

Ansonsten halt auch nur, wenn man wem anders signalisiert, dass er fahren darf/soll/kann.

Das (Lichthupe) handhaben BMW Q7-Fahrer auf der linken Spur aber anders.

okay, also das hier jemand gleich nachrechnet, wieviel cm Abstand ich gehabt haben muss, wenn ich unter den von mir genannten Rahmenbedingungen noch auf dem Beschleunigungsstreifen am Schleicher vorbei gefahren bin, wundert mich jetzt doch.
Mal abseits der Erbsenzählerei war es letztendlich so, dass ich locker, ohne den Seitenstreifen befahren zu müssen, an demjenigen vorbei fahren konnte. Ob meine geschätzten Geschwindigkeiten 100% passen und ob der Seitenstreifen 250m lang ist oder vielleicht doch länger, spielt doch eigentlich gar keine Rolle - mir ging es um den Fakt an sich.
Mit Sicherheit habe ich mich dadurch für 1 bis 2 Sekunden im Sicherheitsabstand des Schleichers befunden, mag sein - allerdings mit Sicherheit nicht so knapp, dass es einer Lichthupe nötig war.

Warum einem hier immer auf Teufel komm raus die Worte im Mund verdreht werden müssen, die Aussagen grundsätzlich immer angezweifelt und widerlegt werden müssen, verstehe auch wer will.

Ich versuche es nochmals, ohne Angriffsfläche zu bieten:

Ich habe einen Schleicher auf dem Einfädelstreifen überholt, da er vorzeitig mit zu geringer Geschwindigkeit auf die Autobahn gewechselt hat. Hierbei benutzte ich das rechte Gaspedal, das mit etwas beherztem Druck dem Automatikgetriebe befiehlt, einen Gangwechsel zu vollziehen und das Drehzahlband auszunutzen.
Hierbei bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer - insbesondere auch nicht für den "Schleicher". In ausreichendem Abstand scherte ich kurz vor Ende des Beschleunigungsstreifens vor ihm auf die Autobahn ein. Durch die hohe Differenzgeschwindigkeit der beiden Fahrzeuge konnte ich in kürzester Zeit den erforderlichen Sicherheitsabstand wiederherstellen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 9. Februar 2017 um 11:27:27 Uhr:


§7a (2) StVO kennt keine Beschleunigungsspur. Seit etlichen Jahren schon nicht mehr.

Ui! Wieder was gelernt, danke.

Gedankennotiz: Einfädelungsstreifen. Ausfädelungsstreifen. Merken, Herr E..

Daraus folgt: nur einfädeln und nicht beschleunigen. Das machen ja schon viele so. 😁

Führe doch jetzt nicht die jüngeren Leser hier in Verwirrung! 😎

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 10. Februar 2017 um 07:13:27 Uhr:


Das (Lichthupe) handhaben BMW Q7-Fahrer auf der linken Spur aber anders.

BMW baut keinen Q7 - der ist von Audi 😛.

😉 spielt das ein Unterschied? Audi X3 Fahrer sind oft auch nicht besser 😁

Mir ist das vollkommen egal, wer hinter mir Lichthupe macht. Früher hab ich oft freundlich zurück gegrüßt, aber dann hab ich fest gestellt, dass ich die meisten gar nicht kannte. Seitdem lass ich das.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Februar 2017 um 21:04:51 Uhr:


Mir ist das vollkommen egal, wer hinter mir Lichthupe macht. Früher hab ich oft freundlich zurück gegrüßt, aber dann hab ich fest gestellt, dass ich die meisten gar nicht kannte.

Lol 😁

Kommt auch schon mal vor, dass ich rechts noch an dem Auffahrenden vorbei düse und mich dann mit deutlicher höherer Geschwindigkeit vor ihn setze. Ist ein agressiver Stil, auch wenn der andere gefühlt trödelig ist. Selbstkritik muss da sein.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 9. Februar 2017 um 16:44:47 Uhr:


[...] Ich hab noch nie, egal ätzend sich einer verhalten hat, die Lichthupe benutzt. Geht nur an wenn ich anderen signalisieren möchte, dass sie zuerst fahren / gehen sollen. [...]

Dat is aba vaboten 😮

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 9. Februar 2017 um 11:15:22 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 9. Februar 2017 um 10:51:26 Uhr:


[...] Er hat dir Lichthupe gegeben, weil du ihm in den Sicherheitsabstand reingefahren bist.
Von Pizer haben wir gelernt, dass die Einfädelspur 250m lang ist. [...]

Das ist doch eine Milchmädchenrechnung. Als wenn Einfädelungsstreifen generell und überall 250m lang sind...
Außerdem: beim Überholen darf der Sicherheitsabstand unterschritten werden.

Ist ja oft so, daß zum Ende der Hauptspur so eng gefahren wird, daß alles als Reindrängeln betrachtet wird. Das ging mir schon immer auf den Sack.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2017 um 10:28:47 Uhr:


StVO §5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. [...]

Ich verstehe nicht woher die Meinung kommt, es hätte der bereits Überholende zu 100% Schuld. Bestenfalls könnte man ihm Überholen bei unklarer Verkehrslage unterstellen. Generell ist erstmal der schuld, der seinen Fahrstreifen rücksichtslos wechselt, blinken allein entlastet nicht von der Sorgfaltspflicht.

Ich hatte schon öfter mal in solchen Situationen Fernlicht angemacht, damit ich im Rückspiegel der Anderen deutlich erkennbar bin. Das habe ich mal in einem Fahrschul-Lehrbuch aus den 1950er Jahren so gelesen (oder auch falsch verstanden 😎), ist aber heute wohl nur halblegal...

Nix halblegal:

§ 5 Überholen

...(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
...

...und, kleine Ergänzung:
§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Lichthupe im Dauerfeuer bei 5 m Abstand ist dann aber Nötigung! 😉

Eine der am wenigsten bekannten StVO-Regelungen.

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